1. Welche Verpflichtungen der Industrie für eine Fortsetzung der Entwicklung der Transrapidtechnologie und des Testbetriebes in Lathen haben Bund und Land an die Förderung mit mehreren Hundert Millionen Euro Steuergeldern geknüpft?
2. Welches Konzept der Landesregierung für eine Fortsetzung des Testbetriebes oder eine anderweitige Nutzung liegt dem aktuellen Engagement von Mitgliedern der Landesregierung für die Teststrecke zugrunde, und welchen Stellenwert hatte in diesem Konzept das Bestreben der Landesregierung vom April dieses Jahres, selbst aus der Verantwortung für die Aufsicht entbunden zu werden?
3. Welche Vorsorge hat die Landesregierung getroffen, um sicherzustellen, dass auf die Grundstückseigentümer, auf deren Pachtflächen die 32 km lange Teststrecke errichtet worden ist, keine Sicherungs- und Rückbauverpflichtungen in Millionenhöhe zukommen, falls in Zusammenhang mit auslaufenden Aufträgen für den Testbetrieb gegebenenfalls eine Insolvenz der für den Betrieb in Lathen verantwortlichen IABG-Tochterfirma einhergehen würde?
Die Landesregierung sieht in der Magnetschwebebahntechnik weiterhin eine innovative Zukunftstechnologie, deren Erprobung und Anwendung sie in Deutschland und Europa wünscht. Betreiber der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) ist die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) mit Sitz in Ottobrunn. Für den Betrieb der TVE hat die IABG eine Außenstelle in Lathen eingerichtet. Die vom Fragesteller angeführte gesonderte GmbH für den Betrieb der TVE existiert nicht.
Auf der TVE werden Langzeittests zur Sicherstellung des Entwicklungsstandes, zur weitergehenden Erprobung und zur Optimierung der verkehrlichen Anwendungen der Magnetschwebebahn
Technik durchgeführt. In Kooperation mit der Systemindustrie setzt der Bund zu diesem Zweck auf der TVE das sogenannte Weiterentwicklungsprogramm (WEP) um. Der Betrieb der TVE wird über Zuwendungen des Bundes sowie durch die Systemindustrie und den Betreiber finanziert. Eine finanzielle Förderung der Versuchsanlage durch das Land Niedersachsen erfolgte bisher nicht.
Dem Land obliegt nach § 12 Abs. 4 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr (Versuchsanlagengesetz) die Aufgabe der Genehmigung der Betriebsvorschriften für die TVE. Insoweit sind die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Genehmigungsbehörde und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Fachaufsichtsbehörde über die NLStBV tätig.
Im April dieses Jahres hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versuchsanlagengesetzes in den Bundesrat eingebracht. Ziel der im Mai dieses Jahres vom Bundesrat beschlossenen Initiative ist es zum einen, für entsprechende Versuchsanlagen bisher fehlende gesetzliche Regelungen über staatliche Überwachungsrechte und -pflichten zu schaffen. Zum anderen sollen aus Gründen der Effizienz und der Harmonisierung die inhaltlichen Anforderungen der gesetzlichen Regelungen für Versuchsanlagen an die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Anwenderstrecken im Magnetschwebebahnplanungsgesetz (MBPlG), im Allgemeinen Magnetschwebebahngesetz (AMbG) und in der Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung (MbBO) angepasst werden. Nach den genannten gesetzlichen Regelungen ist das Eisenbahn-Bundesamt Aufsichts-, Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für Magnetschwebebahnanwenderstrecken. Wegen der dort konzentrierten Fachkompetenz für die Technik für den spurgeführten Verkehr sollen dem Eisenbahn-Bundesamt diese Zuständigkeiten auch bezüglich Magnetschwebebahnversuchanlagen übertragen werden.
Zu 1: Die Regelungen über die Beseitigung einer Versuchsanlage ergeben sich aus § 13 des Versuchsanlagengesetzes. Danach hat der Betreiber einer Versuchsanlage diese auf seine Kosten zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn er feststellt, dass der Erprobungszweck der Versuchsanlage entfallen ist oder
die Versuchsanlage nicht anderweitig für öffentliche Zwecke benutzt wird. Die Rückbauverpflichtung für die TVE trifft in diesem Fall die IABG. Der Bund hat dafür die Finanzierung zugesagt.
Das Land hat die Entwicklung der TransrapidTechnologie auf der Versuchsanlage Emsland finanziell nicht gefördert. Es übt die ihm obliegenden, in der Vorbemerkung dargelegten Aufgaben nach dem Versuchsanlagengesetz aus. Für das Land besteht keine gesetzliche Grundlage, die Industrie zur Fortführung bestimmter Vorhaben zu verpflichten.
Der Bund hat die Weiterentwicklung der Magnetschwebebahntechnik und den Versuchsbetrieb in Lathen langjährig gefördert. Aus dem Haushaltsvermerk zu Kapitel 12 02 Titel 718 32 des Entwurfs zum Bundeshaushaltsplan 2009 geht hervor, dass die Systemindustrie verpflichtet ist, „nach vollständiger Durchführung des gesamten WEP Rückzahlungen an den Bund in Höhe der Entwicklungskosten zu leisten, wenn sie die gewerblichen Schutzrechte und Erfindungen in einem Anwendungsfall nutzt oder Dritten zur Nutzung gestattet. Die Rückzahlungen der Systemindustrie müssen sich in einem ersten Anwendungsfall auf mindestens 50 Millionen und insgesamt auf 100 Millionen Euro belaufen“.
Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse - insbesondere keine Zuwendungsbescheide zwischen Bund und dem Betreiber/Industrie - vor, mit welchen Verpflichtungen für die Industrie der Bund die Förderung der TVE verbunden hat.
Zu 2: Nach Erkenntnissen der Landesregierung soll das WEP bis Ende Juni 2009 abgeschlossen werden. Es obliegt in erster Linie der Industrie und dem Betreiber, Konzepte für die Nutzung der Versuchsanlage nach Abschluss des WEP zu erarbeiten. Die Landesregierung setzt sich aktuell in Gesprächen mit dem Bund, der Industrie und dem Betreiber für den Weiterbetrieb der TVE ein.
Am 14. Juli 2008 unterzeichneten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien ein Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen. Nach Aussage des Bundesinnenministers wird es auf der Grundlage dieses Abkommens zukünftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereist sind, dorthin zurückzuführen. Von dem Abkommen sind überwiegend die beiden Gruppen der syrischen Kurden und der Palästinenser betroffen. Kurden stellen die Mehrheit der ausreisepflichtigen Syrer dar.
Die politische Situation in Syrien hat sich seit 2006 („Damaszener Frühling“) weiter verhärtet, und die Hoffungen der syrischen Bürger auf Reformen wurden enttäuscht. Menschenrechtsverletzungen durch die staatlichen Geheimdienste stehen auf der Tagesordnung. Zu den systematisch verfolgten und unterdrückten Gruppen zählen u. a. demokratisch orientierte Oppositionelle, Menschenrechtsaktivisten und politisch aktive Kurden. Allein 2 500 bis 3 000 politische Gefangene sind in Syrien unter sehr schlechten Bedingungen inhaftiert. Zwischen 1,5 und 2 Millionen Kurden (10 % der syrischen Bevöl- kerung) leben in Syrien. Allein 300 000 syrischen Kurden wird die Staatsbürgerschaft verweigert. Zwei Drittel der als staatenlos geltenden Kurden haben einen Ausweis als Ausländer, und ein Drittel besitzt überhaupt keinen Pass. Sie haben damit keinen Anspruch auf bürgerliche Rechte. Für Frauen gelten noch viele diskriminierende Gesetze, die zum Teil auf die Scharia aufbauen und Frauen massiv benachteiligen. Auch die in der Verfassung verankerte Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird nicht respektiert bzw. durch das Notstandsgesetz ausgehebelt.
Die Flüchtlingssituation in Syrien ist ebenfalls prekär. Syrien hat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch das Zusatzprotokoll ratifiziert. Schätzungsweise leben ca. 400 000 palästinensische Flüchtlinge und 1,5 Millionen irakische Flüchtlinge in Syrien. Allein von den irakischen Flüchtlingen sind nur ca. 151 000 vom UNHCR registriert, und 45 % der Flüchtlinge leben in Armut bzw. extremer Armut. Im Mai 2006 schloss die syrische Regierung die Grenze für irakische Palästinenser.
1. Wie viele Personen aus Niedersachsen mit jeweils welchem Vorlauf hinsichtlich abgelehnter Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechts- oder Altfallregelung fallen unter das Abkommen?
2. Für wie viele dieser Personen mit jeweils welchem Aufenthaltsstatus bestehen konkrete Rückführungspläne vor welchem zeitlichen Horizont?
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen ist mit den Rückübernahmeabkommen, die von der Bundesregierung in der Vergangenheit mit zahlreichen europäischen und außereuropäischen Staaten geschlossen wurden, inhaltsgleich. In dem Abkommen verpflichten sich beide Vertragsparteien, eigene Staatsangehörige, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragspartners aufhalten, ohne dort einen rechtmäßigen Aufenthalt zu haben, zurückzunehmen. Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor ihrer Ausreise in einem der beiden Vertragsstaaten einen rechtmäßigen Aufenthalt hatten und nach der Einreise in den anderen Vertragsstaat dort kein Aufenthaltsrecht erhalten oder deren Aufenthaltsrecht erloschen ist, werden ebenfalls von dem Rückübernahmeabkommen erfasst. Das Abkommen entspricht hinsichtlich des darin geregelten Verfahrens zur Rücküberstellung und der Definition des Personenkreises, den der ersuchte Vertragsstaat zurückzunehmen hat, internationalen Standards, so wie sie auch von der Europäischen Union bei gleichartigen Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten angewandt werden.
Anders als es in der Fragestellung zum Ausdruck kommt, sind Flüchtlinge im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, also Personen, denen in Deutschland nach einem Asylverfahren der Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde oder die hier subsidiären Schutz erhalten, von jeglichen Rückübernahmeabkommen ausgenommen. Das gilt auch für das deutsch–syrische Rückübernahmeabkommen.
Zu 1: Laut Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2008 in Niedersachsen 1 716 ausreisepflichtige Personen auf, die erklärt haben, syrische Staatsangehörige zu sein, oder deren syrische Staatsangehörigkeit nachgewiesen
ist. In wie vielen Fällen davon ein vorausgegangener Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung vom 6. Dezember 2006 oder der gesetzlichen Altfallregelung gemäß § 104 a AufenthG abgelehnt wurde, lässt sich nicht verifizieren, da in den statistischen Zählungen zur Bleiberechts- und Altfallregelung nicht nach Nationalität oder Herkunftsstaat differenziert wird.
Zu 2: Die Anwendung des Rückübernahmeabkommens beschränkt sich ausschließlich auf ausreisepflichtige Personen. Die Rückführung soll möglichst zeitnah nach Bestands- oder Rechtskraft der Ausreisepflicht und nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise eingeleitet werden.
Zu 3: Das Abkommen ist erst anwendbar, wenn es von beiden Vertragsparteien ratifiziert worden ist. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird vom Bundesministerium des Innern bekanntgegeben.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 45 der Abg. Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow, Petra Emmerich-Kopatsch, Andrea Schröder-Ehlers, Rolf Meyer und Marcus Bosse (SPD)
Die 1997 in Niedersachsen an den Start gegangene Umweltlotterie BINGO! hat sich bis ins Jahr 2003 zu einer wesentlichen Stütze der Umwelt- und Entwicklungsarbeit entwickelt.
Die seit dem Regierungswechsel zweimal von der CDU/FDP-Landesregierung durchgeführte Deckelung der Fördermittel auf 3 Millionen Euro hat zu einer Reduzierung der Fördermittel um mehr als 50 % geführt.
Diese drastische Kürzung der Fördersumme hat zu erheblichen Einschränkungen bei der finanziellen Unterstützung wichtiger Projekte im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit geführt. Immer häufiger konnten Anträge der Verbände nur reduziert bewilligt werden bzw. mussten aufgrund nicht ausreichender Fördermittel ganz abgelehnt werden.
Im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 wurde bekannt, dass die Landesregierung plant, die Stiftungslandschaft grundsätzlich neu zu ordnen. Noch in der Umweltratssitzung am 26. August 2008 berichtete der Vorsitzende Hermann Hartmann, dass „Auswirkungen auf die Vergabe der Erträge aus der Lotterie ‚BINGO! - Die Umweltlotterie’ nicht zu befürchten seien“. Dies soll jedoch jetzt offenbar nicht mehr gelten. In einem Gespräch des Minister
präsidenten Christian Wulff mit dem SPDFraktionsvorsitzenden Wolfgang Jüttner wurde deutlich, dass auch im Bereich Umwelt- und Entwicklungsarbeit gravierende Veränderungen geplant sind.
2. Wird die Projektbearbeitung und -abwicklung weiterhin staatsfern und unabhängig erfolgen, und wie schätzt die Landesregierung die bisherige Abwicklung der Projektbearbeitung ein?
3. Steht Ministerpräsident Christian Wulff weiterhin zu seiner Aussage, dass die Deckelung der Fördermittel weiter schrittweise aufgehoben wird, um die im Vertrag ausgewiesenen 25 % der Ertragserlöse für Projektförderung wieder zu erreichen?
Die Glücksspielabgabe nach dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz ist nach wie vor die tragende Säule der Niedersächsischen Lottostiftung bei ihrer Fördertätigkeit zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungshilfe und des Denkmalschutzes sowie der Jugendarbeit, des Sports und für mildtätige Zwecke.
Eine Gegenüberstellung der niedersächsischen Landesstiftungen, zu denen insbesondere auch die Niedersächsische Lottostiftung zählt, hat ergeben, dass es erhebliche Mehrfachzuständigkeiten für Fördermaßnahmen und große Überschneidungen bei den Stiftungszwecken gibt. Dies behindert die notwendige Profilierung der Landesstiftungen in der Wahrnehmung der Antragsteller sowie privater Kapitalgeber und Spender und erzeugt überdies zusätzliche Verwaltungskosten. Die Landesregierung hat deshalb bereits im Jahr 2005 über eine Neuausrichtung der Stiftungslandschaft nachgedacht mit dem Ziel, die Profile der Stiftungen zu schärfen und zu einer Reduzierung der Verwaltungskosten zu kommen.
Die Verteilung der Mittel aus der Konzessionsabgabe ist ureigenste Aufgabe des Parlamentes. Deshalb ist es richtig, dass die Vorstellungen über eine Neuausrichtung jetzt aus der Mitte des Parlamentes kommen.
Sobald die Überlegungen zu einem erfolgreichen Abschluss gelangt sind, werden auch Aussagen zu wichtigen Gesichtspunkten wie der Organisation der Projektbearbeitung und -abwicklung getroffen werden können.