Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Als Grundlage der Beurteilung von Alternativen zur Organisation des Betriebsdienstes im Bereich der Meistereien Bad Iburg, Schwarmstedt und Wittingen wurden vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Für die Neuordnung wurden sowohl Lösungsvarianten untersucht, die eine Zuordnung des Netzes zu anderen Meistereien vorsehen, als auch dergestalt, dass benachbarte Meistereien Betreuungslängen abgeben (Aufgabe der Verwal- tungsgrenzen). Neben betriebswirtschaftlichen Kriterien sind z. B. Erreichbarkeiten, Bevölkerungszahlen, Verkehrsstärken, die Nutzung vorhandener Standorte einschließlich deren Gebäudesubstanz in die Bewertung eingeflossen.

Für die Standorte Schwarmstedt und Wittingen hat die detaillierte Untersuchung die Umwandlung zu Stützpunkten bestätigt. Pro Meisterei entfallen Personalkosten in einer Größenordnung von ca. 80 000 Euro/Jahr zusätzlich anteilige Kosten durch den landesweiten Abbau der Straßenwartungspersonale im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung. Im Fall der SM Schwarmstedt würde bei Realisierung der Variante „Aufgabe der Einräumigkeit der Verwaltung“ die SM Celle nach Verkleinerung ihres Bezirkes zwar noch über ein hinreichend großes Netz verfügen, dann aber zwei Meistereien, Soltau und Schwarmstedt, mit knapp über 200 km Betreuungslänge nicht wirtschaftlich arbeiten können.

In Bad Iburg stellt sich die Situation auch durch die geografische Lage grundsätzlich anders dar. Die Bezirke der SM Bohmte und insbesondere der SM Bad Iburg sind durch hohe Bevölkerungszahlen und Strecken mit hohen Verkehrsstärken im Bereich des Ballungsraumes Osnabrück gekennzeichnet. Zum einen kann von einem größeren Anteil der Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die Verkehrssicherung ausgegangen werden, zum anderen wächst der Umfang der Verwaltungsaufgaben, so z. B. die Bearbeitung von Anträgen in den Bereichen Anbau, Sondernutzung, die im Re

gelfall Ortstermine des Leiters der Straßenmeisterei nach sich ziehen. Die Detailuntersuchung hat ergeben, dass durch die Neuordnung der Streckennetze zwischen den Meistereien Bohmte und Bad Iburg unter Beibehaltung der Meisterei Bad Iburg zwar auch personelle Mehrkosten entstehen, diese aber durch die Optimierung von Fahrtrouten im Bereich der Stadt Melle kompensiert werden können. Der Standort Bad Iburg wird deshalb zukünftig als kleine Meisterei geführt.

Anlage 21

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 22 des Abg. Marco Brunotte (SPD)

Vollzugslockerungen in Niedersachsen

Vollzugslockerungen sind nach Einschätzung von Sachverständigen ein sinnvolles Instrument, um Inhaftierte auf ihre Entlassung vorzubereiten und ihnen somit eine erfolgreiche Resozialisierung zu ermöglichen. Nur durch Lockerungen kann danach ein schrittweiser Umgang mit Freiheiten und einer wiedererlangten Selbstständigkeit erprobt werden.

Unter Kenntnis dieser Tatsachen frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Vollzugslockerungen sind in den Jahren 1997 bis 2007 sowie im ersten Halbjahr 2008 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten in Niedersachen gewährt worden (bitte jeweils getrennt nach Anstalten und Jahren aufschlüs- seln)?

2. Wie beurteilt die Landesregierung das Instrument Vollzugslockerung zum Erreichen einer erfolgreichen Resozialisierung?

3. Was plant die Landesregierung, um die Anzahl an Vollzugslockerungen zu steigern bzw. auf einem hohen Niveau zu halten?

Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die gewährten Vollzugslockerungen (Aus- gänge, Urlaube, Freigänger) nach Justizvollzugsanstalten und Jahren ergeben sich aus der Anlage. In der Aufstellung für das erste Halbjahr 2008 ist die Zahl der Freigänger noch nicht enthalten.

Zu 2: Die Gewährung von Vollzugslockerungen ist eine sinnvolle Behandlungsmaßnahme im Justizvollzug.

Sofern verlässlich beurteilt werden kann, dass nicht zu befürchten ist, eine Gefangene oder ein Gefangener kehrt aus einer gewährten Vollzugslockerung nicht zurück oder missbraucht die Locke

rung für weitere Straftaten, können Vollzugslockerungen zur Vorbereitung auf ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten gewährt werden.

Wie sich aus den Daten zu Frage 1 ergibt, werden regelmäßig gut 100 000 Vollzugslockerungen aus niedersächsischen Justizvollzugsanstalten gewährt.

Zu 3: Der Niedersächsische Landtag hat am 14. Dezember 2007 auf der Grundlage eines Entwurfs der Niedersächsischen Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetz zur Neuregelung des Justizvollzuges in Niedersachsen (NJVollzG) verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen, unter denen Vollzugslockerungen gewährt werden können. Diese Regelungen haben sich bewährt.

Die Eignungsfeststellung vor der Gewährung von Vollzugslockerungen ist in jedem Einzelfall eine verantwortungsvolle und schwierige Prognoseentscheidung, bei der der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ebenfalls zu berücksichtigen ist. Zielvorgaben zur Anzahl der gewährten Lockerungen verbieten sich aus diesem Grunde.

Anlage 22

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 23 des Abg. Marco Brunotte (SPD)

Personelle Situation in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten

Die Ergebnisse der sogenannten Schmidt-Kommission und haushalterische Vorbereitungen im Stellenplan des Landes Niedersachsen zur Vorbereitung der ÖPP-Maßnahme Bremervörde (kw-Vermerke) sowie weitere Entwicklungen in der Personalausstattung der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten machen einen allgemeinen Blick auf die tatsächliche personelle Situation im Justizvollzug erforderlich. Nur mit diesen Strukturdaten lässt sich ein Überblick über die Rahmenbedingungen und aktuellen Gegebenheiten gewinnen.

Unter Kenntnis dieser Tatsachen frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Krankentage pro Bedienstetem (in- klusive Dauerkranke) sind in den Jahren 1997 bis 2007 sowie im ersten Halbjahr 2008 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten in Niedersachen angefallen (bitte jeweils getrennt nach An- stalten und Jahren aufschlüsseln)?

2. Wie viele freie Stellen, die länger als zwei Monate unbesetzt blieben, gab es in den Jahren 1997 bis 2007 sowie im ersten Halbjahr 2008 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten

in Niedersachsen (bitte jeweils getrennt nach Anstalten und Jahren aufschlüsseln)?

3. Wie viele Überstunden und Mehrarbeit sind in den Jahren 1997 bis 2007 sowie im ersten Halbjahr 2008 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten in Niedersachen angefallen (bitte je- weils getrennt nach Anstalten und Jahren auf- schlüsseln)?

Im Haushaltsjahr 2007 standen im Kapitel 11 05 (Justizvollzugseinrichtungen) insgesamt 3861 Stellen zur Verfügung. Mit dem Haushaltsgesetz 2008 wurde beschlossen, auf die Veranschlagung von Tarifstellen zu verzichten. Durch diesen Verzicht reduziert sich die Zahl der vorhandenen Stellen von 3 861 auf 3 519. Für den budgetierten Verwaltungsbereich Justizvollzugseinrichtungen ist maßgeblich das ausgebrachte Beschäftigungsvolumen führend.

Mit dem Haushalt 1999 wurde die Personalkostenbudgetierung (PKB) mit Beschäftigungsvolumen (BV) und Budget eingeführt. Für das Kapitel 11 05 (Justizvollzugseinrichtungen) hat sich das BV von 1999 bis 2008 wie folgt entwickelt:

1999 3 202 BV

2000 3 318 BV

2001 3 605 BV

2002 3 792 BV

2003 3 733 BV

2004 3 673 BV

2005 3 673 BV

2006 3 666 BV

2007 3 673 BV

2008 3 678 BV

Für 1997 wiesen die Stellenpläne 3157 Stellen und für 2007 insgesamt 3 861 Stellen aus. Das Beschäftigungsvolumen ist von 3202 (HP 1999) auf 3 678 (HP 2008) und damit um 14,87 v. H. gestiegen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Auf Anlage 1 wird verwiesen. Bei den Zahlen handelt es sich um Durchschnittszahlen, die sich auch durch die Vereinheitlichung der Zählweise im Laufe der Jahre verändert haben.

Zu 2: Stellenbewirtschaftende Dienststellen nach VV Nr. 2 zu § 49 LHO sind die Justizvollzugseinrichtungen. Sie haben eine Stellenbesetzungskartei zu führen. Die erbetenen Daten könnten nur mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen erhoben werden. Ich verweise auf meine vorangestellten Ausführungen, wonach nicht die Stellen,

sondern das Beschäftigungsvolumen (BV) entscheidend ist.

Angaben zur Auslastung des Beschäftigungsvolumens können nur für die Jahre 2005 bis 2008 vorgelegt werden. Die Auslastung für die einzelnen Justizvollzugseinrichtungen in den Jahren 1999 bis 2004 kann ebenfalls nur mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand erhoben werden.

Die landesweite Auslastung des BV sowie die Auslastung in den einzelnen Justizvollzugseinrichtungen für die Jahre 2005 bis Juni 2008 können der Anlage 2 entnommen werden.

Zu 3: Mehrarbeitsstunden werden zwar erfasst, haben jedoch keinen Einfluss auf die Personalbedarfsberechnung. Mehrarbeitsstunden fallen im Schichtdienst regelmäßig an und werden weitgehend in einem Zeitraum von ca. sechs Wochen wieder abgebaut. Das Personalbudget wird durch Mehrarbeitsstunden nicht belastet.