für den Umbruch von Dauergrünland erteilt werden. Grundsätzlich wäre das Genehmigungsverfahren so auszugestalten, dass der Rückgang des Dauergrünlandanteils gestoppt wird und in keinem Fall die Zehnprozentgrenze erreicht. Verstöße gegen diese Regelungen (z. B. der Umbruch ohne Genehmigung) wären Cross-Compliance-relevant und würden bei dem entsprechenden Landwirt zu einer Sanktionierung der Direktzahlungen führen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 26 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Karl-Heinz Hausmann, Rolf Meyer, Sabine Tippelt, Wiard Siebels, Renate Geuter und Ronald Schminke (SPD)
Für das Haushaltsjahr 2009 wird der Ansatz für die Erstattungen an die Tierseuchenkasse von 3,116 Millionen Euro 2007 auf 9,800 Millionen Euro 2009 (Ansatz) erhöht. Dies steht auch im Zusammenhang mit vorbeugenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit.
1. Wie verteilten sich die Mittel in 2007 (3,116 Millionen Euro) auf die Bereiche (mit Un- tergliederung) a) vorbeugende Maßnahmen, b) Entschädigungen, c) länderübergreifende Maßnahmen?
2. Welche Kosten ergeben sich bei einer flächendeckenden Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für 2009 und Folgejahre (im Ver- gleich entstandene Kosten 2007)?
3. Wie hoch ist die Beteiligung der Landwirte (über die üblichen Beiträge an die Tierseuchen- kasse hinaus) an dieser vorbeugenden Schutzimpfung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit?
Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2009 ist der Ansatz für die Erstattungen an die Tierseuchenkasse bei 09 02 - 671 81 von 6,132 Millionen Euro im Haushaltsplan 2008 auf 9,800 Millionen Euro, u. a. im Zusammenhang mit vorbeugenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit, erhöht worden.
Haushaltsbegleitgesetzes unter Artikel 6 gegenüber der bisherigen unbegrenzten Erstattungsverpflichtung des Landes (50 %) eine Deckelung auf den jeweiligen Haushaltsansatz vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2007 lag der Haushaltsansatz ebenfalls bei 6,132 Millionen Euro, der mit 6,066 Millionen Euro brutto in Anspruch genommen wurde. Bei der Darstellung der Istausgabe für das Haushaltsjahr 2007 mit 3,116 Millionen Euro ist zu berücksichtigen, dass die Tierseuchenkasse im Jahr 2007 einen Betrag in Höhe von 2,950 Millionen Euro aus einem nicht mehr benötigten Vorschuss zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (SRM: Spezifischem Risikomate- rial) zurückgezahlt hat.
Zu 2: Für die Beschaffung von 3 Millionen Impfstoffdosen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV8) sind im Haushaltsplan 2009 der TSK Nds. im Kapitel Rinder 2 115 000 Euro und im Kapitel Schafe/Ziegen 123 000 Euro veranschlagt worden. Summe: 2 238 000 Euro.
Die tierärztlichen Impfgebühren sollen im Jahre 2009 nicht mehr von der Tierseuchenkasse bezuschusst werden. Bei 3 Millionen Impfungen kann auf Basis der Beihilfesätze der Tierseuchenkasse von einer Gesamtsumme der Impfgebühren in Höhe von ca. 6 Millionen Euro ausgegangen werden. Eine Berechnung auf Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) kann auch zu höheren Kosten führen.
Bei der bisherigen Veranschlagung der Kosten wurde nur von der Wiederholungsimpfung gegen BTV8 ausgegangen; angesichts der aktuellen Seuchenlage im Hinblick auf die Feststellung von BTV6 in den Niederlanden und der Grafschaft Bentheim sowie der zunehmenden Bedrohung durch den in Frankreich ostwärts ziehenden BTV1 sind zusätzliche Maßnahmen und Kosten nicht auszuschließen, die dann auch in den Folgejahren anfallen werden.
Im Haushaltsjahr 2008 sind für die Beschaffung und Verimpfung des BTV8-Impfstoffes im Rahmen eines Nachtragshaushaltes der TSK Nds. 11 204 500 Euro eingestellt worden.
Zu 3: Im Jahre 2008 wird von der Tierseuchenkasse Niedersachsen eine Beihilfe gewährt, die die gesamten Kosten der BTV8-Impfungen abdecken kann.
In den Fällen, in denen durch einen erhöhten Aufwand bei der Durchführung der Impfung die Kosten nicht durch die Beihilfesätze der Tierseuchenkasse abgedeckt sind, kann der Tierarzt auf Grundlage der GOT höhere Impfgebühren als die Beihilfesätze der Tierseuchenkasse berechnen. Wie oft und in welchem finanziellen Umfang dies vorkommt, entzieht sich der Kenntnis der Tierseuchenkasse.
Im Jahre 2009 sollen die Impfgebühren nicht mehr von der Tierseuchenkasse bezuschusst werden. Den Impfstoff gegen BTV8 wird die Tierseuchenkasse auch für das nächste Jahr beschaffen und hierfür eine kostendeckende Beihilfe gewähren.
Welche Kosten in Bezug auf andere BTV-Serotypen entstehen, lässt sich nicht vorhersehen und hängt von der Seuchenentwicklung ab.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 27 der Abg. Daniela Krause-Behrens und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Wie bewertet die Landesregierung die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen zur geplanten Elbvertiefung?
Die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen zur geplanten Elbvertiefung haben nicht dazu geführt, dass die vielen ökologischen und ökonomischen Bedenken gelöst worden sind. Die Kritik der betroffenen Kommunen und Verbände bleibt bestehen. Vor allem Planungsmängel stehen im Fokus der Kritik. Diese Mängel haben sich aktuell am Beispiel des Lühebogens gezeigt. In den Planunterlagen ist die Abbruchkante im Lühebogen nicht dargestellt. Auch weitere aussagekräftige Parameter wie Versalzung, Fließgeschwindigkeit, Sturmflutwasserstände, Erosion und Sedimentation sowie schiffsinduzierte Belastungen für die Elbe und ihre Nebenflüsse wurden nicht verändert. Unberücksichtigt blieben auch die Auswirkungen auf
Die Planung ist offensichtlich darauf abgestellt, den Betroffenen und der Öffentlichkeit das Projekt als verträglich und machbar darzustellen. Die erheblichen Planungsmängel müssen das Vertrauen in die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Träger des Vorhabens „Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe" sowie als Vertragspartner für den Tausch von Zuständigkeiten bei der Uferunterhaltung und damit für den Hochwasserschutz untergraben.
1. Wie werden die Auswirkungen der erneuten Elbvertiefung auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Cuxhavener Hafens bewertet?
2. Welche Auswirkung hat die Entdeckung der mehrere Kilometer langen Abbruchkante im Lühebogen bei Stade auf die Stellungnahme der Landesregierung?
3. Wie steht die Landesregierung zum sogenannten Deckwerkstausch, d. h. wird man der Übertragung der Trägerschaft für die Ufersicherung (entlang der Elbe vom Land auf den Bund und an den Nebenflüssen vom Bund auf das Land) zustimmen?
Gemäß den überarbeiteten Antragsunterlagen für die Elbvertiefung sind von den Vorhabensträgern als fester Bestandteil der Planung nunmehr zwei Unterwasserablagerungen (UWA) vor GlameyerStack geplant. Die UWA Glameyer-Stack-West wird sich über rund 3 km nach Westen erstrecken. Mit den UWAs soll den strömungsbedingten Erosionstendenzen im exponierten Altenbrucher Bogen entgegengewirkt werden. Ob diese Maßnahmen aus Sicht des Küstenschutzes ausreichend sind, wird gegenwärtig geprüft. Zu den Auswirkungen auf eine beabsichtigte Hafenerweiterung in Cuxhaven liegen keine Erkenntnisse vor. Sie wären auch nicht Gegenstand des vom Land Niedersachsen zu erteilenden Einvernehmens nach § 14 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Danach bedarf die Feststellung eines Plans über den Ausbau einer Bundeswasserstraße des Einvernehmens des Landes, soweit das Vorhaben Belange der Wasserwirtschaft oder der Landeskultur berührt. Unter Wasserwirtschaft wird die geordnete Bewirtschaftung des ober- und unterirdischen Wassers nach Menge und Beschaffenheit, unter Landeskultur die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Bodens verstanden. Auch wenn Maßnahmen der Fahrrinnenanpassung und damit im Zusammenhang stehender Ufersicherung direkte oder indirekte Auswirkungen auf Entwicklungs
möglichkeiten des Cuxhavener Hafens haben könnten, so fällt die Frage der Hafenentwicklung als solche weder unter Wasserwirtschaft noch unter Landeskultur. Die Erteilung des Einvernehmens kann daher vom Land nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Bund eine uneingeschränkte Hafenentwicklung am Standort Cuxhaven garantiert.
Zu 1: Nach Auffassung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) stehen die Planungen für die Hafenentwicklung in Cuxhaven nicht im Zusammenhang mit der Elbvertiefung und sind isoliert davon zu betrachten; sie laufen verfahrensrechtlich voneinander unabhängig.
Im Bereich der Liegeplätze 4 bis 8 sind von Bund und Land gemeinschaftlich getragene Lösungen gefunden worden. Seitens des Bundes werden jedoch alle weiteren Ausbauplanungen östlich dieser Bereiche problematisiert, da dort die Fahrrinne für die durchlaufende Schifffahrt relativ dicht unter dem Ufer verläuft. Die Probleme, die seitens des Bundes gesehen werden, beziehen sich schwerpunktmäßig auf folgende Punkte:
- Aufgrund der sehr hohen Schiffsfrequenz und der Tendenz zu größeren Schiffseinheiten bestehen Bedenken in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des durchlaufenden Schiffsverkehrs.
- Es entstehen Schwall und Sunk durch die durchlaufende Schifffahrt, die sich auf die liegende Schifffahrt auswirken können.
- Es ist ein sicheres Drehen der an der Hafenanlage liegenden Fahrzeuge einschließlich der Einfädelung in den laufenden Verkehr erforderlich.
Der Bund hat seine Bereitschaft erklärt, die Planungen des Landes positiv zu begleiten und zu einer sachgerechten Lösung zu führen. Zu diesem Zweck sollen gemeinsam konzipierte Simulationen des Schiffsverkehrs erfolgen, die die Gewährleistung der Machbarkeit zum Ziel haben. Die Gespräche hierzu sind noch nicht abgeschlossen.