Protokoll der Sitzung vom 14.11.2008

Im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 wurde den Krankenkassen über § 127 SGB V die Möglichkeit gegeben, die Versorgung mit Hilfsmitteln öffentlich auszuschreiben, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist. Einige Krankenkassen haben daraufhin in mehreren Bundesländern ihre Verträge mit stationären Pflegeeinrichtungen zur Versorgung mit Inkontinenzprodukten gekündigt. In Niedersachsen hat das u. a. die AOK getan. Diese Regelung gilt seit 1. Oktober 2008. Aus Teilen Niedersachsens gibt es mittlerweile massive Kritik an dieser veränderten Versorgungspraxis. Die Rede ist von mangelhafter Qualität, Rationierung der Hygieneartikel, schlechten Lieferbedingungen mit einer Überforderung der La

gerkapazitäten der Pflegeheime, ungenügender Beratung und damit insgesamt einhergehend von (schwerwiegenden) gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Welche Erfahrungen und Folgen durch die neugeregelte Inkontinenzversorgung bei der AOK Niedersachsen sind der Landesregierung bisher bekannt geworden?

2. Wo sieht die Landesregierung durch die bekannt gewordenen Erfahrungen Handlungsbedarfe?

3. Inwieweit setzt sich die Landesregierung für eine Verbesserung der Situation der Betroffenen ein?

Der Bundesgesetzgeber hat im § 127 Abs. 1 SGB V geregelt, dass - soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist - die Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern oder zu diesem Zweck gebildeten Zusammenschlüssen der Leistungserbringer über die Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln, die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen oder die Versorgung für einen bestimmten Zeitraum schließen sollen.

Auf dieser Grundlage hat die AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen zu Beginn dieses Jahres für ihre Versicherten die Belieferung mit Inkontinenzartikeln ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde in 17 Lose (d. h. für 17 Regio- nen in Niedersachsen) aufgeteilt. Die Belieferung sollte niedersachsenweit zum 1. Oktober 2008 beginnen. Bei der praktischen Umsetzung der Versorgungsverträge sind in Niedersachsen - regional in unterschiedlicher Deutlichkeit - erhebliche Probleme aufgetreten.

Nach Bekanntwerden der Probleme hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf eine schnelle Lösung gedrängt und Gespräche zwischen Verbänden von Pflegeeinrichtungen und der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen moderiert bzw. begleitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Konfliktpunkte konzentrieren sich, an verschiedenen Orten, auf Fragen zur Qualität, Logistik (Lieferort, Lieferzeit, Liefermenge und Lieferrhythmus) und Kommunikation zwischen den Leistungsberechtigten, der AOK - Die Gesund

heitskasse für Niedersachsen, dem Hilfsmittellieferanten und dem Pflegeheim.

Zu 2 und 3: Am 29. September 2008 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit ein moderierendes Gespräch mit den Beteiligten geführt. In dessen Rahmen wurden verschiedene Absprachen getroffen, die insbesondere auch dem Ziel dienten, eine nahtlose Anschlussversorgung zu gewährleisten. Auf dieser Grundlage führten die betroffenen Parteien weitere Gespräche unter enger Begleitung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, die am 11. November 2008 zu einem entsprechenden Vertragsentwurf geführt haben. Ziel der Vereinbarung ist die Sicherstellung der Inkontinenzversorgung mit einer angemessenen und bedarfsgerechten Qualität.

Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt, dass im Interesse der Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie der Pflegekräfte eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) ist im Übrigen vorgesehen, dass zukünftig die in der Vorbemerkung zitierte Sollvorschrift des § 127 Abs. 1 SGB V in eine Kannvorschrift geändert wird. Weiterhin wird geregelt, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene erstmalig bis zum 30. Juni 2009 gemeinsam Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen u. a. zu Hilfsmitteln abgeben.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 42 des Abg. Dr. Stephan Siemer (CDU)

Liegenschafts- und Bauangelegenheiten in den Händen der Hochschulen

Autonomie und Eigenverantwortung sind die wichtigsten Grundvoraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen in den nächsten Jahren. Mit den von der Niedersächsischen Landesregierung durchgeführten Maßnahmen, wie z. B. Abschluss des Zukunftsvertrages, Novellierung des Hochschulgesetzes und Einführung von Studienbeiträgen, wird erreicht, dass die Eigenverantwortung und gestalterische

Freiheit der Hochschulen weiter gestärkt werden.

Die fünf Stiftungshochschulen in Niedersachsen verfügen seit dem 1. Januar 2004 über die Liegenschafts- und Bauherrenverantwortung, d. h. sie steuern weitgehend in eigener Regie Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen. Die Zahl der in das Entscheidungsverfahren einbezogenen staatlichen Stellen wurde deutlich reduziert.

Mit der Übertragung der Bauherrenverantwortung sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden:

- gesteigerte Effizienz im Mitteleinsatz bei Bau, Betrieb und Unterhaltung von Immobilien durch gesamtheitliches Flächen- und Facilitymanagement,

- beschleunigte Entscheidungsverfahren und Bauprojekte durch Straffung von Verwaltungs- und Verfahrensabläufen sowie Reduzierung der zu beteiligenden Stellen im Entscheidungsprozess.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Kostenvolumen in Bau, Betrieb und Unterhaltung/Reparatur haben die fünf Stiftungshochschulen seit Übertragung der Bauherreneigenschaft abgewickelt?

2. Welche Effekte hinsichtlich Kostensenkung und Beschleunigung von Bauprojekten haben sich bisher gezeigt?

3. Inwieweit könnte die Bauherreneigenschaft auch auf andere niedersächsische Hochschulen übertragen werden, und welche Voraussetzungen müssten dafür bei den Hochschulen und den anderen bisher beteiligten staatlichen Stellen geschaffen werden?

Zu 1: Bei der Abwicklung des Kostenvolumens ist zwischen großen Baumaßnahmen über 1 Million Euro, Bauunterhaltung in besonderen Fällen (TGr. 63 neu seit HP 2008) sowie kleinen Baumaßnahmen und Bauunterhaltung zu unterscheiden. Mittel für große Baumaßnahmen sowie Bauunterhaltung in besonderen Fällen werden vom MWK bewirtschaftet und den Stiftungshochschulen je Einzelfall nach Bedarf zugewiesen. Mittel für kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltung werden den Stiftungshochschulen im Rahmen der Finanzhilfe pauschal zur Selbstbewirtschaftung in ihren Haushalt überwiesen.

Aus der Anlage 1 ist ersichtlich, wie viel Finanzmittel MWK den Stiftungshochschulen seit dem 1. Januar 2004 für große Baumaßnahmen sowie Bauunterhaltung in besonderen Fällen (seit 1. Januar 2008) zugewiesen hat und wie viel Finanzmittel die Stiftungshochschulen seit dem 1. Januar 2004 für kleine Baumaßnahmen und Bauunterhaltung verausgabt haben.

Aus der Anlage 2 ist für größte Ausgabenposition, die großen Baumaßnahmen, die Relation der Istausgaben zwischen Stiftungshochschulen und Landesbetrieben ersichtlich.

Zu 2: Von den Stiftungshochschulen werden im Wesentlichen folgende Optimierungseffekte bezüglich Kostensenkung und Beschleunigung genannt:

- Die Stiftungshochschulen betonen insgesamt, wie wichtig es ist, bauliche Investitionen an der späteren Wirtschaftlichkeit des Betriebs auszurichten. So werden die Auswahl von Materialien und betriebstechnischen Systemen besser mit dem vorhandenen Standard abgestimmt und auf künftige Bedarfsanpassungen ausgelegt, was in der Folge zu verringerten Betriebskosten und geringerer Bauunterhaltung führt.

Insgesamt schärft die Eigenverantwortlichkeit für die Liegenschaften den Blick für die notwendige Optimierung der Betriebskosten. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil die Betriebskosten nach der Erfahrung in der Regel nach spätestens zehn Jahren die Investitionskosten einholen.

- Insbesondere bei der Durchführung von kleinen Maßnahmen und der Bauunterhaltung ist aufgrund der pauschalen Mittelzuweisung eine flexiblere und schnellere Planung und Bauausführung möglich. Vom Beschluss einer Maßnahme bis zu deren Realisierung vergehen oft nur wenige Monate. Diese Beschleunigung führt zu mehr Kostensicherheit. Die verantwortlichen Mitarbeiter der Hochschule sind unmittelbar vor Ort, die Anzahl der an der Baumaßnahme Beteiligten ist verringert.

Die Universität Göttingen teilt darüber hinaus mit, dass mithilfe von Krediten zügig zwei „Energieeinsparpakete“ mit einer Amortisationszeit von unter sieben Jahren durchgeführt worden seien, deren Refinanzierung durch Einsparung laufender Betriebs- und Wartungskosten erfolge. Hier zahlt sich die Nichtbindung an den § 7 LHO aus, der für Landesinvestitionen immer noch die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Variante Eigenrealisierung fordert, die zwar regelmäßig wegen günstigerer Landeskredite wirtschaftlicher ist, allerdings mangels vorhandener Landesmittel dann häufig nicht durchgeführt werden kann.

Zu 3: Die Bauherreneigenschaft könnte auch auf andere Hochschulen übertragen werden. Dazu müssten diese für Bauangelegenheiten einen Status erhalten, der den Stiftungshochschulen vergleichbar ist. Die Einzelheiten der Ausgestaltung

könnten in einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ressorts MF und MWK sowie der Landeshochschulkonferenz erarbeitet werden.

Anlage 42

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Was wird aus der Transrapid-Teststrecke im Emsland?

Im Sommer 2009 laufen die derzeitigen Testfahrten mit dem Transrapid TR 09 auf der Versuchsstrecke in Lathen vertragsgemäß aus. Ein Konzept, wie die Anlage im Anschluss genutzt werden soll, gibt es nach Informationen von dpa vom 3. November nicht. Die Referenzstrecke, für den der TR 09 entwickelt wurde, die Verbindung zwischen Münchner Hauptbahnhof und Flughafen, wurde wegen erheblicher Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglichen Schätzungen der Betreiber vor einem Jahr von Bund und Land Bayern zu den Akten gelegt. Ein anderes Anwendungsprojekt ist außer der möglichen Verlängerung der bisherigen Strecke in China von Shanghai nach Hangzhou weltweit nicht in Sicht.

Im Vorfeld der Münchner Entscheidung hatte das Industriekonsortium um ThyssenKrupp und Siemens schon einmal gedroht, bei einem Scheitern der Finanzierung die Entwicklung und den Vertrieb des Transrapid nicht mehr selbst weiter zu verfolgen, sondern den bis dahin erreichten Entwicklungsstand (Blaupausen) meistbietend veräußern zu wollen. Sichtbarer Schritt in diese Richtung ist die in den vergangenen Monaten bereits vollzogene Auflösung der gemeinsamen Firma der Industriepartner „Transrapid International“.

Im April dieses Jahres versuchte auch die Landesregierung, mit einer Bundesratsinitiative die vor einigen Jahren noch gegenüber dem Eisenbahnbundesamt und auch während der Zeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses hier im Landtag noch vehement verteidigte Aufsicht über die Teststrecke an den Bund und das Eisenbahnbundesamt abzugeben.

Vor wenigen Tagen nun forderten u. a. der aus der Region stammende niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und der Landrat des Emslandes Hermann Bröring von Bund und Industrie konkrete Perspektiven für die Teststrecke. Dies ist einerseits sicher mit der Sorge um die 70 Arbeitsplätze verbunden, aber sicher auch mit der unklaren Rückbausicherheit der vor Jahrzehnten auf landwirtschaftlichen Pachtflächen errichteten Anlage begründet. Nicht ohne Grund dürfte die ehemalige Eigentümerin DB AG die Teststrecke für nur einige Tausend

Euro an die IABG abgegeben haben, obwohl die DB AG erst vor wenigen Jahren noch 30 Millionen Euro in die Modernisierung der Anlage investiert hatte. Und auch nicht ohne Grund dürfte die in München ansässige IABG für den Betrieb in Lathen eine gesonderte GmbH ausgegründet haben.

Bund und Land haben die Entwicklung der Transrapidtechnologie und den Testbetrieb in Lathen in den vergangenen 20 Jahren mit mehreren Hundert Millionen Euro Steuergeldern gefördert. Der Anteil des Landes bestand dabei in Personal und Sachmitteln für die fortlaufende Aufsicht über den Betrieb und für Genehmigungstätigkeiten, die für die Weiterentwicklung der Technologie in Lathen notwenig waren. Die noch laufende staatliche Förderung, die den Weltkonzernen Siemens und Thyssen-Krupp zugute kommt, läuft mit Abschluss des Testprogramms des TR 09 im nächsten Jahr aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Verpflichtungen der Industrie für eine Fortsetzung der Entwicklung der Transrapidtechnologie und des Testbetriebes in Lathen haben Bund und Land an die Förderung mit mehreren Hundert Millionen Euro Steuergeldern geknüpft?