Protokoll der Sitzung vom 12.11.2008

Da ist sie ja. Frau Ministerin, Sie haben schon seit einiger Zeit das Wort.

(Heiterkeit - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das wird von ihrer Redezeit abgezo- gen!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnungsmarkt und Wohnungswirtschaft verändern sich, so wie auch unsere Bevölkerung sich verändert. Die Verschiebungen im Altersaufbau - weniger Geburten auf der einen Seite, zunehmend ältere Menschen auf der anderen Seite - haben Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens und damit auch und gerade auf den Wohnsektor. Für unsere Kommunen bedeutet das ebenfalls eine große Herausforderung. Wie kann ein zukunftsfähiger Umbau im Bestand gelingen? Wie lässt sich das Wohnumfeld verbessern? Wie lassen sich lebenswerte Innenstädte und Wohnquartiere für Jung und Alt erreichen, wie soziale Nachbarschaften fördern?

Für Niedersachsen kann ich feststellen, dass wir insgesamt eine gute Wohnraumversorgung haben. Wir wollen, dass das auch so bleibt.

(Zustimmung von Norbert Böhlke [CDU])

Deshalb brauchen wir auch weiterhin Wohnraumförderung.

Unser niedersächsisches Wohnraumförderprogramm ist außerordentlich erfolgreich. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Fördermittel des Wohnraumförderprogramms 2008 vollständig belegt sind. Die NBank als zentrales Förderinstitut des Landes hat für 720 Eigentumsmaßnahmen rund 21,4 Millionen Euro und für 650 Mietwohnungen rund 12,7 Millionen Euro bereitgestellt. Um für den unbestrittenen Wandel der Wohnungsmärkte auch in Zukunft adäquate Mittel zur Verfügung stellen zu können, nutzen wir die im Rahmen der Föderalismusreform erhaltene Chance, eine eigene gesetzliche Regelung vorzulegen. Wir wollen weiterhin für eine angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung Sorge tragen. Deshalb setzen wir unsere Schwerpunkte bei der Förderung und Unterstützung von altengerechten Wohnfor

men, familiengerechtem Wohnraum, behindertengerechtem Wohnraum und auch energetischer Gebäudesanierung. Wir wollen mehr Gestaltungsspielraum vor Ort, die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, weniger Regelungsdichte und vor allen Dingen auch einfachere Verfahrensabläufe.

Der Bund stellt den Ländern als Ausgleich für den Übergang der Zuständigkeit für die Wohnraumförderung Kompensationsmittel in Höhe von jährlich 518,2 Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2013 zur Verfügung. Wir brauchen aber auch eine finanzielle Grundlage und eine solide Wohnraumförderung über diesen Zeitraum hinaus. Deshalb wird mit diesem Gesetz zugleich ein Wohnraumförderfonds eingerichtet. Hiermit soll sichergestellt werden, dass aus den zurückfließenden Darlehen aus der Förderung auch über das Jahr 2013 hinaus ein Beitrag zur weiteren Wohnraumförderung geleistet werden kann. Ich denke, das sind verlässliche Zukunftsaussichten für die Planung und Beantragung bedarfs- und zielgerichteter Wohnungsbaumaßnahmen auch nach 2013.

Die Entscheidung der Landesregierung, die soziale Wohnraumförderung durch ein eigenes Landesgesetz zu regeln, wird von den angehörten Verbänden befürwortet. Die vorgesehene Einrichtung eines Wohnraumförderfonds wird ausdrücklich positiv bewertet.

Zum Abschluss noch ein kleiner Ausblick auf die gesetzgeberische Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Bisher haben nur Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg ein eigenes Landesgesetz verabschiedet. In Schleswig-Holstein befindet sich der Gesetzentwurf ebenfalls in der parlamentarischen Beratung. Niedersachsen liegt bei der Wohnraumförderung also vorn.

Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, als Sie am 4. November in einer Pressemitteilung die Einbringung des Niedersächsischen Wohnraumförde

rungsgesetzes feierten, fiel auf, dass es der Landesregierung offenbar darauf ankam, vor allem einen besonders schlanken Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere von Einzel- und Durchführungsregelungen und - Sie haben es eben gerade noch einmal erwähnt - von Regelungsdichte befreit ist. Das ist trendy und liegt auch ganz im Mainstream des schwarz-gelben Politikverständnisses. Wer den Gesetzentwurf gelesen hat, stellt allerdings fest, dass sich hinter dieser Zielsetzung inhaltsleere Vagheit und Fantasielosigkeit verbergen. Innovative und zukunftsweisende Ansätze der Wohnungsbauförderpolitik sind so gut wie nicht zu finden. Oder sollen etwa die zwei Zeilen zum Klimaschutz und zur Senkung der Energiekosten schon die Kür der Landesregierung gewesen sein? Auch zu den Anforderungen der demografischen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt ist nur am Rande etwas zu finden. Sie haben dieses Thema in Ihrer Rede zwar gerade angesprochen, aber im Entwurf steht nicht viel dazu. Dabei ist dies wirklich eines der zentralen Probleme hier in Niedersachsen.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, die weiteren Ausgestaltungen der Wohnraumförderung in Verordnungen, in Richtlinien und in jährlichen Wohnraumförderprogrammen vorzunehmen. Daran ist der Landtag allerdings nicht mehr automatisch beteiligt. Letztlich bleibt alles von Jahr zu Jahr flexibel, damit aber auch unberechenbar und von Willkür geprägt.

Insgesamt muss ich hier betonen, dass das bisherige Wohnraumfördergesetz des Bundes mit seinen Zielsetzungen erheblich inhaltsreicher, innovativer und akzentuierter ist. Ich möchte hier nur die Passagen über die Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus und die Selbsthilfe im Wohnungsbau nennen.

Ich möchte nun kurz auf einige einzelne Aspekte eingehen, über die in der Beratung im Ausschuss diskutiert werden müsste. Erstens fragen wir uns, warum Sie bei den Zielen des Gesetzes nicht gleich die Belange des Umweltschutzes und der CO2-Minderung insbesondere im Wohnungsbestand konkret benannt und aufgenommen haben. Hier spiegelt sich letztendlich die butterweiche Linie wider, die auch die Bundesregierung in der Frage der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes und bei den Vorschriften über den Energiepass verfolgt.

Zweitens. Zur Förderung besonderer Wohnformen wie z. B. Gruppenbauvorhaben oder dem gemein

schaftlichen Wohnen im Alter finden sich in dem Gesetzentwurf ebenfalls keine Formulierungen.

Dritter Punkt. Migranten und ihre Familien können nur dann einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn sie ein Recht auf einen längeren Aufenthalt in Deutschland erworben haben. Das wird für viele Geduldete ohne Pass Ausschlusscharakter haben, und das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Viertens. Bindungsfristen werden erst gar nicht benannt.

Fünftens. Wir wundern uns, warum in Ihrem Entwurf die Einkommensgrenzen derart niedrig gesteckt sind, dass Sie an anderer Stelle ein Bündel von Ausnahmemöglichkeiten vorsehen müssen.

(Glocke des Präsidenten)

Weitere Punkte lasse ich in Anbetracht der Zeit weg.

Ich möchte auch etwas Positives sagen. Positiv zu vermerken ist, dass die Neubegründung eines revolvierenden Fonds endlich auch die Zwecke des Wohnungsbaus aufnimmt.

Aufgrund meiner Anmerkungen können Sie davon ausgehen, dass wir einige Änderungsanträge zum Gesetzentwurf einbringen werden. Was Sie bisher vorgelegt haben, ist zu wenig, um die Herausforderungen der Zukunft auch im Sinne der Nachhaltigkeit zu erfüllen. Dieser Entwurf ist nicht schlank, sondern dürr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile Ihnen das Wort.

(Norbert Böhlke [CDU]: Noch so ein Dürrer!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE, dass die Landesregierung nach langem Vorlauf endlich ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommt und ein Landesgesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung erlässt. Bei der genauen Lektüre des Gesetzentwurfes und der eben angesprochenen Stellungnahmen der Interessenverbände werden allerdings die Handschrift der konservativen Landesregierung und damit auch die Widersprüch

lichkeit der Regierung Wulff sehr deutlich: Verbal durchaus sozial blinken, aber dann ganz schnell in die Beliebigkeit und Unverbindlichkeit abbiegen.

Als erstes möchte ich einen Hinweis der Stadt Hannover aufgreifen, die zu Recht anmerkt, dass es im Gesetz an jeglicher Definition der Begriffe Wohnraum, Modernisierung, Art der Belegungsrechte, angemessene Wohnfläche oder Lebensgemeinschaften fehle, um nur ein paar Begriffe zu nennen. Damit setzt sich die Landesregierung der Gefahr aus, dass der Beliebigkeit in der Ausführung des Gesetzes Tür und Tor geöffnet werden. Genau dieses gilt es aber nach Auffassung der Linken zu verhindern. Darüber hinaus fehle auch der Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen während der Belegungs- und Mietbindung.

Der Deutsche Mieterbund Niedersachsen-Bremen e. V. kritisiert unter anderem, dass gerade im Hinblick auf die Modernisierungsförderung auf den klaren Bezug auf die energetische und somit auf die umweltpolitische Bedeutung eines solchen Gesetzes verzichtet wird. Dabei sind solche Fragestellungen heute unumstritten.

Entlarvend ist auch der lasche Umgang mit Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten. Sie sprechen hier in der Folge auch von berechtigtem privaten Interesse, wenn es um mögliche Freistellungen von Bindungen geht. Ihre Vorstellungen von Wohnraumförderung haben unserer Ansicht nach herzlich wenig mit sozialer Politik zu tun.

(Zustimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Sie meinen, Wohnraumförderung sei zum Nulltarif zu haben. Stolz verkünden Sie in dem Gesetzesentwurf, dass das Gesetz haushaltspolitisch keine Auswirkungen habe. Das ist der eigentliche Skandal; denn damit machen Sie deutlich, dass von Ihrer Seite aus kein Interesse an der Auflage eines wirkungsvollen Programms besteht. Stattdessen betreiben Sie ein Nullsummenspiel.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Stimmt doch gar nicht!)

Das ist das eigentlich Entlarvende an dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sollten uns immer wieder vor Augen führen, dass das Recht auf angemessenen Wohnraum ein Menschenrecht darstellt, das wir nicht gering schätzen dürfen. Die Linke vermisst in Ihrem Ent

wurf ein klares Bekenntnis zur Förderung auch des genossenschaftlichen Wohnens und Bauens. Ihr Bezug in der Begründung des Gesetzentwurfs ist mangelhaft. Genossenschaften und auch viele kommunale Wohnungsunternehmen übernehmen in demokratischer Weise organisiert ähnliche Funktionen wie auch anders strukturierte kommunale Unternehmen. Dies wollen wir fördern, da wir angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für alle anstreben.

Gerade in den ländlichen Regionen wären entsprechende Modelle überlegenswert, da diese Wohn- und Eigentumsformen nicht angemessen verbreitet sind und die Wohnsituation auf dem Lande damit bedeutend entspannt würde.

Die Barrierefreiheit haben Sie, Frau RossLuttmann, auch im Ausschuss immer wieder aufgegriffen. Wir alle sind gehalten, uns endlich von der Vorstellung zu lösen, dass Barrierefreiheit etwas mit Behinderung zu tun haben muss. Barrierefreiheit nutzt allen, und zwar sofort und auf Dauer. Wenn wir das in die Köpfe hinein bekommen würden, wären wir zumindest in diesem Punkt schon einen gehörigen Schritt weiter.

Sie verpassen stattdessen eine weitere Chance, nämlich die Verbindung der Wohnraumförderung mit den existierenden Programmen wie der „Sozialen Stadt“ oder dem „Stadtumbau West“. Warum schließen Sie eine wechselseitige Wirkung im Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf von vornherein aus und verhindern somit aus unserer Sicht eine größere Wirksamkeit des Gesetzes?

Zusammenfassend konstatiert die Fraktion der Linken, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung interessegeleitet ist, aber leider nicht von den Interessen der Leute, die es eigentlich nötig haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Er ist oberflächlich, inkonsequent, handwerklich fragwürdig, kurz: Er verdient die Note ungenügend.

Ich kündige für unsere Fraktion an, dass wir erstens dieses Gesetz weiterhin auf den Prüfstand stellen und kritisieren werden - denn es hat nichts anderes verdient -, dass wir zweitens in absehbarer Zeit ein Landeswohnungsbauprogramm auf die Tagesordnung bringen, das den Namen verdient, damit Mieten endlich wieder bezahlbarer werden, und dass wir drittens die Interessen der Kommunen im Gegensatz zu Ihnen im Auge haben werden, damit wir auch dort echte Steuerungsmög