Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Das differenzierte und gegliederte Schulwesen als Regelform ist grundsätzlich die richtige Antwort auf das unterschiedliche Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler und die zukünftigen bildungspolitischen Herausforderungen. Gleichwohl ist mit dem im Sommer verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und zur Änderung anderer schulrechtlicher Vorschriften die Gründung von Gesamtschulen möglich. Mit der Aufhebung des Errichtungsverbots für Gesamtschulen kann künftig dem Willen einzelner kommunaler Schulträger nach Errichtung einer Gesamtschule als Ergänzung zur Regelform des gegliederten Schulsystems entsprochen werden. Durch Einzelfallprüfungen muss dabei sichergestellt werden, dass es einen objektiv feststellbaren nachhaltigen Elternwillen zur Errichtung einer Gesamtschule gibt und das wohnortnah vorhandene gegliederte Schulsystem gleichzeitig nicht infrage gestellt wird. Die geänderten Regelungen berücksichtigen darüber hinaus die individuelle Leistungsfähigkeit des Schulträgers; denn sie legen die Entscheidung über eine Gesamtschulerrichtung in seine Zuständigkeit. Ein Errichtungsverbot für Gesamtschulen gibt es damit nicht mehr.

Die Landesregierung hat die Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen seit 2003 deutlich erhöht. Insgesamt sind zum Schuljahr 2008/2009

670 Ganztagsschulen genehmigt worden. Von diesen ist die überwiegende Mehrheit vollständig mit Lehrerstunden ausgestattet. Es ist die Absicht der Landesregierung, auch die übrigen Schulen entsprechend den Möglichkeiten des Landeshaushalts schrittweise mit dem vollständigen Ganztagszuschlag auszustatten. In diesem Verfahren werden die Schulen mit der längsten Wartezeit zuerst die Vollausstattung erhalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Genehmigungsvoraussetzungen für Ganztagsschulen sind für alle allgemeinbildenden Schulformen grundsätzlich gleich und richten sich nach dem Runderlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ vom 16. März 2004.

Zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 werden für alle allgemeinbildenden Schulformen einheitlich solche Anträge auf Errichtung einer Ganztagsschule genehmigungsfähig sein, mit denen eine offene Ganztagsschule auf der Grundlage der Nr. 8.2 des Ganztagserlasses beantragt wird. Diese Schulen vereinbaren eine ständige Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe oder anderen Kooperationspartnern und errichten auf dieser Grundlage eine offene Ganztagsschule. Auch die in der Zukunft zu genehmigenden Ganztagsschulen sollen nach den Möglichkeiten der Haushaltssituation des Landes schrittweise mit Personalressourcen versehen werden.

Zu 3: Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und zur Änderung anderer schulrechtlicher Vorschriften wurde die Errichtung von Integrierten Gesamtschulen in Obernkirchen, Helpsen und Rodenberg zum 1. August 2009 genehmigt. Zurzeit liegen der Landesschulbehörde weitere vier Anträge auf Erteilung einer Errichtungsgenehmigung vor.

Die Bedürfnisermittlung nach § 106 NSchG ist eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Schulträger. Letztere sind nicht verpflichtet, der Schulbehörde vor Durchführung einer Elternbefragung eine beabsichtigte Erhebung anzuzeigen. Daher kann die Landesregierung nur die Anzahl der Elternbefragungen benennen, die ihr offiziell bekannt sind. Die Landesregierung hat danach Kenntnis von achtzehn abgeschlossenen, drei laufenden und acht geplanten Befragungen.

Anlage 32

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 33 des Abg. Hans-Dieter Haase (SPD)

Von welchen weißen Flecken auf der Präventionslandkarte spricht der Justizminister?

In seiner Pressemitteilung vom 29. Oktober 2008 lässt sich der amtierende Justizminister wie folgt zitieren: „Wer glaubt, für die Prävention in seiner Kommune reiche es völlig aus, wenn sich fünf oder zehn Einzelpersonen einmal im Monat zum Präventionsschnack in der Dorfkneipe treffen, hat sich geirrt.“ Und weiter: „Es gilt, weitere Überzeugungsarbeit zu leisten in den Städten und Gemeinden, in denen es bisher noch keine Präventionsräte gibt. Wir arbeiten gemeinsam daran, Wege zu finden, um die noch weißen Flecken auf der niedersächsischen Präventionslandkarte zu füllen.“

Vor diesem Hintergrund und in Anerkennung der Tatsache, dass der amtierende Justizminister schon in seiner Tätigkeit als Kultusminister eine besondere Affinität zu Landkarten gezeigt hat, frage ich die Landesregierung:

1. In welchen Kommunen Niedersachsens befinden sich derzeit weiße Flecken in der niedersächsischen Präventionslandkarte (bitte konkret benennen)?

2. Die Arbeit welcher Präventionsräte lässt sich nach Auffassung der Landesregierung als „Präventionsschnack in der Dorfkneipe“ bewerten, und welches konkrete Beispiel diente dem Justizminister als Beispiel für diese Formulierung?

3. Wie hat sich die Zahl der kommunalen Präventionsräte in Niedersachsen zwischen 1998 und 2008 entwickelt (bitte jährlich aufschlüs- seln), und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung?

Der Schlüssel zu wirkungsvoller flächendeckender Kriminalprävention liegt in der örtlichen Präventionsarbeit. Im niedersächsischen Landespräventionsrat sind bereits 210 kommunale Präventionsgremien als Mitglied verzeichnet. Damit nimmt Niedersachsen bundesweit eine führende Stellung ein. Das heißt aber nicht, dass keine Verbesserungen mehr möglich wären. Kriminalitätsbekämpfung sollte nur im schlechtesten Fall mit repressiven Mitteln betrieben werden. Deshalb setzt die Niedersächsische Landesregierung neben der Integration einen besonderen Schwerpunkt auf die Kriminalprävention. Um in der kommunalen Präventionsarbeit Erfolg, Nachhaltigkeit und Akzeptanz zu erzielen, sind bestimmte Prämissen zugrunde zu legen, die auch als Erfolgsfaktoren für die kommunale Präventionsarbeit bezeichnet werden können.

Diese können kurz gefasst wie folgt idealtypisch beschrieben werden:

- Ausrichtung: Jede Kommune benötigt eine einheitliche und klare strategische Ausrichtung zum Thema Sicherheit. Diese muss realistisch und an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein sowie die unterschiedlichen Interessen in einer Gemeinde berücksichtigen. Die gemeinsame Zielrichtung einer sicheren Stadt stellt die Basis für eine konsistente Sicherheitspolitik und damit auch für die kommunale Präventionsarbeit dar. Aus ihr werden sämtliche Ziele und konkreten Maßnahmen abgeleitet. Sie dient damit als Richtschnur und Referenzrahmen für alle mit dem Thema Sicherheit befassten Akteure einer Kommune.

- Strategische Netzwerke: Strategische Sicherheits- und Präventionsnetzwerke erfüllen keinen Selbstzweck. Sie dienen der Interaktion zwischen Akteuren, die gemeinsam an einem bestimmten Problem oder einer Aufgabe arbeiten. Es gilt, all jene Akteure in einer Kommune zu identifizieren, die für die Implementierung und Durchführung der kommunalen Sicherheitspolitik wichtig sind.

- Führung: In Präventionsnetzwerken sollten vor allem jene Akteure vertreten sein, die eine Schlüssel- oder Führungsfunktion in der Kommune innehaben. Mit diesen Funktionen sind in der Regel besondere Kompetenzen verbunden, die zum Erfolg der Arbeit vor Ort erheblich beitragen können. Unerlässlich ist die Bürgermeisterbeteiligung. Hierbei ist entscheidend, dass der Bürgermeister seine weitreichenden Entscheidungsbefugnisse vorbildlich nutzt und in seiner Position unermüdlich für eine umfassende Präventionskultur in der Kommune wirbt. Prävention ist Bürgermeisterpflicht!

- Politische Unterstützung: Politische Unterstützung ist eine zentrale Voraussetzung, um für die notwendigen Ressourcen und Kapazitäten zur Umsetzung der kommunalen Sicherheitspolitik zu sorgen. Ob Prävention in der Kommune erfolgreich umgesetzt wird, hängt maßgeblich vom politischen Willen ab. Kommunalpolitiker sind daher Schlüsselfiguren, wenn es um die Implementierung von Präventionsprogrammen geht.

- Bürgerbeteiligung: Die Unterstützung durch die Bürger einer Gemeinde erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Implementierung der Präventionspolitik. Für die Kriminalprävention gilt: Je mehr Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten, umso aktiver und effektiver ist das Gremium. Gleiches

gilt für die Einbindung anderer gesellschaftlicher Gruppen, z. B. die örtliche Wirtschaft, Vereine, Kirchen usw.

- Kommunikation: Eine gute Kommunikationskultur ist erforderlich, um die Botschaft der Prävention als Teil der kommunalen Sicherheitspolitik an die beteiligten Netzwerkpartner, die Schlüsselakteure, die Politiker, die Bürgerinnen und Bürger zu bringen. An einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit sollten alle verfügbaren Medien beteiligt werden: örtliche Presse, Radio, Fernsehen, Internet.

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in der laufenden Legislaturperiode einen möglichst hohen Grad an Flächendeckung, bezogen auf die kommunale Prävention in Niedersachsen, zu erreichen. Die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Niedersachsen im Niedersächsischen Justizministerium berät und unterstützt deshalb sehr intensiv Kommunen bei der Gründung geeigneter Organisationsstrukturen (Gremien) , bei deren fachlicher Zusammensetzung, deren Inhalten sowie Fragen des Projekt- und Qualitätsmanagements. Die konkrete Ausgestaltung sowie Organisationsform der Präventionsarbeit in niedersächsischen Kommunen obliegen jedoch letztendlich den Akteuren vor Ort. Entsprechend bunt ist das Bild in Niedersachsen. Es besteht aus Räten (die durch parlamentarische Be- schlüsse eingesetzt wurden), Vereinen (häufig auch als ergänzende Fördervereine zu Präventi- onsräten) oder auch runden Tischen (ohne Rechts- form). Kommunale Präventionsgremien arbeiten auf unterschiedlichen Verwaltungsstufen: Sie sind auf Gemeinde-, Stadt- und Landkreisebene tätig. In Großstädten finden sich zudem häufig Stadtteilgremien.

Qualitätssicherung und -verbesserung im o. g. Sinne sind Ziel des Landespräventionsrates Niedersachsen. Im Rahmen des sogenannten Beccaria-Programms wurden Qualitätsstandards für die Arbeit in kommunalen Präventionsgremien erarbeitet. Diese Standards sind Grundlage für die Beratungsarbeit des Landespräventionsrates. Zudem bietet der Landespräventionsrat seit 2008 das sogenannte Beccaria-Qualifizierungsprogramm für Akteure in der Kriminalprävention an. Diese Fortbildung vermittelt wichtige Grundlagen für kommunale Präventionsarbeit in Theorie und Praxis. Das Qualifizierungsprogramm ist bundesweit einzigartig und wird von den Teilnehmenden (aus Nieder- sachsen sowie aus anderen Bundesländern) sehr gut angenommen und bewertet. Eine zweite Aufla

ge der Fortbildung ist für 2009 fest geplant und bereits ausgeschrieben.

In den kommunalen Präventionsgremien arbeiten viele engagierte Menschen, oft ehrenamtlich, intensiv an der Umsetzung der oben beschriebenen Prämissen. Hierbei erzielen sie viele Erfolge. Die geleistete Arbeit verdient die große Anerkennung und den Dank der Landesregierung. Diese Vielzahl guter Vorbilder sollte Ansporn für diejenigen Kommunen sein, in denen bislang kein Präventionsgremium existiert, ein solches zu schaffen.

Die Landesregierung versteht Prävention als tägliche Herausforderung, nicht im Statischen zu verharren und auf den steten Wandel zeitnah Antworten zu entwickeln. Dazu zählt auch, diejenigen für die Prävention weiter zu motivieren und zu sensibilisieren, die noch mehr tun könnten als bislang.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Kommunen, in welchen derzeit keine Präventionsgremien arbeiten, lassen sich nur anhand einer Positivliste identifizieren. Es besteht keine Pflicht, diese Gremien beim Landespräventionsrat zu melden.

Die folgende Liste (sortiert nach Kommunen in alphabetischer Reihenfolge) gibt den aktuellen Informationsstand des Landespräventionsrates Niedersachsen zur Mitgliedschaft von Präventionsgremien im LPR sowie ihren Fördervereinen wieder.

Achim Präventionsrat in der Stadt Achim

Alfeld PRO Alfeld

Apen Arbeitskreis Prävention der Gemeinde Apen

Aurich Prävention für Aurich e. V.

Bad Bederkesa Präventionsrat Bederkesa

Bad Essen Lenkungsgruppe Prävention im Altkreis Wittlage

Bad Harzburg Kommunaler Kriminalpräventionsrat

Bad Iburg Präventionsverein Bad Iburg

Bad Laer Präventionsrat Bad Laer

Bad Lauterberg Präventionsrat der Stadt Lauterberg im Harz

Bad Münder Sozialraum AG Bad Münder

Bad Nenndorf Präventionsrat Bad Nenndorf

Bad Pyrmont Präventionsrat Bad Pyrmont

Bad Rothenfelde Präventionsrat Bad Rothenfelde

Bad Zwischenahn Präventionsrat Bad Zwischenahn

Barsinghausen Präventionsrunde Barsinghausen

Barßel Präventionsrat Barßel