1. Hat es eine systematische Auswertung von Erkrankungen, Lebenserwartung, Krebs- und Leukämiefällen und Erkrankungen mit Todesfolge bei ehemaligen und heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben?
2. Welche Erkrankungen bzw. Fälle sind der Berufsgenossenschaft zwischen 1967 und 2008 gemeldet worden?
3. Sind der Landesregierung darüber hinaus Berichte bekannt geworden, die einen Zusammenhang zwischen einer Berufstätigkeit in der Schachtanlage Asse und möglichen Erkrankungen befürchten lassen?
Bei den im Statusbericht des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) vom 1. September 2008 in der Chronologie zur Feststellung kontaminierter Salzlösungen beschriebenen Überschreitungen von Werten handelt es sich um Freigrenzen für den genehmigungsbedürftigen Umgang mit radioaktiven Stoffe. Hieraus
allein kann nicht auf eine konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schachtanlage Asse II geschlossen werden.
In einem Bericht des damals zuständigen Bergamtes vom 30. Mai 1978 an das Oberbergamt zur zukünftigen Genehmigungssituation nach der Strahlenschutzverordnung des „Salzbergwerkes Asse“ wird zunächst eine 3,5-fache Überschreitung des Grenzwertes der Jahresaktivitätszufuhr über Luft durch Radon in den Abwettern der Grube erwähnt. Das Bergamt hatte hierzu Messwerte ab 1976 für Radon vor Ort überprüft. Am Zechenzaun wird aber nach diesem Bericht der Dosisgrenzwert für Bereiche, die nicht Strahlenschutzbereiche sind, eingehalten. Dieser Dosisgrenzwert wird auch heute noch zur Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe nach der aktuellen Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegt.
Zu den in den Abwettern gemessenen Radonwerten wurde schon damals festgestellt, dass diese Werten entsprechen, die in einem nicht durchgehend bewetterten Hauskeller auftreten und ungefährlich sind. Nach heutigem Maßstab liegen die gemessenen Radon-Konzentrationen in der Grubenluft der Schachtanlage Asse II unter dem Zielwert von 200 Becquerel pro Kubikmeter, der in Europa derzeit für Wohnräume in Neubauten diskutiert wird. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind danach keine Gefährdungen zu erwarten.
Im Statusbericht des MU vom 1. September 2008 ist ein erstes Ergebnis zur Befragung ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und des Helmholtz-Zentrums München für Gesundheit und Umwelt (HMGU) in Bezug auf besondere Vorkommnisse während der Einlagerungszeit vorgelegt worden. Daraus resultiert die Maßnahme, eine vollständige Dokumentation über Betriebsstörungen anzulegen. Dem LBEG sind keine entsprechenden Erkrankungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bergamtes Goslar bei bergrechtlichen Kontrollfahrten bekannt bzw. gemeldet worden.
Zur Kontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schachtanlage Asse II auf inkorporierte radioaktive Stoffe finden Ganzkörpermessungen statt. Durch diese Messungen ergaben sich keine Hinweise auf Inkorporationen. Die Grubenabluft wird messtechnisch überwacht. Aufgrund der Messergebnisse kann eine unzulässige Strahlenexposition des Betriebspersonals ausgeschlossen wer
Zu 1: Aufgrund der o. g. Ergebnisse der Inkorporationsmessungen und der Grubenluftüberwachung ist eine systematische Auswertung von Erkrankungen, Lebenserwartung, Krebs- und Leukämiefällen und Erkrankungen mit Todesfolge bei ehemaligen und heutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht erforderlich. Dem LBEG liegen auch keinerlei Angaben über diesbezügliche Erkrankungen vor.
Zu 2: Dem LBEG wurde keine Erkrankung von der Berufsgenossenschaft gemeldet, die auf eine Strahlenexposition zurückzuführen ist.
Zu 3: Der Landesregierung sind keine Berichte bekannt, die einen Zusammenhang zwischen einer Berufstätigkeit in der Schachtanlage Asse II und entsprechenden Erkrankungen befürchten lassen.
Kenntnis des Niedersächsischen Umweltministeriums von radioaktiv kontaminierten Laugen in der Schachtanlage Asse
Im Statusbericht Asse heißt es auf Seite 17: „Mit Vorlage des o. g. Quartalsberichtes Nr. 01/2006 (LBEG 2006-1) hatte das NMU erstmals die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Vorhandensein kontaminierter Betriebslösungen und deren Einleitung in den Tiefenaufschluss zu nehmen. Dieser Sachverhalt blieb im NMU jedoch unbemerkt.“ Das Anschreiben war an die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die GRS Köln und das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) adressiert. Die Kürzel auf dem Schreiben dokumentieren, dass das Schreiben im NMU offenbar von mindestens vier Personen gelesen wurde.
1. Welche Personen haben das Anschreiben mit dem Bericht des LBEG in der Anlage vom 15. Juni 2006 mit Kürzel bzw. Namen gezeichnet?
Die Verfüllung des Tiefenaufschlusses unterhalb der 775-m-Sohle der Schachtanlage Asse II erfolgt gemäß zugelassenem Sonderbetriebsplan Nr. 2/2003 als sicherheitliche Vorsorgemaßnahme aufgrund des Rahmenbetriebsplans „Zukünftige Arbeiten auf der Schachtanlage Asse“, der vom Bergamt Goslar am 25. November 1997 zugelassen worden ist. Aufgrund der Nebenbestimmung Nr. 2.4 der Zulassung des Sonderbetriebsplanes Nr. 2/2003 vom 29. Dezember 2003 legte die GSF - Forschungszentrum GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH (GSF) die Quartalsberichte Nr. 01/2006 bis 04/2006 vor, die auch dem Niedersächsischen Umweltministerium, jetzt Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU), zur Kenntnis gegeben wurden (vgl. Statusbericht Asse S. 16/17). Der Quartalsbericht Nr. 01/2006 ist mit einem Begleitschreiben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 13. Juni 2006 der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS Köln), dem Ref. Nr. 1.2 im Hause des LBEG Hannover sowie nachrichtlich dem MU übersandt worden. Der Bericht des LBEG ist am 15. Juni 2006 im MU eingegangen.
Der Vertreter des zuständigen Abteilungsleiters (15. Juni 2006) und der jeweils zuständige Referatsleiter (15. Juni 2006), Abteilungsleiter (19. Juni 2006) und Bearbeiter (3. Juli 2006).
Die weitergehenden Fragen wird die Landesregierung zur vorsorglichen Beachtung schutzwürdiger, nämlich datenschutzrechtlicher Belange Dritter (Artikel 24 Abs. 3 NV) im Rahmen einer vertraulichen Sitzung im zuständigen Ausschuss beantworten.
Zu 3: Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Zukünftige Arbeiten auf der Schachtanlage Asse“ des Bergamtes Goslar vom 25. November 1997 enthält u. a. folgende Nebenbestimmung:
„Für die sicherheitlichen Vorsorgemaßnahmen unter Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 sind dem Bergamt Sonderbetriebspläne vorzulegen, denen jeweils fachliche Stellungnahmen von
Sachverständigen des Antragstellers, u. a. im Hinblick auf den langzeitig sicheren Abschluss der Abfälle, beizufügen sind. In den Sonderbetriebsplänen sind die vorläufigen Begutachtungsergebnisse der Sachverständigen des Antragstellers und die gegebenenfalls daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Bergamt behält sich vor, diese Betriebspläne und die o. g. fachlichen Stellungnahmen im Rahmen der Betriebsplanzulassungsverfahren unabhängigen Sachverständigen zulasten des Antragstellers zur Begutachtung vorzulegen.“
Um eine unabhängige Begutachtung zu gewährleisten, wurde im Februar 1999 zwischen dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld und der BGR, der GRS Köln und dem Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung (NLfB, heute LBEG) ein Rahmenvertrag zur sicherheitstechnischen und geowissenschaftlichen Begutachtung der von der GSF geplanten Maßnahmen zur Schließung der Schachtanlage Asse geschlossen. Auf der Grundlage dieses Vertrages nahmen die BGR, die GRS Köln und das NLfB mehrmals zum Sonderbetriebsplan Nr. 12/2003 gutachterlich gegenüber dem LBEG Stellung. Die Hinweise der Sachverständigen wurden bei der Überarbeitung bzw. Zulassung des Sonderbetriebsplanes berücksichtigt (siehe Akte LBEG W 5010 A - V).
Zur Gewährleistung des im Rahmen des Begutachtungsauftrages erforderlichen kontinuierlichen Informationsflusses wurden die Quartalsberichte zur Ausführung des Sonderbetriebsplanes den Sachverständigen des LBEG zur Kenntnis gegeben.
Bei der Erarbeitung des Asse-Sonderbetriebsplans Nr. 2/2003 „Verfüllung des Tiefenaufschlusses unterhalb der 775-m-Sohle“, mit dem die Verbringung von Salzgrus und Magnesiumchloridlösung in den sogenannten Tiefenaufschluss geregelt wird, wurden verschiedene Gutachter eingeschaltet, um das Vorhaben wissenschaftlich zu bewerten. Dazu gehörten u. a.
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Colenco Power Engineering AG in der Schweiz. Beide Gutachter setzten sich u. a. mit der Frage auseinander, wie eine potenzielle Strahlenexposition der Biosphäre bei der Flutung verhindert werden konnte. Beide Gutachter stützten das geplante Vorhaben, sahen keinen Konflikt mit der Langzeitsicherheit der Schachtanlage, räumten aber ein, dass „nach oben gerichtete Lösungsbewegungen“ auftreten könnten.
Mit dem Schreiben vom 13. Juni 2006 wurde insbesondere auch die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte BGR vom LBEG über das Auftreten kontaminierter Laugen unterrichtet. Diese waren seit dem 28. Februar 2005 in den Tiefenaufschluss verbracht worden.
1. Wie lautete der genaue Auftrag für die BGR, den die GSF auf Anforderung der Bergbehörde im Rahmen des Erlasses von Sonderbetriebsplan Nr. 2/2003 mit der BGR vereinbart hatte?
2. Welche weiteren gutachterlichen Stellungnahmen, Expertisen oder sonstigen Dienstleistungen hat die BGR bis Ende 2008 für die Genehmigungsbehörde oder die Betreiberin GSF/Helmholtz im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse erarbeitet?
3. Aus welchem Anlass wurde die BGR mit Schreiben vom 13. Juni 2006 durch das LBEG über den Quartalsbericht 01/2006 und das Auftreten kontaminierter Laugen unterrichtet?
Die Einschaltung von Sachverständigen auf der Seite der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH (GSF) als Betreiberin der Schachtanlage Asse II und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Genehmigungsbehörde erfolgt aufgrund des vom Bergamt Goslar am 25. November 1997 zugelassenen Rahmenbetriebsplans „Zukünftige Arbeiten auf der Schachtanlage Asse“. Gemäß Nebenbestimmung dieser Zulassung sind dem LBEG für die sicherheitlichen Vorsorgemaßnahmen, u. a. für die Verfüllung des Tiefenaufschlusses, Sonderbetriebspläne vorzulegen, denen jeweils fachliche Stellungnahmen von Sachverständigen des Antragstellers, u. a. im Hinblick auf den langzeitig sicheren Abschluss der Abfälle, beizufügen sind. Das LBEG behielt sich vor, diese Betriebspläne und die fachlichen Stellungnahmen im Rahmen der Betriebsplanzulassungsverfahren unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung vorzulegen. Auf dieser Grundlage haben die Firma Colenco Power Engineering AG als Sachverständige des Antragstellers und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als für das LBEG tätiger unabhängiger Sachverständiger zu
dem Sonderbetriebsplan Nr. 2/2003 „Verfüllung des Tiefenaufschlusses unterhalb der 775-m-Sohle der Schachtanlage Asse II“ Stellung genommen.
Zu 1: Gemäß dem zwischen dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld (OBA) und der BGR im Februar 1999 abgeschlossenen Rahmenvertrag zur sicherheitstechnischen und geowissenschaftlichen Begutachtung der von der GSF geplanten Maßnahmen zur Schließung der Schachtanlage Asse ist es u. a. Aufgabe der BGR, die Bergbehörden bei geplanten Maßnahmen zu beraten und die von der GSF vorgelegten fachlichen Unterlagen und Betriebspläne zu prüfen. Dabei begutachtet die BGR u. a. die geplanten Verfüll- und Verschlussmaßnahmen aus geotechnischer, gebirgsmechanischer und seismologischer Sicht und wirkt bei der Gesamtbewertung der Nachweise zur technischen Machbarkeit dieser Maßnahmen durch die Bergbehörde mit.
Zu 2: Im Rahmen der begleitenden Begutachtung im Auftrag des LBEG wurden durch die BGR Stellungnahmen zu gebirgsmechanischen und seismologischen Fragestellungen betreffend Unterlagen des Antragstellers zur Schließung der Schachtanlage Asse II erarbeitet und dem Auftraggeber, dem LBEG bzw. seinen Vorgängern, vorgelegt. Seit der Einreichung des Abschlussbetriebsplans zu Beginn des Jahres 2007 hat die BGR die Antragsunterlagen gesichtet und zu den in ihr Aufgabengebiet der Gebirgsmechanik und Seismologie fallende Unterlagen Stellungnahmen abgegeben.