Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Zu 3: Mehrarbeitsstunden werden zwar erfasst, haben jedoch keinen Einfluss auf die Personalbedarfsberechnung. Mehrarbeitsstunden fallen im Schichtdienst regelmäßig an und werden weitgehend in einem Zeitraum von ca. sechs Wochen wieder abgebaut. Das Personalbudget wird durch Mehrarbeitsstunden nicht belastet.

Ab 2008 wurde die Zählweise der Mehrarbeitsstunden von einer sechswöchigen Hochrechnung auf eine taggenaue Zählweise umgestellt, so dass sich zwangsläufig höhere Zahlen ergeben.

Ich verweise auf die beigefügte Anlage 3.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 24 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, HansDieter Haase, Jürgen Krogmann, Olaf Lies, Johanne Modder und Wolfgang Wulf (SPD)

Gefährden verzögerte Entscheidungen des Wissenschaftsministers die Weiterentwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven?

Die Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/ Wilhelmshaven wurde im Jahr 2000 durch Fusion der drei ehemals selbstständigen Fachhochschulen gegründet und ist mit rund 10 000 Studierenden an den fünf Standorten in Emden, Elsfleth, Leer, Oldenburg und Wilhelmshaven die größte Fachhochschule in Niedersachsen. Immer wieder wurde in der Presse von Problemen der Zusammenarbeit der einzelnen Standorte und von Konflikten zwischen Präsidium, Senat und Hochschulrat berichtet. Trotzdem gelang es dem Präsidium im Frühjahr 2008, ein mit allen Standorten abgestimmtes Zukunftskonzept vorzulegen. Dieses Zukunftskonzept nahm Bezug auf Empfehlungen der bereits im Jahre 2003 von der Landesregierung eingesetzten Strukturkommission. Dennoch wurde es

vom Wissenschaftsminister als nicht tragfähig abgelehnt. Seitdem verweigert das Ministerium die Freigabe von mindestens 30 beantragten Professorenstellen. Die Folgen für die Hochschule sind schwerwiegend: Der Lehrbetrieb in den verwaisten Fächern muss durch Behelfsinstrumente wie Lehraufträge durch bereits pensionierte Professoren, Zeitverträge und Mitverwaltung der Stellen durch andere Professoren aufrechterhalten werden, Profilentwicklung an den jeweiligen Hochschulstandorten durch Neuberufungen wird weiter blockiert. Da sich der Wissenschaftsminister nicht in der Lage sieht, eine Entscheidung über die zukünftige Entwicklung der Fachhochschule zu treffen, wurde vom Ministerium im Sommer eine externe Strukturkommission eingesetzt, die Empfehlungen für das Ministerium bis zum Herbst erarbeiten sollte (vgl. Antwort auf die Kleine An- frage der Abgeordneten Dr. Andretta u. a. (SPD) vom 28. Juli 2008).

Offenbar ist diese Terminplanung mittlerweile obsolet geworden; denn in der Presse wird vom Ministerium als neuer Termin der Januar nächsten Jahres genannt (vgl. Ostfriesen Zeitung vom 25. Oktober 2008). Erst danach sei mit einer Entscheidung des Ministers zu rechnen, bis dahin würden die zur Besetzung anstehenden Professuren weiterhin blockiert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Bis wann ist endgültig mit einer Entscheidung des Wissenschaftsministers über die zukünftige Entwicklung der Fachhochschule zu rechnen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der schon über einen langen Zeitraum nicht besetzten Professuren, insbesondere für die Aufrechterhaltung der Lehre und die Betreuung der Studiengebühren zahlenden Studierenden?

3. In welchem Umfang werden Gremien der einzelnen Hochschulstandorte (Hochschulrat, Senat, Dekane, ASten, Personalvertretung) und regionale Akteure von der Kommission gehört und in die Entscheidungsfindung einbezogen?

Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur wurde Ende Januar dieses Jahres mit Datum 22. Januar 2008 ein Konzept vorgelegt mit der Überschrift „Entwicklungskonzept der FH OOW“ mit dem Untertitel „Konsolidierung und HP 2020“. Die Bilanz der Hochschule weist zum 31. Dezember 2006 einen durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro aus. Das strukturelle Defizit wird von der Hochschulleitung mit ca. 2,5 Millionen Euro jährlich angegeben. Dies gab Veranlassung, mit dem vierten Nachtrag zur Zielvereinbarung 2005 bis 2008 vom 13./18. Juli 2007 mit der Hochschule, mit der die Gespräche über die Rückführung des strukturellen Defizits noch nicht abge

schlossen waren, eine Zielvereinbarung zum geplanten Abbau des Defizits abzuschließen. Der Jahresabschluss 2006 wie auch der vierte Nachtrag zur Zielvereinbarung 2005 bis 2008 liegen dem Landtag vor.

Das mit Datum 22. Januar 2008 erstellte Konsolidierungskonzept befasst sich nahezu ausschließlich mit dem Abbau des strukturellen Defizits unter Berücksichtigung der Möglichkeiten durch den Hochschulpakt 2020. Diese Ressourcenplanung ist zwar Bestandteil einer Hochschulentwicklungsplanung und insoweit von Bedeutung für die Zukunft der Hochschule. Für die Entwicklung der Hochschulen in der Zukunft trifft das Konzept jedoch keine über die quantitativen Aspekte hinausgehenden Aussagen. Zwar werden in dem Konzept diesbezüglich Fragen aufgeworfen, Antworten werden jedoch nicht gegeben. Dieses Konzept kann deshalb nicht als „Zukunftskonzept“ bezeichnet werden. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andretta u. a. vom 28. Juli 2008 „Wie geht es weiter mit der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven?“ (LT-Drs. 16/368), dass nach intensiver Prüfung des Konsolidierungskonzeptes der Hochschule, der Strukturkonzepte der einzelnen Fachbereiche sowie insbesondere der Denominationen und Profilpapiere von 30 zur Besetzung anstehenden Professuren das MWK zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschule nicht gewährleistet ist, hat daher unverändert Bestand.

Es trifft nicht zu, dass das „Konsolidierungskonzept“ der Hochschule vom 22. Januar 2008 auf die Empfehlungen der Gutachtergruppe Evaluation der Fusion der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven vom 10. November 2003 Bezug nimmt, geschweige denn sich damit auseinander setzt.

In der Antwort der Landesregierung vom 28. Juli 2008 auf die Kleine Anfrage von Frau Dr. Andretta u. a. wurde bereits ausgeführt, dass die Besetzung von Professuren Entscheidungen über die künftige Struktur einer Hochschule sind und mit der anstehenden Besetzung von 30 Professuren Zukunftsentscheidungen getroffen werden, die ein belastbares Entwicklungskonzept zur Voraussetzung haben müssen.

Der Auftrag der vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur berufenen und ausschließlich mit externen Mitgliedern besetzten Strukturkommission „Zukünftige Entwicklung der Fachhochschule Olden

burg/Ostfriesland/Wilhemshaven“ ist ergebnisoffen formuliert.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Empfehlungen der Strukturkommission vorliegen und ausgewertet sind.

Zu 2: Die Lehre wird in ausreichendem Umfang sichergestellt durch Lehrbeauftragte (§ 34 NHG) unter Einbeziehung von pensionierten Professorinnen und Professoren, ferner durch die Beauftragung von geeigneten Personen, übergangsweise eine Professur zu verwalten (§ 26 Abs. 6 NHG). Von diesen Instrumenten macht die Hochschulleitung intensiv Gebrauch. Auf die weitere Möglichkeit, im Einzelfall gemäß § 52 NBG von zur Pensionierung anstehenden Professorinnen und Professoren das Hinausschieben der Altersgrenze zu beantragen, ist die Hochschulleitung ausdrücklich hingewiesen worden.

Zu 3: Die Strukturkommission „Zukünftige Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven“ hat bislang Gespräche vereinbart mit dem Präsidium der Hochschule, dem Hochschulrat, dem Personalrat, der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg sowie der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und dem Präsidium der Universität Oldenburg.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 25 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Sieht die Landesregierung dem Grünlandverlust in Niedersachsen tatenlos zu?

Im Rahmen der Cross-Compliance-Vorgaben (Erhalt von Mindeststandards in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz) der EUAgrarreform wurden auch Regelungen zum Erhalt des Grünlandes beschlossen. Danach ist bei einem Rückgang der Dauergrünlandflächen auf Länderebene um 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2003 ein weiterer Grünlandumbruch zu verbieten bzw. unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Bei einem Grünlandverlust von über 5 % können Landwirte auch zur Wiederherstellung des Grünlandes verpflichtet werden.

Niedersachsen mit seinen zahlreichen traditionellen Grünlandregionen trägt für die Erhaltung dieser für den Natur- und Landschaftsschutz

wertvollen Lebensräume der norddeutschen Tiefebene besondere Verantwortung. In großem Umfang wurden deshalb für den Erhalt solcher Standorte und ihre naturverträgliche Nutzung öffentliche Mittel eingesetzt. Der zunehmende Grünlandverlust ist auch aus klimapolitischen Gründen äußerst kritisch zu betrachten. Durch Grünlandumbruch wird ein erheblicher Teil des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs in die Atmosphäre freigesetzt. 1 ha Grünland speichert ca. 6 t mehr Kohlenstoff als eine entsprechende Ackerfläche. Die Bedeutung des Grünlandes für den Artenschutz, den Erhalt der biologischen Vielfalt sowie den Boden- und Gewässerschutz sind weitere Aspekte.

Die Verpflichtung zum Grünlanderhalt liegt beim Land. Die Agrarstrukturerhebung (ASE) von 2003 weist 781 484 ha Dauergrünlandfläche in Niedersachsen aus. Demgegenüber werden in der ASE 2007 nur noch 734 634 ha angegeben. Der Verlust von 46 850 ha bedeutet einen Rückgang der Dauergrünlandfläche um 5,9 % gegenüber dem Jahr 2003. Damit war bereits Anfang des Jahres 2008 die Eingreifschwelle von 5 % überschritten und war das Land verpflichtet, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um den weiteren Rückgang des Dauergrünlandes in Niedersachsen zu verhindern.

Auch im Land Schleswig-Holstein wurde gegenüber dem Referenzjahr 2003 ein Rückgang von über 5 % der Dauergrünlandflächen festgestellt. Ende Juni 2008 wurde deshalb von Umweltminister von Boetticher (CDU) durch eine Verordnung der Umbruch von Grünland untersagt. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn der Verlust vollständig durch Neuanlage von Dauergrünland ausgeglichen werden kann. An die Verordnung gebunden sind alle Landwirte, die Direktzahlungen erhalten. Verstöße sind Cross-Compliance-relevant und gefährden die Zahlungsansprüche der Landwirte, betreffen aber auch den Landeshaushalt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich der Anteil an Dauergrünland an der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen seit dem Jahr 2000 (jährlich erhobene Daten) bis heute entwickelt, und welche Tendenz ist diesen Daten vor dem Hintergrund der absehbaren Entwicklungen in der Landwirtschaft zu entnehmen?

2. In welcher Form und mit welchen einzelnen Regelungen beabsichtigt die Landesregierung, die Vorgaben des Cross-Compliance für den Erhalt des Dauergrünlandes umzusetzen, nachdem laut den vorliegenden Daten der Agrarstrukturerhebung der Verlust von Dauergrünland den Einschreitwert von 5 % gegenüber dem Jahr 2003 erreicht hat?

3. Haben die Landwirte, die seit dem Jahr 2003 Dauergrünland in der Größenordnung von mehr als 5 % ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche umgebrochen haben, bereits heute mit Kürzungen der Direktzahlungen zu rechnen?

Nach Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 haben die Mitgliedstaaten der EU bzw. Regionen im Rahmen der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen für Empfänger von EU-Direktzahlungen (Cross Compliance) u. a. auch die Erhaltung des Dauergrünlandes sicherzustellen. In der Verordnung (EG) Nr. 796/2004 ist festgelegt, dass der Dauergrünlandanteil, d. h. der Quotient aus Dauergrünland und gesamter landwirtschaftlicher Fläche, und seine Entwicklung gegenüber dem Referenzjahr 2003 maßgeblich sind. Die Berechnungen und jährlichen Meldungen an die EU haben ausschließlich auf Grundlage der im jeweiligen Jahr „angemeldeten Flächen“ zu erfolgen. Das heißt, statistisch berücksichtigt werden nur Flächen, die im Rahmen der jährlichen Sammelanträge Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen gemeldet werden. Bei der Berechnung des Referenzwertes ist auf Daten aus den Jahren 2003 und 2005 zurückzugreifen. Die Erhebung anderer statistischer Daten ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.

Die nationale Umsetzung bzw. Konkretisierung dieser EU-Vorgaben erfolgt in Deutschland mittels des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes (DirektZahlVerfplG). Dort ist geregelt, dass die Bundesländer für die Erhaltung des Dauergrünlandanteils Sorge zu tragen haben. Niedersachsen und Bremen sind in diesem Zusammenhang zu einer Region zusammengefasst, maßgeblich sind damit die Entwicklungen in dieser Region. Des Weiteren werden die Bundesländer ermächtigt, ab einem Rückgang des Dauergrünlandanteils gegenüber dem Referenzjahr 2003 bzw. 2005 von mehr als 5 % ein Umbruchverbot für Dauergrünland zu verhängen bzw. den Umbruch von Dauergrünland unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Das ist eine nationale Konkretisierung. Die EUVorgaben schreiben erst für den Fall, dass der Dauergrünlandanteil gegenüber 2003 bzw. 2005 um mehr als 10 % zurückgeht, mit dem Wiederansaatgebot eine konkrete Gegenmaßnahme vor. Das heißt, national sind Regelungen und ein Instrumentarium geschaffen worden, mittels derer wirkungsvoll verhindert werden kann, dass der Dauergrünlandanteil um mehr als 10 % sinkt und damit ein Wiederansaatgebot verhängt werden müsste.

Nach der bisherigen Berechnung des Dauergrünlandanteils ist für Niedersachsen/Bremen in 2008 ein Rückgang des Dauergrünlandanteils gegenüber 2003 bzw. 2005 von 4,97 % zu verzeichnen.

Durch die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Flächen mit Obstbäumen und Baumschulkulturen sind in diesem Jahr in Niedersachsen/Bremen rund 9 000 ha neu ins System gekommen, die bei der Berechnung des Dauergrünlandanteils zu Verzerrungen führen. Die Kommission hat daher eingeräumt, dass bei der Meldung des Dauergrünlandanteils 2008 zusätzlich der Wert angegeben werden kann, der um die o. a. Flächen bereinigt ist. Für Niedersachsen/Bremen ergibt sich dann ein tatsächlicher Rückgang des Dauergrünlandanteils gegenüber 2003 bzw. 2005 um 4,62 %. Der Rückgang fällt in jedem Fall deutlich niedriger aus als in Schleswig-Holstein. Entsprechend ist der Handlungsbedarf dort auch ein ganz anderer als in Niedersachsen/Bremen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Dauergrünlandanteil für Niedersachsen/Bremen ist erst seit dem Referenzjahr 2003 bzw. 2005 zu berechnen. Dieser hat sich seitdem wie folgt entwickelt:

Im Referenzjahr betrug der Dauergrünlandanteil in Niedersachsen/Bremen 29,02 %.

Im Jahr 2006 betrug dieser Anteil 28,30 %. Das entsprach einem Rückgang gegenüber dem Referenzjahr von 2,48 %.

Im Jahr 2007 betrug dieser Anteil 27,99 %. Das entsprach einem Rückgang gegenüber dem Referenzjahr von 3,56 %.

Im Jahr 2008 beträgt dieser Anteil 27,58 % bzw. nach Bereinigung der Daten um die neu ins System gekommenen Obst- und Baumschulflächen tatsächlich 27,68 %. Das entspricht, wie bereits ausgeführt, einem Rückgang gegenüber dem Referenzjahr von 4,97 % bzw. tatsächlich 4,62 %.

Bei den derzeitigen agrarpolitischen Rahmenbedingungen und den Agrarpreisentwicklungen ist nicht auszuschließen, dass der Dauergrünlandanteil weiter sinken wird.

Zu 2: Für den Fall, dass in Niedersachsen/Bremen der Dauergrünlandanteil gegenüber 2003 bzw. 2005 um mehr als 5 % sinkt, plant die Landesregierung ein generelles Umbruchverbot im Rahmen der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen für Empfänger von EU-Direktzahlungen (Cross Compliance). Für den Umbruch von Dauergrünland bestände dann ein Genehmigungsvorbehalt. Wie in Schleswig-Holstein würde nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung

für den Umbruch von Dauergrünland erteilt werden. Grundsätzlich wäre das Genehmigungsverfahren so auszugestalten, dass der Rückgang des Dauergrünlandanteils gestoppt wird und in keinem Fall die Zehnprozentgrenze erreicht. Verstöße gegen diese Regelungen (z. B. der Umbruch ohne Genehmigung) wären Cross-Compliance-relevant und würden bei dem entsprechenden Landwirt zu einer Sanktionierung der Direktzahlungen führen.