Meine Damen und Herren, ich möchte eines deutlich machen: Wir haben Vertrauen gegenüber den Kommunen überall in Niedersachsen, gleichgültig wie sie regiert werden. Ich glaube, die machen es besser, als wir es ihnen manchmal weismachen wollen.
Meine Damen und Herren, wer hier ständig von kommunaler Selbstverwaltung redet, der sollte auch einmal Mut zur Subsidiarität haben und den Kommunen in den Bereichen, die sie selber genauso gut wie der Landesgesetzgeber regeln können, die entsprechenden Freiräume zubilligen.
Meine Damen und Herren, nach den bereits vorliegenden Ergebnissen der Evaluierung, nach Zwischenberichten der beteiligten Kommunen und Landkreise und nach der erneuten Anhörung - wir haben ja erneut eine Anhörung durchgeführt; Sie waren dabei - meinen wir, dass einige Teile des Modellkommunen-Gesetzes umgehend zum 1. Januar des nächsten Jahres landesweit in Kraft gesetzt werden können. Dazu gehören - das wissen Sie aus dem Gesetzentwurf - das Aussetzen des Niedersächsischen Gesetzes über Spielplätze, Änderungen bei der Baulastenerklärung, das Aussetzen der Notwendigkeit, eine Teilungsgenehmigung einzuholen, und der Verzicht auf die kommunalaufsichtliche Genehmigung beim Verzicht auf Ausschreibungen. Im Übrigen sind Nachjustierungen bei abweichenden Zuständigkeitsvereinbarungen vorgesehen.
Des Weiteren soll die Geltungsdauer des Modellkommunen-Gesetzes bis Ende Oktober des nächsten Jahres verlängert werden. Das kann nach Vorliegen der Abschlussberichte vom Landtag endgültig für alle entschieden werden.
Meine Damen und Herren, die jüngste Anhörung im Ausschuss für Inneres, Sport und Integration hat eines deutlich ergeben: Die kommunalen Spitzenverbände - der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag - begrüßen das ausdrücklich und haben keine Bedenken geäußert.
Die Landkreise Cuxhaven, Osnabrück und Emsland haben sich dem deutlich angeschlossen. Lediglich die Stadt Oldenburg - - -
- Hören Sie doch einmal zu, Herr Kollege Briese! - Lediglich die Stadt Oldenburg, die uns sehr wichtig ist, bedauert den Rückzug aus der Spielplatzregelung und möchte alternativ ein sogenanntes Ortsrecht anwenden. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Das soll sie auch genauso machen. Denn ich traue es den Verantwortlichen vor Ort zu, dass sie es in Oldenburg genauso regeln, wie es der Landesgesetzgeber getan hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, hier mag sich unsere Denke grundsätzlich unterscheiden: Wir glauben, dass die Kommunen das genauso gut können. Es soll keine qualitative Einbuße geben. Ich gehe im Gegenteil davon aus, dass die Kommunen gerade mit diesem Thema verantwortungsvoll umgehen.
Sie glauben es doch wohl selber nicht, dass es sich die Kommunen leisten können, vor Ort die Spielplätze verlottern zu lassen, zumal wir alle die Familienpolitik für sehr wichtig halten. Das nehmen wir Ihnen nicht ab.
Meine Damen und Herren, dies ist für uns als CDU und FDP der richtige Weg, um kommunale Handlungsspielräume zu erweitern. Wir haben Vertrauen in die Kommunen, dass sie es so machen, wie es sich der Landesgesetzgeber auch vorgestellt hat.
Meine Damen und Herren, als nächste Rednerin hat sich Frau Rübke von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte.
würde ich ganz gerne auf die nette Ehrenerklärung meines Vorredners eingehen. Uns sind alle Kommunen genauso lieb, wie Sie es eben beschrieben haben. Ich sage es einmal so: Das kleine gallische Dorf Oldenburg ist uns als SPD natürlich besonders ans Herz gewachsen.
Meine Herren, meine Damen, das Modellkommunen-Gesetz vom Dezember 2005 wurde bis zum Ablauf dieses Jahres befristet, sollte also nach drei Jahren enden. Wir haben schon 2005 deutlich gemacht, dass drei Jahre für so weitreichende Gesetzesänderungen, die bei den Modellkommunen erprobt werden, zu kurz sind. Wir halten fünf Jahre für angemessen, also eine Frist bis zum 31. Dezember 2010. Diese Meinung wird von zwei der fünf Modellkommunen geteilt, aber auch von der wissenschaftlichen Begleitung der Uni Lüneburg und der Fachhochschule Osnabrück.
Bedauerlicherweise sieht der vorliegende Gesetzentwurf nur eine Verlängerung bis zum 31. Oktober 2009 vor. Das ist ein Grund, weshalb meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen wird.
zehn Monate verlängert wird, auf der anderen Seite aber schon heute einige Regelungen aus dem Gesetz gestrichen werden sollen, um sie mit Dauerwirkung in geltendes Landesrecht zu verabschieden. Sollen damit Bürgern und Kommunen scheibchenweise Rechte weggenommen werden, damit sie sich an dem dicken Ende nicht verschlucken?
Auch wäre eine Verlängerung des Modellzeitraumes wichtig, um die Bedenken gegen den Wegfall der Teilungsgenehmigungen des § 94 der Niedersächsischen Bauordnung zu entkräften, da es immer einen Zeitverzug zwischen den Grundstücksteilungen und der tatsächlichen Bebauung gibt und erst über einen längeren Zeitraum erkannt werden kann, ob baurechtswidrige Tatbestände auftreten.
Bürokratieabbau, Verschlankung von Gesetzen und alles, was dazu beiträgt, bürgerfreundlicher und verständlicher zu werden, werden von meiner Fraktion mitgetragen; denn wir, die SPD-Fraktion, haben damit vor zehn Jahren angefangen. Wir tragen dies aber nicht mit, wenn sich dahinter der Abbau von Regelungen verbirgt, die nötig sind, um unseren Kindern in Niedersachsen eine kindgerechte Umwelt zu gestalten.
Dass Sie, meine Herren und Damen der Regierungsfraktionen, das auch wollen, beschwören Sie zurzeit ja fast täglich in unterschiedlichster Form. Heute können Sie beweisen, dass Sie nicht nur schwören, sondern Ihre Schwüre auch in Taten umsetzen.
Das wiederum würde bedeuten: Sie können dem Wegfall des Gesetzes über Spielplätze aus dem Jahre 1973 nicht zustimmen. - Nun werden Sie zwar sagen: Das 35 Jahre alte Gesetz ist in die Jahre gekommen, nicht mehr zeitgemäß und längst überholt.
Die Kinder, die uns als Eltern und als Gesellschaft anvertraut werden, müssen wir schützen. Wir müssen aber auch für ihre Rechte eintreten, weil sie es allein nicht können.
Meine Herren, meine Damen von CDU und FDP, wenn Sie heute dem Wegfall des Spielplatzgesetzes zustimmen, dann wären wir das erste Bundesland, das keine hausnahen Spielplätze mehr vorschreibt. Wollen Sie wirklich diesen unrühmlichen ersten Platz einnehmen? - Ihrem Einwand, das könne die Kommune doch per Satzung regeln, setze ich entgegen: Eine noch so gute Satzung kann kein Gesetz ersetzen, das so gut ist wie das 35 Jahre alte Niedersächsische Gesetz über Spielplätze.
das erkannt haben, stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. Herr Rolfes ist nicht ganz so lang wie wir anderen.