Meine Damen und Herren, eines möchte ich zum Abschluss betonen - dies ist mir schon in den letzten Beratungen sehr wichtig gewesen, und es ist mir nach wie vor ein Anliegen -: In einer Zeit, in der viele Gemeinden, Städte und Landkreise vor großen Herausforderungen stehen und mit immer weniger Geld Zukunft gestalten müssen, brauchen wir nicht nur erfolgreiche Bürgerinitiativen. Wir
brauchen vielmehr auch engagierte Persönlichkeiten in unseren Räten und Kreistagen, die das ganze Gemeinwesen im Auge haben,
Vielleicht sollten wir uns einmal den Kopf darüber zerbrechen, wie wir die kommunale Demokratie und die kommunale Selbstverwaltung insgesamt stärken können. Dies ist für uns als SPD ebenso wichtig. Wir sind gespannt darauf, welche Vorschläge der Innenminister zu diesem Themenkomplex im Kommunalverfassungsgesetz machen wird. Wir freuen uns auf die Beratung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Krogmann, ich kann mich Ihrem Appell, den Sie gerade zum Schluss geäußert haben, nur anschließen. Wir werden das im Innenausschuss ja noch intensiv beraten. Ich hoffe, dass wir dabei auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Bürgerbegehren in der Drucksache 16/625 vom 31. Oktober 2008, ausgegeben am 5. November 2008, sprechen. Man beachte die Daten! Bei der Einbringung des obigen Gesetzentwurfs am heutigen Tag reibt man sich verdutzt die Augen: Haben wir etwas übersehen oder nicht gelesen? Oder ist im Eifer des Gefechtes nur abgeschrieben worden? Hat man vielleicht gänzlich vergessen, dass Innenminister Uwe Schünemann im Ausschuss für Inneres, Sport und Integration bereits eine Ankündigung gemacht hat, dass Bürgerbegehren, wenn gewünscht, kommunalaufsichtlich begleitet werden können?
Bereits in der Landtagssitzung am 4. Juni 2008 hat Innenminister Schünemann ausgeführt, dass das bisherige Verfahren zur Durchführung von Bürger
begehren überprüft werden solle. Schon am 21. Oktober 2008 hat das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze beschlossen, in dem genau die Punkte und Regelungen aufgegriffen werden, die Sie heute mit Ihrem Gesetzentwurf beantragen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich zurzeit in der Verbandsanhörung. Sie sehen: Wer zu spät kommt, braucht keine neuen gesetzlichen Regelungen einzubringen.
Herr Krogmann, ich hoffe, wir bekommen bei den Beratungen den Spagat zwischen dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem vorliegenden Gesetzentwurf hin.
Ich möchte noch auf die Beweggründe eingehen, die die Landesregierung bei ihrem Gesetzentwurf zum Handeln veranlasst haben. Bürgerbegehren sind lebendige Demokratie. Doch 40 % der Bürgerbegehren scheitern in Niedersachsen, weil sie unzulässig sind und die Voraussetzungen nicht erfüllen. Gerade dieser Frust und diese Enttäuschung können vermieden werden, wenn das Bürgerbegehren von der Kommune vorab geprüft wird. Bürgerbegehren prüfen zu lassen, ist ein Angebot an die Initiatoren, um Rechtssicherheit zu schaffen, keine Gängelung. Auf Antrag der Initiatoren kann und muss die Kommune vorab über die Zulässigkeit entscheiden. Später muss aber in jedem Fall noch genau geprüft werden, ob für das Bürgerbegehren genügend Unterschriften geleistet worden sind.
Wir vonseiten der CDU-Fraktion tragen den Gesetzentwurf der Landesregierung voll mit, der in Kürze, nämlich nach der Verbandsanhörung, das Parlament erreichen wird. Sie erleben wieder einmal: Wenn andere noch auf den Bäumen schlafen und sich mit Gesetzentwürfen beschäftigen, hat die Landesregierung bereits emsig, weitsichtig und umfassend gehandelt.
Herzlichen Dank. - Jetzt hat Herr Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon vieles gesagt worden, aber noch nicht von allen. Ich kann es tatsächlich relativ kurz machen. Ich glaube, in dieser Frage gibt es zwischen den
verschiedenen Fraktionen gar keine große Dissonanz. Es stellt sich nur die Frage, welchen Gesetzentwurf man am Ende unterschreibt: den von den Linken oder den Gesetzentwurf, den die Landesregierung einbringen wird?
Diese Regelung ist nicht nur bürgerfreundlicher - also im Sinne der Antragsteller oder der Bürgerinitiativen -, sondern wahrscheinlich auch justizfreundlicher. Gerade ist es ja angeklungen, Herr Coenen hat es gesagt: 40 % der Bürgerbegehren schaffen es gar nicht bis zu einem Verfahren. Dies beklagen die Initiatoren oft. Sie halten das Bürgerbegehren, das sie gestellt haben, aber trotzdem für rechtskonform. Dann landet es vor den Verwaltungsgerichten. Diese müssen mühselig auseinanderklamüsern, ob es überhaupt eine rechtskonforme Fragestellung ist. Oftmals geht es dann vor das OVG.
Wir können nicht nur bürgerfreundlicher, sondern auch etwas justizfreundlicher agieren. Da die Fachgerichte in Niedersachsen genügend Arbeit haben und genug belastet sind, ist dies wahrscheinlich eine sinnvolle Sache.
Ich belasse es für heute dabei und nenne nicht die ganze Palette an Änderungen, die ich mir im Zusammenhang mit Bürgerbegehren wünschen würde. Dies habe ich an anderer Stelle bereits getan.
Ich fände es wirklich gut, wenn der Landtag in dieser Legislaturperiode noch einmal darüber nachdächte, den Katalog etwas zu erweitern und die Quoren ein bisschen abzusenken. Ich würde mir insbesondere den einen oder anderen liberalen, bürgerrechtlichen Akzent wünschen.
In der Frage an sich gibt es wohl wirklich keine große Auseinandersetzung. Der Gesetzentwurf hat es verdient, konstruktiv beraten zu werden. Auf die Beratung freue ich mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gar nicht so sehr auf die Inhalte dieser Regelung eingehen; denn Sie haben ja schon von allen Vorrednern gehört, dass es fraktionsübergreifend Zustimmung dazu gibt.
Ich möchte nur kurz auf die Geschichte eingehen: Der Innenminister hat bei einer Unterrichtung im Innenausschuss gleich zu Beginn der Wahlperiode gesagt: Wir haben hier ein Problem. Ich möchte dieses Problem wie folgt angehen. - Dann hat es entsprechende Beratungen gegeben. Danach hat der Innenminister sogar noch einmal in der Braunschweiger Zeitung angekündigt, dass er jetzt eine Regelung habe, die auch abgestimmt sei, und zwar exakt so, wie sie die Linken heute eingebracht haben und wie sie kommen soll. Dann hat die Landesregierung den Gesetzentwurf beschlossen, und er ist an die Verbände verschickt worden. Anschließend haben den Gesetzentwurf wahrscheinlich auch die Abgeordneten der Links-Partei bekommen. Sie haben ihn abgeschrieben und als eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Dieses Verfahren überrascht, Herr Dr. Sohn. Ich habe in der Halbjahresbilanz der Links-Partei ein schönes Zitat gefunden, das ich mitgebracht habe. Sie behaupten - ich zitiere -: Es gibt eine Art von Opposition, in der der größte Teil der Zeit und Kraft sowohl ihrer Parlamentarier als auch ihrer Mitarbeiter darauf verwendet wird, detaillierte Gesetzentwürfe auszuarbeiten, als seien sie eine Regierung im Wartestand. Das ist nicht nur dummes Zeug und Zeitverschwendung; wer so handelt, begeht ein Verbrechen gegen die begrenzten Ressourcen jeder politischen Kraft.
Herr Dr. Sohn, was Sie da geschrieben haben, ist natürlich Unsinn. Wenn man das Verständnis von Demokratie und Parlamentarismus hat, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, ist das, was in dem Zitat kritisiert wird, exakt die Aufgabe einer Opposition. Dummes Zeug und eine Verschwendung Ihrer begrenzten Ressourcen hingegen ist es, Gesetzentwürfe der Landesregierung abzuschreiben, sie dann einzubringen und doppelt beraten zu lassen. Das könnten Sie sich sparen. Das schadet unseren Ressourcen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. - Herr Adler hat sich in letzter Sekunde zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich nur gegen den Vorwurf verwahren, hier irgendetwas abgeschrieben zu haben. Vielleicht können Sie sich nicht mehr daran erinnern, dass ich bereits in einer Landtagsrede anlässlich des Gesetzentwurfes, den die Grünen eingebracht haben, darauf hingewiesen habe, dass wir eine solche Regelung einbringen werden. Ich meine, das ist im Mai oder Juni gewesen. Damals habe ich dieses Problem bereits angesprochen. Seinerzeit kann es den Gesetzentwurf, der in die Verbandsbeteiligung gegangen ist, noch gar nicht gegeben haben. Bleiben Sie auf diesem Feld so sachlich, wie Ihre Vorredner es gewesen sind.
Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Inneres, Sport und Integration und zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es ist so beschlossen worden.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Wohnraumförderung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/630