Protokoll der Sitzung vom 16.01.2009

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung Niedersachsen über diese Umstände, und liegen eventuell Anfragen oder Anträge der australischen Firma vor, die die Einfuhr und das Verbrennen der hochgiftigen Substanzen betreffen?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahren der Verschiffung ein, insbesondere für die niedersächsische Küste, falls Brunsbüttel Ziel der Fracht sein sollte?

3. Welche „Giftmülltransporte“ in welchen Mengen werden zurzeit aus welchen Ländern wo nach Niedersachsen eingeführt?

Die in Deutschland geltenden rechtlichen Grundlagen für die Genehmigung von grenzüberschreitenden Verbringungen von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft sind die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-Abfallverbrin- gungsverordnung) sowie das sich hierauf beziehende nationale Abfallverbringungsgesetz.

Das EG-Recht wie auch das nationale Recht unterscheiden im Grundsatz zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Unter „Giftmüll“ im weitesten Sinne werden für die Beantwortung der Anfrage die gefährlichen Abfälle verstanden.

Verbringungen von gefährlichen Abfällen unterliegen nach der EG-Abfallverbringungsverordnung einem behördlichen Notifizierungs- und Zustim

mungsverfahren. Daneben gelten rechtlich geregelte Verbote von Abfallverbringungen innerhalb und außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Die Genehmigung einer Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen ist eine gebundene Entscheidung, d. h. die notifizierende Person hat einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung, wenn nicht einer der in der EG-Abfallverbringungsverordnung abschließend geregelten Einwandsgründe vorliegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung hat keine näheren Kenntnisse über die in der Anfrage dargestellten Umstände. Es liegen auch keine Anfragen oder Anträge einer australischen Firma die Einfuhr und die Verbrennung der fraglichen Abfälle in Niedersachsen betreffend vor.

Zu 2: Für die Verschiffung gelten nationale und internationale Regelwerke und Vorschriften über die sichere Beförderung von Gefahrgütern, denen zufolge die jeweils erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, Gefährdungen zu vermeiden bzw. von vornherein auszuschließen. Die Landesregierung schätzt die Gefahren bei der Verschiffung von gefährlichen Abfällen für die niedersächsische Küste dementsprechend gering ein.

Zu 3: Die Menge der gefährlichen Abfälle, die 2008 nach Niedersachsen importiert und dort entsorgt wurden, beträgt 168 359 t, wovon 158 512 t verwertet, 9 836 t beseitigt wurden. Der größte Anteil der importierten Abfälle stammt aus EG-Mitgliedsländern, in nur wenigen Fällen wurden gefährliche Abfälle aus Nicht-EG-Ländern in Niedersachsen entsorgt.

Als gefährliche Abfälle, die nach Niedersachsen importiert wurden, sind nach ihrer Mengenrelevanz zu nennen: Altöle, verunreinigte Althölzer, Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie, mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappeabfällen, Tiermehl sowie Ersatzbrennstoffe.

Die überwiegende Menge der v. g. gefährlichen Abfälle betrifft Altöle, die am Standort Dollbergen aufgearbeitet werden. Die verbleibenden gefährlichen Abfälle zur Verwertung wurden in hierfür zugelassenen niedersächsischen Abfallbehandlungsanlagen an den Standorten in Braunschweig, Bramsche, Clausthal-Zellerfeld, Emden, Giesen, Goslar, Hannover, Hameln, Helmstedt, Landes

bergen, Langelsheim, Nordenham, Papenburg, Stadthagen, Wangerland und Wunstorf verwertet. Die gefährlichen Abfälle zur Beseitigung wurden in hierfür zugelassenen Abfallbehandlungsanlagen an den Standorten Bramsche, Helmstedt und Stade entsorgt.

Niedersachsen verfügt über hochwertige Behandlungsanlagen für gefährliche Abfälle, die - als Bestandteil der internationalen Abfall- und Rohstoffwirtschaft - die importierten gefährlichen Abfälle überwiegend verwerten. Rund 94 % der importierten gefährlichen Abfälle werden in niedersächsischen Anlagen einer Verwertung, etwa 6 % werden einer umweltverträglichen Beseitigung zugeführt.

Weitergehende Daten zum Aufkommen gefährlicher bzw. notifizierungspflichtiger Abfälle, die in Niedersachsen entsorgt wurden, sind der Broschüre „Fakten 2007, Sonderabfälle in Niedersachsen - Aufkommen, Entsorgungswege, Notifizierung“ zu entnehmen. Die Broschüre kann über die Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung unter http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C48650862_L20.pdf sowie über die der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endlagerung von Sonderabfall mbH (NGS) unter http://www.ngs-mbh.de/bin/pdfs/Fakten_2007.pdf heruntergeladen werden.

Die Daten zum Aufkommen gefährlicher bzw. notifizierungspflichtiger Abfälle werden auf Grundlage von Auswertungen der nationalen und internationalen Begleitscheine durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim und durch die NGS jährlich neu ermittelt und fortgeschrieben.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 23 der Abg. Sigrid Rakow und Ronald Schminke (SPD)

Schonender fischen in der Nordsee?

Fischer aus Bremerhaven und Cuxhaven haben ein Modellprojekt gestartet, bei dem die Fischer alle Fänge zur Verwertung weitergeben. Bisher werden rund 1 Million t vermarktungsfähiger Beifang in die Nordsee zurückgeworfen. Die meisten Fische überleben dies nicht. Durch verbesserte Netze könnte die Menge des ungewollten Beifangs reduziert werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung das Modellprojekt ein?

2. Was sind die konkreten Inhalte des Projekts, und welche konkreten Ziele sollen in welchem Zeitraum erreicht werden?

3. Inwiefern und, wenn ja, mit welchen konkreten Finanzmitteln unterstützt das Land Niedersachsen das Projekt, und wertet es die Erfahrungen aus, um eventuell weitere Modellprojekte zu initiieren?

Das zunächst auf das Jahr 2008 begrenzte Pilotprojekt „Stopp Discard“ wurde von der Erzeugergemeinschaft der Hochsee- und Kutterfischer (Cux- haven) zusammen mit der Deutschen See (Bre- merhaven) und unter wissenschaftlicher Begleitung des Von-Thünen-Instituts (Hamburg) durchgeführt.

Das Projekt wurde von dem für die gemeinsame Fischereipolitik zuständigen Kommissar Joe Borg als Versuchsfischerei für Zwecke wissenschaftlicher Forschung ausdrücklich begrüßt. Die Verantwortung für das Projekt lag bei dem Von-ThünenInstitut.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission zur Vermeidung von Rückwürfen. In diesem Zusammenhang liefert das Pilotprojekt „Stopp Discard“ wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne einer nachhaltigen Fischerei.

Zu 2: Ziel des Projektes waren die Quantifizierung der Rückwürfe und ökonomische Implikationen aus einem Anlandungsverbot aller TAC-regulierten Fischbestände. Untersucht wurden die Seelachsfischerei und die gemischte Fischerei auf Kabeljau in der Nordsee.

Bei dem Projekt wurden drei Cuxhavener Kutter eingesetzt, die außer Seeigeln und Quallen alles, was in die Netze ging, angelandet haben. Um den Beifang von vornherein zu senken, wurden Netze mit größeren Maschenweiten als von der EU vorgeschrieben verwendet.

Zu 3: Für das von der Fischwirtschaft initiierte Projekt des Von-Thünen-Instituts hat es vom Land Niedersachsen keine finanzielle Förderung gegeben. Über eine Fortführung im Jahr 2009 führt das für die Hochseefischerei zuständige BMELV derzeit Gespräche mit der Kommission.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 24 des Abg. Ronald Schminke (SPD)

Niedersächsischen Wald für Windenergie nutzen?

In verschiedenen Bundesländern - wie z. B. Bayern und Rheinland-Pfalz - wird aktuell diskutiert, inwiefern man Waldgebiete für den Betrieb von Windenergieanlagen nutzen könnte. Auch in Niedersachsen ist die Diskussion angelangt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anfragen liegen ihr für die niedersächsischen Landesforsten zur zukünftigen Nutzung mit Windenergieanlagen vor, und nach welchen Verfahren beabsichtigt sie, dies genehmigungsfähig auszugestalten?

2. Wie beabsichtigt sie, dieses sensible Thema in die Öffentlichkeit zu transportieren, und wie schätzt sie die Akzeptanz solcher Vorhaben in einem waldreichen Bundesland wie Niedersachsen ein?

3. Wie schätzt sie den Anteil der im Wald zu gewinnenden erneuerbaren Energien im Vergleich zu den anderen Möglichkeiten ein, und wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund der Klimaschutzdebatte?

Energiepolitisch kommt der Windenergienutzung in Niedersachsen eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere im Bereich des sehr waldarmen westniedersächsischen Tieflands (< 15 % Waldanteil) findet die Windenergie durch die überwiegend gute Windhöffigkeit optimale Bedingungen.

Niedersachsen ist das Bundesland mit der höchsten Anzahl an Windenergieanlagen. Von über 20 000 Anlagen bundesweit stehen über 5 000 Anlagen in Niedersachsen. Durch die Erneuerung und den Ersatz von veralteten Anlagen werden zunehmend höhere Nennleistungen erreicht.

Neben der Nutzung der Windenergie an Land sind im Offshorebereich weitere sehr effiziente Windparkflächen im Bau bzw. in Planung. Die Nutzung von Waldökosystemen als Windenergiestandorte wurde bisher sowohl im waldarmen Niedersachsen mit 23 % Waldanteil als auch in waldreicheren Bundesländern aus Sicht des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Forstwirtschaft stets kritisch bewertet.

Im Bundesland Bayern sieht man zurzeit von einer Nutzung der Windenergie auf Waldstandorten ab. Im noch waldreicheren Rheinland-Pfalz mit über

42 % Waldanteil gibt es lediglich Modellstudien auf „vorbelasteten“ Standorten, d. h. durch Baumaßnahmen gestörten Waldflächen, die wissenschaftlich begleitet werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In der Vergangenheit sind immer wieder Windenergiebetreiber an das Landwirtschaftsministerium und aktuell an die Anstalt Niedersächsische Landesforsten herangetreten, um Waldstandorte für Windenergieanlagen zu erschließen.