Protokoll der Sitzung vom 16.01.2009

des Kultusministeriums auf die Frage 19 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Warum bekommen Schülerinnen und Schüler des Technikgymnasiums Uelzen den „falschen“ Unterricht?

„Es geht um unsere Zukunft. Wir müssen für den richtigen Unterricht kämpfen, stoßen aber nur auf Widerstand.“ So ein Schüler des Fachgymnasiums Technik der Berufsbildenden Schulen (BBS) I in Uelzen gegenüber der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide vom 28. November 2008. Schülerinnen und Schüler, die sich für das Technikgymnasium entschieden haben, um insbesondere im für das ange

strebte Studium der Elektrotechnik sehr elementaren Fach Mathematik für das Studium gerüstet zu sein, erhalten einen Mathematikunterricht mit dem Schwerpunkt Wirtschaft.

Fachleute, die von einer engagierten Mutter zu dem Problem des „falschen“ Mathematikunterrichts um eine Stellungnahme gebeten wurden, kommen zu einem vernichtenden Urteil. So kommt der Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE) in seinem Schreiben vom 30. September 2008 zu folgender Einschätzung: „Dass es auf einem Gymnasium, welches den Namen Technik mit sich führt und einen Schwerpunkt Elektrotechnik angeboten wird, kein entsprechendes mathematisches Angebot gibt, ist uns unbegreiflich. Insbesondere die Mathematik bildet das wichtigste und zugleich am schwierigsten zu erlernende Fundament des Studiums und des späteren Berufs.“ Der Studiendekan Elektrotechnik der Technischen Universität Braunschweig kommt in seiner Einschätzung des Unterrichts am Uelzener Fachgymnasium Technik zu dem Ergebnis: „Wenn Sie sich auf ein Studium der Elektrotechnik vorbereiten wollen (….) dann wird Ihnen dieses - nach den mir von Ihnen übermittelten Unterlagen - in Ihrer aktuellen Ausbildung erheblich erschwert oder sogar unmöglich gemacht.“ Er habe mit Entsetzen von der Situation an dieser Schule Kenntnis nehmen müssen, schreibt der Studiendekan einem betroffenen Schüler weiter.

Für die Landesschulbehörde ist all das jedoch offenbar kein Problem: Im Hinblick auf die Anforderungen im Studium seien die Technikschüler nicht benachteiligt. Viele mathematische Inhalte seien gleich, so die Pressesprecherin der Landesschulbehörde gegenüber der Allgemeinen Zeitung der Lüneburger Heide. In kleinen Fachgymnasien wie dem in Uelzen sei ein nach Fachrichtungen getrennter Unterricht nicht möglich. Das Kultusministerium habe daher verfügt, dass sich die Schulen für einen berufsbezogenen Schwerpunkt entscheiden müssten, heißt es im genannten Pressebericht unter Berufung auf die Sprecherin der Landesschulbehörde ferner.

Andreas und Maximilian, zwei Schüler der betroffenen Klasse, zeigten sich angesichts dieser Situation in o. g. Pressebericht frustriert: „Das ist ein Köder und eine Falle für jeden, der da reintappt“, werden sie wörtlich zitiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die Einschätzung der Sprecherin der Landesschulbehörde, die Technikschüler des Fachgymnasiums Uelzen seien nicht benachteiligt, angesichts der vernichtenden Kritik namhafter Experten an den Inhalten des Mathematikunterrichts bezüglich der Vorbereitung auf eine Studium der Elektrotechnik aufrecht?

2. An welchen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen werden wie viele Schülerinnen und Schüler der Fachgymnasien Wirtschaft und

Technik im Fach Mathematik nicht differenziert entsprechend dem von ihnen gewählten Schwerpunkt unterrichtet, und wie definiert die Landesregierung eine kleine Schule?

3. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung wann die nach Auffassung von Betroffenen unhaltbaren Zustände am Technikgymnasium Uelzen ändern?

Das Fachgymnasium an der BBS I Uelzen besteht aus den beiden Fachrichtungen Wirtschaft und Technik. In den letzten drei Jahren ist die Fachrichtung Wirtschaft zweizügig und die Fachrichtung Technik einzügig geführt worden. Um den Schülerinnen und Schüler ein umfassendes Wahlangebot zu ermöglichen, sind mindestens dreizügige Systeme notwendig.

Da der Landkreis Uelzen als Schulträger für Realschulabsolventinnen und -absolventen aus seinem Einzugsgebiet ein wohnortnahes Angebot zum Erwerb der Hochschulreife anbieten wollte, hat er vor zwölf Jahren das Fachgymnasium eingeführt. Die Bewerberzahl für das Fachgymnasium Technik ließ über Jahre nur eine Einzügigkeit mit der entsprechend reduzierten Wahlmöglichkeit zu.

Diese Besonderheit wird allen Bewerberinnen und Bewerbern vor Schuleintritt im Rahmen der Schullaufbahnberatung bekannt gemacht (Merkblatt der Schule). Auch ist den Schülerinnen und Schülern bekannt, dass sie in diesem Fachgymnasium die allgemeine und keine fachgebundene Hochschulreife erwerben. Zielsetzung des Fachgymnasiums ist deshalb die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung.

Für das Fach Mathematik, das Teil der allgemeinen Fächer des Fachgymnasiums ist, sind die Inhalte entsprechend den Rahmenrichtlinien und den Einheitlichen Prüfungsanforderungen zu vermitteln. Dies sind insbesondere die Aufgabengebiete Analysis, Analytische Geometrie/Lineare Geometrie und Stochastik. Der Berufsbezug wird durch die Anwendungsbeispiele hergestellt. Diese Vorgaben werden von der die BBS I Uelzen umgesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung teilt die Einschätzung der Landesschulbehörde. Die Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums Technik werden im Mathematikunterricht nicht benachteiligt. Mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife können

alle Absolventinnen und Absolventen eine universitäre Ausbildung beginnen.

Zu 2: Von 56 Standorten mit dem Bildungsgang Fachgymnasium Wirtschaft bieten 13 Standorte als Bündelschulen auch das Fachgymnasium Technik mit den Schwerpunkten Informationstechnik, Metalltechnik und Elektrotechnik an. Davon werden an den Standorten Diepholz (37 Schüler), Nienburg (34 Schüler) und Uelzen (55 Schüler) in der Einführungs- und Qualifikationsphase im Mathematikunterricht gemeinsam unterrichtet. An den Standorten Osterholz-Scharmbeck (66 Schüler), Rotenburg (80 Schüler) und Holzminden (68 Schü- ler) findet eine gemeinsame Beschulung nur in der Qualifikationsphase in den Leistungskursen mit erhöhten Anforderungen statt.

Ein Schulstandort mit einem ein- oder zweizügigen Fachgymnasium ist ein kleiner Standort.

Zu 3: Die bisherige Praxis der Unterrichtsorganisation und curricularen Vermittlung von mathematischen Kompetenzen in der Einführungs- und Qualifikationsphase im Fachgymnasium ist rechtskonform. Deshalb bedarf es keiner Änderung.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 20 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Scheitert Entsorgung illegaler Altreifenlager durch die Gewerbeaufsicht an fehlenden Haushaltsmitteln?

Ein Großbrand in einem illegalen Altreifenlager in Buchholz/Aller hat für einen Großeinsatz der Feuerwehren der Samtgemeinde Schwarmstedt gesorgt. Umliegende Wehren mussten mit Schaummitteln zur Brandbekämpfung aushelfen. Rund 220 Einsatzkräfte versuchten, das Großfeuer einzudämmen und ein Übergreifen auf benachbarte Gebäude zu verhindern. Das illegale Lager beschäftigt die Behörden seit Jahren.

Mit Schreiben vom 9. April 2008 hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander mir mitgeteilt, dass alles getan werde, um das illegale Reifenlager im Gewerbegebiet Buchholz/Aller im Landkreis Soltau-Fallingbostel zu räumen. Wörtlich heißt es: „Das Gewerbeaufsichtsamt wird bei der gebotenen weiteren Adressatenauswahl vor einer gegebenenfalls erforderlichen Ersatzvornahme zur Beseitigung der illegalen Zustände auf dem Grundstück in Buchholz/Aller auch auf den Grundstückseigentümer und die früheren Abfallbesitzer zugreifen, um die erforderliche Räumung des Lagers zu erreichen.“

Erste Hinweise auf das illegale Reifenlager erhielten die zuständigen Behörden von der Gemeinde Buchholz/Samtgemeinde Schwarmstedt bereits Anfang 2007. Alle rechtlichen Versuche, den Betreiber des Altreifenlagers zu einer Räumung zu veranlassen, scheiterten, und so lagerten die rund 500 t Altreifen weiter illegal. Wegen fehlender Haushaltsmittel soll das Gewerbeaufsichtsamt Celle von einer Ersatzvornahme abgesehen haben.

Auch in der Stadt Munster im Landkreis SoltauFallingbostel gibt es ein illegales Reifenlager. Dort wurde die genehmigte Lagermenge von 100 t von 1999 bis heute mit geschätzter Menge von 300 t erheblich überschritten. Dieser illegale Zustand ist dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Celle spätestens seit 2003 bekannt. Das Reifenlager befindet sich im Bereich der ehemaligen Dennis-Kaserne. In unmittelbarer Nähe des illegalen Altreifenlagers sind Gewerbebetriebe vorhanden. Die Wohnbebauung beginnt in ca. 80 m vom Lager entfernt. Genau wie in Buchholz/Aller haben auch hier die zuständigen Brandschutzprüfer und die örtliche freiwillige Feuerwehr auf die Brandgefahren hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Reifenlager, in denen illegalerweise mehr als 100 t lagern, sind der Landesregierung in Niedersachsen seit wann weiterhin bekannt (mit Nennung des nach BimSchG jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes), und wann und wie ist dort mit einer Entsorgung zu rechnen?

2. In welcher Höhe wurden seit 2003 von Gewerbeaufsichtsämtern Haushaltsmittel für Ersatzvornahmen verausgabt (jeweils Haushalts- soll und -ist angeben), und warum ist es in Buchholz/Aller und in Munster bisher nicht zu einem solchen rechtlichen Vorgehen gekommen?

3. Wer muss für die Kosten des Brandes aufkommen, und welche Kosten sind für die Beseitigung der Brandfolgen im privaten und öffentlichen Bereich in Buchholz/Aller bisher insgesamt entstanden?

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 t oder mehr bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und unterliegen in Niedersachsen der immissionsschutz- und abfallrechtlichen Überwachung durch die zuständigen staatlichen Gewerbeaufsichtsämter.

Illegale Altreifenlager können mit erheblichen Entsorgungskosten verbunden sein, die die öffentliche Hand belasten, wenn es ihr nicht gelingt, einen verantwortlichen Störer zur Kostentragung heran

zuziehen, und sie die Abfälle im Wege der Ersatzvornahme entsorgen muss.

Ist die Vollstreckung einer gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahme im Wege einer Ersatzvornahme erforderlich, werden die Haushaltsmittel bei Kapitel 15 06 Titel 547 10 den Gewerbeaufsichtsämtern im Einzelfall auf Anforderung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zugewiesen. Es ist dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz kein Fall bekannt, in dem aufgrund fehlender Haushaltsmittel erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unterblieben wären.

Eine Ersatzvornahme kommt als Zwangsmittel zur Vollstreckung von gefahrenabwehrrechtlichen Anordnungen erst in Betracht, wenn der Adressat einer vollziehbaren Anordnung nicht Folge leistet oder wenn eine gegenwärtige Gefahrenlage eine sofortige Vollziehung einer Maßnahme erfordert und Maßnahmen gegen den Pflichtigen nicht oder nicht rechtzeitig möglich sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung sind in Niedersachsen folgende illegale Reifenlager bekannt, in denen mehr als 100 t gelagert wurden/werden:

a) Ein Reifenlager in Buchholz, Landkreis SoltauFallingbostel, ist seit Februar 2006 bekannt. Zuständig ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Celle. Aufgrund des Brandes am 14. Dezember 2008 ist es erforderlich, den Brandschutt und die verbliebenen Altreifen im Rahmen einer Ersatzvornahme möglichst bald zu entsorgen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Celle hat am 12. Januar 2009 den Auftrag für die Räumung erteilt. Die ersten Maßnahmen sind angelaufen.

b) Der illegale Zustand eines 1999 baurechtlich durch den Landkreis Soltau-Fallingbostel genehmigten Reifenlagers in Munster ist dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle seit 23. Juni 2003 bekannt. Ein gegenüber dem Grundstückseigentümer im Anordnungsverfahren zur Entsorgung der Abfälle verbindlich festgelegtes Entsorgungskonzept sieht eine Räumung des Lagerplatzes beginnend am 13. Januar 2009 bis September 2010 vor. Für ein Zu

widerhandeln wurde ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht. Mit der Räumung ist fristgerecht begonnen worden.

c) Eine Lager- und Sortieranlage für Altreifen in der Gemeinde Neuenkirchen (Landkreis Osna- brück). Das Altreifenlager ist nach § 4 BImSchG genehmigt. Die mit der Genehmigung begrenzte Lagermenge von 115 t wurde illegal auf ca. 400 bis 500 t erhöht. Über das Vermögen des Betreibers wurde im Jahre 2006 und danach ein Insolvenzverfahren durchgeführt. Der Anlagenbetrieb ruht seitdem. Die ordnungsgemäße Entsorgung der illegal gelagerten Altreifen wurde vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück angeordnet, ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro nach dem Nds. SOG angedroht und festgesetzt. Eine Beitreibung blieb erfolglos. Bei dem Verwaltungsgericht Osnabrück wurde die aufschiebende Wirkung des eingelegten Widerspruches bezüglich der Zwangsgeldfestsetzung beantragt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes steht noch aus. Eine Ersatzvornahme wurde bisher nicht durchgeführt, da es mehrfach ernsthafte Interessenten für die Übernahme des Grundstückes gab.

d) Ein 1992 nach Baurecht für die Lagerung von Altreifen genehmigter Lagerplatz in Bramsche/Hase (Landkreis Osnabrück). Eine Mengenbegrenzung wurde mit der Baugenehmigung nicht geregelt. Auf dem Grundstück lagern illegal ca. 300 t Altreifen und Altreifenschnitzel. Im Jahr 2003 wurde durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück die Entsorgung der Altreifen und die Rückführung der Lagermenge auf den nach Baurecht zulässigen Umfang (< 100 t) angeordnet, ein Zwangsgeld in Höhe von 2 000 Euro angedroht und festgesetzt. Die Beitreibung blieb erfolglos. Dem Betreiber wurde im Jahre 2004 durch die Stadt Bramsche aus steuer-/fiskalischen Gründen das Gewerbe untersagt. Der Betrieb (Lager- platz) ruht seitdem. Der Grundstückseigentümer ist im Sommer 2008 verstorben. Derzeit wird ermittelt, wem als Rechtsnachfolger die Entsorgungspflichten aufzuerlegen sind.

Zu 2: In den Haushaltsjahren 2005 bis 2008 wurden bei Kapitel 15 06 Titel 547 10 insgesamt Ausgaben in Höhe von 1 024 474,97 Euro für die Durchführung von Ersatzvornahmen geleistet. Für die Jahre 2003 und 2004 standen zwar für die Durchführung von Ersatzvornahmen Haushaltsmittel in Höhe von 104 000 Euro bzw. 52 000 Euro zur Verfügung, Ausgaben für diesen Zweck sind in

diesem Zeitraum aber nicht angefallen. Ab 2005 bis 2008 stellen sich die Ausgaben wie folgt dar:

Haushaltsjahr

Ansatz lt Haushaltsplan 1506547 10 in Euro

Als überplanmäßige Ausgabe bewilligt in Euro