Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Meißner von der FDP-Fraktion gemeldet. Sie hat anderthalb Minuten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Brunotte, ich habe zwei Fragen. Sie haben Verschiedenes dargestellt, was mit diesem Wohnraumfördergesetz gefördert werden sollte. Alles, was Sie benannt haben, ist aber in dem Gesetzentwurf bereits enthalten.

Darum frage ich jetzt ganz konkret zu Ihren Vorwürfen:

Gab es denn vorher einen gesetzesfreien Zustand, oder gilt das Bundesgesetz nicht vielmehr so lange, bis wir ein Landesgesetz haben? Ist nicht von daher zeitlich alles richtig?

Und: Wie kommen Sie darauf zu meinen, wir hätten vorher nicht zielgerichtet gefördert? Haben wir nicht vielmehr die gleichen Förderschwerpunkte wie jetzt auch bedient?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wünschen Sie das Wort, Herr Brunotte? - Bitte schön, dann haben auch Sie anderthalb Minuten.

Vielen Dank. - Frau Meißner, natürlich galt das Bundesgesetz im Rahmen der Föderalismusreform auch für Niedersachsen.

(Gesine Meißner [FDP]: Genau!)

Aber ich glaube, unser Anspruch als Landtag sollte schon sein, die zusätzlichen Kompetenzen, die vom Bund auf die Länder übertragen werden, zu nutzen und mit einer eigenen Handschrift zu versehen. Wir hätten uns schon gewünscht, dass deutlich eher gehandelt worden wäre, um in ein Wohnraumfördergesetz besondere Nuancen aus Niedersachsen einfließen zu lassen. Das ist sicherlich ein Punkt, auf den sich unsere Kritik richtet. Dadurch, dass kein eigenes Landesgesetz bestand, ist im Hinblick auf die 39,9 Millionen Euro bei den Fachverbänden und anderen draußen teilweise der Eindruck entstanden, eine klarer definierte Förderkulisse mit einem eigenen Landesgesetz könnte zu mehr Klarheit darüber beitragen, wie die Mittel denn vergeben werden. Dadurch könnte dem Eindruck entgegengetreten werden, dass die Mittel nach dem Windhundprinzip vergeben werden sollen oder vielleicht auch das ein oder andere Mal werden.

Ich glaube aber, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf letztendlich eine Basis haben, um

uns damit auseinanderzusetzen. Wir haben zweimal in Entschließungsanträgen gefordert, dass das Land endlich seine Gesetzgebungskompetenz wahrnehmen sollte. Das ist jetzt geschehen. Ich denke, dass wir im Sozialausschuss gut darüber beraten werden, welche Änderungsvorschläge aus den Reihen der Opposition mit dazukommen.

(Beifall bei der SPD - Gesine Meißner [FDP]: Und die zweite Frage?)

Nächster Redner ist Herr Dr. Matthiesen von der CDU-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat in der letzten Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Wohnraumförderung vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist bei den Verbänden und der Wohnungswirtschaft auf ein freundliches Echo gestoßen. Das geschieht verdientermaßen; denn in dem Gesetzentwurf werden die aktuellen wohnungspolitischen Herausforderungen in Niedersachsen aufgenommen. Der Gesetzentwurf ist kurz, schlank und auf der Höhe der Zeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Frau Kollegin Staudte, der Gesetzentwurf ist auch nachhaltig. Das möchte ich anhand von vier Punkten verdeutlichen.

Der erste Punkt sind die Förderziele. „Ziel“ bedeutet „Verbindlichkeit“ und nicht „Beliebigkeit“, wie es hier gerade hieß. Wir kennen die Zielvereinbarungen, die jetzt überall vereinbart werden. Genauso ist das Gesetz zu verstehen. Es enthält ein klares, verbindliches Konzept für die niedersächsische Wohnungsbauförderung. Auch schon bisher hat das Land gewusst, was es in der Wohnraumförderung tat. Sonst wäre das Programm für dieses Jahr nicht schon nach zehn Monaten belegt. Das zeigt, dass es gut ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wie schon die erfolgreichen Wohnraumförderprogramme des Landes trägt nun der Gesetzentwurf den Erfordernissen der Gestaltung des demografischen Wandels bei regional zum Teil sehr unterschiedlichen Entwicklungen Rechnung. Durch ihn wird die Wohnraumförderung noch stärker auf den Gesichtspunkt der Energieeinsparung abgestimmt.

Im Mai- und Juni-Plenum dieses Jahres haben wir uns schon eingehend über die notwendige und treffsichere Ausrichtung der niedersächsischen Wohnraumförderung unterhalten. Dafür bieten nun die in § 2 des Gesetzentwurfs festgelegten Förderbereiche und -ziele eine praxisgerechte Grundlage. Diese Grundlage ist innovativ und nicht verstaubt. Das können wir eindeutig belegen, und zwar an dem Ziel der Erhöhung der Energieeffizienz des Wohnungsbestandes. Das steht ausdrücklich im Gesetzentwurf drin. Da das ein wesentliches Ziel der Modernisierungsförderung ist, dieser energetische Bezug, sind der Umwelt- und Klimaschutz in das Gesetz eingebaut.

Daran haben die Eigentümer und Mieterhaushalte, die Wohnungswirtschaft und die Verbände angesichts explodierender Energiepreise das größte Interesse. Etwa drei Viertel des Gebäudebestandes sind mehr oder weniger sanierungsbedürftig. Die Bereitschaft, nun zu investieren, nimmt nicht zuletzt aufgrund des von Ihnen angesprochenen Gebäudeenergiepasses zu.

Die Wohnungswirtschaft selbst verfolgt schon weitreichende Investitionsprogramme im Bestand. Im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums gibt es vorbildliche Initiativen zur Energieeinsparberatung. So will nun der Verband Wohneigentum Niedersachsen, mit dem ich gerade gesprochen habe, gemeinsam mit der LEB und dem Bund zum Thema Energiesparen am Haus sogenannte Energiebasisberater in ganz Niedersachsen etablieren. Damit verbindet der Verband Wohneigentum das Bedürfnis der Modernisierungsförderung, dem jetzt schon Rechnung getragen wird, mit der Notwendigkeit, junge Familien und auch ältere Menschen, die eine geringe Rente haben und alte Immobilienbestände modernisieren müssen, zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Dem tragen die niedersächsischen Wohnungsbauprogramme bereits Rechnung, und zwar beim Wohneigentum und beim Mietwohnungsbau gleichermaßen, Herr Brunotte.

Im Ergebnis können Sie das auch am jetzt belegten Förderprogramm ablesen, durch das Eigentum und Miete gleichgewichtig gefördert werden. Das geht sogar soweit, dass die Energieeinsparung im Bestand durch unsere Programme inzwischen überwiegend gefördert wird. Es handelt sich also um sehr moderne, umweltgerechte Programme, die nicht nur den großen Gesellschaften zugute kommen, sondern vor allem den kleinen Häuslebauern und Mietern. Es ist also nicht so, wie Herr

Brunotte befürchtet, dass nur die Großen zum Zuge kommen; vielmehr werden gerade die kleineren Hausbauer und Mieter zum Zuge kommen. Für das kommende Haushaltsjahr sind zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung von energetischen Gebäudesanierungen in Arbeit. Wir wissen, dass die KfW-Kredite zurzeit noch nicht in vollem Umfang genutzt werden. Das könnten wir durch zusätzliche Landesmittel unterstützen. Darüber beraten wir im Zusammenhang mit dem Haushalt für das kommende Jahr.

Nun möchte ich noch unsere anderen drei Förderziele hervorheben.

Da ist zunächst die Eigentumsförderung für Familien. Das ist die beste Chance, Familien mit familiengerechtem Wohnraum zu versorgen. Die Förderung greift schon ab zwei Kindern.

Ferner ist die fortschrittliche Förderung des Wohnens im Alter und mit Behinderung zu nennen, die sich programmmäßig inzwischen auch auf Wohngruppen, Wohngemeinschaften und generationenübergreifende Gemeinschaften erstreckt. Das ist also im Gesetz enthalten und nicht außen vor, wie es vorhin gesagt worden ist.

Schließlich bleibt es bei der Verzahnung und gleichzeitigen Arbeitsteilung von Wohnungsbauförderung und Städtebau. Da nehmen wir nicht den Gedanken der kommunalen Budgets auf; denn die Wohnraumförderung muss gezielt auf das Wohnen abstellen und darf nicht mit der Städtebauförderung vermischt werden.

Der zweite Punkt ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Deregulierung. Die Regelungsdichte wird massiv vermindert. Das ist sehr zu begrüßen.

Das Gesetz regelt eine Reihe von Punkten bei der Förderung nicht, so z. B. die Belegungs- und Mietbindung im Verhältnis zum Förderzeitraum, Pflichten der Förderempfänger, und auch die Frage, was bei Zweckentfremdung zu tun ist. Das sind die Dinge, die Sie angesprochen haben. Aber das wird nicht im luftleeren Raum bleiben, sondern die Landesregierung wird eine Förderrichtlinie erarbeiten. Damit werden wir uns im Zuge der Beratungen zu beschäftigen haben.

Als dritten wesentlichen Punkt möchte ich die Einkommensgrenzen hervorheben. Hieran zeigt sich, dass das Bundesgesetz mit den darin festgelegten Einkommensgrenzen völlig veraltet ist. In dem Gesetzentwurf werden um bis zu 25 % höhere Einkommensgrenzen festgelegt. Damit wird schon ein Schritt weitergegangen. Allerdings werden wir

uns mit diesem Punkt noch einmal zu beschäftigen haben; da gebe ich den Vorrednern recht. Der Verband Wohneigentum nennt als Beispiel bei einer Familie mit zwei Kindern eine Höchstgrenze beim Jahreseinkommen von 32 000 Euro. Ich meine, es muss darüber geredet werden, ob das auskömmlich ist. Wir werden prüfen müssen, ob die Einkommensgrenzen schon im Gesetz erhöht werden müssen; darüber werden wir reden müssen - trotz der geplanten Einkommensermittlungs- und Einkommensgrenzenverordnung, die das zu steuern versuchen werden. Da ist der Gesetzgeber möglicherweise noch stärker gefordert.

Was den als vierten Punkt noch zu nennenden Wohnraumförderfonds betrifft, so sind sich alle darin einig, dass das eine tolle Sache ist, weil damit die Wohnraumförderung über die Jahre stabil bleibt und damit die Wohnungsbaufördermittel immer wieder in den Wohnungsbau gelenkt werden und nicht woanders bleiben. Das ist sehr gut.

Nun haben wir den Vorteil, dass der Bund dafür ausreichend Mittel zur Verfügung stellt. Wir werden natürlich über Haushaltsmittel des Landes reden müssen, wenn es soweit ist. Das ist durch den Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen. Insofern ist das ein Punkt, über den wir uns freuen können.

Abschließend möchte ich der Landesregierung, vor allem unserer Sozialministerin Mechthild RossLuttmann, für die Vorlage dieses sehr sorgfältig durchdachten Gesetzentwurfs sehr herzlich danken. Dank sei auch den Verbänden für die konstruktive Beteiligung gesagt. Das werden wir im weiteren Verfahren noch gut gebrauchen können. Ich wünsche uns gute Beratungen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig sein. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung: Glücksspielstaatsvertrag - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/288 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/519

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will Ihnen noch einmal kurz in Erinnerung rufen, was ich in der Parlamentsdebatte am 17. September 2008 zu dem vorliegenden Antrag gesagt habe: Der Glücksspielstaatsvertrag in der zurzeit vorliegenden Fassung erreicht seine Ziele nicht wirklich. Er geht fehl. Ich hatte Ihnen Beispiele dafür genannt. So finden z. B. überall im Lande Sportwetten statt, obwohl sie eigentlich verboten sind. Den Bereich des Internets und den Bereich der Automatenspiele - dort sind die Spielsüchtigen überwiegend zu finden - erreicht der Staatsvertrag nicht. Schließlich hatte ich darauf hingewiesen, dass auch erheblich an der Börse gespielt - man kann auch „gezockt“ sagen - wird, Stichworte „Leerverkäufe“ und „Derivate“. Welche volkswirtschaftlichen Folgen das hat, konnten wir in den letzten Tagen beobachten.

In den Debatten im Ausschuss wurden eigentlich keine großen Gegenargumente geäußert. Von den Grünen - das habe ich mir notiert - kam der Einwand, dass in dem Entschließungsantrag die Bemessungsgrundlage nicht präzise bezeichnet worden ist. - Aber wir haben ja keinen Gesetzentwurf eingebracht, sondern einen Entschließungsantrag, mit dem der Ministerpräsident aufgefordert werden soll, mit den anderen Ministerpräsidenten über eine Ergänzung des Glücksspielstaatsvertrages zu verhandeln und den Gedanken einer Werbesteuer für Glücksspielprodukte aufzugreifen. In der Debatte ist diese Forderung verworfen worden. Die FDPFraktion hat das Argument gebracht: Wir sind sowieso gegen Steuern. - Die CDU-Fraktion hat argumentiert, das wäre ein zu großer bürokratischer Aufwand. - Nun braucht man, wenn ein Gesetz verabschiedet wird, immer Personen, die kontrol

lieren, ob die Regelungen des Gesetzes eingehalten werden. Mit dem Argument, das wäre ein zu großer bürokratischer Aufwand, kann man im Prinzip jedes Gesetz zerschlagen. Das ist nicht überzeugend.