Mechthild Ross-Luttmann

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne die Antwort von Innenminister Schünemann in Bezug auf die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ergänzen. In Niedersachsen haben wir mit Wolfsburg eine Testregion, in der es auch um die Frage geht, wie der Datenschutz gewährleistet werden kann. Hier laufen die ersten Abstimmungsverfahren. Wir werden sehen müssen, wie sich das Ganze weiterentwickelt. Uns allen muss es bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte darum gehen, dass die elektronische Gesundheitskarte auf Akzeptanz stößt, dass das Verfahren wirklich vereinfacht wird und dass auch der Datenschutz, dem hier eine ganz herausragende Bedeutung zukommt, gewährleistet ist. Deshalb sind die Testregionen in den unterschiedlichsten Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland so wichtig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich betrachte es durchaus mit Sorge, dass bei Kindern und Jugendlichen immer häufiger psychische Auffälligkeiten und psychosomatische Beschwerden festgestellt werden. Es gibt unterschiedliche Erkrankungen, aber allen Kindern muss möglichst schnell und wohnortnah medizinisch und therapeutisch geholfen werden. Deshalb hat die Landesregierung bereits 2005 ein Konzept zur Versorgungsstruktur für die Kinder- und Jugendpsychiatrie erstellt. Auf dieser Grundlage haben wir in den Folgejahren gerade die Bereiche der tagesklinischen Betreuung für Kinder und Jugendliche im Land Niedersachsen ausgebaut. Dieses Konzept aus stationären und teilstationären Angeboten wird selbstverständlich laufend fortgeschrieben und den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst. Es gibt mittlerweile 618 Planbetten, verteilt auf 15 Krankenhäuser. Damit erreichen wir in Niedersachsen eine vollstationäre KJP-Kapazität von 5,0 Plätzen, bezogen auf 10 000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das entspricht in etwa dem Bundesdurchschnitt. Damit ist in Niedersachsen die vollstationäre Versorgung grundsätzlich sichergestellt. Allerdings gibt es noch immer Situationen, in denen ein Jugendlicher zur akuten Krisenbewältigung vorübergehend auf einer geschlossenen Aufnahmestation der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht werden muss.
- Ja, sehr geehrter Herr Schwarz, 2002 waren es noch 500 Fälle, die untergebracht worden waren. - Wir haben in den dann folgenden Jahren schrittweise begonnen, diese Fallzahlen abzubauen, weil ich möchte, dass Kinder und Jugendliche die me
dizinische Betreuung in den Einrichtungen bekommen, in denen sie medizinisch und therapeutisch am besten versorgt werden. Deshalb ist mein Ziel, dies schrittweise zu verbessern und dahin zu kommen, dass Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht werden können.
Auch im teilstationären Bereich ist die Platzzahl gestiegen. So hat sich die Zahl von 72 im Jahr 2002 auf 144 in 2010 exakt verdoppelt. Weitere Tageskliniken in Stade und Nordhorn werden das teilstationäre Angebot in Niedersachsen kurzfristig weiter ergänzen. Damit werden sich die Platzzahlen nochmals um 27 Plätze erhöhen. Meine Damen und Herren, gerade Tageskliniken haben für erkrankte Kinder und Jugendliche den Vorteil, dass die Kinder abends wieder bei ihrer Familie sein können; denn bei Kindern und Jugendlichen spielen gerade in der Therapie die familiären Bindungen und Beziehungen eine ganz besondere und ausschlaggebende Rolle.
Ein wesentlicher Schwerpunkt im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die ambulante Versorgung. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat nach Bundesrecht die ambulante vertragsärztliche Versorgung, zu der auch die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung zählt, für die gesetzlich krankenversicherten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Die Auswertungen der KVN zeigen, dass sich auch hier die Zahl der an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Kinder- und Jugendpsychiater von 60 im Jahr 2003 auf 85 im Jahr 2008 erhöht hat. Die Zahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ist ebenfalls gestiegen. Gleiches gilt für die psychologischen Psychotherapeuten.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklung ist positiv, aber sie muss sich auch noch weiter fortsetzen, weil wir gerade in den ländlichen Regionen durchaus auch weiße Flecken haben. Es ist nicht das Problem eines Konzeptes, der Frage des Wo nachzugehen, sondern es ist die entscheidende Herausforderung zu erreichen, dass die ländlichen Regionen für die Fachkräfte so attraktiv sind, dass sie sich gerade dort niederlassen. Das ist nicht gerade leicht.
Ich bin froh, dass die KVN im Ärzteblatt fünf neue Zulassungsstellen im Planungsbereich Salzgitter
und sechs im Planungsbereich Wolfsburg ausgeschrieben hat. Hierfür liegt auch schon eine ganze Reihe von Bewerbungen vor. Allerdings haben wir noch weitere 19 zusätzliche Stellen offen. Ich hoffe, weil sich einige auch in ländlichen Regionen befinden, dass sie zeitnah an interessierte Psychotherapeuten vergeben werden können.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen kann auf ein ausgewogenes Netz an stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung zurückgreifen.
Dieses Konzept werden wir auch in Zukunft weiter verfolgen, um es bedarfsgerecht Schritt für Schritt weiterzuentwickeln.
Aber bei den Umsetzungen wird es ganz entscheidend darauf ankommen, ob es uns gelingt, auch in den Bereichen der ländlichen Regionen Fachkräfte zu bekommen und dass sie sich dort niederlassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unterstützungsbedarfe von Eltern und der Schutzauftrag dem Kind gegenüber machen es notwendig, den Kinderschutz konsequent weiter zu verbessern. Die meisten Eltern nehmen ihren Erziehungsauftrag liebevoll und umfassend wahr.
Aber die steigende Zahl von Inobhutnahmen zeigt mir zum einen die hohe Sensibilität der örtlich zuständigen Jugendämter, aber auch, dass Eltern nicht immer zu jeder Zeit in jeder Lebenssituation ihre Kinder so gewissenhaft erziehen können, wie es notwendig ist. Der Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung ist eine Aufgabe, die mir besonders am Herzen liegt. In Niedersachsen ist es uns gelungen, das Niveau des Kinderschutzes durch zahlreiche, aufeinander abgestimmte Maßnahmen spürbar zu erhöhen. Dabei müssen Hilfen spätestens dort beginnen, wo Kinder überaus schutzbedürftig sind. Das sind nun einmal die Kleinsten, die Babys, für die eine liebevolle, fürsorgliche und gesicherte Rundumbetreuung überlebenswichtig ist.
Deshalb stellen im Kinderschutzkonzept des Landes die Familienhebammen einen wichtigen Baustein dar. Sie übernehmen über ihren Auftrag als Hebammen hinaus einen weiteren Auftrag, nämlich werdende Eltern, meistens Mütter, zu begleiten, deren Lebenssituation von besonderer Problematik gekennzeichnet ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einsatz von Familienhebammen ist unbestritten notwendig, sinnvoll und über alle Maßen akzeptiert. Die Arbeit der Familienhebammen ist getragen von
Verlässlichkeit und Vertrauen. Gerade in der Zeit vor der Geburt sind Hebammen für werdende Eltern wichtige Ansprechpartnerinnen rund um Fragen der Schwangerschaft, der Geburt, der Alltagskompetenz und bei der Frage: Wie gehe ich mit dem Kind um, und was muss ich tun? - Gerade die Hebammen ermöglichen mit ihrer Kompetenz und mit ihrem Einfühlungsvermögen, dass die Geburt für viele Frauen und auch Väter als ein positives Ereignis in Erinnerung bleibt.
Deshalb war es nur konsequent, Hebammen zur aufsuchenden Betreuung von Müttern und Kindern auch für weitere soziale Aufgaben einzusetzen. Erste Weichenstellungen hierfür stammen bereits aus der Zeit Ende der 70er-Jahre. Mit dem flächendeckenden Einsatz der Familienhebammen hat die Landesregierung die Weichen dafür richtig gestellt; denn Familienhebammen in Niedersachsen sind eine Erfolgsstory.
Ich bin durchaus stolz darauf, dass mittlerweile über 40 niedersächsische Kommunen Familienhebammen einsetzen, dass in Niedersachsen in den vergangenen Jahren 220 Hebammen zu Familienhebammen fortgebildet wurden und dass Niedersachsen damit an der Spitze im Bundesländervergleich liegt.
Damit dies so bleibt, ist es unser Ziel, auch zukünftig eine ausreichend hohe Zahl von Familienhebammen auszubilden. Ich bin der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ von Professor Windorfer außerordentlich dankbar, dass sie sich der wichtigen Aufgabe der Fortbildung von Familienhebammen so engagiert verschrieben hat. Die Landesregierung fördert die Stiftung bereits seit Jahren und wird mit der staatlichen Anerkennung von Familienhebammen und Familienentbindungspflegern einen weiteren Erfolg versprechenden Schritt zur Stärkung dieser Berufsgruppe unternehmen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen wird damit das erste Bundesland sein, das diese staatliche Anerkennung ermöglicht, und das in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Hebammenverband und der Stiftung. Damit nehmen wir eine Vorreiterrolle ein.
Mit der Schaffung der gesetzlich geschützten Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienhebamme bzw. zum staatlich anerkannten Familienentbindungspfleger werden die Zugangsvoraussetzungen und die Inhalte der Ausbildung auf ein verbindliches, einheitliches Niveau gestellt. Die dafür erforderliche Ergänzung der Weiterbildungsverordnung in den Gesundheitsfachberufen befindet sich bereits im Abstimmungsverfahren; denn die ersten Weiterbildungslehrgänge sollen möglichst noch in diesem Jahr beginnen. Mit unserer 400 Stunden umfassenden Weiterbildung wird dann auch der allgemeine Hochschulzugang erreicht, so wie es die Kultusministerkonferenz im vergangenen Jahr beschlossen hat.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Kinder, wir stärken die Familien insgesamt, - - -
- - - damit Kinder in Niedersachsen gesund aufwachsen können. Ich begrüße die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sehr.
Björn Försterling (FDP).....................................8099 Wolfgang Jüttner (SPD).....................................8099 Hans-Henning Adler (LINKE)...................8100, 8101
Helge Limburg (GRÜNE)................8079, 8082, 8088 Kreszentia Flauger (LINKE).............................. 8080 Thomas Adasch (CDU)..................8081, 8082, 8085
Christian Grascha (FDP).........................8130, 8132 Tagesordnungspunkt 43:
Hans-Henning Adler (LINKE)............................8131 Christian Wulff, Ministerpräsident......................8132 Zweite Beratung: Kinder und Jugendliche reden mit - Demokratie muss gelernt werden - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/1757 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/2198.................................8102
Kreszentia Flauger (LINKE)...............................8133
Ausschussüberweisung (TOP 45 und 46)................8134
Tagesordnungspunkt 47:
Miriam Staudte (GRÜNE).........................8102, 8109 Erste Beratung: Gründung eines landeseigenen Altlastenfonds in Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2171.............................................................8134
Stefan Klein (SPD)...................................8103, 8109 Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE).................8104 Roland Riese (FDP)..................................8105, 8106 Helge Limburg (GRÜNE)...................................8106 Astrid Vockert (CDU).....................8107, 8108, 8110 und
Elisabeth Heister-Neumann, Kultusministerin.............................................................8110, 8111 Tagesordnungspunkt 48:
Christa Reichwaldt (LINKE)...............................8134 Andrea Schröder-Ehlers (SPD).........................8136 Erste Beratung: Schienenverkehrsausbau für Niedersachsen vorausschauend planen und umsetzen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2169.......8111
Dr. Gero Clemens Hocker (FDP).......................8137 Hennig Brandes (CDU)............................8138, 8138 Stefan Wenzel (GRÜNE)..........................8140, 8141
Enno Hagenah (GRÜNE)...............8111, 8114, 8119 Hans-Heinrich Sander, Minister für Umwelt und Klimaschutz....................................................8140 Gabriela König (FDP)...............................8113, 8114 Ursula Weisser-Roelle (LINKE).........................8114 Ausschussüberweisung (TOP 47 und 48)................8141
Karsten Heineking (CDU)..................................8116 Gerd Ludwig Will (SPD).....................................8117 Zur Geschäftsordnung:
David McAllister (CDU)............................8118, 8120 Christa Reichwaldt (LINKE)...............................8141
Ausschussüberweisung............................................8120
Tagesordnungspunkt 45: Tagesordnungspunkt 49:
Erste Beratung: Das Parlament ist das Herz der politischen Willensbildung in Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2170.......8120
Erste Beratung: Niedersächsische Armuts- und Reichtumsberichterstattung quantitativ und qualitativ ausbauen - Armutsbekämpfung und Armutsprävention erfolgreich etablieren - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2173...............................................8142 und
Tagesordnungspunkt 46: und
Erste Beratung: Die Arbeit des Landtages demokratischer und lebendiger gestalten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2180.............................................................8120
Tagesordnungspunkt 50:
Erste Beratung: Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung - Auch das Land Niedersachsen muss seinen Beitrag leisten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2188.................................................................................8142
Ursula Helmhold (GRÜNE)............8120, 8121, 8122 Olaf Lies (SPD)...................................................8121 Heiner Bartling (SPD)........................................8122 Jens Nacke (CDU)..............................................8124 Dr. Gabriele Andretta (SPD)..............................8125 Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE).......8142, 8151 Christa Reichwaldt (LINKE)...............................8125 Ursula Helmhold (GRÜNE)......................8144, 8148 Björn Thümler (CDU)...............................8126, 8129 Roland Riese (FDP)............. 8145, 8146, 8148, 8153 Stefan Wenzel (GRÜNE)....................................8128 Heidemarie Mundlos (CDU)....................8148, 8151 Pia-Beate Zimmermann (LINKE).......................8129 Matthias Möhle (SPD)..............................8151, 8153
Ausschussüberweisung (TOP49 und 50).................8154
II
Tagesordnungspunkt 51:
Europa bewusst machen - Sozialrechte stärken - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/2172........ 8154 Ausschussüberweisung........................................... 8154
Nächste Sitzung:...................................................... 8154
III
Vom Präsidium:
Präsident Hermann D i n k l a (CDU)
Vizepräsident Dieter M ö h r m a n n (SPD)
Vizepräsident Hans-Werner S c h w a r z (FDP)
Vizepräsidentin Astrid V o c k e r t (CDU)
Schriftführerin Ursula E r n s t (CDU)
Schriftführerin Ulla G r o s k u r t (SPD)
Schriftführer Wilhelm H e i d e m a n n (CDU)
Schriftführer Hans-Jürgen K l e i n (GRÜNE)
Schriftführer Lothar K o c h (CDU)
Schriftführerin Gabriela K o h l e n b e r g (CDU)
Schriftführerin Gisela K o n r a t h (CDU)
Schriftführerin Dr. Silke L e s e m a n n (SPD)
Schriftführerin Brigitte S o m f l e t h (SPD)
Schriftführerin Dörthe W e d d i g e - D e g e n h a r d (SPD)
Schriftführerin Ursula W e i s s e r - R o e l l e (LINKE)
Auf der Regierungsbank:
Ministerpräsident Staatssekretär Dr. Lothar H a g e b ö l l i n g ,
Christian W u l f f (CDU) Staatskanzlei
Minister für Inneres, Sport und Integration Staatssekretär Wolfgang M e y e r d i n g ,
Uwe S c h ü n e m a n n (CDU) Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Finanzminister Staatssekretärin Cora H e r m e n a u ,
Hartmut M ö l l r i n g (CDU) Finanzministerium
Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Mechthild R o s s - L u t t m a n n (CDU)
Staatssekretärin Dr. Christine H a w i g h o r s t , Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Kultusministerin Staatssekretär Dr. Bernd A l t h u s m a n n ,
Elisabeth H e i s t e r - N e u m a n n Kultusministerium
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Jörg B o d e (FDP)
Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Hans-Heinrich E h l e n (CDU)
Justizminister Staatssekretär Dr. Jürgen O e h l e r k i n g ,
Bernhard B u s e m a n n (CDU) Justizministerium
Minister für Wissenschaft und Kultur
Lutz S t r a t m a n n (CDU)
Minister für Umwelt und Klimaschutz Staatssekretär Dr. Stefan B i r k n e r ,
Hans-Heinrich S a n d e r (FDP) Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
IV
Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klein, ich möchte zwei Vorbemerkungen machen.
Die erste Vorbemerkung beginnt mit einem Zitat:
„Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.“
So steht es in § 16 Abs. 4 SGB VIII, der sich auf die Erziehung in der Familie bezieht. Das ist also geltendes Recht. Es wurde von der Großen Koalition von CDU und SPD im Bund beschlossen, Herr Klein.
Stellen Sie sich also nicht hierhin und erzählen Sie nicht etwas anderes als das, was Sie auf Bundesebene beschlossen haben!
Die zweite Vorbemerkung: Die Quote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Krippen ist in Niedersachsen niedrig. Herr Klein, man muss dabei aber die historische Entwicklung berücksichtigen. Wenn Sie mit Ihrer Vorgängerregierung damals andere Zahlen gehabt hätten, würden wir heute an einem ganz anderen Punkt stehen als dem, an dem wir heute stehen.
Eine Statistik wird leider erst seit 2006 geführt. Im Jahre 2006 war die Quote mit 5,1 % sehr niedrig. 2007 belief sich die Quote auf 6,9 %, 2008 auf 9,1 % und 2009 auf 11,9 %. Sie sehen also, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP mit einem enormen Mitteleinsatz von Bund, Land und Kommunen dafür Sorge getragen haben, dass das Krippenangebot für Kinder hier in Niedersachsen verbessert und der Krippenausbau forciert worden ist.
So weit meine Vorbemerkungen.
Im Grundgesetz steht zu Recht: Die Erziehung von Kindern ist zuvörderst die Aufgabe der Eltern. Sie haben ihre Kinder zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu erziehen. - Das vergessen wir manchmal. Die Vermittlung von Werten, Normen, Einstellungen, sozialen und kulturellen Kompetenzen und religiösen Wertvorstellungen findet in unseren Familien statt genauso wie die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. Deshalb gilt es, Familien zu stärken, zu unterstützen und zu festigen.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir uns hier weitgehend darüber einig sind, dass sich Politik nicht in die Entscheidung der Familie einzumischen hat, Beruf und Familie so zu vereinbaren, dass beide Elternteile berufstätig sind, oder Familie und Beruf so zu vereinbaren, dass sich ein Elternteil dafür entscheidet, zu Hause zu bleiben, um die
ersten Lebensjahre des Kindes bewusst zu begleiten. Ein weiteres Motiv kann die Pflege von Angehörigen sein. Sie sehen, dass die Entscheidungen vielfältig sein können. Es geht hier aber um die Entscheidungen der Eltern, und diese Entscheidungen hat Politik zu respektieren.
Selbstverständlich brauchen Eltern verlässliche Rahmenbedingungen, um ihre Entscheidung treffen zu können. Sie brauchen die Wahlfreiheit, sich für das eine oder für das andere zu entscheiden. Dafür brauchen sie die Unterstützung der Politik. Dazu gehört selbstverständlich der bedarfsgerechte Ausbau von Krippen und Tagesbetreuungsangeboten.
Gerade in diesen Bereichen haben wir mit erheblichen Mitteln von Bund, Ländern und Kommunen den Ausbau von Krippen und Tagesbetreuungsangeboten forciert. Allein bis 2013 werden in diesem Bereich mindestens 1,3 Milliarden Euro fließen. Eine gigantische Summe, aber sie ist für Familien zu Recht so angelegt.
Aber auch Eltern, die ihre Kleinen zu Hause erziehen wollen, brauchen Wahlfreiheit, um sich zwischen einer Vielzahl von guten Angeboten zu entscheiden.
Deshalb soll 2013 für Eltern, die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen, durch den Bund eine monatliche Zahlung, nämlich ein Betreuungsgeld, eingeführt werden.
Dieses Betreuungsgeld wird das Wahlrecht von Eltern stärken.
Selbstverständlich ist frühkindliche Bildung eminent wichtig, und viele pädagogische Gründe sprechen dafür, Kinder in eine Krippe oder in Tagespflege zu geben.
Für diese Form frühkindlicher Betreuung, Erziehung und Bildung sprechen auch die zahlreichen Konzepte und Maßnahmen, die, ausgerichtet spe
ziell auf die Bedarfe und Bedürfnisse kleiner Kinder, entwickelt worden sind.
Gerade auch Familien mit Migrationshintergrund und die Kinder aus diesen Familien profitieren von der Betreuung in einer Krippe und in einer Kindertagesstätte, wie zahlreiche Untersuchungen aus dem In- und Ausland zeigen.
Allerdings - das finde ich persönlich so sehr schade - geben vielleicht auch aus kulturellen Gründen nicht viele Eltern mit Migrationshintergrund ihre Kinder in eine Krippe.
Deshalb
ist es wichtig, auch Eltern mit Migrationshintergrund davon zu überzeugen, wie wichtig die frühkindliche Bildung auch in einer Krippe oder in einer Kindertagesstätte ist. Deshalb haben wir begonnen, gerade Migrantinnen als Tagespflegepersonen auszubilden; denn es ist wesentlich einfacher, wenn sie gleich den richtigen Draht und die richtige Ansprechposition zu Migrantinnen finden. Unsere Programme, die der Elternbildung dienen, tragen auch dazu bei, dass sich Kinder von Migrantinnen und Migranten in einer Krippe oder in einer Kindertagesstätte wohlfühlen.
Vor diesem Hintergrund plädiere ich dafür, dass wir die Evaluierung der familienpolitischen Leistungen des Bundes und natürlich auch den Gesetzentwurf des Bundes abwarten.
Herr Humke-Focks, mir ist eben schon aufgefallen, dass Sie viele Mutmaßungen bringen: Vermutlich ist es so, eventuell ist es so, und es könnte so sein, dass es so ist.
Prognosen sind schwierig, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen. Von daher sollten wir den Gesetzentwurf abwarten, damit wir uns dann in die Ausgestaltung einbringen können, auch vor dem Hintergrund, dass die Interessen der Familien be
rücksichtigt, aber auch die bildungspolitischen Erfordernisse beachtet werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor etwa vier Wochen haben wir hier ausführlich über die Antworten der Landesregierung auf zwei Große Anfragen zur Behindertenpolitik gesprochen. Auch damals nahmen schon zu Recht das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Modernisierungen der Eingliederungshilfe einen breiten Raum ein. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist als völkerrechtlicher Vertrag geltendes Recht. Es verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und garantiert ihnen die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon vor vier Wochen habe ich sehr deutlich gesagt: Mir ist wichtig, dass jeder Mensch in seiner besonderen Lebenssituation - ob mit einer Behinderung oder ohne - mit all seinen Fähigkeiten, Fertigkeiten und vor allem seinen Lebensleistungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens anerkannt wird. Mir ist wichtig, dass jeder Mensch, der mit einer Behinderung leben muss, Hilfe und Unterstützung in einem Umfang erhält, in dem er sie
benötigt. Das, meine Damen und Herren, ist für mich selbstverständlich.
Wir alle sind zum Glück verschieden. Deshalb sind auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sehr verschieden. Wenn wir von gleichberechtigter Teilhabe aller sprechen, dann müssen wir auf der einen Seite sehr genau prüfen, was wir dafür tun können, dass die Menschen mit einer Behinderung, die schon jetzt Eingliederungshilfe bekommen - in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Maßnahme -, mehr Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit erreichen. Auf der anderen Seite dürfen wir aber auch die Menschen mit Behinderungen nicht vergessen, die schon heute eigenständig und selbstbestimmt leben. Wir müssen uns fragen, welche Probleme sie im Alltag haben, wie sie ihren Arbeitsplatz erreichen, wie sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir im Interesse von gleichberechtigter Teilhabe schon möglichst früh anfangen, alle Menschen mit einzubeziehen. Ich finde es sehr erfreulich, dass seit dem Jahr 2000 in Kindertagesstätten die integrativen Gruppen immer größer werden und immer mehr Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen, betreut und gebildet werden, voneinander lernen und vor allen Dingen auch diese Sozialkompetenz voneinander lernen.
Deshalb war es mir auch wichtig, dass wir im Krippenbereich bei den ganz Kleinen schauen, wie wir es schaffen können, auch dort die integrative Betreuung weiter voranzubringen. Das werden wir in einem Modellprojekt erproben. Ich bin meiner Kollegin Frau Heister-Neumann sehr dankbar dafür, dass sie mit mir gemeinsam dieses Modellprojekt initiiert hat. Für dieses Vorgehen haben wir uns ganz bewusst entschieden, damit wir das Ganze auch wissenschaftlich begleiten können. Weil es an dieser Stelle um unsere Kleinsten geht, möchte ich nämlich sehr sorgfältig prüfen, wie die Integration hier am besten gelingen kann und mit welchem Konzept man am besten sicherstellt, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam mit großer Freude eine Krippe besuchen.
Selbstverständlich wird es in der Zukunft entscheidend sein, wie wir das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen umsetzen und wie wir vor allen Dingen auch die Eingliederungshilfe weiterentwickeln und modernisieren.
Ich freue mich über den hier bestehenden großen Grundkonsens dahin gehend, dass wir uns dafür ausgesprochen haben, die Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierten Leistung zu entwickeln. Dies bedeutet, dass der betroffene Mensch vor Ort möglichst selbst entscheiden soll, an welchem Ort er welche Hilfe erhält. Das lässt sich aber nicht vom grünen Tisch aus regeln. Wir müssen die Betroffenen von Anfang an auf diesem Weg der Erneuerung mitnehmen.
Deshalb, meine Damen und Herren, beginnt Teilhabe bei mir auch mit Teilnahme. Unter dieser Zielsetzung fand am 4. Februar 2010 in Hannover die erste von drei Fachtagungen „Entwicklung in der Eingliederungshilfe - Perspektiven der individuellen Zielplanung“ statt. Dabei wurde u. a. ein aktueller Leitfaden zur individuellen Zielplanung im Rahmen des Gesamtplans für Menschen mit Behinderung vorgestellt - eine wichtige Empfehlung von der Praxis für die Praxis.
Diese Fachtagung war schon aufgrund der Teilnehmenden etwas Besonderes. Denn es kommt nicht oft vor, dass Einrichtungsträger, Träger der Sozialhilfe, Behindertenverbände und Menschen mit Behinderung gemeinsam zusammenkommen, um sich über dieses hochaktuelle Thema zu informieren, auszutauschen und festzustellen: Es geht uns alle gleichermaßen an.
Wie groß das Interesse an diesem Thema ist, zeigen die Anmeldezahlen deutlich. Für die Veranstaltung in Hannover und die noch folgenden Veranstaltungen in Osnabrück und Lüneburg haben sich über 800 Menschen angemeldet.
Meine Damen und Herren, bereits im November 2009 war es uns gelungen, mit drei großen Einrichtungen der Behindertenhilfe eine gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen, mit der die behutsame Umwandlung von Langzeiteinrichtungen wie Wohnheimen in mehr individuelle, personenbezogene Angebote eingeleitet wurde.
Sehr geehrte Frau Helmhold, gerne nenne ich Ihnen hierzu auch einige weitere Details.
Betroffen sind die drei großen Einrichtungen Himmelsthür, Lobetal und Rotenburger Werke. Wir haben bereits der Außenstelle Wildeshausen von
Himmelsthür die entsprechende Bewilligung ausgesprochen. Dort ist beabsichtigt, von 400 Plätzen 250 vor Ort auszugliedern und zu regionalisieren. Hierfür haben wir 3 Millionen Euro zusätzlich bewilligt.
- Richtig. - Mit der Einrichtung Lobetal sind die Verhandlungen aufgenommen worden. Die Rotenburger Werke planen, zunächst 250 von 1 400 Plätzen auszulagern. In einigen Gemeinden haben sie damit schon bekommen.
Zurück zur Teilhabe: Das Persönliche Budget, das in Niedersachsen modellhaft erprobt wurde, ist eine besondere Form der Hilfegewährung und gut geeignet, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung zu stärken. Ich möchte das gerne ausweiten.
Das Gleiche gilt für unser bundesweit beachtetes Budget für Arbeit. Auch wenn ich angesichts der Wirtschaftskrise 20 Beschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt für einen Erfolg halte, würde ich mir wünschen, dass sich diese Zahl noch steigern ließe.
Bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe stehen wir vor großen Herausforderungen. Weil dies im Interesse von Menschen mit Behinderung umzusetzen ist, wünsche ich mir auch hier einen breiten Konsens; denn wir können es nur gemeinsam schaffen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu den Ausführungen von Herrn Schwarz. Herr Schwarz, da Sie den von der Caritas ausgelösten Pflegealarm angesprochen haben, wissen Sie sicherlich, dass er sich im Wesentlichen auf die Höhe der Pflegesätze in Niedersachsen bezieht. Da glaube ich manchmal, lieber Herr Schwarz, dass Sie den Ort der Rede verwechseln. Ich wünsche mir, dass Sie diese Rede auch im Kreistag halten; denn genau dort gehören diese Punkte hin.
Sie wissen sehr genau, dass bei der Frage der Ermittlung der Höhe der Pflegesätze das Land Niedersachsen - wie alle anderen Bundesländer auch - nicht mit am Verhandlungstisch sitzt; denn nach den bundesrechtlichen Vorgaben finden die Verhandlungen zwischen den Einrichtungen auf der einen und den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe auf der anderen Seite statt. Von daher sind wir uns hier, glaube ich, einig: Gute Pflege, auf die Menschen, die pflegebedürftig sind, zu Recht einen Anspruch haben, bedeutet, dass die Pflegekräfte fachlich qualifiziert sind und hoch motiviert und engagiert ihre Aufgabe erledigen. Deshalb ist es richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden können.
Wenn wir nicht mit am Verhandlungstisch sitzen, stellt sich für mich ganz konkret die Frage: Wo ist Niedersachsen gefordert und kann helfen?
Dazu kann ich Ihnen genau drei Bereiche nennen: Erstens. Im Pflegesatz ist ein Bestandteil, der sich mit Investitionskosten befasst. In diesem Bereich unterstützt das Land die Kommunen mit 103 Millionen Euro jährlich. Das ist ein riesengroßer Betrag, der dazu geführt hat, dass dieser Bestandteil der Pflegesätze im bundesweiten Vergleich im Jahre 2007 an zweiter Stelle lag. Sie sehen also, dort, wo wir Verantwortung haben, handeln wir zielgerichtet und entschlossen.
Wir haben noch ein Weiteres gemacht: Wir haben unter der Moderation des Sozialministeriums ein vereinfachtes Pflegesatzverfahren eingeführt.
Dieses vereinfachte Pflegesatzverfahren ist im Jahre 2009 durchaus zur Anwendung gekommen. Nach Angaben der AOK hat es bis Oktober 2009 etwa 600 Verfahren gegeben, ein Drittel davon nach dem vereinfachten Verfahren. Das hat nach Angaben der AOK zu einer Steigerung der Pflegesätze um immerhin 3,5 % geführt. Sie sehen also: Durch dieses vereinfachte Verfahren haben wir Bewegung in die bisher doch sehr starren Pflegesätze bekommen.
Drittens. Niedersachsen ist eines von drei Bundesländern, welches im ambulanten Bereich auf freiwilliger Basis investive Maßnahmen fördert.
Vielleicht so viel als kleine Anmerkung zu Ihrer Rede, Herr Schwarz.
Ansonsten würde ich gerne sagen: Natürlich ist die wachsende Zahl von älteren und pflegebedürftigen Menschen eine Herausforderung für uns alle. Niedersachsen verfügt bereits heute über ein gut ausgebautes und qualitativ hochwertiges Pflegeangebot in allen Bereichen, im häuslichen Bereich ebenso wie bei der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Pflegeheimen. Hier können Pflegebedürftige unter den Angeboten das Angebot wählen, was ihrer persönlichen Situation und ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich setzt sich die Landesregierung stets dafür ein, dass diese Angebotsstruktur konsequent weiter ausgebaut und verbessert wird. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden soziale Berufe mehr denn je Berufe der Zukunft mit hohen Qualitätsansprüchen sein. Daher müssen wir dafür sorgen, dass für diejenigen, die Hilfe und Pflege benötigen, auch morgen noch qualifizierte Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Wir müssen alles dazu tun, um junge Menschen zu motivieren, einen Pflegeberuf zu ergreifen.
Es ist für mich erfreulich, dass die Schülerzahl im Berufsfeld Altenpflege von 4 612 im Jahre 2008 auf immerhin 5 057 im Jahre 2009 gestiegen ist.
Ziel der Landesregierung ist es, allen an einer Tätigkeit in der Pflege interessierten und geeigneten Menschen einen Weg in diese Berufe zu ebnen und berufliche Perspektiven mit einem gestuften Ausbildungssystem zu eröffnen, das sich einerseits an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientiert, andererseits aber auch jungen Menschen ganz konkret Aufstiegsmöglichkeiten einräumt.
Zur Steigerung beruflicher Perspektiven haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen: Erstens. Mit der Einführung der Berufsfachschule Pflegeassistenz, die für eine Helfertätigkeit in der Pflege ausbildet, haben wir einen Berufseinstieg für Hauptschülerinnen und Hauptschüler geschaffen. Mit dem beruflichen Abschluss wird zugleich auch der Realschulabschluss erworben, der wiederum Möglichkeiten für weiterführende Ausbildungen schafft.
Wenn wir sagen, wir wollen jeden jungen Menschen fördern und erreichen, dann, finde ich, ist
das der richtige Weg, dass wir nämlich gucken, was wir für Hauptschüler machen können, wie wir ihnen Möglichkeiten auch für eine weiterführende Ausbildung eröffnen können.
Zweitens - auch das ist mir ganz besonders wichtig -: In Krankenhäusern wird zunehmend der Beruf des Altenpflegers von Bedeutung sein, und in Altenpflegeeinrichtungen werden mehr Krankenschwestern benötigt. Deshalb müssen wir uns beide Berufsfelder genau angucken und überlegen, was wir zusammenführen können. Hierzu hat es im Henriettenstift in Hannover bereits modellhaft eine gemeinsame Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege mit Unterstützung des Landes gegeben. Eine breitere Umsetzung allerdings erfordert, dass der Bund als Gesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingungen schafft.
Drittens wollen wir natürlich Schülerinnen und Schüler durch attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Pflegeberufe interessieren. Neben Fachweiterbildungen in besonderen pflegerischen Schwerpunkten bieten auch entsprechende Studiengänge eine interessante berufliche Perspektive. Über schulische Angebote wie die Fachoberschule wird der Aufstieg ermöglicht.
Viertens plant die Landesregierung - das ist mir persönlich auch sehr wichtig -, Menschen mit einer Berufsausbildung und mehrjähriger beruflicher Tätigkeit auch den Hochschulzugang zu erleichtern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist die Bitte der Länder aufgegriffen worden, die Pflegeausbildung zu reformieren. Dazu soll eine Bund-LänderArbeitsgruppe im März ihre Arbeit aufnehmen. Ich denke, dass das Konzept des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, welches die Möglichkeit der grundständigen akademischen Ausbildung und die Verortung im regulären berufsbildenden System einschließt, hierfür eine gute Grundlage ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Wer heute in sie investiert, wird in der Zukunft auf gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen können.
Ich will Ihnen jetzt noch einiges zum Pflegepaket, zu dem umfangreichen Maßnahmenbündel sagen; denn es ist mir wichtig, dass wir auf der einen Sei
te Berufsanfängerinnen und -anfänger bei ihren Ausbildungskosten entlasten; auf der anderen Seite wollen wir das Bemühen von Pflegeeinrichtungen um die Ausbildung anerkennen. Es liegen auch bereits Anträge vor, und zwar mit Stand von gestern 249 Anträge für insgesamt 643 Ausbildungsverhältnisse und 12 Anträge von Altenpflegeschulen für insgesamt 515 Schülerinnen und Schüler. Sie sehen also, dass wir mit dieser „Unterstützung“ genau den richtigen Weg beschritten haben, weil wir dann genau das erreichen können. Wir können dann auf der einen Seite den jungen Schülern sagen „wir brauchen euch, wir wollen euch, und deswegen helfen wir“, und wir können auf der anderen Seite den Ausbildungsstätten, die mit hoher Motivation junge Menschen ausbilden, ein Stück weit Entlastung zukommen lassen und mit diesem Beitrag ihre schwierige Arbeit in der Ausbildung anerkennen.
Mir ist es auch wichtig, Berufsrückkehrerinnen in der Pflege zu unterstützen. Schon heute fördern wir diese Maßnahmen u. a. mit Geldern des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Programms „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“. Wenn der Altenpflegeberuf künftig positiver gesehen werden muss, und wenn wir wollen, dass sich noch mehr junge Leute für diesen Berufszweig interessieren, dann ist es wichtig, dass es eine professionelle und überregional angelegte Imagekampagne gibt, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern.
Meine Damen und Herren, nicht jeder alte Mensch gilt im Sinne des Gesetzes als pflegebedürftig, bedarf aber trotzdem intensiver Betreuung und Beaufsichtigung. Diese Versorgung rund um die Uhr sicherzustellen, ist für pflegende Angehörige oft eine große Belastung. Es gibt deshalb niedrigschwellige Betreuungsangebote. Ich bin sehr stolz und sehr froh, dass wir inzwischen 128 Standorte in Niedersachsen haben, die den pflegenden Angehörigen diese Fürsorge zumindest zeitweise abnehmen und sie in ihrem pflegerischen Engagement ein Stück weit entlasten. Diese niedrigschwelligen Angebote sind für Menschen mit demenzieller Erkrankung, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung vorgesehen, wenn aufgrund ihrer Erkrankung ein erhöhter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, Niedersachsen ist im Bereich der Pflege gut aufgestellt - heute und auch morgen noch. Von einem Pflege
notstand kann keine Rede sein. Aber wir müssen heute die Maßnahmen ergreifen, damit wir morgen die Pflegekräfte haben, die Menschen, die pflegebedürftig sind, benötigen.
Frau Helmhold, ich bin Ihnen besonders dankbar, dass Sie die Debatte über das Thema Pflegekammer sehr sachlich geführt haben. Über diese Forderung ist schon häufiger diskutiert worden. Das Für und Wider ist abgewogen worden. Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken auf der einen Seite, es gibt die Frage, ob es die Pflegefachkräfte tatsächlich wollen und wie es mit ihrem Engagement für eine Pflegekammer aussieht, auf der anderen Seite. Nach einer Umfrage unter den Bundesländern haben wir festgestellt, dass noch kein Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet hat, dass in den beiden Ländern, die Sie angesprochen haben, aber durchaus Gespräche geführt werden. Ich meine, wir sollten das Für und Wider einer Pflegekammer vor allen Dingen unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts und unter dem Blickwinkel, ob die Pflegefachkräfte es tatsächlich wollen, sehr sachorientiert und frei von Emotionen erörtern.
Danke schön.
Das, was Sie gesagt haben, wird auch nicht dadurch richtiger, dass Sie es eben noch einmal betont haben.
Erstens. In Niedersachsen haben wir noch nie so viele Altenpflegeschüler gehabt wie gegenwärtig.
Das zeigt mir eines ganz deutlich: Unsere Bemühungen der letzten Zeit, für diesen Beruf ein größeres Interesse zu generieren, zeigen inzwischen Erfolge. Außerdem zeigt mir das, dass wir mit dem Pflegepaket auf dem richtigen Weg sind; denn sonst hätten wir nicht so viele Anträge vorliegen.
Zweitens. Natürlich haben wir die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen. Im vorliegenden Fall ist dies die AOK. Über die bundesunmittelbaren Kassen hingegen haben wir keine Aufsicht. Die Aufsicht über diese Kassen ist beim Bundesversicherungsamt angesiedelt. Die Heimaufsicht wird von den Kommunen wahrgenommen. Wir haben diese Aufgaben nämlich auf die Kommunen delegiert. Gerade bei der Heimaufsicht geht es um die Frage: Wie betreibt das Heim seine Einrichtungen? Gibt es Mängel, oder kann man sagen, dass die Pflege dort hervorragend durchgeführt wird? - Ich bin fest davon überzeugt, dass wir nach wie vor eine gute Heimaufsicht brauchen; denn die Heimaufsicht des MDK und der Landkreise hat in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass die Heime in mehr als 95 % der Fälle hervorragend geführt werden.
Es ist einfach falsch, wenn Sie hier verkünden, dass wir Einfluss auf die Höhe der Pflegesätze nehmen könnten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mit seiner Entscheidung vom 9. Februar aufgegeben, die Regelleistungen nach dem SGB II bis zum Ende dieses Jahres neu festzusetzen. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, in welchen Punkten das gegenwärtige Verfahren zur Bemessung der Regelsätze in Ordnung ist bzw. an welchen Stellen der Gesetzgeber unter verfassungsrechtlichen Aspekten nachbessern muss. Es hat auch festgestellt, dass der Gesetzgeber wegen seines Gestaltungsspielraums selbst nicht befugt ist, nach eigener Einschätzung einen Leistungsbetrag festzusetzen. Es hat aber aus
drücklich klargestellt, dass eben nicht festgestellt werden kann, dass die derzeitigen Regelsätze der Höhe nach zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend anzusehen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, richtigerweise sollte jetzt, wie auch unsere Bundesarbeitsministerin, Frau von der Leyen, gefordert hat, eine klare Debatte darüber geführt werden, wie die Bedarfe konkret zu ermitteln sind. Was macht die Würde des Menschen aus? Was bedeutet Arbeit als Wert an sich für das Selbstwertgefühl, für das Selbstverständnis eines Menschen? Wie sieht es mit der Chancengerechtigkeit von Kindern aus?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Sozialstaat baut auf Solidarität - sowohl auf eine Solidarität, die der Bürger in seiner Funktion als Beitrags- und Steuerzahler zu leisten hat, als auch auf die Solidarität der Leistungsbezieher. Ich sage dies völlig wertfrei. Mir ist sehr wohl bewusst, dass es viele Menschen gibt, die unverschuldet in Not geraten sind und die alles tun, um aus Hartz IV herauszukommen. Es gibt Menschen, die sich in einer Lebenssituation befinden und auf Hartz IV angewiesen sind. Es gibt aber auch Menschen - dies gehört zur Redlichkeit in der Politik dazu -, die versuchen, ein System auszunutzen.
Deshalb ist es unsere gemeinsame Verpflichtung, jetzt nicht zu verallgemeinern, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr genau anzugucken und zu schauen, welche Schlüsse hieraus zu ziehen sind, wo es Nachbesserungen geben muss und wo wir dafür Sorge tragen müssen, dass Menschenwürde bei der Frage des Existenzminimums eine ganz entscheidende Rolle spielt.
Ich sage an dieser Stelle eines ganz klar: Wer jetzt einseitig fordert, die Regelsätze völlig ungeprüft in die eine oder in die andere Richtung zu verändern, der missachtet den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, der an den Gesetzgeber gerichtet ist; denn der klare Auftrag an den Gesetzgeber ist, in einem transparenten und sorgfältigen Verfahren den Bedarf zu ermitteln. Karlsruhe hat ausdrücklich freihändige Setzungen kritisiert und verworfen. Deshalb müssen die Lebenslagen insbesondere von Kindern und Jugendlichen differenziert betrachtet werden.
Bereits in der Vergangenheit hat sich Niedersachsen auf Bundes- und Länderebene immer wieder für sachgerechte Lösungen bei der Bedarfsbemessung insbesondere bei Kindern eingesetzt. Die Bundesregierung ist mehrfach aufgefordert wor
den, die Regelleistungen für Kinder nach dem SGB II sowie die Regelsätze nach dem SGB XII unter Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern neu festzusetzen.
Meine Damen und Herren, Kinder sind keine Erwachsenen.
Kinder haben ganz spezielle Bedarfe, insbesondere im Bildungsbereich. Deshalb hat die Landesregierung bereits im Jahr 2007 darauf hingewiesen, neben Leistungen für die Beschaffung besonderer Lernmittel weitere Leistungen aufzunehmen: Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen, Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie die Einführung einer Öffnungsklausel entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in das SGB II zur abweichenden Bedarfsbemessung. Insoweit sehe ich die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als eine Bestätigung unseres Engagements.
Dem von uns verfolgten Ziel, die bildungs- und entwicklungsbedingten Bedarfe der Kinder hinreichend zu berücksichtigen, sind wir mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Stück näher gekommen.
Ich darf Ihnen versichern: Wir werden den weiteren Prozess der Ermittlung verfassungsmäßiger Regelsätze konstruktiv begleiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach unserem Grundgesetz haben zuvorderst die Eltern den Erziehungsauftrag.
Ihre Aufgabe ist es, ihre Kinder zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu erziehen und dafür Sorge zu tragen, dass sie unbeschwert aufwachsen können. Deshalb wollen wir starke Eltern; denn sie sind der beste Kinderschutz. Dem Staat kommt nach unserem Grundgesetz eine Wächterrolle zu, d. h. er schaut nach, ob Eltern ihre Erziehungspflicht erfüllen.
Dieses Wächteramt, meine sehr geehrten Damen und Herren, nehmen die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in eigener
Verantwortung wahr. Diese Aufgabe nehmen sie auch verantwortungsbewusst und kompetent wahr. Trotzdem gibt es immer wieder Missbrauch, Misshandlungen, Vernachlässigung von Kindern - bis hin zu Kindstötungen.
Wenn Kinder nicht entsprechenden Schutz erfahren, bedarf es Lösungen, wie man diesen Krisensituationen begegnen kann. Das Land unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe und möchte gleichzeitig auch die Familien stärken, damit Kinder sicher und unbeschwert aufwachsen können. Gemeinsam wollen wir alles dafür tun, dass Kinder gleich gute Entwicklungschancen bekommen und dass sie vor allem umfassend vor Gefahren geschützt werden.
Hierfür hat die Landesregierung viel getan. Zur Unterstützung der Kommunen tragen die vier Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke früher Hilfen bei. Meine Damen und Herren, damit ist es uns gelungen, klare und verbindliche Regelungen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe einerseits und insbesondere dem Gesundheitswesen andererseits, aber auch Polizei und Schulen im Umgang mit Kindesvernachlässigung zu erarbeiten und in der Praxis zu verankern. Da sind alle Verantwortlichen in die Handlungsabläufe einbezogen, und die Zusammenarbeit ist forciert worden.
Wegen des großen Interesses weiterer Kommunen bieten wir jedem interessierten Jugendamt unsere Unterstützung beim Auf- und Ausbau eigener Netzwerke früher Hilfen an. Außerdem bietet das Land den Kommunen und den freien Trägern Fortbildungsveranstaltungen zur Kinderschutzfachkraft an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit Kinder in Niedersachsen gesund und wohlbehalten aufwachsen können, stärken wir auch die Familien. Es wird immer wieder beklagt, dass der familiäre Rückhalt in der Gesellschaft schwindet, dass die Nachbarschaftshilfe seltener wird. Deshalb setze ich ganz bewusst auf die Stärkung des Gemeinschaftssinns. Ich möchte eine Gesellschaft, die füreinander einsteht und Verantwortung übernimmt.
Ich will, dass Familien, die beispielsweise durch eine schwere Erkrankung eines Familienmitglieds, durch Scheidung, durch Arbeitslosigkeit in eine Krisensituation geraten, die überfordert sind, zu
einem ganz frühen Zeitpunkt aufgefangen werden. Ich möchte, dass ihnen schnelle und unbürokratische Hilfe angeboten wird. Hier setzt das ehrenamtliche Wirken von Erziehungslotsinnen und Erziehungslotsen an. Mittlerweile sind 400 von ihnen im Einsatz. Für dieses bürgerschaftliche Engagement bin ich den Lotsinnen und Lotsen außerordentlich dankbar;
denn damit kehrt auch ein Stück Nachbarschaftshilfe in die heutige Zeit zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich haben Sie recht, Frau Staudte: Wenn hauptamtliche Hilfe gebraucht wird, wenn es um mehr als das Bewältigen einer Krise geht, dann sind selbstverständlich die Professionellen gefragt. Aber wir sollten doch einmal in die Realität schauen und überlegen, ob es nicht auch Krisensituationen gibt, in denen es wichtig ist, dass jemand einen Ansprechpartner hat, dass jemand da ist, der ein Familienmitglied entlastet, damit sich die Mutter um ein schwer erkranktes Kind kümmern kann, während gleichzeitig die Geschwisterkinder versorgt werden. Hier ist diese lebenspraktische Hilfe unserer Erziehungslotsen von unschätzbarem Wert. Ich möchte Sie bitten: Gehen Sie in eine Familienbildungsstätte, sprechen Sie mit denen, die ausbilden, gehen Sie in eine Familie, in der Erziehungslotsen tätig sind, und fragen Sie dort nach dem Wert der Arbeit dieser Erziehungslotsen! Sprechen Sie mit Erziehungslotsen! Ich glaube, dann bekommen Sie ein ganz anderes Bild.
Ich bin auch der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ von Professor Windorfer außerordentlich dankbar, dass sie sich der wichtigen Aufgabe der Fortbildung von Familienhebammen verschrieben hat. Die Landesregierung fördert die Stiftung bereits seit Jahren und wird mit der staatlichen Anerkennung von Familienhebammen einen weiteren erfolgversprechenden Schritt zur Stärkung dieser Berufsgruppe unternehmen. Schon jetzt steht Niedersachsen mit aktuell 220 fortgebildeten Familienhebammen an der Spitze im Bundesländervergleich.
Nicht zu vergessen sind die Modellprojekte PRO KIND und wellcome - alles wirksame Hilfen, die
teilweise auch schon vor der Geburt des Kindes ansetzen.
Sie sehen, die Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung präventiver Hilfen sind vielfältig. Wir lassen die Mütter und Väter nicht allein, wenn sie sich überfordert fühlen. Dabei muss ich gar nicht an die Förderung von 280 Familien- und Kinderservicebüros erinnern. Sie sind ein Erfolgsmodell, ein Modell, das gewährleistet, dass aufeinander abgestimmte Angebote für Familien ausgebaut und gefestigt werden und Familien Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Zu den präventiven Maßnahmen zählt selbstverständlich auch ein Einladewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Wir wollen durch Einladungen und Erinnerungen erreichen, dass noch mehr Kinder als bislang kontinuierlich untersucht werden. Je mehr Kinder untersucht werden, desto eher erfahren wir, ob es einem Kind nicht mehr gut geht. Deshalb machen wir die Früherkennungsuntersuchungen verbindlicher.