Schon vor der Fußball-WM 2006 ist zwischen dem MI und dem Niedersächsischen Fußballverband (NFV) daher die Erörterung der Problemlage verabredet worden. Am 13. Dezember 2006 habe ich zusammen mit dem Präsidenten des NFV einen runden Tisch veranstaltet, an dem auch Fachleute aus dem Bereich Sport, Polizei und Sportwissenschaft teilgenommen haben. Im Ergebnis haben wir eine Kommission „Sport und Sicherheit“ sowie unterhalb dieser einen Ausschuss „Sport und Sicherheit“ aus Fachleuten meines Hauses, des NFV sowie der Polizeidirektionen eingerichtet. Nach Analyse von Problemfeldern sind mit der Rahmenkonzeption „Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich“ Maßnahmen und Standards zur Verstärkung der Sicherheit und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verband, Vereinen und Polizei in Niedersachsen festgelegt worden.
Unter anderem durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere in Form regelmäßiger Sicherheitsbesprechungen und gemeinsamen Risikobewertungen zu allen Spielen sowie der Initiierung örtlicher Ausschüsse, bauliche und organisatorische Verbesserung der Spielstättensicherheit und Qualifizierung von Ordnerdiensten, einen strukturierten Informationsaustausch, eine gestärkte Fanarbeit der Vereine wird die Sicherheit bei Fußballspielen in Niedersachsen erhöht werden. Dass dieses in einer Anfangsphase aufgrund der neuen Schwerpunktsetzung mit einem erhöhten Kräfteansatz der Polizei einherging, war voraussehbar. Kurz- bis mittelfristiges Ziel ist es jedoch, diesen Kräfteansatz wieder zu reduzieren.
Parallel zu den Planungen in Niedersachsen kam es Ende 2006/Anfang 2007 zu heftigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen der Amateurligen. In der Folge haben sich die Gremien der IMK verstärkt mit dieser Thematik beschäftigt und empfohlen, die in den Profiligen bewährten Maßnahmen lageangepasst auch in den darunter liegenden Spielklassen durchzuführen. Darüber hinaus hat die Änderung der Ligastruktur durch den DFB zu einem Anstieg der polizeilichen Aufwände in der fünften und damit höchsten rein niedersächsischen Spielklasse geführt.
Durch die Einführung der dritten Liga werden die nunmehr drei Regionalligen als vierte Spielklassen weitergeführt. Die vormalige vierte Spielklasse Oberliga Nord mit zuletzt zehn niedersächsischen Vereinen wurde aufgelöst. Stattdessen gibt es unterhalb der Regionalligen nun neun Oberligen, in Niedersachsen die Oberliga Niedersachsen mit den Staffeln Ost und West. Hier nehmen insgesamt 36 Vereine am rein niedersächsischen Spielbetrieb teil, davon acht Vereine aus der ehemaligen Oberliga Nord. Da diesen Vereinen teilweise Problemfanpotenzial zuzuordnen ist, ist nunmehr auch ein Problemfanaufkommen in der hiesigen fünften Liga zu verzeichnen, das dort vorher nicht vorhanden war.
Zu 1: Mit Stand 5. November 2008 waren in der laufenden Saison 2008/2009 nach 11 Spieltagen in den Bundes- und Regionalligen bzw. 13 Spieltagen in der dritten Liga und der Oberliga Niedersachsen 59 Fußballeinsätze der LBPN zu verzeichnen.
Zum gleichen Zeitpunkt der Vorjahressaison lag die Zahl der Fußballeinsätze bei 52, in der davor liegenden Saison 2006/2007 bei 46 Einsätzen. Dieses entspricht jeweils einer Steigerung von etwa 13 %.
Entscheidend für die Einsatzbelastung ist neben der Anzahl der Einsätze aber auch die Anzahl der dabei geleisteten Einsatzstunden. Zur Vergleichbarkeit werden auch hier nur die Einsatzstunden für den o. g. Teil der jeweiligen Saison herangezogen. Für die Saison 2006/2007 waren für diesen Zeitraum ca. 27 000, für die Saison 2007/2008 ca. 44 000 Einsatzstunden zu verzeichnen. Ausschlaggebend für diese Steigerung war eine mehr als Verdreifachung der Einsatzstunden in der Regionalliga Nord von ca. 8 000 auf fast 25 000 Einsatzstunden, obwohl die Anzahl der Einsätze lediglich von 13 auf 19 gestiegen ist. In der laufenden Saison ist die Zahl der Einsatzstunden im o. g. Zeitraum um ca. 2 000 auf ca. 42 500 zurückgegangen. Bestimmend dafür ist auch, dass die Stundenzahl aus Anlass von Spielen der dritten Liga und Regionalligen zusammen nicht an den Wert der Regionalliga-Vorsaison heranreicht.
Zu 2: Eine Statistik über die Anzahl abgelehnter Kräfteanforderungen der Polizeibehörden an die LBPN wird nicht geführt.
Die Stärke der LBPN ist so bemessen, dass das durchschnittliche Einsatzgeschehen jederzeit mit den vorhandenen Kräften abgedeckt werden kann. Darüber hinaus vorhandene Einsatzspitzen können nicht Grundlage für eine der Lage angemessene Kräftebemessung sein.
Erfahrungsgemäß kann die LBPN Kräfteanfragen weit überwiegend und in vollem Umfang entsprechen. In seltenen Fällen, in denen dieses aufgrund einer Häufung von Einsatzanlässen und entsprechend hoher Kräftenachfragen nicht gelingt, werden Kräfte des polizeilichen Einzeldienstes eingesetzt. Für solche Fälle sind in den Polizeidirektionen Strukturen geschaffen worden, die den kurzfristigen Einsatz von Alarmeinheiten des polizeilichen Einzeldienstes bei Beibehaltung des Regeldienstes ermöglichen. Darüber hinaus können auch Unterstützungskräfte aus anderen Ländern und vom Bund angefordert werden.
Zu 3: Die Landesregierung wird die konzeptionellen Maßnahmen konsequent fortsetzen und ihre Umsetzung stetig begleiten. Diese Maßnahmen auch im Amateurbereich, insbesondere die besse
re Zusammenarbeit aller Beteiligten und die höheren Sicherheitsvorkehrungen durch die Veranstalter, werden kurz- bis mittelfristig zu geringeren Kräfteansätzen der Polizei führen. Die Einhaltung der Maßnahmen und die Zielerreichung werden u. a. anhand der Auswertung jährlich erstellter Lagebilder überprüft.
In Niedersachsen ist darüber hinaus eine Arbeitsgruppe beauftragt worden, speziell das hiesige Einsatzgeschehen sowie die Einsatzbelastung zu analysieren und Empfehlungen für einen geringeren Einsatzaufwand zu erarbeiten. Daneben ist es generelle und ständige Führungsaufgabe, Kräftekonzepte nachgeordneter Dienststellen jeweils auch vor dem Hintergrund der starken Einsatzbelastung kritisch zu prüfen.
Mit der Schulgesetznovelle von 2003 hat Niedersachsen die Schulzeit bis zum Abitur ohne Vorlauf- und Erprobungszeit auf zwölf Jahre verkürzt. Obwohl dadurch an mehreren Tagen in der Woche auch Nachmittagsunterricht erforderlich ist, haben die meisten Gymnasien bis heute kein pädagogisches Ganztagskonzept entwickelt. Auch an vielen derjenigen Gymnasien, die vom Land als Ganztagsschulen bezeichnet werden, gibt es keinen pädagogisch sinnvollen Tagesrhythmus mit ausreichender Mittagspause. Ein warmes Mittagessen wird in vielen Fällen nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler angeboten.
Inzwischen gibt es deutliche Anzeichen, dass der hohe Druck am achtjährigen Gymnasium dazu führt, dass ein wachsender Anteil der Schülerinnen und Schüler Klassen wiederholen oder auf andere Schulformen wechseln muss.
1. Wie hat sich an den Gymnasien in Niedersachsen von 2004 bis 2008 die Zahl der Schülerinnen und Schüler (in absoluten Zahlen und in Prozentanteilen) entwickelt, die ein Schuljahr wiederholen müssen (differenziert nach den Schuljahrgängen 5 bis 9)?
2. Wie hat sich an den Gymnasien in Niedersachsen von 2004 bis 2008 die Zahl der Schülerinnen und Schüler (in absoluten Zahlen und in Prozentanteilen) entwickelt, die vom Gymna
sium auf eine Realschule oder eine Gesamtschule gewechselt sind (differenziert nach den Schuljahrgängen 5 bis 9)?
3. Wie vielen der Schülerinnen und Schüler (in absoluten Zahlen und in Prozentanteilen) an den Gymnasien in Niedersachsen wird an Tagen mit Nachmittagsunterricht ein warmes Mittagsessen angeboten und hierfür auch eine Mittagspause von mehr als 30 Minuten eingeräumt?
Der achtjährige gymnasiale Bildungsweg ist in Europa seit Langem Standard, und er wird es auch in Deutschland. Die Verkürzung der Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf zwölf Schuljahre erfolgt in allen Bundesländern. Der verkürzte gymnasiale Bildungsweg gilt in Niedersachsen erstmals für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2004/05 in den 5. und 6. Schuljahrgang der Gymnasien (und der Gymnasialzweige der nach Schulzweigen ge- gliederten Kooperativen Gesamtschulen) eingetreten sind. Das Kultusministerium hat in einem umfassenden Anhörungsverfahren die erforderlichen Rechtsvorschriften sowie curricularen Vorgaben rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2004/05 öffentlich vorgestellt und hierfür überwiegend Zustimmung erhalten.
Die Ausgestaltung der Halbtagsschule zur Ganztagsschule schreitet in Niedersachsen zügig voran. Hatten wir im Jahre 2003 noch 155 Ganztagsschulen, so wurden bis 2008 bereits 670 genehmigt, darunter allein 101 Gymnasien; 51 % aller Gymnasialplätze an den Gymnasien und Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschule sind inzwischen Ganztagsplätze.
In der Ganztagsschule muss nach dem Ganztagserlass zwischen dem Unterricht am Vormittag und dem am Nachmittag eine Mittagspause gewährt werden. In dieser Zeit sollen die Schülerinnen und Schüler ein Mittagessen einnehmen können. Aber auch an vielen Schulen, die noch Halbtagsschulen sind, werden im Falle des Nachmittagsunterrichts Mittagspausen und Mittagsangebote mit Unterstützung der Schulträger, zum Teil auch der Eltern oder der Schulfördervereine, vorgehalten. Das Land hat außerdem Haushaltsmittel zur Unterstützung des Mittagessens insbesondere für Kinder aus sozial schwachen Familien bereitgestellt.
Die Übergangsquoten vom vierten Grundschuljahr in die Gymnasien sind nach der Abschaffung der Orientierungsstufe deutlich gestiegen und liegen in diesem Schuljahr bei ca. 42 %, ein Beleg dafür, dass der achtjährige gymnasiale Bildungsweg von
Zu 1 und 2: Weder die Wiederholerzahlen am Gymnasium noch die Zahlen über den Schulwechsel vom Gymnasium auf die Realschule oder Gesamtschule haben sich in den Jahren 2004 bis 2008 signifikant verändert. Die Zahlen liegen im Durchschnitt der Jahre bei der Klassenwiederholung am Gymnasium bei fast 2 % (1,8 %), beim Schulformwechsel vom Gymnasium auf die Realschule ebenfalls bei rund 2 % (2,2 %) sowie vom Gymnasium auf die KGS oder IGS bei knapp 1 % (0,7 % bzw. 0,8 %). Im Einzelnen ergeben sich die Zahlen aus der jährlich veröffentlichten Statistik „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“, die ich dieser Antwort für das Landtagsprotokoll für die Jahre 2004 bis 2008 im Auszug beifüge, wobei die kurzfristig erhobenen Angaben für 2008 noch abschließend geprüft werden müssen.
Bemerkenswert ist, dass die Werte hinsichtlich der Klassenwiederholung und des Schulwechsels bei den Schulformen, die von einer Schulzeitverkürzung nicht betroffen sind, deutlich höher liegen als beim Gymnasium.
Zu 3: Die Schulen gehen mit der Mittagspausengestaltung und dem Mittagspausenangebot verantwortungsvoll um.
Das Angebot eines Mittagessens in der Schule fällt allein in den Verantwortungsbereich des Schulträgers. Über die Rhythmisierung der Unterrichts- und Pausenzeiten entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung. Die Ausgestaltung einer Schule als Ganztagsschule reicht von der offenen bis hin zur gebundenen Form mit den verschiedenen Graden der Teilnahmeverpflichtung an den Ganztagsveranstaltungen.
Aufgrund dieser verschieden Sachverhalte liegen dem Kultusministerium keine Daten dafür vor, wie viele Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien an den Tagen mit Nachmittagsunterricht am warmen Mittagessen in der Schule teilnehmen und wie die Mittagspausen zeitlich gestaltet sind. Diese könnten nur in einem sehr aufwändigen Verfahren erhoben werden. Das Kultusministerium verzichtet auf eine solche Erhebung, weil eine rein quantitative Betrachtung wenig aussagekräftig ist. Mit ihr würden z. B. die Gründe nicht erfasst, warum an
einer Ganztagsschule, an der ein warmes Mittagessen angeboten wird, nur ein geringer Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler daran teilnimmt.
Zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht ist eine von der Schule festzulegende angemessene Mittagspause zu legen. Doch auch hier verfahren Schulen unterschiedlich, weil die Beschlussgremien auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen ihrer Schule zu achten haben. Eine allein quantitative Betrachtung sagt in diesem Fall ebenfalls nichts über die jeweiligen Entscheidungsgründe aus. So ist z. B. an Schulen, an denen kein Ganztagsangebot oder Wahlangebot am Nachmittag vorgehalten wird, der Anschluss des pflichtmäßigen Nachmittagsunterrichts an den Vormittagsunterricht unter Berücksichtigung der Schülerbeförderung von allen Beteiligten vor Ort ohne längere Mittagspause nicht selten gewollt.
Am 22. Oktober fand in einer Chipfabrik in Dresden der sogenannte Bildungsgipfel statt, auf dem sich Bund und Länder über zukünftige Bildungsprojekte verständigen wollten. Unter anderem hat man sich darauf geeinigt, dass Bund und Länder ab dem Jahr 2015 7 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für die Bildung und 3 % für Forschung und Entwicklung ausgeben wollen. Prognosen zufolge entspricht das einem Mehrbedarf von 25 bis 60 Milliarden Euro. Eine Arbeitsgruppe wurde in Dresden eingerichtet, die innerhalb eines Jahres klären soll, wer welchen Anteil an der Finanzierung übernimmt.
Niedersachsen gibt derzeit 4,5 % des BIP für seine Schulen und Hochschulen aus; hierin sind Transferleistungen des Bundes enthalten (Quelle: statistische Ämter des Bundes und der Länder: „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“, Ausgabe 2008, Seite 65; die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2005). Um einen Anteil von 7 % am BIP zu erreichen, fehlten im Jahr 2005 etwa 4,8 Milliarden Euro an öffentlichen Ausgaben in Niedersachsen.
1. Strebt die Landesregierung an, dass nicht nur in der Gesamtheit aller Länder und des Bundes 7 % des BIP für die Bildung ausgegeben werden, sondern auch im Land Nieder
3. Wird die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, um parallel zum Aufwuchs der öffentlichen Mittel den Anteil der privaten Ausgaben für die Bildung zu verändern (beispielsweise durch Streichung der Studiengebühren, der Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit oder durch Werben für Stipendien von Unternehmen, finanzielle Anreize für private Bildungseinrich- tungen oder dergleichen mehr)?