Protokoll der Sitzung vom 16.01.2009

In Kürze soll es Breitband bis „ins letzte Haus“ geben. Diese Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem IT-Gipfel wurde vom Niedersächsischen Gemeindebund (NSGB) ausdrücklich begrüßt. Der Verband betont, dass die flächendeckende Breitbandversorgung eine unabdingbare Standortsicherung insbesondere für Unternehmen ist. Nun wird erwartet, dass der flächendeckende Anschluss mit Hochgeschwindigkeit erfolgt, damit die Entwicklung in allen Bereichen nach vorn geht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Definitionen von Breitband legt die Landesregierung bei den Untersuchungen und Zielvereinbarungen zugrunde?

2. Wie hoch ist zurzeit die Quote der angeschlossenen Haushalte und Betriebe in ganz Niedersachsen, und welche qualitativen und quantitativen Ziele hat sich die Landesregierung in Sachen Breitbandversorgung gesteckt?

3. Wie plant die Landesregierung diese Ziele zu erreichen, und präferiert sie in diesem Zusammenhang eine bestimmte Technologie oder einen Anbieter?

Der Anschluss an leistungsfähige Breitbandnetze stellt im Zeitalter der Wissensgesellschaft einen Standortfaktor von elementarer Bedeutung dar. Schnelle Internetanschlüsse schaffen Potenziale für Effizienzgewinne und ermöglichen Produkt- und Dienstleistungsinnovationen. Der Anschluss an leistungsfähige Kommunikationsnetze ist inzwischen ein Entscheidungskriterium für Unternehmen und Privatleute im Hinblick auf ihre Standorte.

Der Aus- und Aufbau von Telekommunikationsinfrastruktur unterliegt in erster Linie marktwirtschaft

lichen Kräften. Dieser Mechanismus stellt ein Flächenland wie Niedersachsen vor besondere Herausforderungen: denn häufig rechnen sich die Investitions- und Unterhaltskosten für die Netzanbieter in abgelegenen und/oder schwach besiedelten Regionen nicht.

Das Land Niedersachsen hat daher Beihilfen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für sogenannte Lückenschlüsse in der Breitbandanbindung bei der Europäischen Union für die aktuelle Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 beantragt und bewilligt bekommen. Die entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Zielgruppe gewerbliche Wirtschaft ist Anfang Dezember 2008 in Kraft getreten. Aus dem EFRE stehen dem Land Niedersachsen 10 Millionen Euro für die Breibandförderung zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen dem Land über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ebenfalls Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro zur Verfügung, die zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke in der Breitbandanbindung eingesetzt werden. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume ist am 1. September 2008 in Kraft getreten.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Als Basis für die Bedarfsanalysen in den Niedersächsischen Landkreisen wird eine Anbindung mit 1 MBit/s im Download als Breitband verstanden.

Zu 2: Die Bedarfserhebungen des Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Landkreisen schreiten zügig voran. Aktuell haben acht Landkreise die Analyse abgeschlossen, aus zwei Landkreisen werden die Befragungsergebnisse derzeit ausgewertet, sieben Landkreise führen aktuell die Befragung durch, und vier weitere Landkreise bereiten die Befragung vor.

Die Ergebnisse aus den ersten Landkreisen zeigen, dass es zum Teil erhebliche Unterschiede gibt. Die Quote der nicht mit 1 MBit angeschlossenen Haushalte variiert zwischen 20 und 30 %. Ein Referenzschluss von den derzeitigen Befragungsergebnissen aus den Landkreisen auf ganz Niedersachsen ist nicht möglich.

Zu 3: Im Zentrum der Breitbandstrategie des Landes Niedersachsen steht das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen. Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ dient es als erste Anlaufstelle für Landkreise, in denen die Breitbandanbindung bisher nicht bzw. unzureichend realisiert ist.

Im ersten Schritt ist es notwendig, einen Überblick über die Anbindungssituation zu erhalten. Für diese Analyse hat das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen einen Fragebogen erstellt, der von den Landkreisen/Gemeinden an die Bürger verschickt wird und u. a. den Istzustand und auch den gewünschten Bedarf erfragt.

Erst mit Kenntnis dieser Daten ist es möglich, Verhandlungen mit Telekommunikationsanbietern (TKA) über eine Breitbandanbindung - möglichst ohne eine finanzielle Eigenbeteiligung - aufzunehmen. Die gewonnenen Daten sind auch Grundlage für den Breitbandatlas Niedersachsen. Viele Landkreise und Gemeinden sind derzeit dabei, ihren Bedarf zu ermitteln. Sie werden dabei vom Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck beraten und unterstützt.

Falls kein TKA ein Angebot vorlegt, ist ein offenes und transparentes Auswahlverfahren (Interessen- bekundungsverfahren) unter Hinweis auf eine mögliche finanzielle Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke durchzuführen. Die Förderung der Schließung von Lücken in der Breitbandanbindung wird durch die beiden Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in enger Abstimmung realisiert. Die Zielgruppen der beiden Förderprogramme sind unterschiedlich. Während ML auf den Lückenschluss im ländlichen Raum abstellt, ist der Anschluss der gewerblichen Wirtschaft vorrangiges Ziel des MW. Durch einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den beiden Ressorts wie auch mit dem Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen, den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden, den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften und der NBank kann sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Mittel mit höchster Effizienz eingesetzt werden.

Insbesondere das Interessenbekundungsverfahren, die spätere Ausschreibung sowie die Verpflichtung zur strikten Technologieneutralität sind Forderungen der Generaldirektion Wettbewerb der KOM und werden konsequent umgesetzt.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 14 der Abg. Brigitte Somfleth und Ronald Schminke (SPD)

Verkauf von Landesliegenschaften und -wald - Das Prinzip Nachhaltigkeit?

Bis zum Jahr 2014 sollen aus dem Verkauf von Landesliegenschaften und Wäldern 132 Millionen Euro erbracht werden. Die Beantwortung Kleiner Anfragen aus vorangegangenen Jahren hat bereits zum Waldverkauf Informationen über den Zeitraum 2005 bis 2007 ergeben. Der Verkauf von Liegenschaften und Landeswald soll auch weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung der Einnahmeseite des Landeshaushaltes leisten.

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Klimaschutzes muss die Veräußerung von Wald aufgrund seiner hohen ökologischen Leistungsfähigkeit neu diskutiert werden. Das Allgemeingut Wald und landeseigene Liegenschaften können nur einmal zur Haushaltskonsolidierung veräußert werden. Das ist nicht im Sinne der Nachhaltigkeitsallianz, die die Landesregierung Niedersachsen am 8. Dezember 2008 veröffentlicht hat. In der Pressemitteilung des MU äußert sich Ministerpräsident Christian Wulff: „Die von mir geführte Landesregierung etabliert das Nachhaltigkeitsprinzip auf allen Politikfeldern. Das bedeutet, dass es für uns kein ‚Entweder-oder’ zwischen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft gibt. Eine Gesellschaft ist nur dann zukunftsfähig, wenn ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichwertig und gleichberechtigt nebeneinander stehen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Kriterien setzt die Landesregierung vor dem Hintergrund der Klimaschutzerfordernisse für den weiteren Verkauf von niedersächsischem Wald an, und wie schätzt sie den Wald in seiner ökologischen Funktion für den Klimaschutz im Sinne des Allgemeinwohls ein?

2. Wie wird die Landesregierung das Prinzip Nachhaltigkeit auf dem Politikfeld Landesforsten unter der von Ministerpräsident Wulff zitierten o. g. Aussage etablieren, insbesondere unter dem Aspekt der gleichwertigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange?

3. Kauft die Landesregierung selbst auch noch Waldflächen an, und, wenn ja, wie versteht sich das mit der angesagten Haushaltskonsolidierung und dem Prinzip der Nachhaltigkeit, und um welche Flächen handelt es sich?

In Niedersachsen umfasst die Waldfläche etwa 1,2 Millionen ha. Nahezu 60 % des Waldes sind privates Eigentum, 29 % gehören zu den Niedersächsischen Landesforsten. Der verbleibende

Flächenanteil entfällt auf andere Eigentümer. Unsere Wälder tragen wesentlich zur Sicherung der Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft und Klima bei. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Wald aller Waldbesitzarten im Interesse des Gemeinwohls wegen seiner wirtschaftlichen Bedeutung und seiner Schutz- und Erholungsfunktionen zu erhalten und ist seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion sind in den Waldgesetzen im Bund und Land für alle Waldbesitzarten gleichrangig vorgegeben.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprinzips hat die Landesregierung gemeinsam mit der Niedersächsischen Forstwirtschaft ein klares Bild vom nachhaltigen, zukünftigen Wald. Er soll arten- und abwechslungsreich, gesund, stabil und an die klimatischen Bedingungen angepasst und dabei leistungsfähig sein. Die Forstpolitik in Niedersachsen ist auf diese Ziele gerichtet und unterstützt die ökologische und die ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes. Dies gilt für den Privat- oder Kommunalwald und für den Landeswald gleichermaßen. Die dargestellten Zusammenhänge lassen erkennen, dass Nachhaltigkeitsstrategie nicht bei der Frage des Eigentums, sondern bei der Ausformung der Waldbewirtschaftung ansetzen muss.

Zur Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung gehören aber auch die bekannten Ziele der Haushaltskonsolidierung.

Dies vorausgeschickt, werden die Einzelfragen im Namen der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Vorgaben für die Anstalt Niedersächsische Landesforsten zur Veräußerung von Liegenschaften im Wert von 132 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 sollen angesichts des Nachhaltigkeitsgrundsatzes zur Gestaltung des Landeshaushalts unverändert fortbestehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur ungünstig zu bewirtschaftende Waldflächen verkauft werden, sondern auch bebaute Liegenschaften, die für die zukünftige Organisationsstruktur entbehrlich sind.

Zu 2: Das Prinzip der Nachhaltigkeit wurde bereits vor 300 Jahren in der Forstwirtschaft eingeführt. Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten wird auf die Wahrung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange durch Satzung vom 6. Juni 2005 verpflichtet.

Die Landesforsten verwirklichen auf eigenen Flächen das Programm der Landesregierung zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung (LÖWE)

nach 13 Grundsätzen. Der Waldbau im Rahmen dieser Grundsätze ermöglicht eine weitestgehende Harmonie der ökologischen und ökonomischen Belange.

Zu 3: Die Verkäufe von Landeswald folgen nicht allein den einleitend dargestellten Zielen der Haushaltskonsolidierung des Landes, sondern auch Arrondierungsbestrebungen der Anstalt Niedersächsische Landesforsten. Vor dem Hintergrund der Arrondierung und der Nachhaltigkeitsstrategie zur wirtschaftlichen Stärkung der Landesforsten haben diese in der Vergangenheit auch verschiedene Ankäufe realisiert. Neben dem Ankauf von kleineren Flächen, die von Landeswald umgeben waren, sind seit 2005 drei größere Forstkomplexe in den Forstämtern Wolfenbüttel/Liebenburg, Unterlüß und Ankum erworben worden.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 15 der Abg. Wolfgang Wulf, Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Daniela Krause-Behrens, Sigrid Rakow, Silva Seeler und Detlef Tanke (SPD)

Europa ist mehr: Keine klaren Konturen für Europakompetenz an niedersächsischen Hochschulen?

Eine erfolgreiche Europapolitik des Landes, welche auch das Europabild der Bürgerinnen und Bürger prägt, ist mehr als der Wettlauf um EU-Fördermittel. Es geht auch um die Bündelung von europäischen Beratungskompetenzen und -dienstleistungen angesichts der wachsenden Bedeutung europäischer Rechtssetzung und komplexer Finanzierungsregelungen für regionale Projekte vielfältigster Art. Für Unternehmen, soziale und kulturelle Einrichtungen stehen dafür bereits Europabüros zur Verfügung.

Für den Bereich der Wissenschaft ist dagegen in Niedersachsen nach Meinung vieler Experten und Praktiker eine solche zielgenaue Beratung kaum vorhanden. Dabei haben europäische Aspekte eine zunehmende Bedeutung für die Hochschulen. Dies gilt nicht nur für die Lehrerausbildung, sondern auch für mannigfache Bereiche der Forschung. Offenbar fehlt es an Transparenz und Kompetenz für eine optimierte Nutzung von EU-Ressourcen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Durch welche Einrichtungen an welchen Hochschulen erfolgt für wissenschaftliche Institutionen und Projekte eine Beratung bei der An

tragstellung zur Erlangung europäischer Fördermittel?

2. An welchen Einrichtungen welcher Hochschulen werden die Lehre, Forschung und Entwicklung im Bereich der europapolitischen Bildung durchgeführt?

3. Wo gibt es an den niedersächsischen Hochschulen europabezogene Arbeitsbereiche, die neben der Beratung auch bei Dienstleistungen im Hinblick auf Forschung und Lehre in europäischen Angelegenheiten aktiv sind?

Das Land Niedersachsen hat bereits Anfang der 90er-Jahre EU-Hochschulbüros eingerichtet, die in ihrer regionalen Ausrichtung und Aufgabenstellung und in ihren Erfolgen (s. u.) entgegen der Auffassung der Fragesteller überaus deutlich erfolgreich sind. Sie werden auch überregional als erfolgreich angesehen, was sich bei der Einwerbung von EUMitteln auch quantitativ zeigt.