Natürlich soll der Bund weiterhin in der Gesamtverantwortung für die Grundsicherung der Erwerbslosen und für ihre Vermittlung bleiben. Aber diese soll ausdrücklich aus einer Hand erbracht werden. Personalhoheit und Personalbewirtschaftung bei den Argen oder ZAGs, wie Herr Scholz sie ja jetzt gerne nennt, sowie die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen für welche Zielgruppen von Arbeitslosen sinnvoll sind, müssen auf regionaler und lokaler Ebene liegen. Das kann nicht zentral von der Arbeitsagentur durchregiert werden.
Die Argen sind heute noch zu einem großen Teil von starren Vorgaben und sehr abstrakten Kriterien ferngesteuert und müssen endlich Handlungsfreiheit erhalten. Den Kommunen sollte die Möglichkeit zum Optieren gegeben werden, wenn sie dies wünschen.
Meine Damen und Herren, damit ist jedoch nicht ausdrücklich gesagt, dass die optierenden Kommunen es dann in jedem Fall besser machen als die Argen, dass ihre Erfolgsbilanz quasi per Zu
ständigkeit besser wäre oder positiv sein müsste, wie es uns manche Landkreise im Verbund mit der CDU lange Zeit schon im Vorhinein haben beweisen wollen. Die Ergebnisse sind - das hat jüngst noch einmal die Studie von Wilhelm Adamy gezeigt - durchaus gemischt und von Ort zu Ort sehr verschieden. Diese Evaluation muss auch hier im Parlament noch einmal diskutiert werden.
Wir wissen ja auch nicht, ob nach einer Verfassungsänderung wirklich weitere Gebietskörperschaften optieren würden. Vielleicht werden einige sagen: Wir geben jetzt die Option zurück, uns reicht es. - Aber wir sind für Wahlfreiheit. Deswegen muss die Verfassung für weitere Ziehungen der Option geöffnet werden. Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Helmhold. - Für die Fraktion DIE LINKE haben Sie, Herr HumkeFocks, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag beziehen sich die ihn stellenden Fraktionen zum einen auf das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember letzten Jahres und zum anderen auf die fraktionsübergreifende Entschließung des Landtages vom Juli dieses Jahres. Die letztgenannte Entschließung nutzen alle Fraktionen mit Ausnahme der unseren dazu, die Einführung des SGB II als geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu verkaufen, wohl wissend, dass gerade das Arbeitslosengeld II dazu geführt hat und nach wie vor dazu führt, dass größere Bevölkerungsteile in eine neue Form von Armut gestürzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings recht, wenn es die bisherige Verwaltungsform der Arge, wie sie im SGB II vorgesehen ist, kritisiert; denn in Artikel 28 Abs. 2 und in Artikel 83 des Grundgesetzes wird die Zuständigkeit für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaften und
der Länder zweifelsfrei geregelt. Allerdings stellt sich hier für die Linke erneut die Frage, ob das Optionsmodell stets eine Alternative zum Modell der Arge darstellen muss. Denn was soll selbst bei einem so schlechten Gesetz wie dem SGB II immer erreicht werden? - Zumindest Rechtssicherheit für diejenigen, die Sie in die Falle des Leistungsbezugs getrieben haben. Diese Rechtssicherheit ist das Minimum, das erreicht werden muss.
In Auswertung unserer bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des SGB II sowohl in den Argen als auch in den optierenden Kommunen sind die Auswirkungen auf die betroffenen Leistungsempfänger allerdings durchaus unterschiedlich zu bewerten. Es ist aber in jedem Fall klar geworden, dass das Kriterium „Arge oder Optionskommune“ keine Rolle gespielt hat. Für die Betroffenen gibt es nach wie vor in erster Linie eine Abhängigkeit vom zuständigen Fallmanager und in zweiter Linie eine Abhängigkeit von der Philosophie der Verantwortlichen in den regional jeweils zuständigen Behörden. Denn das SGB II ist in seiner Auslegung dehnbar. Dies kann z. B. zu skurrilen Entscheidungen wie im Landkreis Göttingen führen. Da gibt es im Kreistag eine Mehrheit aus CDU und Grünen. Ich selbst bin ehemaliger Kreistagsabgeordneter und auch Vertreter im SGB-II-Beirat. Wenn man da dann erfährt, dass zum wiederholten Male eine siebenstellige Summe aus dem Integrationsbudget an die BA zurücküberwiesen wird und somit nicht der Verpflichtung nachgekommen wird, in ausreichendem Maße Geld für entsprechende Maßnahmen auszugeben, dann wird klar, wie die politische Zielrichtung von CDU und Grünen in diesem Landkreis ist. Es besteht nämlich keine Rechtssicherheit. Man grenzt sich zudem von der Stadt Göttingen ab, wo krude, belanglose - sage ich einfach einmal - Eifersüchteleien auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Das ist unmöglich.
Sie sehen also, dass das Setzen auf das Optionsmodell nicht gleichbedeutend mit einer erfolgreichen Politik der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sein muss. Das Gegenteil dessen aber wollen Sie mit diesem Antrag suggerieren. Es sollte hier in der Debatte zumindest um einheitliche Kriterien und Rechtssicherheit in der Umsetzung des SGB II gehen. Doch davon ist nach wie vor nichts zu lesen.
Sehen Sie es doch endlich ein: Das SGB II und somit Hartz IV ist überhaupt kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
sondern lediglich ein Mittel, um Menschen in Armut und materielle Not zu stürzen und dabei auch noch weiteres Lohndumping zu betreiben. Nebeneffekt ist dabei nämlich, dass der Niedriglohnsektor und auch die prekären Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet werden. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik.
Die Linke wird Sie bei dieser Politik nach wie vor nicht unterstützen, sondern sie steht weiterhin an der Seite der Menschen, die Sie in den Leistungsbezug gezwungen haben, und das ist auch gut so.
Ringen Sie sich endlich zu einer anderen Gesetzgebung durch; dann können wir auch über solche Fragen wie etwa die diskutieren, ob das Optionsmodell in das Grundgesetz aufgenommen werden sollte.
Kein Problem, Herr Humke-Focks. Danke schön. - Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Meißner. Bitte schön! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, dann beeinflusst es deren gesamte Familie negativ. Darum müssen wir alles tun, um Menschen dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit herauszuhelfen. Das gilt gerade auch für die Langzeitarbeitslosen.
Herr Humke-Focks, es nützt überhaupt nichts, dass Sie jetzt sagen, Sie stellen sich an die Seite der Menschen. Sie haben dieses Modell nur kritisiert, ohne irgendetwas Positives dagegenzustellen. Das ist bei dem, wie wir die Linke hier erlebt haben, schon häufig so gewesen.
sammenführung von Leistungen, die richtige Richtung war. Dadurch haben erfolgreich Menschen in Arbeit gebracht werden können. Deswegen ist es ganz wichtig, dass man es dauerhaft absichert. Über die Höhe der jeweiligen Sätze nach SGB II wird ja gerade diskutiert. Das muss nicht immer alles auf Dauer richtig sein. Man kann ja auch Korrekturen anbringen.
Der richtige Weg ist es aber auf jeden Fall. Deswegen ist es entscheidend, dass wir uns ansehen, wie wir die Vermittlung von Menschen in Arbeit auf Dauer noch besser sicherstellen können.
Es gab das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt hat, dass die Argen verfassungswidrig sind. Daraufhin hat sich Herr Scholz für kooperative Jobcenter ausgesprochen. Dazu haben wir alle, zumindest vier Parteien hier im Landtag, gesagt, dass wir das nicht wollen, weil dadurch eine doppelte Bürokratie geschaffen würde und dies der falsche Weg wäre.
Wir wollen Wahlfreiheit für die Kommunen, sich entweder für die Arge oder für die Option zu entscheiden. Da die Arge verfassungswidrig ist, muss das neu geregelt werden. Wir wollen auf jeden Fall, dass bei der Verfassungsänderung alles getan wird, um mehr Kommunen zu ermöglichen - wie es Herr Matthiesen und auch Frau Helmhold gesagt haben -, dauerhaft die Option zu wählen;
denn dadurch werden nachweislich die besseren Ergebnisse für die Menschen erzielt; darum wollen wir das ja.
Wir hatten in unserem letzten Antrag drei Forderungen gestellt. Eine Forderung war, die Argen verfassungskonform zu machen, also eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Die zweite Forderung bestand darin, die Option zu entfristen. Die dritte Forderung war, mehr Optionen zuzulassen.
Den ersten beiden Forderungen wurde quasi entsprochen, der dritten hingegen nicht. Wir wollen für die Zukunft keine Beschränkung für die Option. Es muss zumindest möglich sein, dass da etwas nachgeholt wird.
dass zwei Drittel der Landkreise die Option möchten. Bis jetzt gibt es bundesweit jedoch nur 69, davon 13 in Niedersachsen. Wir sind das Land mit den meisten Optionen. Der Landkreistag hat in einer Umfrage ermittelt, dass in Niedersachsen von 34 Kommunen, die eine Rückmeldung abgegeben haben, 31 die Option befürworten. Dazu gehört z. B. auch die Region Hannover, die sich das früher überhaupt nicht vorstellen konnte. Das zeigt, dass viele darauf vertrauen, dass genau dies der richtige Weg ist, um die Menschen unter Nutzung der Kompetenzen und Verbündeten vor Ort wirklich in Arbeit zu vermitteln.
Ich freue mich über die Ankündigung von Frau Helmhold, dass die Grünen dem zustimmen werden. Ich rechne eigentlich auch damit, dass die SPD auf unserer Seite sein wird; denn sie war es vorher vernünftigerweise auch, genauso wie alle kommunalen Spitzenverbände.
Danke schön, Frau Meißner. Die SPD bezieht jetzt Position. Herr Kollege Watermann, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Juli einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht. Die Regierungsfraktionen beantragen nun, die Landesregierung zu bitten, das, was wir im Juli beschlossen haben, doch weiterzutragen. Also, Frau Ministerin: Das Vertrauen der vier Fraktionen ist groß. Wir bitten Sie inständig, das, was wir beschlossen haben, wieder nach vorne zu bringen. Darum geht es im Wesentlichen.
Wir haben natürlich schon kleine Ziele erreicht. Sie waren gestern auf der Konferenz. Vielleicht können Sie gleich noch berichten, dass wir einen Schritt weitergekommen sind.
Ich habe also dazugelernt, dass man im Landtag alle drei Monate das beschließen und bekräftigen muss, was man zuvor schon einmal beschlossen hat; aber sei es drum.