Zu 1: Im Jahr 2007 betrug die Gesamtlänge der Baustellen der Ausbau- bzw. Erhaltungsmaßnahmen in Niedersachsen ca. 125 km und im ersten Halbjahr 2008 ca. 85 km.
Zu 2: Je nach Art der erforderlichen Baumaßnahme wählen alle Geschäftsbereiche der NLStBV, die Baumaßnahmen auf Bundesautobahnen ausführen, die aufgezählten Ausschreibungsvarianten und Kombinationen.
Zu 3: In allen Bundesländern wird ein Baustellenmanagement durchgeführt, jedoch mit unterschiedlichen Ansätzen, Verfahren und Schwerpunkten. Aus diesem Grund erarbeitet das BMVBS zurzeit einen bundeseinheitlichen Leitfaden Baustellenmanagement in Zusammenarbeit mit den Bundesländern.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Regelung der Semester- und Vorlesungszeiten. Dennoch haben in den Ländern fast alle Hochschulen faktisch gleiche oder zumindest ähnliche Semester- und Vorlesungszeiten. Auf diese Zeiten sind auch die bundeseinheitlichen Auswahlverfahren abgestimmt. Ein Blick auf Partnerländer für den Studierenden- bzw. Wissenschaftleraustausch zeigt, dass international die Taktung der Studienzeiten sehr heterogen ist: Es gibt grundsätzlich die drei Systeme Studienjahr, Semester (Sommer- und Winter- bzw. Frühjahrs- und Herbstsemester) sowie Trimester.
Aus Gründen der internationalen Kompatibilität hält es die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für notwendig, die Semester- und Vorlesungszeiten innerhalb Deutschlands umzustrukturieren und zu harmonisieren. Die HRK verweist dabei auf die Glasgow-Erklärung der European University Association (2005), in der die „Synchronisierung der akademischen Kalender“ zur Erleichterung internationaler Mobilität thematisiert wird.
Bereits in der Vergangenheit hatte die HRK eine Reihe von Vorstößen zur bundesweiten Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten unternommen. Zuletzt hat sich die Mitgliederversammlung der HRK in einem Grundsatzbeschluss für die Vorverlegung der Vorlesungszeiten und für eine Umsetzung zum September 2010 ausgesprochen (vgl. Entschlie- ßung vom 4. Mai 2007).
1. Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Initiative der HRK, die Vorlesungszeiten dem in Europa und den USA vorherrschenden Muster anzupassen und vorzuverlegen (s. o.)?
2. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der Vorverlegung der Semesterzeiten insbesondere für a) Bewerbungsfristen und Auswahlverfahren an niedersächsischen Hochschulen sowie b) den Zeitraum der Abiturprüfungen?
3. Welche Abstimmungsprozesse und Maßnahmen hält sie im Hinblick auf die Semesterterminierung für geeignet, um für Wissenschaftler und Studierende nationale und internationale Mobilität zu erreichen, ohne dass große Zeitverluste in Kauf genommen werden müssen?
Nach dem Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sollen bundesweit die Semesteranfangszeiten mit denen der Länder harmonisiert werden, die von den deutschen Studierenden hauptsächlich für ein Auslandssemester nachgefragt werden (u. a. Großbritannien, Frankreich, USA). Von einer Veränderung der Semesteranfangszeiten sind viele Bereiche mit betroffen. So erfordert das Vorverlegen des Beginns der Lehrveranstaltungen um vier Wochen z. B. auch ein Vorverlegen des Bewerbungsschlusses, der derzeit am 15. Juli endet, und daraus folgend gegebenenfalls Veränderungen bei den Terminen der Abiturprüfungen.
Die Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Struktur des Hochschulwesens“ von Kultusministerkonferenz (KMK) und HRK hat deshalb Schul- und Hochschulseite der KMK und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen um einen Bericht gebeten. Der Bericht „Harmonisierung der Semesteranfangs- und Vorlesungszeiten“ soll voraussichtlich im Dezember 2008 vorgelegt werden. Danach ist er für eine Entscheidung in der KMK zu bewerten. Dabei ist es unumgänglich, innerhalb der KMK eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, um das angestrebte Ziel der Harmonisierung zu erreichen, ohne die Mobilität von Studienbewerberinnen und -bewerbern innerhalb Deutschlands zu gefährden.
Zu 1: Die Landesregierung unterstützt Initiativen, die geeignet sind, die nationale und internationale Mobilität zu verbessern. Dazu sind jedoch alle absehbaren Vor- und Nachteile aufzuzeigen und in ihren Auswirkungen auf Hochschulen, Schulen und ihre Mitglieder zu betrachten und zu bewerten.
Zu 2 und 3: Eine Stellungnahme der Landesregierung kann erst nach Vorlage des Berichts und der abschließenden Behandlung in der KMK abgegeben werden. Auch die Landeshochschulkonferenz geht davon aus, dass dies frühestens im Frühjahr 2009 der Fall sein wird.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Rakow und Renate Geuter (SPD)
„Das Naturschutzgebiet ‚Vehnemoor’ befindet sich naturräumlich innerhalb der Hunte-LedaMoorniederung und bildet die größte noch verbliebene zusammenhängende Moorlandschaft innerhalb des historisch erheblich ausgedehnteren Moorkomplexes gleichen Namens“, so beginnt § 2 des Entwurfs der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vehnemoor“ in der Gemeinde Bösel, Landkreis Cloppenburg, und der Gemeinde Edewecht, Landkreis Ammerland, aus dem Jahr 2001.
Das Vehnemoor wurde 1981 in das Moorschutzprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Im Zuge der Erteilung von einzelnen Abbaugenehmigungen konnten vor nahezu 20 Jahren schon einige besonders wertvolle Teilbereiche als Naturschutzgebiete sichergestellt werden. Es war beabsichtigt, diese Ausweisung von Naturschutzgebieten im Vehnemoor weiterzuführen mit dem Ziel, einen Großteil der Moorflächen zwischen Oldenburg und Papenburg zu einem zusammenhängenden Moorschutzgebietssystem zu entwickeln.
Das Verfahren zur Unterschutzstellung des Vehnemoores erfolgte im Einvernehmen mit den betroffenen Torfabbaubetrieben. Erst nach einer rechtsverbindlichen Entscheidung über alle vorliegenden Abbauanträge konnte es zum Abschluss gebracht werden, weil in den einzelnen Torfabbaugenehmigungen auch die nachfolgenden Renaturierungsmaßnahmen geregelt wurden.
Die Vereinbarungen mit den Torfabbauunternehmen konnten im Jahr 2007 zum Abschluss gebracht werden. In den Bereichen, wo die Torfabbaumaßnahmen bereits vollzogen wurden, erwies sich die nachfolgende Wiedervernässung als sehr erfolgreich.
Der Ausweisung der bereits im Verordnungsentwurf 2001 bezeichneten Moorflächen steht daher nichts mehr im Weg. Es soll auch bereits seit Monaten ein Vorschlag des NLWKN zur Unterschutzstellung der Moorflächen beim zuständigen Umweltminister zur Unterzeichnung vorliegen.
1. Wie ist der aktuelle Sachstand für eine Schutzgebietsausweisung, und welcher Schutzgebietsentwurf liegt der Landesregierung zum Vehnemoor vor, und - falls das der Fall ist - wann erfolgt die vollständige Umsetzung der
2. Welche konkreten Veränderungen beim Umfang des ursprünglich beabsichtigten Schutzgebietes von 1 720 ha hat es in der Zwischenzeit gegeben, möglicherweise durch Ausweisung von Pufferzonen zwischen Naturschutzgebiet und landwirtschaftlichen Flächen, und an welchen Standorten und in welcher Größenordnung sind diese angesiedelt (bitte kartografisch darstellen)?
3. Was hat sich im Verlauf des Verfahrens inhaltlich genau an der Schutzgebietsverordnung verändert (Text im Vergleich bitte darstellen), und wie sind die jeweiligen Begründungen dafür?
Das geplante Naturschutzgebiet (NSG) „Vehnemoor“ liegt in den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg. Es hat eine Größe von 1 676 ha und ist nicht europarechtlich als FFH-Gebiet oder Europäisches Vogelschutzgebiet geschützt. Der Verordnungsentwurf für das geplante NSG „Vehnemoor“ wurde von der ehemaligen Bezirksregierung Weser-Ems Anfang 2002 öffentlich ausgelegt. Das Verfahren wird seit dem 1. Januar 2005 von dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) weitergeführt. Die im Rahmen des gesetzlichen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen wurden intensiv geprüft und mit anderen Belangen abgewogen. Die Bedenken konnten weitgehend ausgeräumt werden.
Zwischen dem geplanten NSG „Vehnemoor“ und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Bereich des „Hülsebergs“ soll auf Wunsch der Landwirtschaft eine Pufferzone mit landwirtschaftlicher Nutzung eingerichtet werden. Nach den rechtskräftigen Abtorfungsgenehmigungen ist nach dem jeweiligen Abbauende als Ausgleichsmaßnahme für den Torfabbau eine Wiedervernässung aller abgetorften Flächen vorgesehen. Dies entspricht insbesondere den Zielen des Niedersächsischen Moorschutzprogramms und auch den Zielen des geltenden Landes-Raumordnungsprogramms.
Die Überarbeitung und Neuformulierung der Freistellungsregelungen für die Torfwirtschaft ist in enger Abstimmung zwischen dem NLWKN als federführender Behörde und den betroffenen Torfabbauunternehmen sowie dem zuständigen Landkreis Cloppenburg erfolgt. Verordnungstext und -karten wurden den Inhalten der mit Datum vom 1. Oktober 2007 und 2. Oktober 2007 vom Landkreis Cloppenburg erteilten Torfabbaugenehmigungen angepasst.
Zu 1: Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vehnemoor“ steht kurz vor ihrer Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt. Vor dem Abschluss des Verfahrens ist noch ein Abstimmungsgespräch mit einem von der Verordnung betroffenen Grundeigentümer zu führen. Das Verfahren wird voraussichtlich bis Dezember 2008 abgeschlossen sein (Anlage 1).
Zu 2: Die Fläche des Schutzgebietes wurde im Vergleich zum ausgelegten Entwurf um 44 ha reduziert. Die Verkleinerung der Fläche ergab sich dadurch, dass auf die ehemals geplante hydrologische Schutzzone im Norden des Gebietes verzichtet wurde. Eine weitere landwirtschaftliche Nutzfläche im Westen des Naturschutzgebietes wurde ebenfalls aus dem geplanten Naturschutzgebiet herausgenommen, weil diese Fläche mittlerweile intensiv landwirtschaftlich genutzt wird (Anlage 2).
Zu 3: Der Verordnungstext hat sich inhaltlich nicht wesentlich verändert. Im Übrigen verweise ich auf den anliegenden tabellarischen Vergleich der beiden Verordnungsentwürfe (Anlage 3).
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 16 der Abg. Karin Stief-Kreihe (SPD)
Der Bericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz 2007 des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) lässt wesentliche Mängel auf struktureller und inhaltlicher Ebene in der Arbeit erkennen.
Die hygienischen Verhältnisse in Betrieben Niedersachsens, die mit Lebensmitteln zu tun haben, lassen dem Bericht zufolge erheblich zu wünschen übrig. Bei über 28 000 untersuchten Proben im Bereich Lebensmittelsicherheit hat das LAVES 2007 mehr als jede fünfte Probe (21,6 %) beanstandet - überwiegend wegen mangelnder Hygiene. In 17 % aller kontrollierten Betriebe gab es Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit. Niedersachsens Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister HansHeinrich Ehlen nannte die Mängelquote „enttäuschend hoch“.
dar. Dieser Bericht zielt lediglich auf den unmittelbaren „gesundheitlichen“ Verbraucherschutz. Die Gesamtbreite des Verbraucherschutzes wird nicht erfasst. Zudem erscheint die Präsenz des LAVES im Internet wenig verbraucherfreundlich.
1. Es werden die verschiedensten Mängel dargestellt. Wie will man zukünftig die seit Jahren immer wieder auftretenden Mängel wirkungsvoll und langfristig positiv beeinflussen (Hygiene, Kennzeichnung und mangelnde Qualifikation)?
2. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen LAVES, ML und den kommunalen Veterinärbehörden effizienter und transparenter gestaltet werden?