Wasserförderanlagen zum Zweck der Trinkwassergewinnung sind meldepflichtig. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben das Trinkwasser regelmäßig auf die Qualität hin überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind der Überwachungsbehörde binnen zwei Wochen nach der Untersuchung mitzuteilen.
Im Rahmen der Kontrollen der Untersuchungsergebnisse und der zusätzlich durch die medizinischen Fachdienste der Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführenden Überwachung des Trinkwassers werden bei Qualitätsverlusten gemäß § 9 TrinkwV 2001 unverzüglich Maßnahmen angeordnet, die der Sicherstellung der Trinkwasserqualität dienen.
Bei chemischen Parametern, zu denen auch der Parameter Nitrat zählt, können bei erhöhten Werten Ausnahmen vom Grenzwert zugelassen werden. Eine entsprechende Zulassung geht mit Nebenbestimmungen einher, die letztlich die Wiederherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasserqualität garantieren. Die Zulassung von Ausnahmen ist nicht möglich, wenn die Überwachungsbehörde im Einzelfall zu dem Schluss kommt, dass die Gesundheit der Verbraucher durch den Konsum des Trinkwassers gefährdet ist.
Die tolerierbare Höhe der Abweichungswerte richtet sich nach den vom Umweltbundesamt veröffentlichten Leitlinien über Maßnahmen im Fall nicht eingehaltener Grenzwerte und Anforderungen. Danach ist für eine Nitratkonzentration im Trinkwasser ein Wert von 130 mg/l bei einer Exposition von maximal zehn Jahren duldbar. Für Säuglinge gilt der Grenzwert der TrinkwV 2001 (50 mg/l) weiter.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass in Niedersachsen fast ausschließlich Trinkwasser mit einer Nitratkonzentration ≤ 50 mg/l konsumiert wird. Dies gilt sowohl für die Nutzer der öffentlichen Trinkwasserversorgung als auch für die Nutzer privater Brunnen.
Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000) geforderten Zustandsbewertung beantwortet werden. Ein guter chemischer Grundwasserzustand liegt dann vor, wenn die Qualitätsnormen der Tochterrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Ver- schlechterung) erfüllt sind (für Nitrat 50 mg/l). Die Datengrundlage der Bewertung sind die aktuellen Jahresmittelwerte des repräsentativen Landesmessnetzes. Insgesamt werden 1 032 Grundwassermessstellen im oberen Hauptgrundwasserleiter regelmäßig auf alle relevanten Parameter hin untersucht und nach einer einheitlichen Bewertungsmethode ausgewertet.
Grundwasserkörper, aus denen durchschnittlich täglich mehr als 100 m³ Trinkwasser entnommen werden, sind zusätzlich zu den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie auch nach den Qualitätsnormen der EG-Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG vom 3. November 1998 zu bewerten. Bezüglich dieser Richtlinie unterliegen nach § 18 ff TrinkwV 2001 alle Trinkwasserentnahmen der Überwachung durch die medizinischen Fachdienste der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zu 1: Die Qualität des Trinkwassers aus öffentlichen Wasserversorgungen ab einer Fördergröße von ≥ 1 000 m³/Tag ist gegenüber der Europäischen Union berichtspflichtig. Dies gilt auch, wenn von der Wasserversorgungsanlage eine Bevölkerungsgruppe von mindestens 5 000 Personen versorgt wird. Die aktuellen Daten, gemeldet von den Landkreisen und kreisfreien Städten aus 2007, betreffen beim Parameter Nitrat 768 Netz- bzw. Wasserwerksproben und 464 Zapfhahnproben, bei denen die Proben am Zapfhahn des Verbrauchers genommen werden. Bei den insgesamt 1 232 Überwachungsuntersuchungen zum Parameter Nitrat war nicht eine Grenzwertüberschreitung zu verzeichnen.
Private Trinkwasserbrunnen sind meldepflichtig. Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht werden nach § 25 TrinkwV 2001 als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Brunnen werden von dem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt in regelmäßigen Zeitabständen überwacht. Lediglich bei der Zulassung von Abweichungen von den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (siehe Vorbe
merkung) ist das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) als zuständige oberste Landesbehörde zu beteiligen.
Die Zulassung der ersten Abweichung fällt in die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, die ihrerseits die Zustimmung des MS einholen müssen, falls eine zweite Ausnahmegenehmigung erforderlich wird. Zweite Ausnahmegenehmigungen für Nitrat liegen dem MS derzeit nicht vor.
Im Landkreis Oldenburg und in den kreisfreien Städten Oldenburg und Delmenhorst sind keine Anlagen mit über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegenden Nitratkonzentrationen bekannt, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Lediglich der Landkreis Vechta hat neun Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Die grundsätzliche Beratungspflicht liegt gemäß § 20 Abs. 3 TrinkwV 2001 anlassbezogen bei der kommunalen Überwachungsbehörde. Dies betrifft insbesondere den Eigentümer eines Hausbrunnens. Darüber hinaus sind der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage gemäß § 21 Abs. 1 TrinkwV 2001
verpflichtet, den Verbraucher durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers auf Basis der Ergebnisse der gemäß § 14 TrinkwV durchzuführenden Untersuchungen zu informieren. Dies erfolgt über die Wasserrechnung, aber auch über Medien wie örtliche Tageszeitungen und andere öffentliche Darstellungen.
Zu 2: Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme gemäß Wasserrahmenrichtlinie für den Parameter Nitrat haben gezeigt, dass 58,6 % der Landesfläche im schlechten Zustand sind. Diffuse Nitratbelastungen aus landwirtschaftlichen und anderen Quellen z. B. über den Luftpfad stellen für Teile des Landes das Erreichen des guten chemischen Zustands infrage. Hohe Stickstoffkonzentrationen sind insbesondere in Grundwasserkörpern in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit tierischer Produktion und in den niederschlagsarmen Gebieten Ostniedersachsens anzutreffen. Als Zielkulisse für Maßnahmen zur Verbesserung des Grundwasserzustandes ergeben sich ca. 7 700 km², auf denen Stickstoffreduzierungen erfolgen müssen.
Ein schlechter Zustand bezüglich der Qualität des Trinkwassers ist in Niedersachsen nicht festzustellen. Diese Bewertung berücksichtigt etwa 320 Wasserversorgungsanlagen, die etwa 94 % der
Bevölkerung in Niedersachsen mit Trinkwasser versorgen. Zu etwa 87 % stammt das Trinkwasser aus Grund- bzw. Quellwasser, zu etwa 12 % aus Oberflächenwasser (Talsperren) und zu < 1 % aus sonstiger Herkunft (z. B. Uferfiltrat). Wo Anlass bestand, sind einige Gebiete u. a. auch wegen hoher Nitratbelastung aufgegeben worden, in weiteren Gebieten wurde Trinkwasser vorübergehend aufbereitet.
Aus den Bewertungsergebnissen wird deutlich, dass trotz deutlicher und großräumiger Belastungen vor allem des oberflächennahen Grundwassers die öffentliche Wasserversorgung nicht beeinträchtigt ist. Dies hat folgende Gründe:
Erstens. Die Wasserversorgungsunternehmen haben vorsorgende Maßnahmen ergriffen, die die Einflüsse aus Landwirtschaft minimieren (tief- liegende Filter, höhere Anteile forstwirtschaftlich genutzter Flächen im Einzugsgebiet),
Zweitens. Das Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz des Landes fördert seit 15 Jahren eine gewässerschützende Landwirtschaft in Trinkwassergewinnungsgebieten und gleicht einen höheren Aufwand der Landwirtschaft finanziell aus,
Drittens. Auflagen aus Wasserschutzgebietsverordnungen beschränken die erlaubten Handlungen auf ein für den Trinkwasserschutz verträgliches Maß.
Bei den im vorliegenden Fall betroffenen privaten Brunnen sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, die private Einzelwasserversorgung ist daher weitaus anfälliger gegen Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität als die öffentliche Wasserversorgung. Hinzu kommt, dass es bei intensiv betriebenen landwirtschaftlichen Anlagen zu punktförmigen Belastungen kommen kann, die sich bei einer hofgebundenen Wasserversorgung entsprechend direkt auswirken.
Da es kein spezielles Programm für private Wassernutzer und Einzelwasserversorgungsanlagen gibt, sind Verbesserungen der Trinkwasserqualität nur über den allgemeinen Grundwasserschutz zu erreichen. Betroffene Bürger können sich alternativ an die zentrale Wasserversorgung anschließen.
Es ist zu erwarten, dass die Vorgaben und der Vollzug des neuen Düngerechts, das u. a. eine Begrenzung des N-Bilanzüberschusses vorsieht, zu einer Zustandsverbesserung beitragen. Darüber hinaus sind ergänzende Maßnahmen wie eine Zusatzberatung der Landwirte und gezielte Agrar
Zu 3: Die Trinkwasserqualität in Niedersachsen, bemessen an den hohen Qualitätsanforderungen der EG-Richtlinie RL 98/83/EG und der TrinkwV 2001, ist sehr gut. Soweit Gesundheitsbeeinträchtigungen bekannt werden, sind sie im Rahmen der Überwachung des Trinkwassers unverzüglich zu beseitigen. Wasserversorgungen, deren gefördertes Wasser nicht den Qualitätsmaßstäben entspricht, sind je nach Lage des Einzelfalls zu modifizieren oder für Trinkwasserzwecke nicht geeignet und außer Betrieb zu nehmen. Bei der Beurteilung der Nitratwerte ist darauf zu achten, ob es sich um Roh-, Trink- oder Brauchwasser handelt. Gesundheitsbeeinträchtigungen durch erhöhte Nitratwerte im Trinkwasser sind derzeit nicht bekannt.
des Ministeriums für Ernährung, Ladwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 12 des Abg. Wiard Siebels (SPD)
Die Ostfriesischen Nachrichten haben in ihrer Ausgabe vom 3. Dezember 2008 berichtet, dass im Bereich der Stadt Aurich Waldflächen und Forsthäuser zum Verkauf stehen. Dies betrifft laut den Ostfriesischen Nachrichten das Eschener Gehölz sowie das Herrenholz.
Aus der Beantwortung verschiedener Kleiner Anfragen (z. B. Drs. 15/3542) geht hervor, dass die Landesregierung die NLF angehalten hat, bis 2014 aus der Veräußerung von Liegenschaften Erlöse von 132 Millionen Euro zur Konsolidierung des Landeshaushaltes abzuführen.
Waldflächen stellen gerade in der Region Ostfriesland wesentliche Landschaftsstrukturelemente dar, die dauerhaft einen hohen ökologischen und auch wirtschaftlichen Stellenwert aufweisen. Landeswald ist öffentliches Gut und kann nur einmal veräußert werden, was nicht den Nachhaltigkeitsgrundsätzen entspricht, denen sich die Landesregierung verpflichtet hat.
1. Welche Waldflächen und welche Liegenschaften sind in Ostfriesland bereits verkauft worden, und welche sollen in absehbarer Zukunft veräußert werden (bitte Auflistung in Ta- bellenform in Angabe mit Größe in ha und Preis)?
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass diese Waldflächen und Liegenschaften nicht zu Spekulationsobjekten werden oder Lobbyinteressen geopfert werden, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang den nachhaltigen Erhalt von Waldgebieten für das Allgemeinwohl mit all seinen Funktionen (wie Klimaschutz, Landschafts- bild, Erholung) in dieser Region?
3. Welche Waldankäufe hat die Landesregierung in Ostfriesland getätigt (bitte Auflistung in Tabellenform in Angabe mit Größe in Hektar und Preis), und, wenn ja, warum hat sie dies getan, und steht das nicht im Widerspruch zu der o. g. Absichtserklärung (132 Millionen Euro bis 2014 zur Konsolidierung des Landeshaus- halts)?
Zu 1: In Ostfriesland wurden im Bereich des Niedersächsischen Forstamtes Neuenburg zwischen 2005 und 2008 das betrieblich entbehrliche Revierförstereigehöft Hopels in Friedeburg an den derzeitigen Revierleiter und landwirtschaftliche Flächen (Grünland, rund 30 ha) östlich von Wittmund an den damaligen Pächter veräußert. Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses Dornum (Haupt- und Realschule) wurde nach Käuferanfrage die unmittelbar angrenzende Waldfläche (rund 12 ha) mit verkauft. Im Gebiet Aurich wurden rund 2,4 ha Wald veräußert. Aus Datenschutzgründen werden Vertragspartner und einzelne Kaufpreise nicht genannt. Wegen betrieblicher Entbehrlichkeit ist ins Auge gefasst, im Jahre 2009 drei Streubesitzflächen im Bereich der Stadt Aurich in Gesamtgröße von rund 11 ha zu veräußern.
Zu 2: Auch bei Eigentumswechsel ist Wald nach den rechtlichen Vorgaben zu bewirtschaften. Nutzungsänderungen können nur aufgrund von öffentlich-rechtlichen Planungsverfahren erfolgen. Sind Nutzungsänderungen nicht auszuschließen, wird eine Nutzungsbeschränkung mit Mehrerlösabführungsklausel vertraglich vereinbart und im Grundbuch bis zu 30 Jahren dinglich gesichert. Damit werden der Erhalt der derzeitigen Nutzung einschließlich der Waldfunktion sichergestellt und ein Spekulationsgewinn verhindert.
Waldflächen in waldarmen Regionen haben für die Landesregierung einen besonderen Wert. Allerdings müssen diese oft kleinflächigen und verstreut liegenden Wälder nicht zwingend im Landeseigentum stehen. Insoweit wird auch auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Somfleth und Ronald Schminke (SPD) zum Januar-Plenum 2009 verwiesen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 des Abg. Karl-Heinz Hausmann (SPD)
„In Niedersachsen ist die flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetzugängen nicht gewährleistet. Viele Gemeinden, aber auch Gewerbeansiedlungen und Industriegebiete sind bisher nicht an die ‚Datenautobahn’ angeschlossen. Ein ähnliches Bild zeichnet sich für Schulen, Praxen, landwirtschaftliche Betriebe und viele Freiberufler ab.“ Dies ist die Aussage auf der Homepage des neu eingerichteten Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen.
In Kürze soll es Breitband bis „ins letzte Haus“ geben. Diese Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem IT-Gipfel wurde vom Niedersächsischen Gemeindebund (NSGB) ausdrücklich begrüßt. Der Verband betont, dass die flächendeckende Breitbandversorgung eine unabdingbare Standortsicherung insbesondere für Unternehmen ist. Nun wird erwartet, dass der flächendeckende Anschluss mit Hochgeschwindigkeit erfolgt, damit die Entwicklung in allen Bereichen nach vorn geht.