Protokoll der Sitzung vom 09.10.2008

2. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen LAVES, ML und den kommunalen Veterinärbehörden effizienter und transparenter gestaltet werden?

3. Das Internetportal erfüllt nicht den vom Minister geforderten Anspruch einer „intensiven Informationspolitik“. Welche Initiativen werden vom ML zur Verbesserung einer verbraucherfreundlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angestrebt?

Der „Bericht zum gesundheitlichen Verbraucherschutz 2007 Niedersachsen“ ist eine Gemeinschaftsarbeit des LAVES mit dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Städtetag unter Koordinierung des ML.

Ziel des Berichtes ist die Bereitstellung von Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, die die beteiligten Behörden durch ihre Arbeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewonnen haben.

Das LAVES berichtet umfassend u. a. über seine Erkenntnisse aus der Untersuchung von Lebensmitteln, geordnet nach Warengruppen, was den Leser bei der gezielten Suche nach den individuell interessierenden Informationen unterstützt. Die Artikel der Vor-Ort-Behörden, also der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover, geben an den Beispielen bestimmter Überwachungsaufgaben Auskunft über ihre Tätigkeiten.

Wie dem Vorwort zu entnehmen ist, soll der Bericht weiterentwickelt werden, um den Informationsbedürfnissen der Leserinnen und Leser künftig noch besser nachzukommen. Dies wird mit dem Ausbau der Systeme zum Datenmanagement im Bereich gesundheitlicher Verbraucherschutz vorangetrieben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Herstellung sicherer Produkte liegt in der Verantwortung der Unternehmer. Die amtliche Überwachung arbeitet als Kontrolle der Eigenkon

trolle. Diese erfolgt risikoorientiert, d. h. hauptsächlich dort, wo Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit vermutet werden.

Langfristig können Mängel wirkungsvoll abgestellt werden, wenn die Eigenkontrollen der Betriebe verbessert werden. Die Vor-Ort-Behörden unterstützen - soweit erforderlich - die Betriebe intensiv beim Aufbau umfassender Eigenkontrollsysteme und überwachen deren konsequente und ständige Anwendung im Betrieb.

Dessen ungeachtet ist zu bedenken, dass die laufende Entwicklung neuer Produkte, die Rechtsentwicklung sowie der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn über Risiken ein gewisses Risiko für Rechtsverstöße in sich tragen. Eine Absenkung der Beanstandungsquote auf null wird deshalb nicht erreichbar sein.

Zu 2: Die in Niedersachsen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden arbeiten kooperativ und effizient. Die im Aufbau befindlichen Datenmanagementsysteme - Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachsen (GeViN), das neue Labormanagementsystem des LAVES sowie die Probenbörse - werden die Zusammenarbeit des LAVES, der kommunalen Veterinärbehörden und ML erheblich beschleunigen und sicherer machen. Zudem werden diese Systeme die aktuelle Verfügbarkeit aller Daten im gesundheitlichen Verbraucherschutz erhöhen und dazu beitragen, den Informationsstand in allen Behörden zu verbessern. Die im einheitlichen Qualitätsmanagementsystem festgelegten einheitlichen Verfahren zum Vorgehen und zur Kommunikation zwischen Behörden dienen der Transparenz in der Zusammenarbeit.

Zu 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der Internetauftritt des LAVES im Rahmen der landesweit einheitlichen Vorgaben sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen umfangreich und leicht zugänglich Informationen zum Thema gesundheitlicher Verbraucherschutz bereitstellt.

Das Internetportal des LAVES wird wöchentlich mehrmals aktualisiert. Themen wie z. B. aktuell eingefügt „Pflanzenschutzmittel und Bienenschutz“, „Die Eibe - gefährlicher Strauch im schönen Gewand“, „Pflanzenschutzmittelrückstände in Limetten“ sind sowohl für das Fachpublikum als auch für Laien von Interesse.

Zurzeit werden Überlegungen diskutiert, die Information der Öffentlichkeit nach Maßgabe des § 40

des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) auszubauen. Nach § 40 LFGB kann eine Behörde zur Gefahrenabwehr in bestimmten Fällen die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Herstellers über Erzeugnisse informieren. In diesem Zusammenhang müssen vorab datenschutz- und verfahrensrechtliche Fragen geklärt werden.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 17 der Abg. Johanne Modder (SPD)

Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden

Die Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden führt in der Regel zu nicht unerheblichen Einsparungen. Vor diesem Hintergrund hat der vom Innenminister mit der Untersuchung „Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen“ beauftragte Gutachter Professor Dr. Hesse bereits in seinem Endbericht vom Juni 2006 empfohlen, dass das Land Anreize für die Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden bietet. Dennoch sind dem Haushaltsplanentwurf für 2009 keinerlei derartige Anreize zu entnehmen. Häufig scheitern derartige Umwandlungen auch daran, dass sich eine einzige Mitgliedsgemeinde der Bildung einer Einheitsgemeinde widersetzt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Plant sie, das Einstimmigkeitsprinzip bei der Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden zu lockern?

2. Wenn ja, welche Regelungen sind beabsichtigt, und wann sollen sie in Kraft treten, wenn nein, warum nicht?

3. Warum befolgt die Landesregierung nicht den Rat des von ihr beauftragten Gutachters und lobt Prämien für die Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden aus, die wohlgemerkt nicht aus dem Topf der Bedarfszuweisungen finanziert werden?

CDU und FDP sind in der Koalitionsvereinbarung 2008 bis 2013 übereingekommen - und die Landesregierung hat dieses seitdem vielfach bekräftigt -, eine von oben diktierte Gebietsreform strikt abzulehnen. Zugleich besteht nach dieser Vereinbarung jedoch die Absicht, sich bei freiwilligen kommunalen Zusammenschlüssen am Ausgleich entstehender Härten zu beteiligen. Dies könne auch in Form von Beiträgen zu einer Entschuldung geschehen. Den Kommunen sollen diesbezüglich

auf die Jahre 2008 bis 2011 befristete Angebote gemacht werden.

Eine ergänzende finanzielle Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften wird auch von dem Gutachter Professor Dr. Jens Hesse in seiner für das Land im Juni 2006 erstellten Expertise zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen empfohlen.

Die Einzelheiten der beabsichtigten finanziellen Beteiligung des Landes an freiwilligen kommunalen Zusammenschlüssen werden aktuell erörtert. Schon deshalb enthält der Entwurf des Haushaltsplans 2009 diesbezüglich keine Ansätze. Zugleich müssen angebotene Beteiligungen des Landes nicht schon im gleichen Haushaltsjahr wirksam werden.

Unabhängig von Zeitpunkt, Art und Höhe einer finanziellen Beteiligung des Landes an freiwilligen kommunalen Zusammenschlüssen hat die Landesregierung in den Haushaltsplanentwurf 2009 0,3 Millionen Euro zur Unterstützung vorbereitender Maßnahmen für freiwillige Zusammenschlüsse eingestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden bedarf nach Artikel 59 der Niedersächsischen Verfassung eines förmlichen Gesetzes und muss aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen. Ein Einstimmigkeitsprinzip bei der Umwandlung von Samtgemeinden in Einheitsgemeinden sieht die Niedersächsische Verfassung hingegen nicht vor. Die Entscheidung darüber, ob eine Umwandlung von Samtgemeinden auch gegen den Willen einzelner Mitgliedsgemeinden vorgenommen werden soll, ist mithin immer eine Mehrheitsentscheidung des Niedersächsischen Landtags. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 des Abg. Stefan Klein (SPD)

Situation am Gymnasium am Fredenberg in Salzgitter

Am 25. September 2008 sollte eine Demonstration von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums am Fredenberg stattfinden. Grund dafür waren bzw. sind die unzureichenden Bedingungen an dieser Schule. Dazu zählen zu kleine Räume durch die Erhöhung der Klassenstärke, Unterrichtsausfälle, fehlende Unterrichtsstunden in bestimmten Fächern (bei- spielsweise kein Physikunterricht in der 9. Klas- se) und insgesamt eine zu geringe Unterrichtsversorgung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung am Gymnasium am Fredenberg insgesamt und konkret in den Fächern Physik, Musik, Mathematik, Religion und Sport?

2. Wie gedenkt die Landesregierung die Unterrichtsversorgung bzw. die Situation der Schülerinnen und Schüler kurzfristig zu verbessern?

3. Teilt die Landesregierung meine Auffassung, dass die Klassenstärke an Gymnasien mit maximal 32 Schülerinnen und Schülern zu hoch ist und die Lernbedingungen für Schüler damit nicht positiv beeinflusst werden?

Das Ziel der Landesregierung ist es weiterhin, die Unterrichtsversorgung landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Jeder weiß, dass dies nicht zum Nulltarif zu haben ist. Zum Schuljahresbeginn hat die Landesregierung deshalb noch einmal gezielt in die Unterrichtsversorgung investiert. Alle frei gewordenen Lehrerstellen sind wiederbesetzt worden. Trotz weiter rückläufiger Schülerzahlen bleiben die 400 Lehrerstellen, die deshalb ursprünglich wegfallen sollten, auch in diesem Schuljahr unseren Schulen erhalten. Außerdem wurde Vorsorge für den Beginn der Ausgleichsphase der 1998 eingeführten Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte getroffen.

Landesweit wurden insgesamt 2 158 Einstellungsmöglichkeiten bekannt gegeben, davon allein 932 mit dem Lehramt an Gymnasien. Aufgrund der bundesweit schlechten Bewerberlage bestehen trotz der vielen Stellenausschreibungen gerade an Gymnasien jedoch Schwierigkeiten, alle Stellen schnell und adäquat zu besetzen.

Bei vor Ort auftretenden Problemen mit der Unterrichtsversorgung können sich alle Betroffenen nicht nur an die Schulleitungen, sondern auch an die

eingerichtete Hotline „Servicetelefon Schule“ wenden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Für das Gymnasium am Fredenberg in Salzgitter-Lebenstedt lag die Unterrichtsversorgung zum Stichtag 4. September 2008 bei 90,6 %. Dies hatte folgende Ursachen: Eine der sechs dem Gymnasium zugewiesenen Stellen (Physik/belie- big) konnte nicht besetzt werden. Außerdem wurden im 11. Schuljahrgang der Schule deutlich mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet, als von der Schule prognostiziert war, sodass entgegen der Planung rechnerisch eine Klasse mehr gebildet werden musste.

Die Landesschulbehörde hat nach Kenntnis dieser Umstände sofort nachgesteuert und Maßnahmen zum regionalen Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den benachbarten Schulen eingeleitet. Das Kultusministerium hat eine Stelle aus der Reserve für das Gymnasium am Fredenberg vorgehalten, die jedoch seitens der Schule zunächst nicht gewünscht war. Das Kultusministerium hat diese Stelle jedoch mit der Möglichkeit der Budgetierung zugewiesen. Vom benachbarten Kranichgymnasium wird zum 1. November 2008 eine Lehrkraft mit den Fächern Musik und Kunst mit 20 Stunden pro Woche abgeordnet. Auch die im selben Schulzentrum befindliche Realschule beabsichtigt, Lehrerstunden an das Gymnasium am Fredenberg abzugeben. Vor diesem Hintergrund wird sich die Unterrichtsversorgung des Gymnasiums erheblich verbessern.

Bereits ohne Einrechnung der möglichen Zugänge vom Kranichgymnasium kann nach den Herbstferien der Pflichtunterricht außer im Fach Musik in allen Schuljahrgängen vollständig erteilt werden. Der Musikunterricht wird in den Schuljahrgängen 8 und 9 zurzeit gekürzt. Bei dem Fach Musik handelt es sich im Übrigen um ein sogenanntes Mangelfach, in dem es landesweit - aber auch bundesweit - Schwierigkeiten gibt, den Unterricht nach Stundentafel aufgrund nicht vorhandener Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen.

Das Fach evangelische Religion wird mit Ausnahme des 8. Schuljahrganges durchgängig als konfessionell-kooperativer Religionsunterricht erteilt.