Seit 2000 bietet die Leibniz Universität Hannover ein interdisziplinäres Studienprogramm an, das sich den Fragen der europäischen Entwicklung in ihren historischen und aktuellen Dimensionen widmet. Der Masterstudiengang European Stu
dies bietet Studierenden eine fundierte, interdisziplinär und praxisnah angelegte Ausbildung, die sie mit neueren sozialwissenschaftlichen Deutungsansätzen über europäische Politik und Gesellschaft sowie mit Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen in der Europäischen Union vertraut macht. Der Masterstudiengang befähigt für eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern im internationalen Bereich, u. a. in der Politikberatung bei Parteien und Verbänden, in europäischen Institutionen, in den Medien oder in Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Die Studierenden werden befähigt, den europäischen Integrationsprozess selbstständig, interdisziplinär und problemorientiert analysieren zu können, zu beurteilen, wie sich regionale, nationale und supranationale Kooperationen und Konflikte in der Vergangenheit auf aktuelle Entwicklungen und Dynamiken in Europa auswirken, Handlungskompetenz und Bereitschaft zur Führungsverantwortung in Gruppen mit internationaler und interkultureller Zusammensetzung zu zeigen. Der Studiengang Euroculture eröffnet Studierenden damit die Möglichkeit, sich auf neue Berufsfelder vorzubereiten, die sich aus der Vertiefung des ökonomischen und politischen Integrationsprozesses in Europa ergeben.
Darüber hinaus gibt es an den niedersächsischen Hochschulen eine Reihe von Bachelor- und Masterstudiengängen im Bereich der Politikwissenschaften, der Geschichte und der Rechtswissenschaften, die auch explizit europapolitische Kompetenzen vermitteln. Zu nennen wären hier z. B. die Bachelor- und Masterstudiengänge Comparative and European Law und der Masterstudiengang Europäische Geschichte an der Universität Oldenburg oder der Masterstudiengang Europäische Rechtspraxis an der Leibniz Universität Hannover, der im Übrigen zu Teilen von den Studierenden an anderen europäischen Hochschulen absolviert wird. Die lehramtsorientierten Studiengänge vermitteln europapolitische Kompetenzen insbesondere im Studium für die Unterrichtsfächer Geschichte oder Politik/Wirtschaft.
Zu 3: An den nachfolgenden niedersächsischen Einrichtungen existieren europabezogene Arbeitsbereiche, die neben der Beratung auch bei Dienstleistungen im Hinblick auf Forschung und Lehre in europäischen Angelegenheiten aktiv sind:
Das 2003 gegründete European Legal Studies Institute (ELSI) der Universität Osnabrück widmet sich der europäischen Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung mit dem Ziel einer integrativen Rechtsgewinnung, die für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes von herausragender Bedeutung sind. Die bei ELSI praktizierte Zusammenarbeit europäischer Rechtswissenschaftler ist für den Prozess der europäischen Gesetzgebung unerlässlich und wird durch den Aufbau einer zentralen Bibliothek zum europäischen Privat-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsrecht nachhaltig unterstützt.
Der Wissenschaftsrat hat dem von ELSI vorgelegten Forschungsprogramm im Rahmen der Begutachtung von Forschungsbauten Ende 2007 eine hohe wissenschaftliche Qualität bescheinigt. Vom ELSI aus wird die seit 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und seit 2005 von der Generaldirektion Forschung der Europäischen Kommission geförderte „Study Group on a European Civil Code“ geleitet, der insgesamt 100 Rechtswissenschaftler aus allen Staaten der EU angehören. Überdies ist das Forschungsinstitut Teil des von der EU geförderten europäischen Exzellenznetzwerkes Common Principles of European Contract Law.
Das Europäische Neurowissenschaftliche Institut Göttingen (ENI-G) ist als gemeinsame wissenschaftliche Einrichtung im Jahre 2000 von der Universitätsmedizin Göttingen und der MaxPlanck-Gesellschaft gegründet worden mit dem Ziel, die molekularen Mechanismen des Gehirns bei Gesundheit und Krankheit zu verstehen. Dies dient der Unterstützung bei der Suche nach Behandlungsmöglichkeiten neurologischer und neurodegenerativer Erkrankungen wie Schizophrenie, Parkinson oder Alzheimer.
Ein wichtiges Anliegen des ENI-G ist die europaweite Förderung der Ausbildung von Studierenden und Wissenschaftlern auf dem Gebiet der Neurowissenschaften. Zu diesem Zweck hat das ENI-G ein europaweites Forschungs- und Lehrnetz mit ähnlichen Forschungsinstituten in neun europäischen Ländern aufgebaut. Die Mitglieder des Netzwerkes sorgen für einen regelmäßigen Austausch von Studenten und unterstützen die
Mit dem Kompetenzcluster SafeTRANS hat sich unter maßgeblicher Beteiligung der Universität Oldenburg und des Forschungsinstituts OFFIS ein gemeinnütziger Verein in Oldenburg etabliert, dessen Zweck die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit durch die Entwicklung und Implementierung von harmonisierten Forschungs- und Entwicklungsstrategien ist. Zu den Gründungsmitgliedern zählen neben der Universität Oldenburg und OFFIS e. V. u. a. die Firmen Siemens, Daimler, Robert Bosch GmbH, Airbus Deutschland GmbH sowie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Das Kompetenzzentrum SafeTRANS bündelt die Kenntnisse und Fähigkeiten von international tätigen industriellen und wissenschaftlichen Akteuren im Bereich der Prozesse und Methoden für die Entwicklung sicherheitsrelevanter eingebetteter Steuerungssysteme in der Verkehrstechnik. Eingebettete Systeme tragen heutzutage im hohen Maße zur Wertschöpfung in der Entwicklung von Fahrzeugen jeglicher Art bei.
Eines der wesentlichen Ziele von SafeTRANS ist es, europaweit eine Harmonisierung und Umsetzung einer Forschungsstrategie für den Bereich der eingebetteten Systeme im Verkehrswesen voranzutreiben. Dies geschieht z. B. durch Hilfestellung bei der Beantragung, der Partnersuche und Qualitätssicherung von FuE-Projekten.
Das Forschungszentrum L3S ist ein Kooperationszentrum für fachgebiets- und institutionenübergreifende Initiativen und Projekte der Leibniz Universität Hannover in Kooperation mit der Technischen Universität Braunschweig, der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen.
Die Forschungseinrichtung beschäftigt sich mit grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung neuer, zukunftsweisender Methoden und Technologien in den Bereichen Wissen, Information und Lernen.
Digitale Ressourcen und alle mit ihnen verbundenen technologischen Voraussetzungen wie Semantic Web und Digital Libraries, Verteilte Systeme und Digital Libraries, Verteilte Systeme
und Netze sowie Grid Computing gehören zu den Schwerpunkten der Forschungsarbeiten. Das L3S ist eine forschungsgetriebene Einrichtung, die hochklassige Studierende und Mitarbeiter weltweit durch ihre wegbereitende Forschungskultur anzieht und durch signifikante Innovationen hervorsticht.
Das L3S hat sich national und international, z. B. als Koordinator des Networks of Excellence PROLEARN im Rahmen des 6. Rahmenprogramms der EU sowie als Core-Partner der Netzwerke Knowledge Web und REWERSE im Bereich Semantic Web etabliert und ist aktiv an der Ausrichtung der bedeutendsten Konferenzen in diesen Gebieten beteiligt. Das L3S ist in zehn Forschungsprojekten der EU im Rahmen des 6. EU-Rahmenprogramms involviert und koordiniert zwei davon.
Die Presse berichtete am 15. Dezember über einen Brand in einem illegalen Reifenlager in Buchholz/Aller im Landkreis Soltau-Fallingbostel. Dabei sind mehrere Hundert Tonnen Altreifen, die in einer 700 m² großen Halle und auf einem 3 000 m² großen Freigelände gelagert waren, in Brand geraten.
Die Hannoversche Allgemeine und Bild berichten, dass dieses Reifenlager seit Jahren illegal betrieben wurde. Der Pächter habe zwar vom Gewerbeaufsichtsamt Celle Räumungs- und Beseitigungsauflagen erhalten, diese aber ignoriert. Seit Ende 2007 soll er sich wegen Nichtbeachtung dieser Auflagen in Haft befinden, Angehörige sollen laut Bild den Betrieb weitergeführt haben, allerdings ohne das Lager zu räumen.
Bundesweit sind in den letzten Jahren immer wieder illegal betriebene Altreifensammellager in die Schlagzeilen geraten, weil deren Betreiber behördlichen Anordnungen auf Räumung und ordnungsgemäße Beseitigung oder Verwertung der Altreifen nicht nachgekommen sind, die Firmen insolvent oder die Betreiber nicht mehr greifbar waren. Brände solcher Lager kamen zudem vor; die Brandgefahren, die von diesen Materialien ausgehen, sind hinreichend bekannt.
1. Welche Schritte im Einzelnen (Firmenbesu- che, Gespräche, Verfügungen) hat das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Celle in den letzten Jahren unternommen, um den Betrieb des illegalen Altreifenlagers zu beenden und die dort gelagerten Materialien einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zukommen zu lassen?
2. Warum wurde das illegal betriebene Lager nicht im Zuge einer Ersatzvornahme durch die Gewerbeaufsichtsverwaltung geräumt, obwohl allgemein bekannt ist, dass solche Lager eine erhebliche Brandgefahr darstellen und im Brandfall von ihnen erhebliche Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen können?
3. Mit welchen Ergebnissen hat die Gewerbeaufsichtsverwaltung mit den zuständigen Stellen des Landkreises zusammengearbeitet, um die Räumung des Lagers bzw. die Schließung des Betriebes durchzusetzen?
Das Reifenlager in Buchholz, Landkreis SoltauFallingbostel, ist den Behörden seit Februar 2006 bekannt. Das Reifenlager wurde zunächst durch den Landkreis Soltau-Fallingbostel noch in deutlich geringerem Umfang (weniger als 100 t Altreifen) als ungenehmigte Nutzungsänderung bauaufsichtlich aufgegriffen. Zu diesem Zeitpunkt war noch die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit nicht ausgeschlossen und daher zu klären. Da geforderte Unterlagen seitens des Anlagenbetreibers nicht vorgelegt wurden, fand im Herbst 2006 eine erneute Überprüfung statt, die ergab, dass das Lagervolumen deutlich ausgeweitet worden war und die Kapazitätsschwellen zur Auslösung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit überschritten waren, womit nun die Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle gegeben war. Dieses ist im November 2006 informiert worden.
Zu 1: Der Betreiber der Anlage ist vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle zunächst aufgefordert worden, einen Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzureichen. Bereits während des Genehmigungsverfahrens wurde unter Zwangsgeldandrohung angeordnet, bis zur Entscheidung über die Genehmigung keine weiteren Altreifen anzunehmen und die gelagerte Altreifenmenge zu reduzieren. Ein Widerspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung wurde zurückgewiesen. Die Beitreibung des Zwangsgeldes blieb erfolglos. Den Anordnungen wurde nicht Folge geleistet. Der Antrag auf Genehmigung der Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt.
Nachdem die Leistungsfähigkeit des Betreibers nicht mehr gegeben war, sind gegen ihn und weitere Verantwortliche Verwaltungsverfahren für die Entsorgung im Rahmen der Störerauswahl durchgeführt worden. Nach dem Brand am 14. Dezember 2008 ist es erforderlich, den Brandschutt und die verbliebenen Altreifen im Rahmen einer Ersatzvornahme möglichst bald zu entsorgen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zur Verfügung gestellt.
Zu 2: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Celle hat im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens in allen Verfahrensschritten auch geprüft, ob eine Räumung des Lagers im Wege des Sofortvollzugs durch Ersatzvornahme erforderlich ist.
Da weitere Pflichtige zur Entsorgung in Anspruch genommen werden konnten und eine unmittelbare Brandgefahr bei Reifenlagern nicht ohne Weiteres zu besorgen ist, waren die Voraussetzungen für die Anordnung einer sofort zu vollziehenden Ersatzvornahme nicht gegeben. Altreifen sind nach der Abfallverzeichnisverordnung (Abfallschlüssel 16 01 03) als nicht gefährliche Abfälle eingestuft. Ihre Lagerung ist nicht unmittelbar umweltgefährdend. Der Tatbestand einer gegenwärtigen Gefahr, die einen Sofortvollzug erfordert hätte, war daher nicht erfüllt. Altreifen weisen zudem nicht die Eigenschaft der Selbstentzündung auf, sodass ein sofortiges Vorgehen der Behörde auch aus Gründen des Brandschutzes nicht erforderlich war. Ein Reifenbrand kann in der Regel nur durch eine entsprechende mutwillige Handlung oder sonstige Fremdeinwirkung (z. B. defekte technische Geräte oder Installationen) entstehen, die auch bei genehmigten und ordnungsgemäß betriebenen Reifenlagern durch behördliche Regelungen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
Zu 3: In dem Verwaltungsverfahren zur Räumung des Reifenlagers sind außer dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle der Landkreis Soltau-Fallingbostel, die Samtgemeinde Schwarmstedt, das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (zu- ständig für die rechtliche Beratung des GAA Celle) und die staatlichen Strafverfolgungsbehörden tätig geworden. Die beteiligten Behörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die nach den jeweiligen Umständen des Verfahrensstandes erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Dabei sind insbesondere Anordnungen zur Annahmeuntersagung von Abfällen mit entsprechenden Zwangsgeldfestsetzungen, zur Grundstückssicherung und
Räumung gegenüber dem Nießbraucher des Grundstücks ergangen. Betriebsmittel (Lkw) wurden sichergestellt. Der Betreiber ist im Rahmen der Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem illegalen Betrieb des Abfalllagers mehrfach, zuletzt 2008, zu Haftstrafen verurteilt worden.
Die jüngste Statistik zur Unterrichtsversorgung an den Schulen in Niedersachsen weist einen deutlichen Mangel an Lehrkräften vor allem an den Gesamtschulen und den Gymnasien aus. Die statistische Unterrichtsversorgung betrug am Stichtag 1. November 2008 an den Gymnasien im Landesdurchschnitt 98,1 % und an den Gesamtschulen 98,2 %. In einzelnen Kreisen liegt die Unterrichtsversorgung noch deutlich darunter. So beträgt sie an den Gymnasien in der Stadt Hannover 96,8 % und an den Gesamtschulen im Kreis Göttingen 95,4 %. Entsprechend klagen Eltern bereits über erhebliche Unterrichtsausfälle an vielen Schulen.
Die Landesregierung erklärt diese Unterrichtsausfälle mit dem Mangel an ausgebildeten Lehrkräften in einzelnen Unterrichtsfächern (so zuletzt der Ministerpräsident laut Landeszeitung vom 16. Dezember 2008 in Lüneburg).
1. Wie viele Stellen konnten zum laufenden Schuljahr in den Gesamtschulen und den Gymnasien in Niedersachsen nicht besetzt werden, weil es keine Bewerberinnen und Bewerber mit den geforderten Fächerkombinationen gab?