Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 36 der Abg. Rolf Meyer, Karin Stief-Kreihe, Karl-Heinz Hausmann, Sabine Tippelt, Wiard Siebels, Renate Geuter und Ronald Schminke (SPD)

„Clewwa“ - Schlaue Suchmaschine für Verbraucher oder Verbraucherverdummung?

Seit dem 1. Mai 2008 hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher das Recht, sich bei den zuständigen Behörden Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie über Bedarfsgegenstände zu verschaffen. Nach dem Gesetz können Interessierte so erfahren, welche Lebensmittel z. B. besonders pestizidbelastet sind und welche Anbieter hinter möglichen Pestizidcocktails stecken. Auch für Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Bettwäsche oder Spielzeug gilt das neue Gesetz. Wer also wissen möchte, ob die neue Puppe für das Kind auch keine gesundheitsgefährdenden Chemikalien erhält, sollte Informationen dazu bei der zuständigen Behörde bekommen. So weit die Theorie. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Es bleibt unklar, wer als Auskunftsbehörde zuständig ist, die Landkreise, das Landesamt für Verbraucherschutz oder das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung, Verbraucherschutz und Landesentwicklung? Wie gehe ich als interessierte Verbraucherin oder interessierter Verbraucher vor?

„Clewwa“, die schlaue Suchmaschine für Verbraucher (so die Auskunft auf der Homepage des ML), verspricht Hilfe. Sie klärt auf über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), und der Besucher wird auf drei Links mit dem Hinweis auf kostenfreie Informationen verwiesen: www.kreisnavigator.de, www.laves.niedersachsen.de und www.ml.niedersachsen.de. Die Suche über den Kreisnavigator ergibt nach 15 Versuchen (Landkreise Hildesheim, Lüneburg, Braunschweig, Region Hannover, Soltau- Fallingbostel, Emsland, Leer, Wittmund, Em- den, Cuxhaven, Rotenburg, Lüchow-Dannen- berg, Göttingen, Oldenburg, Osnabrück) nur in der Region Hannover zwei Treffer. Bei allen anderen Landkreisen erscheinen unter dem Suchwort „Verbraucherinformationsgesetz“ null Treffer.

Die Internetsuche des Landesamtes für Verbraucherschutz ergibt neun Treffer: zwei beim Landesamt für Verbraucherschutz direkt aus dem Jahr 2002 und 2006 (kein Bezug zum aktuellen VIG), vier Treffer bei der Niedersächsischen. Staatskanzlei aus den Jahren 2004 bis 2007 (kein Bezug zum aktuellen VIG), drei Treffer beim ML - davon ein Bezug zum VIG: „Clewwa“, die schlaue Suchmaschine für Verbraucher - es war die allgemeine Startseite. Nach solchen Versuchen, sich Auskunft über das Internet einzuholen, sind die Verbraucher so schlau wie vorher. Es gibt keine Auskünfte über Zuständigkeiten, keine Auskünfte über Gebühren.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Behörden sind für die umfassende Information der Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Grundlage des VIG zuständig, und wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Möglichkeiten informiert (An- tragsstellung)?

2. Gibt es einen landesweit einheitlichen Gebührenkatalog und, wenn ja, mit welchem Inhalt, oder liegt die Gebührenfestsetzung im Ermessen der Auskunft erteilenden Behörde?

3. Wie sichert und überprüft die Landesregierung die Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes, und wie werden die Informationen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugängig gemacht?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Ver- braucherinformationsgesetz - VIG) sieht vor, dass für die Entgegennahme von Anträgen auf Informationen nach dem VIG diejenigen Stellen zuständig sind, die Aufgaben nach § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wahrnehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). In Niedersachsen sind dies, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung und das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Zusätzlich sollen die Aufgaben nach dem VIG den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten durch Änderung der Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht übertragen werden. Die kommunalen Spitzenverbände sind zu dem vorgesehenen Verordnungsvorhaben angehört worden. Sie haben die Übertragung der Aufgaben nach dem VIG auf die Landkreise und kreisfreien Städte begrüßt. Mit der Verordnungsände

rung sollen neben der Übertragung der Aufgaben nach dem VIG noch andere Regelungen getroffen werden. Das ML informiert auf seiner Internetseite über das Verbraucherinformationsgesetz. Hiervon ausgehend sind weitere Informationen beim Bundesministerium zugänglich. Die in Niedersachsen zuständigen Behörden sind über Postleitzahl oder Ort in der Behördensuchmaschine für Verbraucher zum VIG, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angeboten wird, recherchierbar (https://portal.bvl.bund.de/ bsf/impressum.do).

Zu 2: Für Amtshandlungen nach dem VIG sind von den Behörden kostendeckende Gebühren und Auslagen zu erheben. Ausgenommen sind nur Informationen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG. Die kostenpflichtigen Tatbestände werden nach Landesrecht bestimmt (§ 6 Abs. 2). Für die Erteilung einer beantragten Information und für die Ablehnung eines Antrags sollen mit der Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) Gebührentatbestände geschaffen werden. Es ist ein Kostenrahmen von 27 bis 500 Euro vorgesehen. Bei der Gebühr von 27 Euro handelt es sich um den Zeitaufwand für eine halbe Stunde eines Bearbeiters des gehobenen Dienstes. Der Höchstbetrag von 500 Euro ist entsprechend dem der Umweltinformationskostenverordnung vorgesehen.

Zu 3: Die Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes erfolgt eigenverantwortlich durch die zuständigen Behörden entsprechend den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Die Überprüfung der Entscheidungen der zuständigen Behörden nach dem VIG durch die Verwaltungsgerichte ist jederzeit möglich.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 37 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Zukunft des Fachs Sozialpsychologie und des Schwerpunkts Gender Studies an der Leibniz Universität Hannover

Aktuell liegt dem Rat der Philosophischen Fakultät in der Leibniz Universität Hannover ein Entwicklungsplan (2009 bis 2014) zur Abstimmung vor, der die Abschaffung des Faches Sozialpsychologie vorsieht. Das Fach ist neben den Fächern Soziologie und Politische Wissenschaft gleichberechtigter Teil des Bachelorstu

diengangs Sozialwissenschaften. Diese Zusammensetzung wird auf der Homepage und in Broschüren der Universität explizit als Besonderheit Hannovers gegenüber anderen Studienstandorten hervorgehoben und beworben, sodass viele Studierende, wie Umfragen zeigen, aufgrund dieser Interdisziplinarität nach Hannover kommen. Die Themen der hannoverschen Sozialpsychologie wie gesellschaftliche Gewaltphänomene, Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus und die psychosozialen Nachwirkungen von Nationalsozialismus und Weltkrieg auf die deutsche Gesellschaft sind hochaktuell und aus einer spezifisch psychoanalytisch orientierten subjekttheoretischen Perspektive in Ergänzung zu soziologischen und politikwissenschaftlichen Perspektiven nur in Hannover studierbar. Die Einzigartigkeit und die Reputation der Hannoverschen Sozialpsychologie bestätigen die über 1 500 Unterzeichnenden einer Petition, die eine forschungs-, lehr- und kritikbefähigte Sozialpsychologie in Hannover fordert, unter ihnen über 60 Hochschulprofessorinnen und -professoren (u. a. Ul- rich Beck, Axel Honneth und Judith Butler) und zahlreiche andere Fachpersonen. Da bereits jetzt keine ordentliche Professur für Politische Psychologie mehr existiert und auch in der Vergangenheit Stellenkürzungen erfolgten, ist eine studienordnungskonforme Versorgung kaum zu gewährleisten. Die entsprechenden Inhalte können nach Auskunft der Studierenden nur noch unzureichend und unter unzumutbaren Bedingungen vermittelt werden. Die Studierenden bewerten die Differenz zwischen Bewerbung des Studiengangs und der tatsächlichen Versorgung als Täuschung seitens der Universität.

Zusätzlich zur Abwicklung der Sozialpsychologie schlägt der Entwicklungsplan die Denomination der aktuell in der Sozialpsychologie befindlichen Professur für Geschlechterforschung in eine Professur für Bildungssoziologie vor. Durch dieses Vorgehen wird der profilgebende und hervorragend vernetzte Studien- und Forschungsschwerpunkt Gender Studies, der internationales Renommee genießt und in allen Evaluationen als unbedingt erhaltenswürdig eingestuft wurde, faktisch ebenfalls aufgelöst. Laut Aussage der Sprecherinnen des Kooperationszusammenhangs wird die Arbeit ohne die Eckprofessur nicht aufrechterhalten werden können. In den Zielvereinbarungen zwischen Wissenschaftsministerium und Universität wurden die Gender Studies als ein Forschungsschwerpunkt der Hochschule vereinbart.

Eine Stellungnahme von Professor Dr. Aleida Assmann (Konstanz), Professorin Dr. Regina Becker-Schmidt (Hannover), Professorin Dr. Christina von Braun (Berlin), Professor Dr. Micha Brumlik (Frankfurt a. M.), Professor Dr. Detlev Claussen (Hannover), Professor Dr. Alfred Krovoza (Hannover), Professor Dr. Oskar Negt (Hannover), Professor Dr. Joachim Perels (Hannover) , Professor Dr. Moshe Zuckermann (Tel Aviv) bezeichnet sowohl die Gender Stu

dies als auch die Politische Psychologie als zwei in der bundesrepublikanischen Universitätslandschaft exzeptionelle Profilbildungen. Sie abzuschaffen sei kurzschlüssig, und eine Sozialwissenschaft, die weder nach der Gefährdung von Individuationsprozessen noch nach neuen Dynamiken in Gruppenbildungen frage, sei nicht auf der Höhe der Zeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Relevanz der Politischen Psychologie in Lehre und Forschung an der Leibniz-Universität Hannover ein?

2. Wie verhält sich die Landesregierung zu der Einschätzung der Studierenden, die von „Täuschungsversuchen“ der Universität bezüglich der Bewerbung und Versorgung des BA-Studiengangs Sozialwissenschaften und der Fortführung des Studiengangs sprechen?

3. Wie positioniert sich die Landesregierung zur drohenden Auflösung des Studien- und Forschungsschwerpunkts Gender Studies?

Ausgehend von der Evaluation der Forschung in der Politikwissenschaft und Soziologie unter Einschluss der Sozialpsychologie an den niedersächsischen Hochschulen (Bericht der Wissenschaftli- chen Kommission Niedersachsen aus dem Jahr 2004), sind die sozialwissenschaftlichen Fächer an der Leibniz Universität Hannover in den letzten Jahren grundlegend neu strukturiert worden. In die Prozesse der Bewertung, der Planung und Konzeption bis hin zu den Berufungen von Professuren wurden externe Experten eingebunden.

In der Zwischenzeit konnten bereits drei Professuren mit herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern neu besetzt werden. Die wechselseitigen Bezüge der Fächer und die Orientierung an den (inter-)national geltenden wissenschaftlichen Standards der Disziplinen in Lehre und Forschung konnten durch die Neuberufungen bereits nachhaltig gestärkt werden.

Das Land begrüßt die seit der Evaluation unternommenen Schritte ausdrücklich und wird im Zusammenspiel mit der Hochschule darauf hinwirken, dass auch die Berufung einer Professur für Methoden der empirischen Sozialforschung zeitnah abgeschlossen werden kann. Diese Professur wird für die sozialwissenschaftlichen Fächer insgesamt eine wichtige Servicefunktion übernehmen. Angesichts der Vielzahl der hieraus resultierenden Aufgaben und der gleichbedeutenden Erwartung, dass diese Professur neben der Lehre eigenständige Beiträge zur Methodenforschung erbringt, kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, auch bei

anderen noch zu besetzenden Stellen anteilig Methodenkompetenz zu gewinnen.

Für verschiedene Fächer werden derzeit Profilpapiere erarbeitet, die in einen Struktur- und Entwicklungsplan der Philosophischen Fakultät eingehen werden. Dieser Entwicklungsplan liegt dem MWK noch nicht vor; eine abschließende Stellungnahme ist insoweit nicht möglich. Grundsätzlich obliegt es zunächst der Hochschule, über die Ausrichtung freier oder zukünftig frei werdender Professuren zu befinden. Sofern die Hochschule im Struktur- und Entwicklungsplan eine Professur für Bildungssoziologie vorsieht, wäre dies aus Sicht des Landes durchaus zu begrüßen. Einerseits bestünden bei einer solchen Professur gute Möglichkeiten, Wissenschaftler/innen zu gewinnen, die neben der Bildungssoziologie auch Methodenkenntnisse besitzen. Zum anderen ist die Bildungssoziologie eine für die Lehrerbildung und das Berufsfeld Schule relevante Teildisziplin, die die festgeschriebenen Aufgaben der Fächer im Lehramt an Gymnasien, im Lehramt an berufsbildenden Schulen und im Lehramt für Sonderpädagogik adäquat wahrnehmen könnte. Dies entspricht den Zielsetzungen des Landes zu einer weiteren qualitativen Verbesserung der Lehrerbildung an den niedersächsischen Hochschulen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Eine Determination „Politische Psychologie“ existiert an der Leibniz Universität Hannover nicht. Sozialpsychologie ist wissenschaftssystematisch nur als Teil des Faches Psychologie sinnvoll zu etablieren. Der Ausbau eines Faches Psychologie ist derzeit nach Auskunft der Hochschule nicht geplant.

Zu 2: Sozialpsychologische Studienanteile werden aktuell im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften angeboten. Einschätzungen von Studierenden zu Missverhältnissen bei Bewerbung und Versorgung des BA-Studiengangs liegen dem MWK nicht vor. Richtig ist, dass die LUH die Studiengänge in der alten Studienstruktur (Diplom) mit Schwerpunkt in der Sozialpsychologie bereits bei der Umstellung im Jahr 2004 eingestellt hat. Die auslaufende Betreuung der Studierenden in diesen Studiengängen wird von der Hochschule sichergestellt.

Zu 3: Nach den vorliegenden Informationen der Hochschule ist eine Abschaffung der Genderforschung nicht geplant. Vielmehr ist vorgesehen, die Genderforschung zukünftig als Querschnittsthema der Fakultät und der Leibniz Universität Hannover

insgesamt zu etablieren, u. a. über eine wechselnde Gastprofessur über alle Fakultäten hinweg. Das Land begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich, weil damit für die Genderforschung eine fachliche Diversifizierung und Verbreiterung des disziplinären Blickfeldes sowie neue interdisziplinäre Forschungsperspektiven eröffnet werden könnten.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 38 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Zusammenarbeit der Polizei des Landes Niedersachsen und des Landes SachsenAnhalt im Zusammenhang mit einem illegalen Neonazikonzert in Harbke (Sachsen- Anhalt) am 1. November 2008

Am 1. November 2008 fand im sachsen-anhaltischen Harbke ein Neonazikonzert statt, an dem 400 Neonazis aus Nord- und Ostdeutschland und Bands aus Deutschland, Italien und Belgien teilnahmen. Ursprünglich sollte dieses Konzert in der Nähe von Stadthagen stattfinden. Nach Angaben der sachsen-anhaltischen Polizei wurde diese erst am 1. November 2008 um 18:20 Uhr von den niedersächsischen Behörden auf das Treffen aufmerksam gemacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann hatten niedersächsische Behörden Kenntnis von den oben benannten Aktivitäten, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese zu verhindern?

2. Bestätigt die Landesregierung, dass die sachsen-anhaltische Polizei erst um 18:20 Uhr am 1. November 2008 auf das Treffen aufmerksam gemacht wurde, und weshalb wurden sie erst zu diesem Zeitpunkt informiert?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um künftig eine schnelle und reibungslose länderübergreifende Zusammenarbeit in ähnlichen Situationen zu gewährleisten?

Ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Nach Bericht der Polizeidirektion Göttingen informierte am 29. Oktober 2008 die Pächterin einer Gaststätte in Lüdersfeld die Polizeiinspektion (PI) Nienburg darüber, dass sie am 19. Oktober 2008 einen Mietvertrag für eine Musikveranstaltung am 1. November 2008 abgeschlossen habe. Aufgrund eigener Internetrecherchen sei ihr bekannt geworden, dass es sich offensichtlich um eine Musikveranstaltung der rech

ten Szene handele. Der Veranstalter erwarte zu der „privaten“ Musikveranstaltung bis zu 300 geladene Gäste sowie fünf Bands aus Deutschland, Italien und Belgien. Nach anwaltlicher Beratung sei der Mietvertrag mit Datum vom 29. Oktober 2008 durch sie fristlos aufgekündigt worden.

Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass der Anmelder dieser Musikveranstaltung aus Nienhagen (Kreis Halberstadt, Sachsen-Anhalt) als Konzertveranstalter der rechten Szene bereits mehrfach in Erscheinung getreten war. Nach Bewertung des örtlichen Staatsschutzes konnten kurzfristige Nachanmieteversuche und gegebenenfalls bereits erfolgte Parallelanmietungen in Niedersachsen bzw. den angrenzenden Bundesländern nicht ausgeschlossen werden. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen hat aus diesem Grund noch am 29. Oktober 2008 bundesweit die Staatsschutzabteilungen der Landeskriminalämter darüber informiert.