des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 25 der Abg. Filiz Polat und Ralf Briese (GRÜNE)
Wer als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss neben anderen Voraussetzungen seit dem 1. September 2008 einen bis auf einige länderspezifische Fragen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen, wenn nicht mindestens ein deutscher Hauptschulabschluss vorgelegt werden kann. Der Test besteht aus 33 Fragen, die aus einem 310 Fragen umfassenden Fragenpool zusammengestellt werden. Wer die Hälfte dieser 33 Fragen korrekt beantwortet, hat den Test bestanden. Der Test kann mehrfach wiederholt werden, ist aber nicht kostenlos.
Zur Vorbereitung auf den Test werden von den Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern Einbürgerungskurse auf der Grundlage staatlich vorgegebener Curricula angeboten. Laut einer
Umfrage der ZEIT bei den Volkshochschulen werden diese Kurse allerdings kaum in Anspruch genommen. So seien in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern bis Jahresende nur zwei Kurse zustande gekommen.
1. Wie viele Einbürgerungskurse mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und zu welchen Kosten sind im Jahr 2008 in Niedersachsen zustande gekommen bzw. stehen für 2009 bereits fest?
2. Welche Erfolgsquoten wurden bei den Einbürgerungstests verzeichnet, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorher einen Einbürgerungskurs absolviert bzw. darauf verzichtet hatten?
3. Wie haben sich die Zahlen der Einbürgerungsanträge und der tatsächlich Eingebürgerten seit 1998 bis heute entwickelt?
Mit Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde geregelt, dass ab 1. September 2008 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland Einbürgerungsvoraussetzung sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StAG). § 10 Abs. 5 StAG bestimmt, dass diese Kenntnisse in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen und dass Einbürgerungskurse angeboten werden; eine Teilnahme am Einbürgerungskurs ist jedoch nicht verpflichtend. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration hatte bereits im Dezember 2007 die niedersächsischen Erwachsenenbildungsträger auf die beabsichtigte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hingewiesen.
Im Zuge dieser schriftlichen Information sowie nachfolgender mündlicher Erläuterungen bei den Programmkonferenzen des Landesverbandes der Volkshochschulen sind die Bildungsträger gebeten worden, entsprechende Kurse anzubieten.
Die Kurse stellen jedoch nur eine Möglichkeit der Vorbereitung dar. Neben den Einbürgerungskursen gibt es vielfältige weitere Möglichkeiten, sich in Eigeninitiative auf den Einbürgerungstest vorzubereiten. Fragen und Antworten stehen im Internet zur Verfügung. Erste Lehrmaterialien sind auf dem Markt (z. B. Arbeitsbuch „Einbürgerungstest“ von „spinbooks“). Zudem werden im Rahmen der Integrationskurse entsprechende Unterrichtsinhalte vermittelt.
Nach Angaben des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV) haben im September und Oktober 2008 fast 9 000 Ausländer den Test absolviert - rund 98 % haben ihn bestanden.
Zu 1: Die Anzahl der durchgeführten Einbürgerungskurse und Teilnehmerzahlen in Niedersachsen sowie deren Kosten sind nicht bekannt. Das Angebot der bereits durchgeführten und für das Jahr 2008 noch vorgesehenen Einbürgerungskurse kann aber als gering eingestuft werden. Ob und inwieweit sich im Jahr 2009 eine Änderung auf der Nachfrageseite ergeben wird und die Bildungsträger deshalb Kurse anbieten werden, kann nicht prognostiziert werden.
Zu 2: Die Vorbereitung auf den Einbürgerungstest kann und wird individuell gestaltet. Statistische Aufzeichnungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, bei denen die Testergebnisse in Relation zur Art der Vorbereitung gesetzt werden, existieren nicht. Die Bestehensquote betrug nach dem Stand vom 31. Oktober 2008 bei den in Niedersachsen durchgeführten Einbürgerungstests 97,5 %.
Zu 3: Die Anzahl der erfolgten Einbürgerungen wird in einer amtlichen Statistik erfasst. Die Zahl der Einbürgerungen seit dem Jahr 1998 ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 26 der Abg. Dr. Gabriele HeinenKljajić (GRÜNE)
Was plant die Landesregierung zur Schaffung leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen in der Region Braunschweig?
Die Industrie- und Handelkammer Braunschweig hat im Rahmen ihrer Vollversammlung am 24. November 2008 eine Entschließung verabschiedet, mit der sie deutliche Kritik an der derzeitigen Verwaltungsstruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich übt und Reformen dringend anmahnt. Dabei wird kritisiert, dass mit der Abschaffung der Bezirksregierungen nicht gleichzeitig leistungs- und aufgabengerechte kommunale Gebietszuschnitte und Verwaltungsstrukturen geschaffen wurden. Die Kammer schlägt u. a. vor, bestimmte kommunale Aufgaben in der Region Braunschweig auf den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) zu übertragen, mit dem Ziel, das derzeitige Gebiet des Zweckverbandes (Braunschweig, Gif- horn, Goslar, Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wol- fenbüttel, Wolfsburg) ganz oder teilweise unter Auflösung der Landkreise in eine Region Braunschweig einmünden zu lassen. Die Vollversammlung der IHK sieht vor allem das Land in der Pflicht, nach Abschaffung der Bezirksregierungen statt deren Weiterentwicklung zu einem leistungsfähigen Regionalmanagement die notwendigen Maßnahmen für eine zukunftsfähige Verwaltungsstruktur im Wirtschaftsraum Braunschweig zu treffen.
Die IHK stützt sich mit ihrer Position u. a. auf das im September 2008 vom Lehrstuhl für vergleichende Städte- und Regionalplanung der Ruhr-Universiät Bochum (Prof. Jörg Bogumil) vorgelegte Gutachten „Modernisierung der Verwaltungsstruktur im Großraum Braunschweig“. Die Gutachter stellen in ihrer Analyse u. a. eine Fragmentierung regionaler Zuständigkeiten in einem sehr heterogen strukturierten Raum fest und bewerten die regionale Koordination vor allem nach Wegfall der Bezirksregierungen als unterentwickelt. Die Regierungsvertretungen des Landes können diese regionale Bündelungs- und Koordinationsfunktion nach Auffassung der Gutachter kaum wahrnehmen. Daraus ergibt sich u. a. eine mangelnde Außenwirkung der Region als Wirtschaftsstandort. Ferner werden unter Bezugnahme auf Berichte der Kommunen im Großraum Braunschweig erhebliche Probleme nach Fehlen der Bündelungsbehörde Bezirksregierung benannt: Es gebe einen beträchtlichen Mehraufwand im Verwaltungshandeln, Abgrenzungsprobleme und Koordinationsschwierigkeiten insbesondere bei komplexen Genehmigungsverfahren und kreisübergreifenden Maßnahmen, etwa der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten.
Die Gutachter schlagen neben der Bildung einer Region Braunschweig bei Auflösung der Landkreise auch eine Gebietsreform auf gemeindlicher Ebene vor, da viele - vor allem kleinere - Kommunen ihres Erachtens nicht in der Lage wären, zusätzliche Aufgaben, die ihnen bei Bildung einer Region sinnvollerweise zusätzlich übertragen werden könnten, tatsächlich wahrzunehmen. Da eine solche Lösung eines längeren Prozesses bedürfte, schlagen Bogumil et al. zumindest übergangsweise die Verlagerung weiterer Aufgaben auf den ZGB vor, dem bisher lediglich der öffentliche Personennahverkehr und die Regionalplanung übertragen wurden. Als mögliche zusätzliche Aufgaben des ZGB werden u. a. die Bereiche Naturschutz, Wirtschaftsförderung und die Genehmigungsfunktion im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung vorgeschlagen.
Wie u. a. die Peiner Allgemeine Zeitung am 1. Oktober 2008 berichtete, lehnt Innenminister Schünemann die Planungen zur Bildung einer Region Braunschweig jedoch ab.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Kritik der IHK, die es als Versäumnis ansieht, nicht gleichzeitig mit der Abschaffung der Bezirksregierungen und der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene leistungsfähige kommunale Gebietszuschnitte und Verwaltungsstrukturen geschaffen zu haben?
2. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung, ihrer Verantwortung für die Behebung der festgestellten Defizite in den Verwaltungsstrukturen im Wirtschaftsraum Braunschweig gerecht zu werden?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Übertragung weiterer Aufgaben auf den Zweckverband Großraum Braunschweig oder als Alternative eine Landkreisreform?
Aufgrund einer vor Ort geführten Diskussion über die Bildung einer Region Braunschweig als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist im September dieses Jahres im Auftrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Braunschweig ein Gutachten durch die Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Jörg Bogumil et. alt.) zur „Modernisierung der Verwaltungsstrukturen im Großraum Braunschweig“ erstellt worden. Das Gutachten enthält zunächst eine Problem- und Defizitanalyse. Deren Kernaussagen sind: unzureichende Gemeindegrößen, nachteilige demografische Entwicklung, problematische kommunale Haushaltslagen, zu geringe regionale Kooperation, keine ausreichende Bündelung der Interessen in der Region und mangelnde Außenwirkung der Region. In einem Unterkapitel beschäftigt sich der Gutachter auch mit den möglichen bzw. vermeintlichen Ursachen festgestellter Probleme und Defizite und verweist insoweit einige Male auf
Die Hinweise auf die niedersächsische Verwaltungsreform als mögliche Ursache festgestellter Probleme und Defizite sind allgemein gehalten und werden vom Gutachter nicht näher substantiiert, in der Mündlichen Anfrage aber dennoch fälschlich so dargestellt, als seien sie Untersuchungsergebnisse. Die Hinweise gehen im Übrigen auch inhaltlich fehl. Sie verkennen insbesondere die Rolle der Regierungsvertretungen. Auftrag der Regierungsvertretungen ist die Förderung des ländlichen Raumes mit seinen Regionen. Die Mitarbeiter der Regierungsvertretungen dienen damit als Ansprechpartner für die regionalen Interessen. Eine besondere Bedeutung kommt ihnen als Entwicklungspartner der Kommunen und Regionen zu. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung für die aktuelle Wahlperiode wird darüber hinaus die Kernkompetenz der Regierungsvertretungen, die Unterstützung der regionalen Entwicklung und Zusammenarbeit, ausgebaut. Nicht substantiiert und damit so weder nachvollziehbar noch zutreffend erscheint auch die von den Gutachtern wiederholt vorgetragene These, die Vollzugsqualität der gesamten Verwaltung habe nach Abschaffung der Bezirksregierungen gerade in Sonderordnungsbereichen (Natur- und Umweltschutz, Denk- malaufsicht) gelitten. So deuten die im Rahmen der Evaluation der Regierungsvertretungen gesammelten Erkenntnisse auf keine derart verallgemeinerungsfähige Situation hin. Die pauschale Kritik an der niedersächsischen Verwaltungsreform, wie sie aus dem Gutachten hervorgeht, wird deshalb von Prof. Dr. Hesse (ISE Berlin) nicht nur nicht geteilt, sondern ausdrücklich verworfen. Sie ist im Übrigen auch durch die ständige Praxis und den damit verbundenen Erfahrungen von mehr als vier Jahren widerlegt.
Hinsichtlich der festgestellten Probleme und Defizite selbst teilt die Landesregierung im Übrigen die auch auf viele andere Landesbereiche zutreffenden Ausführungen des Gutachters zur demografischen Entwicklung, der Situation vieler kommunaler Haushalte und zur Verbesserungsfähigkeit der kommunalen Zusammenarbeit im Großraum Braunschweig trotz des Bestehens des Zweckverbands Großraum Braunschweig und des Projekts Region Braunschweig GmbH. Die letztere Feststellung deckt sich mit Ausführungen von Prof. Dr. Hesse in seinem im Jahre 2006 für das Land erstatteten Gutachten zur „Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen“.
Der diesbezügliche Endbericht enthält die Aussage, dass in Süd- und Ostniedersachsen ein insgesamt geringerer Bestand an interkommunaler Zusammenarbeit feststellbar sei als in anderen Landesteilen.
Zu 1: Die in der Entschließung der IHK Braunschweig vom 24. November dieses Jahres auf der Grundlage des Gutachtens der Ruhr-Universität Bochum zum Ausdruck kommende Kritik, die Landesregierung habe nicht zugleich mit der Auflösung der Bezirksregierungen aufgabengerechte kommunale Gebietszuschnitte geschaffen, ist schon deshalb falsch, weil Aufgaben der aufgelösten Bezirksregierungen den Landkreisen und kreisfreien Städten und nicht den kreisangehörigen Gemeinden übertragen wurden. Nur für Letztere werden im Gutachten der Ruhr-Universität Bochum aber im Allgemeinen unzureichende Größen festgestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen und die Ausführungen zu 2. verwiesen.