Protokoll der Sitzung vom 16.01.2009

Zu 1: In der Vergangenheit sind immer wieder Windenergiebetreiber an das Landwirtschaftsministerium und aktuell an die Anstalt Niedersächsische Landesforsten herangetreten, um Waldstandorte für Windenergieanlagen zu erschließen.

Im Augenblick gibt es zwei Anfragen von Unternehmen bei den Niedersächsischen Landesforsten, die weitere Potenziale für die Windenergienutzung im Binnenland erschließen möchten.

Die Landesforsten haben den Betreibern gestattet, auf ihren Waldflächen geeignete Waldstandorte zu ermitteln und anschließend mögliche Projektgebiete zu benennen. Dabei sollen den Unternehmen laut Landesforsten nur solche Standorte für den Bau von Windenergieanlagen bereitgestellt werden, bei denen die Belange der Bevölkerung und der Natur weitestgehend gewahrt bleiben.

Bei Genehmigungsverfahren im Wald müssten neben den geltenden bau-, naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen auch die waldgesetzlichen Vorgaben sowie die der Raumordnung beachtet werden. Im Rahmen der aktuellen Diskussion beschäftigt sich auch ML mit der Thematik Windkraftanlagen im Wald.

Zu 2: Da es in der Vergangenheit noch keine konkreten Planungen für eine Ausweitung der Windenergienutzung auf Waldstandorten gab, ist mir keine öffentliche Diskussion zu diesem Thema bekannt.

Allgemein kann ich Ihnen zu dieser Thematik in Niedersachsen Folgendes mitteilen: Aufgrund der hohen Konzentration der Windenergieanlagen in Niedersachsen gibt es in der Öffentlichkeit zunehmend Kritik gegenüber Windenergieanlagen in der freien Landschaft.

Da Niedersachsen im bundesweiten Vergleich zu den waldärmeren Bundesländern zählt, kommt den verbleibenden Waldökosystemen mit ihren Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion eine besondere Bedeutung in der freien Landschaft und bei der Biotopvernetzung zu.

Wie Sie sicherlich wissen, weisen Wälder in der Bevölkerung eine besonders hohe emotionale Verankerung auf (wie z. B. Heimat, Stille, Erho

lung, Natur). Eine windenergetische Nutzung von Waldökosystemen könnte daher schnell zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung führen.

Darüber hinaus können Wegebau, Bebauung, Stell- und Kranfläche sowie der Anschluss an Versorgungsleitungen zu weiteren nicht unerheblichen Veränderungen von Landschaftsbild und Waldökosystemen führen.

Zu 3: Erneuerbare Energien aus dem Wald sind nichts Neues! Holz ist seit eh und je ein wichtiger Bestandteil einer umweltfreundlichen Energieversorgung bei der Strom- und Wärmeerzeugung. Weltweit werden jährlich etwa 2 Milliarden m3 Holz verbraucht.

Inzwischen kommen 6,7 % des Primärenergieverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien. Der Anteil des nachhaltig erzeugten Energieholzes an den erneuerbaren Energien beträgt in Deutschland ca. 50 %. Allein durch die Wärmeerzeugung mit Holzkleinfeuerungsanlagen werden schätzungsweise 40 % aller erneuerbaren Energie bereitgestellt.

Jährlich werden in Deutschland ca. 40 Millionen Festmeter und in Niedersachsen ca. 3 Millionen Festmeter Energieholz für die Strom- und Wärmegewinnung bereitgestellt. Damit ist bereits heute das Bioenergiepotenzial niedersächsischer Wälder weitgehend ausgeschöpft.

Die besonderen Stärken des Energieholzes aus dem Wald liegen in der dezentralen Wärmeerzeugung. Durch die massive Nachfrage nach klimafreundlicher Energiegewinnung aus Holz werden im Bereich des landwirtschaftlichen Energiepflanzenanbaus vermehrt Schnellwuchsgehölze angebaut und auch Landschaftspflegeholz energetisch genutzt.

Die bestehenden Waldökosysteme in unserem Land leisten neben den zahlreichen Schutz- und Erholungsfunktionen durch die nachhaltige Bereitstellung des Rohstoffes Holz und durch die Festlegung des Treibhausgases CO2 sowie die Substitution fossiler Energien eine extrem wichtige Aufgabe zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 25 der Abg. Uwe Schwarz, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla

Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Illegale psychiatrische Institutsambulanz Hameln?

Nach Presseberichten streiten sich derzeit die AOK Niedersachsen, die der Aufsicht des Sozialministeriums untersteht, und das AmeosKlinikum Hildesheim vor dem Sozialgericht Hannover darüber, ob das Ameos-Klinikum Hildesheim in Hameln die dortige psychiatrische Institutsambulanz illegal betreibt. In Hameln werden nach Ameos-Angaben pro Quartal 500 Patienten versorgt. Die Ameos-Gruppe kam auch beim Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser im Jahre 2007 zum Zuge. Offenbar ist strittig, ob eine psychiatrische Institutsambulanz mit der Praxis eines niedergelassenen Arztes gleichzusetzen ist mit dann weitreichenden Konsequenzen für die Niederlassungsvoraussetzungen und für die flächendeckende Versorgung mit ambulanten und wohnortnahen psychiatrischen Leistungen.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Sachstand der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der AOK Niedersachsen und dem Ameos-Klinikum Hildesheim mit Blick auf den in der Vorbemerkung skizzierten Sachverhalt?

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Auseinandersetzung zwischen der AOK Niedersachsen und dem AmeosKlinikum Hildesheim für das Psychiatriekonzept des Landes?

3. Wo sieht die Landesregierung über den o. g. Anlass hinaus Handlungsbedarfe, um die Versorgung mit ambulanten wohnortnahen psychiatrischen Leistungen in Niedersachsen zu verbessern?

Das Ameos-Klinikum Hildesheim verfügt über eine Ermächtigung zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung (psychiatrische Institutsambulanz, PIA). Das Klinikum betreibt in Hameln eine ausgelagerte Tagesklinik und erbringt dort seit September 2005 Leistungen einer psychiatrischen Institutsambulanz. Bundesweit werden seit vielen Jahren diese Leistungen auch an ausgelagerten Betriebsstätten erbracht. Ob mit der Ermächtigung zum Betreiben einer PIA auch automatisch die Erbringung dieser Leistungen in ausgelagerten Betriebsteilen möglich ist oder dafür ein gesonderter Antrag über den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen ist, ist strittig.

Dies hat offensichtlich die AOK Niedersachsen zu der Auffassung veranlasst, dass mit der Ermächtigung des Krankenhauses in Hildesheim zum Betreiben der Institutsambulanz nicht automatisch

auch eine Leistungserbringung in der ausgelagerten Tagesklinik in Hameln verbunden ist, und hat die Zahlung der dort entstandenen Behandlungskosten eingestellt. Daraufhin hat das Land als damaliger Träger des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Hildesheim im August 2007 vor dem Sozialgericht Hannover Klage erhoben. Wir vertreten die Auffassung, dass nach dem zwischen der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen geschlossenen Grundlagenvertrag (mittlerweile einseitig durch die Krankenkassenverbände ge- kündigt) Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanz auch die Leistungserbringung in ausgelagerten Betriebsteilen des Krankenhauses mit einschließt. Nach Verkauf an die Ameos-Gruppe hat diese den Rechtsstreit fortgeführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Verfahren ist zurzeit beim Sozialgericht Hannover anhängig. Eine Entscheidung steht noch aus.

Zu 2: Es bleibt zunächst die Entscheidung des Gerichts in dieser Frage abzuwarten. Erst danach kann beurteilt werden, ob und inwiefern sich daraus Auswirkungen auf die ambulante psychiatrische Versorgung in Niedersachsen ergeben.

Zu 3: Die Kassenärztliche Vereinigung hat im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages eine ausreichende Versorgung mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten zu gewährleisten.

Weiterhin besteht bereits jetzt für psychiatrische Einrichtungen die Möglichkeit, über den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Ermächtigung zur Erbringung institutioneller Leistungen auch an ausgelagerten Betriebsteilen zur Verbesserung der dortigen ambulanten Versorgung zu stellen.

Anlage 24

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 26 der Abg. Rolf Meyer und Daniela Krause-Behrens (SPD)

Wer zahlt für die Sanierung - Lässt das Land das Schlosstheater Celle im Stich?

In mehreren Ausgaben der Celleschen Zeitung (13. Dezember und 17. Dezember 2008) wird darüber berichtet, dass es erhebliche Unsicherheiten zur Finanzierung und zum Ablauf der geplanten Sanierung des Celler Schlossthea

ters geben soll. Eigentümer des Celler Schlosses und damit auch des Schlosstheaters ist das Land Niedersachsen.

Der noch amtierende OB Dr. h. c. Biermann wird in der Celleschen Zeitung vom 17. Dezember 2008 wie folgt wiedergegeben:

„Nach Auffassung des Oberbürgermeisters stellt sich das mögliche Finanzpaket für die Sanierung wie folgt dar. 3,5 Millionen Euro an Ziel1-Mitteln sind im Ministerium für Wirtschaft“ (Anmerkung: gemeint ist wohl Wissenschaft) „und Kultur geparkt. Hier werde eine Kofinanzierung durch die Stadt in Höhe von 1,2 Millionen Euro eingeplant. Es verbleibt ein Restbetrag von 8 Millionen Euro. Als klar wurde, dass das Finanzministerium die Summe nicht hat, sei das Wirtschaftsministerium ins Spiel gekommen. 4 Millionen Euro an Ziel-1-Mitteln sollen von hier abgezweigt werden. Die dann fällige 1 Million Euro an Gegenfinanzierung müssten sich im Falle einer Zusage Stadt und Landkreis Celle als Träger des Schlosstheaters teilen.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Adasch wird im gleichen Artikel ebenfalls zitiert:

„…ging Thomas Adasch davon aus, ‚dass die Sanierung des Schlosstheaters aus anderen Töpfen finanziert wird. Mir war klar, dass es bei dem Volumen von 12,7 Millionen Euro so nicht im Haushalt hätte erscheinen können’.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Ist die Darstellung der Finanzierung durch den Celler OB Biermann korrekt, und ist davon auszugehen, dass bei dieser Variante Stadt und Landkreis Celle insgesamt rund 2,2 Millionen Euro als Gegenfinanzierung aufbringen müssen?

2. Was ist bei der Finanzplanung in der Vergangenheit schiefgelaufen, und wann ist mit einer Zusage der finanziellen Mittel zu rechnen?

3. Beabsichtigt die Landesregierung eine Erstattung der Ziel-1-Gegenfinanzierung durch Stadt und Landkreis Celle, oder ist hier eine besondere Form der Konnexität EigentümerMieter geplant?

Das Schloss Celle ist eine Liegenschaft des Landes, die langfristig an die Stadt Celle und die Deutsche Management Akademie Niedersachsen vermietet ist. Das Land Niedersachsen als Eigentümer der Liegenschaft ist für die Bauunterhaltung zuständig und hat in der Vergangenheit umfangreiche Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die notwendigen Baumaßnahmen im Schloss Celle umfassen neben der Grundsanierung des noch unsanierten Teils des Schlosses auch die technische Modernisierung des Schlosstheaters (Bühnentechnik, Heizungs- und Sanitäranlagen, Elektrik und Lüftung) und die Umsetzung eines vom Landkreis Celle geforderten

Brandschutzkonzeptes aufgrund des Theaterspielbetriebes und beinhalten damit in nicht unerheblichen Maße auch investive Maßnahmen.

Über die in der Celleschen Zeitung wiedergegebenen Aussagen von Herrn OB Biermann hinausgehend, sind zwischenzeitlich mit der Stadt Celle weitere Gespräche geführt worden.

Zutreffend ist, dass für den Teil der Baumaßnahme, der für die Restaurierung und Modernisierung des Schlosstheaters vorgesehen ist, das Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Zuwendung in Höhe von 3,5 Millionen Euro aus einem entsprechenden EFRE-Förderprogramm (Kulturförderricht- linie) eingeplant hat und darüber hinaus die Absicht des Wirtschaftsministeriums besteht, für die Baumaßnahmen im Schloss Celle eine Zuwendung zu gewähren, sofern die Vorgaben der Tourismusförderrichtlinie erfüllt werden können. Die in Aussicht gestellte Zuwendung durch das Wirtschaftsministerium beläuft sich auf 1 Million Euro.