Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

Ich kündige für unsere Fraktion an, dass wir erstens dieses Gesetz weiterhin auf den Prüfstand stellen und kritisieren werden - denn es hat nichts anderes verdient -, dass wir zweitens in absehbarer Zeit ein Landeswohnungsbauprogramm auf die Tagesordnung bringen, das den Namen verdient, damit Mieten endlich wieder bezahlbarer werden, und dass wir drittens die Interessen der Kommunen im Gegensatz zu Ihnen im Auge haben werden, damit wir auch dort echte Steuerungsmög

lichkeiten haben. Sie können darauf gefasst sein, dass wir in der Diskussion im Ausschuss darauf Wert legen, entsprechende Initiativen ergreifen und Änderungsanträge zum vorliegenden Gesetzentwurf stellen werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die FDP-Fraktion hat sich Frau Meißner gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Humke-Focks, wenn man Sie gerade gehört hat, könnte man meinen, Sie hätten den Gesetzentwurf nicht gelesen. Sie tun so, als sei Barrierefreiheit nicht erwähnt. Das Gegenteil ist der Fall: Natürlich ist sie drin.

(Patrick-Marc Humke-Focks [LINKE]: Das habe ich doch gesagt!)

- Nein. Ich habe genau zugehört. - Wenn es keine haushaltspolitischen Auswirkungen hat, dann deswegen, weil wir genau das weitermachen, was wir auch vorher gemacht haben. Hier kann ich auch an den Beitrag von Frau Staudte anknüpfen.

Frau Staudte, Sie haben gesagt, das Gesetz ist zu flexibel. Das ist gerade das Gute daran: Wir haben nicht zu viel festgeschrieben. Wir haben verschiedene Möglichkeiten offen gelassen. Damit kann man innovativ und flexibel auf alles eingehen, was in Zukunft bei der sozialen Wohnraumförderung erforderlich ist. Dafür ist das Gesetz da.

(Zustimmung bei der FDP)

Dieses Gesetz ersetzt das Bundesgesetz. Sie von der SPD hatten vorher verschiedentlich angemahnt, wir sollten endlich ein Gesetz entwerfen. Das haben wir jetzt getan. Wir hatten vorher keinen rechtsfreien Zustand und haben jetzt ganz klar gesagt, welche Schwerpunkte wir setzen wollen. Alle, die in der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ waren, wissen, dass diese Schwerpunkte richtig sind. Ich benenne sie noch einmal: Wir brauchen eine soziale Wohnraumförderung für Familien mit Kindern, besonders für Familien mit mehreren Kindern. Wir brauchen etwas für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist natürlich auch für andere geeignet, das ist vollkommen klar. Wir brauchen mit alternativen Wohnformen, Wohngemeinschaften und Ähnlichem Angebote,

die den Seniorenbedürfnissen gerecht werden. Wir brauchen eine energetische Wohnraumsanierung. Das ist alles drin. Wir haben das schon vorher gemacht und setzen es fort. Wir haben es jetzt mit niedersächsischen Schwerpunkten festgeschrieben.

Ansonsten wollen wir sowohl Eigentum wie auch Mietwohnraum fördern, damit es wirklich für alle bezahlbaren Wohnraum gibt. Das stellen wir damit sicher.

Wir wollen Bürokratie abbauen. Das tun wir. Gerade darum ist es gut, ein kurzes Gesetz zu haben. Gleichzeitig fällt ein anderes Gesetz weg, nämlich das Niedersächsische Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - das klingt schon kompliziert. Das brauchen wir jetzt nicht mehr, weil wir keine Fehlsubventionierung machen. Die Subventionen und Unterstützungen, die wir vornehmen, sind genau das, was die Menschen brauchen und was zukunftsgerichtet ist.

(Beifall bei der FDP)

Letzter Punkt. Wenn wir einen Wohnraumförderungsfonds einrichten, so ist das total innovativ. Das hatten wir vorher nicht. Auch Frau Staudte hat ja zugegeben, dass das eine gute Idee ist. Wir wollen, dass Rückflüsse und Zinsen in diesen Fonds fließen. Auf diese Weise haben wir von dem Geld, das wir jetzt einsetzen, über 2013 hinaus noch etwas, ohne den Haushalt zu belasten, unabhängig davon, welche Mittel wir noch darüber hinaus in der Wohnraumförderung einsetzen können.

Insgesamt wird das ein kurzes, gutes, schlankes Gesetz, das alles enthält, was man braucht, und gerade vor Ort alle Möglichkeiten des Handelns zulässt. Dem muss zugestimmt werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nächster Redner ist Herr Brunotte von der SPDFraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lange hat es gedauert, nun ist es endlich da: das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz. Man kann sicherlich darüber streiten, ob es ein schlankes Gesetz geworden ist - bei dieser Schlankheit hätte es eigentlich deutlich schneller gehen können; wir haben ja nun lange darauf ge

wartet, dass die Landesregierung uns einen Gesetzentwurf vorlegt -

(Zustimmung bei der SPD)

oder ob es sich um ein dünnes Gesetz handelt. Wir werden das in den Beratungen sehen.

Die aktuellen Entwicklungen und Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten zeigen auf alle Fälle, wie wichtig eine selbst genutzte Immobilie ist. In schwierigen wirtschaftlichen Situationen gibt ein Eigenheim Sicherheit und Stabilität und ist eine solide Altersvorsorge. Eine Studie der LBS belegt, dass 86 % der Deutschen die Immobilie zur beliebtesten Altersvorsorge erklärt haben, mit deutlichem Abstand vor Festgeld, Wertpapieren und Investmentfonds. Es ist ein anerkanntes politisches Ziel aller Parteien, den Erwerb eigenen Wohnraums zu fördern.

Mit dem Wohnraumfördergesetz sollen die Haushalte unterstützt werden, die ohne finanzielle Unterstützung des Landes nicht dazu in der Lage wären, eigenen Wohnraum zu bilden. Dies sind besonders Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung.

Die Zahl der Privathaushalte in Niedersachsen wird von 2005 bis 2020 um 3 % steigen. Trotz der Auswirkungen des demografischen Wandels, die in Niedersachsen regional sehr unterschiedlich sein werden, steigt bundesweit die Bedarfslücke, ab 2010 um 130 000 Einheiten, obwohl jährlich 200 000 neue Wohneinheiten gebaut werden.

Das gilt auch für den niedersächsischen Wohnungsmarkt, der sich in einem radikalen Umbruch befindet. Hier hat die Niedersächsische Landestreuhandstelle die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung zusammengefasst. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die Nachfrage nach altengerechten Wohnungen und Wohnformen wird massiv, um 37 %, ansteigen. 110 000 leer stehende Wohnungen bei einem gleichzeitigen Neubedarf von 160 000 Einheiten erwartet die LTS für Niedersachsen. Das zeigt: Hier ist politischer Handlungsbedarf vorhanden.

Wohnarmut ist aktuell und wird wahrscheinlich leider auch in der Zukunft aktuell und ein Thema sein. Deshalb darf die Förderung des Landes nicht auf den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums beschränkt bleiben, sondern muss auch Mieter unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Hier müssen besonders Familien mit Kindern, Menschen mit

Behinderung und ältere Menschen gefördert werden.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer Bereich gewinnt zusätzlich an Bedeutung: die energetischen Sanierungen. Die Bestände müssen den aktuellen Bedürfnissen des Wohnungsmarktes angepasst werden. Durch Wärmedämmung und andere energieeffiziente Modernisierungen können bis zu 60 % des Energieverbrauchs eingespart werden. Somit machen sich diese Investitionen positiv im Geldbeutel der Bewohner bemerkbar.

Investitionen im Bereich Wohnraumförderung sind aber auch Wirtschaftsförderung. Sie sind Aufträge für den Mittelstand und die Bauindustrie in Niedersachsen. Hier gilt: Jeder Euro für die Städtebauförderung mobilisiert ein Achtfaches an Folgeinvestitionen. Der Städtebau ist somit ein wichtiger Motor der Baukonjunktur und ein Rückgrat des Mittelstandes, auch mit Blick auf die Auswirkungen der Finanzkrise.

Die Ausgewogenheit zwischen privaten und gewerblichen Vermietern muss erhalten bleiben. Während sich bisher das Angebot beider die Waage hält, was positive Auswirkungen auf die Preisstabilität hat, droht ein Marktwandel. Die gewerblichen Vermieter - besonders die Genossenschaften und großen Wohnungsbauunternehmen - konnten ihren Immobilienbestand in den letzten Jahren umfassend sanieren und auch energetisch auf den neuesten Stand bringen. Dies führt zugunsten der Mieter zu einer Verlässlichkeit bei der „zweiten Miete“: Heizkosten und Aufwendungen für warmes Wasser sind deutlich verlässlicher zu kalkulieren und trotz immenser Preisschwankungen bei Gas und Öl eher konstant zu halten.

Dieses Marktgleichgewicht droht zulasten der privaten Vermieter aus den Fugen zu geraten. Branchenkenner wie Haus & Grund und der Deutsche Mieterbund beobachten diese Entwicklung mit Sorge. Um das Gleichgewicht von privaten und gewerblichen Anbietern von Wohnraum mit all seinen stabilisierenden Effekten auf den Markt beibehalten zu können, ist eine Regulierung durch entsprechende Förderinstrumente erforderlich. Das geht mit einem Wohnraumfördergesetz.

Für die Beratung möchten wir einen weiteren Denkanstoß geben. Aus Sicht unserer Experten für den Bereich Wissenschaft sollte auch die Aufnahme von Studentenwohnheimen in die Förderkulisse des Landes überdacht werden. Schließlich geht

es auch hier um Wohnen. Hier fehlen Plätze und Mittel für dringend notwendige Sanierungen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Die Thesaurierung des Wohnraumförderfonds um Tilgungsbeiträge und Zinsen aus den ausgegebenen Darlehen ist notwendig, um das Fördervolumen permanent erhöhen zu können. Daher begrüßen wir sie. Aber, Frau Meißner, es war die CDU- und FDP-geführte Landesregierung - da möchten wir den Finger in die Wunde legen -, die mit der Veräußerung der Forderungen aus den Rückflüssen der Wohnraumförderung, die im Rahmen des Haushaltes 2006 von den Regierungsfraktionen beschlossen wurde, das Land um dieses wichtige Mittel zur Steuerung und Förderung des Wohnungsmarktes gebracht hat. Durch die Veräußerung sind mehrere Hundert Millionen Euro aus dem Fördertopf verschwunden. Wir hoffen, dass sich dieser Griff des Finanzministers nicht wiederholt.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Den Wunsch des Verbandes der Wohnungswirtschaft, im Gesetz zu verankern, dass der Fonds auch durch Landesmittel gespeist werden kann, können wir vor diesem Hintergrund sehr begrüßen und gut verstehen. Bislang verlässt sich das Land Niedersachsen ausschließlich auf die Bundesmittel in Höhe von 39,9 Millionen Euro und stellt keine eigenen, zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

In den Beratungen im zuständigen Fachausschuss werden wir ein besonderes Augenmerk auf die definierten Einkommensgrenzen legen. Schließlich werden diese vom Deutschen Mieterbund, dem Verband der Wohnungswirtschaft und dem Verband Wohneigentum Niedersachsen als zu deutlich kritisiert. Ich will hier darauf hinweisen, dass es schon einen Zusammenhang zwischen Einkommensgrenzen und Förderkriterien und der Verantwortung, die wir tragen, gibt. Wir wollen sehen, wie die Balance in den Wohngebieten dann herzustellen ist und der vom VdW angesprochenen Gefahr zunehmender Segregation in bestimmten Stadtteilen durch eine nicht zielorientierte Förderkulisse vorgebeugt werden kann. Wir müssen sehen, wie wir da zurande kommen.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit dem 1. Januar 2007 ist das Land Niedersachsen im Rahmen der Föderalismusreform für den Bereich

Wohnraumförderung verantwortlich, einen Bereich mit großer Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Hierfür erhält Niedersachsen, wie schon gesagt, bis zum Jahr 2013 jährlich 39,9 Millionen Euro; das ist im Bundeshaushalt abgesichert. Doch für diese Bundesmittel fehlte bisher ein Rahmen. Niedersachsen blieb untätig und ignorierte die neuen Gestaltungsmöglichkeiten. Stattdessen galt bei der Vergabe der Bundesmittel das Windhundprinzip. Ohne klar erkennbares Konzept wurden die Bundesmittel vergeben. Niedersachsen braucht ein Wohnraumfördergesetz, das die Verteilung der Mittel nach nachvollziehbaren Kriterien regelt und die Transparenz im Markt schafft, die wir brauchen.

Uns liegt nun ein Gesetzentwurf vor. Das hätte aus unserer Sicht deutlich schneller gehen können und müssen. Schließlich ist die Zuständigkeit für diesen Bereich nicht vom Himmel gefallen. Seit fast zwei Jahren liegt die Verantwortung für die Wohnraumförderung bei den Ländern. Seit fast zwei Jahren regelt diese Landesregierung die Mittelvergabe freihändig. Es hat zwei Entschließungsanträge der SPD gebraucht, mit denen wir Sie zum Handeln aufgefordert haben. Einer dieser Anträge hatte den Titel: „Landesregierung verschläft Wandel der Wohnungsmärkte“. Wir haben gerade erlebt, dass die Landesregierung nicht nur den Wandel verschläft, sondern manchmal auch ihren Einsatz.

(Beifall bei der SPD)

Wir können in Ihrem Antrag unsere Forderung nach einer Förderung von Maßnahmen für Barrierefreiheit, Familienfreundlichkeit und energetischen Sanierungen wiederfinden. Es gibt aber auch Bereiche, die wir in den Beratungen noch einmal genauer durchleuchten wollen und bei denen aus unserer Sicht noch dringender Diskussionsbedarf besteht.

Insgesamt kann ich Ihnen für die SPD-Fraktion sagen, dass wir ein Interesse an einer schnellen und fundierten Beratung haben, damit das Gesetz zeitgerecht in Kraft treten kann und wir endlich klar definierte Spielregeln für die Vergabe der Bundesmittel haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Meißner von der FDP-Fraktion gemeldet. Sie hat anderthalb Minuten. Bitte schön!