Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Auch für die zum 1. Februar 2009 neu einzurichtenden Außenstellen gibt es Interessenten auf die ausgeschriebenen Mitwirkerstellen. Vereinzelt sind Mitwirkerstellen für die Leitung eines pädagogischen Seminars in Studienseminaren beim Lehramt an Gymnasien nicht besetzt.

Im Ausbildungsbereich des Lehramtes an Grund-, Haupt- und Realschulen gibt es regional einige Engpässe, z. B. in den Studienseminaren Cuxhaven oder Nordhorn. Die Landesregierung erwartet, dass auch hier durch die fachliche Unterstützung der Schulaufsicht in der Landesschulbehörde bald Abhilfe geschaffen wird.

Die Ausbildungssituation kann daher insgesamt gesehen als gut bezeichnet werden. Einige Besetzungsverfahren - insbesondere für die klassischen Mangelfächer - sind jedoch aufgrund des generell in diesem Bereich bestehenden bundesweiten Fachlehrermangels zeitaufwändig, sodass an einigen Orten mehrmaliges Ausschreiben erforderlich wurde.

Anlage 26

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 29 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Strafen nach Teilnahme an Schülerdemonstration?

Am 12. November 2008 gingen in ganz Niedersachsen Zehntausende Schülerinnen und Schüler auf die Straße und nahmen an angemeldeten Demonstrationen für eine andere Bildungspolitik teil. Im Vorfeld der Demonstrationen fand eine Diskussion über die Frage statt, ob die Schülerinnen und Schüler an diesen Demonstrationen teilnehmen dürfen - sie also aufgrund des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Abwägung mit der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Unterricht haben -, können - sie also abhängig von der Entscheidung des Klassenlehrers bzw. Schulleiters sind - oder ob sie nicht teilnehmen dür

fen - der Klassenlehrer bzw. Schulleiter den Antrag auf Freistellung also negativ bescheiden muss. Schülerinnen und Schüler, die ohne Genehmigung seitens der Schule dem Unterricht fernblieben, liefen Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen; als Konsequenz wurde ihnen u. a. mit der Nichtwiederholbarkeit von Klassenarbeiten in Verbindung mit einer ungenügenden Bewertung der Arbeit - Note 6 bzw. null Punkte - gedroht oder mit einem Eintrag als „unentschuldigte Fehlstunden“ in das Zeugnis.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Sanktionen gegen wie viele Schülerinnen und Schüler aus welchen Landkreisen, die an den eingangs erwähnten Demonstrationen teilgenommen haben, wurden ausgesprochen?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Strafmaßnahmen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Nachteile, die unabhängig von den ausgesprochenen Sanktionen für die demonstrierenden Schülerinnen und Schüler entstanden sind - versäumte Teilnahme am Unterricht beispielsweise?

Die Landesregierung begrüßt, dass die Schülerschaft in Niedersachsen für eine Verbesserung der Bildungsqualität in Niedersachsen eintritt, soweit sich dieses Engagement im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hält und die bestehenden Gesetze sowie Rechtsvorschriften geachtet werden.

Grundsätzlich rechtfertigt jedoch die Teilnahme an einer Demonstration nicht das Fernbleiben vom Unterricht und somit auch keine Beurlaubung vom Unterricht, so lange das mit der Demonstration verfolgte Anliegen nicht weniger nachhaltig auch außerhalb der Unterrichtszeit verfolgt werden kann.

Nur für den Fall, dass sich das mit der Demonstration verfolgte Ziel nicht mehr nach Beendigung des Unterrichts verwirklichen lässt und die Schutzwürdigkeit des Anliegens der Demonstration einer Wertentscheidung des Grundgesetzes und dem Bildungsauftrag der Schule entspricht, kann im Einzelfall dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Abs. 1 GG Vorrang gegenüber dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag aus Artikel 7 Abs. 1 GG eingeräumt werden. Das hat zur Folge, dass bei Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen eine kurzfristige Beurlaubung erteilt werden kann.

Allein in diesem Fall einer praktischen Konkordanz verschiedener Grundrechte hat daher die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen einer Ermes

sensentscheidung einen eigenen Spielraum, über Anträge auf Beurlaubung - insbesondere im Hinblick auf den Unterrichtsausfall und die Vereinbarkeit einer Beurlaubung mit der aus dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag nach § 2 NSchG resultierenden Pflicht zum Schulbesuch - zu entscheiden.

Sofern Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der Demonstration ohne Beurlaubung vom Unterricht ferngeblieben sind, muss dieses daher als unentschuldigt gewertet werden und bedeutet eine Verletzung der Schulpflicht nach § 63 NSchG, die als Ordnungswidrigkeit nach § 176 NSchG geahndet werden kann. Darüber hinaus kommt die Verhängung einer Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme nach § 61 NSchG wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht in Betracht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, welche Sanktionen gegen wie viele Schülerinnen und Schüler aus welchen Landkreisen, die an den Schülerdemonstrationen am 12. November 2008 teilgenommen haben, ausgesprochen wurden.

Zu 2: Siehe Vorbemerkungen und Beantwortung zu 1.

Zu 3: Ob und gegebenenfalls welche Nachteile für die demonstrierenden Schülerinnen und Schüler entstanden sind, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 30 der Abg. Stefan Wenzel und Helge Limburg (GRÜNE)

Bewaffnete Rechtsextremisten in Niedersachsen

Bei einer Durchsuchung am 30. November 2008 haben Göttinger Polizeibeamte in den Wohnungen von Rechtsextremisten aus der Region ein umfangreiches Waffenarsenal vorgefunden. Darunter befanden sich u. a. eine Pumpgun, ein Revolver, eine Maschinenpistole sowie ein Repetiergewehr. Anlass für die Hausdurchsuchungen war eine Auseinandersetzung, in deren Verlauf zunächst einer der Neonazis mit der Pumpgun auf den Geschäftsführer eines Göttinger Lokals geschossen hatte und zu einem späteren Zeitpunkt Molotowcock

tails von Rechtsextremisten gegen das Lokal geworfen wurden. Laut Einschätzung des Göttinger Polizeipräsidenten Hans-Werner Wargel zeugen der umfangreiche Waffenfund und die bewaffnete Auseinandersetzung von einer „neuen Qualität“ rechtsextremer Gewalt und einem „besonderen Ausdruck der Gefährlichkeit der rechtsextremistischen Szene“.

Dem mutmaßlichen Haupttäter aus der Gruppe der Rechtsextremisten werden gute Kontakte zum NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise nachgesagt. Heise, der u. a. wegen schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch, Nötigung und Volksverhetzung vorbestraft ist, gilt als führender Kopf der Neonazi-Kameradschaft Northeim. Bei ihm waren im Rahmen einer Razzia im Oktober 2007 ebenfalls Waffen, darunter eine Maschinenpistole und ein Maschinengewehr, gefunden worden.

Im Mai 2008 hatte Innenminister Schünemann in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage die Aussage getroffen, die bis dahin registrierten Straftaten sowie die Einschätzung der Gesamtlage ließen „nicht den Schluss zu, dass die im südniedersächsischen Raum bzw. in der Südharzregion festgestellten rechtsextremistischen Bestrebungen einen Schwerpunkt mit landesweiter Bedeutung darstellen. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dieser Hinsicht ein entsprechender Impuls von der Region ausgeht.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hält Innenminister Schünemann an seiner im Mai 2008 formulierten Einschätzung der Bedrohungssituation durch Rechtsextremisten in Südniedersachsen fest, oder schließt er sich der aktuellen Einschätzung des Göttinger Polizeipräsidenten Hans-Werner Wargel an, der aufgrund der jüngsten Ereignisse einen „besonderen Ausdruck der Gefährlichkeit der rechtsextremistischen Szene“ konstatiert?

2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen der im aktuellen Fall beschuldigten Rechtsextremisten und der NPD vor?

3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen zwischen dem Waffenfund am 30. November 2008 und dem Waffenfund im Oktober 2007 bei Thorsten Heise vor?

Nach Bericht der Polizeidirektion Göttingen suchten am Sonntag, den 30. November 2008, sechs Angehörige der rechten Szene nach einer vorangegangenen privaten Feier eine Tabledance-Bar in Göttingen auf.

Eine Person führte dabei in einer Tasche eine sogenannte Pumpgun mit sich. Im Verlauf der Nacht ergab sich zwischen einem Mitarbeiter des Lokals und dieser Person eine persönliche Konfliktsituation, in deren eskalierendem Verlauf es zu einer Schussabgabe kam. Nach einer anschlie

ßenden körperlichen Auseinandersetzung verließ die Gruppe das Lokal, ohne dass die Polizei alarmiert wurde. Nach etwa einer Stunde kamen fünf Personen zum Objekt zurück und versuchten mittels sogenannter Molotowcocktails, das Gebäude in Brand zu setzen; aufgrund sofort durchgeführter Löschmaßnahmen durch Beschäftigte der Bar gelang dies nicht.

Drei Beschuldigte konnten noch am Tatort durch die Polizei festgenommen werden; bei zwei weiteren Beschuldigten erfolgte die Festnahme im Rahmen der sofortigen Fahndungsmaßnahmen. Bei weitreichenden Anschlussmaßnahmen wurden mehrere Objekte in den Bereichen der Stadt Göttingen und der Landkreise Northeim und Osterode durchsucht. Dabei konnten u. a. Schusswaffen, Munition unterschiedlichen Kalibers sowie diverse Stichwaffen sichergestellt werden.

Gegen einen Beschuldigten wurde wegen versuchten Totschlags, versuchter schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Untersuchungshaft angeordnet. Zwei Beschuldigte befinden sich wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft. Für die weiteren Ermittlungen wurde durch die Polizeidirektion Göttingen eine inspektionsübergreifende Sonderkommission aus 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Einschätzungen des niedersächsischen Innenministers und des Göttinger Polizeipräsidenten widersprechen sich nicht. Die im Mai 2008 getroffene Einschätzung der Gesamtlage gilt nach wie vor.

Durch die Beschlagnahme der Schusswaffen konkretisierte sich jedoch die Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden, die im Übrigen von der Niedersächsischen Landesregierung geteilt und in der zitierten Dringlichen Anfrage in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 8. Mai 2008, TOP 12 a, auch so dargestellt wurde, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist. Waffen werden von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene als Tatmittel, zur Bedrohung sowie als „Statussymbole“ angesehen.

Zweifellos sind unter Verwendung von Schusswaffen begangene Straftaten, unabhängig davon, aus welcher Motivation heraus sie geschehen, generell ein deutliches Indiz für die besondere Gewaltbe

reitschaft der Täter und ein klarer Beleg für ihre Gefährlichkeit. Darüber hinaus bedürfen die Waffenfunde im Zuge der weiteren Ermittlungen zum Tatgeschehen bei Rechtsextremisten der besonderen Aufmerksamkeit der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Über die lückenlose Aufklärung des eigentlichen Vorfalles hinaus, dem nach bisherigen Erkenntnissen ein privater Streit zugrunde lag, wird die Niedersächsische Landesregierung weiterhin konsequent und nachhaltig gegen Rechtsextremisten vorgehen und in diesem Zusammenhang alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergreifen.

Zu 2: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Beschuldigten der rechtsextremistischen Szene angehören. Sie haben in der Vergangenheit, wie auch andere sogenannte Freie Nationalisten, sporadisch an von der NPD angemeldeten Demonstrationen teilgenommen. Es liegen keine konkreten Erkenntnisse über Verbindungen der Beschuldigten zur NPD vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass vor dem Hintergrund persönlicher Kontakte innerhalb der rechten Szene, Kontakte zu Mitgliedern der NPD bzw. deren Umfeld bestehen.

Zu 3: Zu möglichen Zusammenhängen der Waffenfunde in den beiden Ermittlungskomplexen kann insbesondere vor dem Hintergrund der in beiden Fällen laufenden Ermittlungsverfahren vorerst keine Aussage getroffen werden.

Anlage 28

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 31 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)