Protokoll der Sitzung vom 09.10.2008

Die Förderung nach der Brachflächen- und Altlastenförderrichtlinie macht deutlich, welche Bedeutung das Land Niedersachsen insbesondere der Altlastensanierung für die Reduzierung des Flächenverbrauchs beimisst. Hierfür sind ab dem Haushaltsjahr 2008 je 1 Million Euro zusätzliche Haushaltsmittel des Landes vorgesehen, die die EU-Mittel ergänzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Altlastenbearbeitung erfolgt immer unter Berücksichtigung der speziellen Gefährdung für die jeweils betroffenen Wirkungspfade im Einzelfall; insofern ist eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials und somit auch ein Lösungsansatz nur im Einzelfall möglich.

Zu 2: Die rechtlichen Grundlagen zur Heranziehung von Verursachern, Mitverursachern oder Gesamtrechtsnachfolgern eines Verursachers wurden in den Vorbemerkungen dargestellt. Wenn das Unternehmen, das eine Altlast verursacht hat, noch existiert und der Kausalzusammenhang nachweisbar ist, ist der Verursacher vorrangig zur Sanierung heranzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn er nicht mehr Eigentümer oder Besitzer des Altlastengrundstücks ist. Eine Heranziehung hängt danach einerseits von den Erkenntnissen ab, die bei der Untersuchung einer bestimmten Altlastenfläche in Bezug auf die Ursachen gewonnen werden, andererseits von den rechtlichen Regelungen der Rechtsnachfolge in jedem Einzelfall. Dabei wird es in der Regel zunehmend schwieriger, einen

Verursacher oder seinen Nachfolger in Anspruch zu nehmen, je länger eine Verursachung zurückliegt.

Zu 3: Ende der 80er-Jahre waren die Vorbereitungen für einen derartigen Fonds in Gesprächen mit der Wirtschaft weit fortgeschritten. Nach dem Regierungswechsel 1990 wurde dieser kooperative Weg von der rot-grünen Landesregierung nicht weiterverfolgt, sondern stattdessen eine hoheitliche Abgabenregelung eingeführt, die später vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde. Vor diesem Hintergrund sieht die jetzige Landesregierung keine Möglichkeit, das Kooperationsmodell erfolgreich wieder aufzugreifen. Die Landesregierung hat sich stattdessen für eine finanzielle Unterstützung durch eine Brachflächen- und Altlastenförderrichtlinie entschieden.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 12 der Abg. Ina Korter und Ralf Briese (GRÜNE)

Kommunen spendieren der EWE Millionen - Was sagt die Kommunalaufsicht dazu?

Der Energiekonzern EnBW hat für rund 2 Milliarden Euro einen Anteil von 26 % am Regionalversorger EWE übernommen, berichtet die Zeitung Die Welt in ihrer Ausgabe vom 11. Juli 2008. Die 21 Städte und Landkreise, die seit 2004 bisher 100-prozentige Anteilseigner der EWE waren, hätten sich zu diesem Schritt entschlossen, um einen Kredit abzulösen, heißt es im genannten Pressebericht weiter. Gemeint ist offenbar ein Kredit von rund 600 Millionen Euro, den die in der Weser-Ems-Energiebeteiligungen GmbH und der Energieverband Elbe-Weser-Beteiligungsholding GmbH zusammengeschlossenen kommunalen Eigentümer zum Erwerb der bis 2004 dem E.ON-Konzern gehörenden EWE-Anteile aufgenommen hatten. Grund des Kaufs des E.ON-Anteils an der EWE durch die kommunalen Eigentümer war seinerzeit offenbar, das Unternehmen zu 100 % in kommunale Hand zu überführen. Nunmehr hat EnBW mit seinem 26-prozentigen Anteil an der EWE eine Sperrminorität im Unternehmen, berichtet Die Welt.

Durch die Kreditaufnahme für den Kauf 2004 haben sich die Kommunen über die Beteiligungsgesellschaft hoch verschuldet. Um den Zins für den Kredit zu zahlen, haben die EWEAnteilseigner in den Folgejahren auf Dividendenausschüttungen aus der EWE AG verzichtet. Ihnen ist dadurch also eine nicht unerhebliche Summe in den kommunalen Haushalten entgangen.

Die kommunalen Eigentümer haben die mit dem Verlust ihrer alleinigen Entscheidungshoheit über die EWE einhergehenden Veräußerungsgewinne nunmehr nicht etwa zum Abbau ihrer zum Teil sehr hohen Schulden genutzt, sondern ohne Beteiligung der Räte und Kreistage entschieden, diese Gewinne bei der EWE zu belassen, die damit offenbar Investments außerhalb ihres Versorgungsgebietes plant. Lediglich die 2004 aufgenommenen Kredite wurden durch den Verkaufspreis abgelöst. Während die Landesregierung den Schuldenabbau zu ihrer politischen Maxime erklärt, verzichten 21 Städte und Landkreise in Niedersachsen darauf, diese Veräußerungsgewinne zum Schuldenabbau zu nutzen. Dies ist nach Meinung vieler Beobachter umso unverständlicher, als die landeseigene Kommunalaufsicht bei der Genehmigung von Kommunalhaushalten mit einer strukturellen Deckungslücke sehr restriktiv vorgeht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Veräußerungsgewinn des EWE-Anteils für die kommunale Beteiligungsgesellschaft abzüglich des gezahlten Kaufpreises von 2004 und nach gegebenenfalls zu zahlenden Steuern?

2. Wie beurteilt die Landesregierung als Kommunalaufsichtsbehörde die Entscheidung der Kommunen, als Eigentümer der EWE darauf zu verzichten, die mit dem Verkauf eines Anteils an die EnBW erzielten Veräußerungsgewinne zum Schuldenabbau zu nutzen, sondern als Kapitalerhöhung ins Unternehmen EWE AG fließen zu lassen?

3. Wie hoch quantifizieren sich die unterbliebenen Dividendenzahlungen für die einzelnen kommunalen Anteilseigner in den Jahren 2004 bis 2008?

21 Städte und Landkreise aus dem Ems-WeserElbe-Gebiet sind Mitglieder des Zweckverbandes Ems-Weser-Elbe (EWE-Verband). Der EWE-Verband hält über zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaften 100 % der Anteile der EWE Aktiengesellschaft (EWE AG). Der zitierte Zeitungsbericht der Welt, wonach die Kommunen die 100prozentigen Anteilseigner der EWE sind, ist insoweit unrichtig. Eine direkte Beteiligung der Kommunen an der EWE AG besteht nicht.

Der EWE-Verband unterliegt der Kommunalaufsicht des Landes, nicht hingegen die zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaften. Der Verband trifft seine Entscheidungen als selbstständige Körperschaft auf der Grundlage seiner Verbandsordnung durch seine Organe, in denen Vertreter der Kommunen sitzen.

Die Beteiligungsgesellschaften halten die Anteile an der EWE AG. Ein Verkauf der EWE-Anteile

erfolgt durch die Beteiligungsgesellschaften als Anteilseigner und unterliegt somit nicht der Kommunalaufsicht des Landes. Mangels Anzeige- und Genehmigungspflicht hat die Landesregierung keine Erkenntnisse, die über die der Presse zu entnehmenden Informationen über die Veräußerung der EWE-Anteile an die Energie BadenWürttemberg AG (EnBW AG) hinausgehen.

Im Jahre 2004 fusionierte die E.ON AG mit der Ruhrgas AG. Aufgrund kartellrechtlicher Auflagen musste sich die E.ON AG von ihren Anteilen an der EWE AG trennen. Die Rechtsvorgänger des EWE-Verbandes haben den Erwerb dieser Anteile beschlossen. Finanziert wurde der Erwerb durch einen Kredit. Aus den Geschäftsberichten des Zweckverbandes ergibt sich, dass trotz der mit der Kreditaufnahme verbundenen finanziellen Belastungen der Mittelzufluss an die Zweckverbände ungeschmälert geblieben ist. Die Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaften an die Zweckverbände sind trotz der mit der Kreditaufnahme verbundenen Zinsleistungen unverändert in bisheriger Höhe erfolgt. Die EWE AG erhöhte ihre an die Beteiligungsgesellschaften gezahlten Dividenden, um Zinszahlungen ohne Reduzierung der Auszahlungen an den Zweckverband zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Solche Entscheidungen der Kommunen als Träger des EWE-Verbandes unterliegen keiner Anzeige- und Genehmigungspflicht und entziehen sich insoweit der kommunalaufsichtlichen Beurteilung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 des Abg. Ernst-August Hoppenbrock (CDU)

Nacht- und Wochenendarbeit auf Baustellen an Bundesfernstraßen

Beobachtungen der Baustellen auf den Autobahnen in Niedersachsen lassen den Schluss zu, dass Bauarbeiten nachts und an Wochenenden oft nicht fortgeführt werden und daher in diesen Zeiten kein Baufortschritt erfolgen kann. Eine möglichst schnelle Durchführung der Bauarbeiten wäre jedoch notwendig, um Behinde

rungen für den täglichen Verkehr möglichst gering zu halten.

Eine aktuelle Auskunft des Geschäftsbereichs Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat jedoch ergeben, dass diese für ihren Bereich Ausschreibungen jetzt so formuliert, dass vermehrt Nachtarbeit oder zumindest Zweischichtbetrieb gefordert wird. Hintergrund ist offenbar ein Umdenken im Bundesverkehrsministerium, zukünftig die Notwendigkeit von Nachtbaustellen bei Bauarbeiten an Bundesfernstraßen stärker zu betonen.

Nach aktuellen Recherchen plant das Bundesverkehrsministerium Pilotprojekte zur Bauzeitverkürzung, die im Rahmen funktionaler Ausschreibungen vergeben werden sollen. Neben den Kosten der Bauausführung sollen auch die Bauzeiten dem Ausschreibungswettbewerb unterworfen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie war die Gesamtlänge der Baustellen auf niedersächsischen Autobahnen im Jahr 2007 und im ersten Halbjahr 2008?

2. Welche Möglichkeiten bestehen bei Ausschreibungen der NLStBV, die Vergabe von Bauarbeiten verstärkt davon abhängig zu machen, dass die bauausführenden Firmen auch Nacht- und Wochenendarbeit leisten, und welche Geschäftsbereiche der NLStBV formulieren ihre Ausschreibungen dementsprechend?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Praxis in anderen Bundesländern?

Insbesondere auf den hoch belasteten Autobahnen kommt es vielfach zu Verkehrsstörungen bzw. Staus mit den daraus resultierenden erheblichen volkswirtschaftlichen Verlusten durch Verkehrsunfälle, Kapazitätsengpässe und durch Arbeits- bzw. Baustellen.

Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Pilotprojekt im Zuge der A 261 mit funktionaler Leistungsbeschreibung bereits wirkungsvoll durchgeführt. Die Bauzeit konnte von ursprünglich ca. 14 Tage auf ca. 9 Tage reduziert werden. Der Erfolg führte dazu, dass der Bund dieses und andere Modelle zur Reduzierung der Bauzeit bundesweit durch zusätzliche Pilotprojekte testet. In Niedersachsen werden zeitnah folgende weitere Projekte mit einer im Wettbewerb erzielten Reduzierung der Verkehrsbeschränkung zur Ausführung kommen:

- die Fahrbahnerneuerung im Zuge der BAB A 31 zwischen AS Weener und AS Papenburg, die Maßnahme wird ab Mitte 2009 durchgeführt,

- der sechsstreifige Ausbau der BAB 1 von Osnabrück-Nord bis Bramsche, für diese Maßnahme erfolgt der Baubeginn ab März 2009.

Unabhängig davon werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und Verkürzung der Bauzeit getroffen.

- Die Planung der Baustellenverkehrsführung erfolgt in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke. Bauarbeiten werden so disponiert, dass die Einengung des Verkehrsraumes auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt wird. Ausführungsfristen werden deshalb knapp bemessen. Bei einer Überschreitung der Bauzeit werden entsprechende Vertragsstrafen vorgesehen. So konnte z. B. die Grunderneuerung zwischen AD Horst und AS Fleestedt im Zuge der BAB A 7 auf einer Baulänge von 5,8 km in einer Richtungsfahrbahn innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.

- Auf hoch belasteten Autobahnen wird von der Möglichkeit, mehrere bzw. verlängerte Arbeitsschichten einzurichten, insbesondere in den Sommermonaten Gebrauch gemacht. Eine weitgehende Ausnutzung des Tageslichtes unter Einbeziehung des Samstages wird vorausgesetzt. So wurde z. B. die Bauzeit für die Grunderneuerung zwischen AD Horst und Landesgrenze Hamburg im Zuge der BAB A 1, Richtungsfahrbahn Hamburg, im Vergleich zur durchgeführten Grunderneuerung der Richtungsfahrbahn Hannover im Jahr 2005 um mehrere Monate verkürzt. Zusätzlich werden für Bautätigkeiten, die zu besonderen Verkehrsstörungen führen, (z. B. Brü- ckenabbrucharbeiten, Fräsabreiten oder Aufbau von Verkehrssicherungen) Nacht- bzw. Wochenendarbeit vertraglich vorgeschrieben. Im Zuge der BAB A 2 werden Deckenerneuerungsmaßnahmen grundsätzlich im 24-Stundenbetrieb inklusive Wochenenden durchgeführt.

- Auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungs- beschreibung) werden die Baukosten und die Gesamtzeit für Verkehrsbeschränkungen während der Bauausführung dem Wettbewerb unterworfen. Die Bieter haben hierfür das Planungs- und Ausführungsrisiko zu übernehmen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot über die Wertungskriterien „Preis“ und „Gesamtzeit für Verkehrsbeschränkungen“. Bei der Abrechnung der Baumaßnahme erhält der Auftragnehmer für jeden Tag einer Verkehrsbe

schränkung über oder unter der angebotenen Gesamtzeit für Verkehrsbeschränkungen einen Malus bzw. Bonus in Höhe der festgelegten Nutzungsausfallkosten.

- Beim sechsstreifigen Ausbau werden sämtliche Fachlose zusammengefasst. Der Generalunterunternehmer bietet entsprechend seiner Leistungsfähigkeit durch Abgabe von Nebenangeboten eine Beschleunigung der Gesamtmaßnahme zur Angebotsabgabe an.

Die vorgenannten Ansätze zur Bauzeitverkürzung verteuern jedoch die Gesamtbaumaßnahme und schränken zusätzlich den Bieterkreis ein. Dies führt dazu, dass bei gleichem Budget weniger direkte Bauleistungen erbracht werden können. Darüber hinaus werden ein Mehrschichtbetrieb sowie Sonn- und Feiertagsarbeit von der mittelständischen Bauwirtschaft kritisch bewertet und nur bei Alleinstellungsmerkmalen akzeptiert, da die Firmen nur noch begrenzt als Einzelunternehmen anbieten können. Unter Würdigung dieser Belange werden deshalb in Niedersachsen nur auf den Autobahnen A 1, A 2 und A 7 im Hinblick auf die Minimierung der Bauzeit ausdrücklich auch Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsarbeit für Leistungen die aus bautechnologischer und bauablauftechnischer Sicht dazu geeignet sind, eingefordert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Jahr 2007 betrug die Gesamtlänge der Baustellen der Ausbau- bzw. Erhaltungsmaßnahmen in Niedersachsen ca. 125 km und im ersten Halbjahr 2008 ca. 85 km.