Zu 2: Im Rahmen der begleitenden Begutachtung im Auftrag des LBEG wurden durch die BGR Stellungnahmen zu gebirgsmechanischen und seismologischen Fragestellungen betreffend Unterlagen des Antragstellers zur Schließung der Schachtanlage Asse II erarbeitet und dem Auftraggeber, dem LBEG bzw. seinen Vorgängern, vorgelegt. Seit der Einreichung des Abschlussbetriebsplans zu Beginn des Jahres 2007 hat die BGR die Antragsunterlagen gesichtet und zu den in ihr Aufgabengebiet der Gebirgsmechanik und Seismologie fallende Unterlagen Stellungnahmen abgegeben.
Des Weiteren wurde die BGR im Februar 1996 vom OBA (heute: LBEG) beauftragt, eine kontinuierliche geowissenschaftliche Begleitung und Bewertung der Verfüllung der Abbaue in der Südflanke der Schachtanlage Asse II durchzuführen. Dieser Auftrag wurde im Januar 2006 dahin gehend erweitert, dass die Verfüllung des „Bergwerkes Asse II“ unter Berücksichtigung des Einsatzes von Versatz und Schutzfluid bis zum Ende der Betriebsphase erfolgt. In diesem Zusammenhang wurden u. a. auch angeforderte Stellungnahmen zu Materialfragen des Versatzes oder zu Auffahrungen/Hohlraumerstellungen erarbeitet, die für die Verfüllung notwendig wurden. Die regelmäßige gebirgsmechanische Berichterstattung durch die BGR erfolgt zurzeit in jährlichen Abständen.
Zu 3: Zur Gewährleistung des im Rahmen der begleitenden Begutachtung erforderlichen kontinuierlichen Informationsflusses wurden die Quartals
berichte zur Ausführung des Sonderbetriebsplanes Nr. 2/2003 der BGR als Sachverständige des LBEG zur Kenntnis gegeben. In dieser Unterlage sind die für die BGR zur Fortführung der begleitenden Begutachtung relevanten Informationen des Betreibers der Schachtanlage Asse II wie z. B. Materialmengen, Einbaudichten, Porenanteil, Sättigungszahlen zusammengestellt. Der im Quartalsbericht vorhandene Hinweis auf den Umgang mit kontaminierten Lösungen spielte für die BGR zur Durchführung ihres Auftrages keine Rolle. Aus gebirgsmechanischer Sicht war lediglich die Menge von eingebrachten Lösungen von Interesse.
Mit Schreiben vom 7. November 2007 teilt das Landesbergamt (LBEG) dem GSF-Forschungszentrum in Remlingen mit, dass eine UVP und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für notwendig gehalten werden. Dabei wird Bezug genommen auf ein Leitungs- und Statusgespräch am 12. Juni 2007 in Hannover, ein Gespräch zu Rechtsfragen am 16. Juli 2007 bei den Rechtsanwälten Heinemann & Partner in Essen und ein weiteres Gespräch zur Erörterung zugelassener Arbeiten am 19. September 2007 in Hannover.
2. Hat die Landesregierung die Ergebnisvermerke zu den o. g. Gesprächen und die im Schreiben erwähnten Unterlagen von Heinemann und Partner im Rahmen der Akteneinsicht vollständig vorgelegt? Wenn ja, unter welcher Aktennummer?
3. Aus welchen Gründen hat es so lange gedauert, bis das LBEG dem Asse-Betreiber diese neuen Anforderungen mitgeteilt hat?
Aufgrund des mit Schreiben der GSF-Forschungsbergwerk Asse (GSF) vom 29. Januar 2007 beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereichten „Abschlussbetriebsplanes Schachtanlage Asse II“ fand am 12. Juli 2007 ein erstes Leitungs- und Projektstatusgespräch statt. In diesem Gespräch teilte das fachaufsichtlich zuständige Umweltministerium, jetzt Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
(MU) , mit Blick auf das anhängige Klageverfahren mit, die wesentlichen Verfahrensfragen zur Schließung der Schachtanlage Asse II erneut einer fachjuristischen Prüfung unter Zuziehung der zwischenzeitlich beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Heinemann & Partner (RAEHP) unterziehen zu wollen. Ziel des MU sei es, eventuell sich daraus ergebende Weichenstellungen möglichst frühzeitig und im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten vorzunehmen. Hierzu fand am 16. Juli 2007 ein informelles Fachgespräch auf der Grundlage der Prüfungen der Kanzlei RAEHP statt. Im Ergebnis wurde der GSF von MU und LBEG die Notwendigkeit eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mitgeteilt und um Rückäußerung gebeten. Zur Festlegung weiterhin zulässiger, der Gefährdungsprävention dienenden Baumaßnahmen fand am 19. September 2007 eine weitere Besprechung mit der GSF statt. Die aus Sicht der GSF notwendigen Maßnahmen wurden dem LBEG auf der Grundlage der Erörterung am 19. September 2007 mit Schreiben vom 10. Oktober 2007 mitgeteilt. Nach abschließender Prüfung der rechtlichen und fachlichen Fragestellungen teilte das LBEG der GSF mit verfahrensleitender Verfügung vom 2. November 2007 mit, dass das am 29. Januar 2007 beantragte Vorhaben zur Schließung der Schachtanlage Asse II einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe und dass daher ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen sei. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: An dem Gespräch am 12. Juli 2007 haben Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) , des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) , der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS), der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), der DBE Technology GmbH, der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH (GSF), der Erfurter Consulting und Planungsbüro GmbH, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), der Firma AF-Colenco AG, der Institut für Gebirgsmechanik GmbH, des Forschungszentrums Karlsruhe - Institut für Nukleare Entsorgung (FZK-INE), der Institut für Sicherheitstechnik (ISTec) GmbH, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie des MU teilgenommen.
An dem Gespräch am 16. Juli 2007 haben Vertreter des BMU, der GSF, der RAEHP, der Rechtsanwälte Lenz und Johlen Partnerschaft, des LBEG und des MU teilgenommen.
Zu 2: Die Landesregierung hat in Erfüllung des Aktenvorlagebegehrens des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (AfUuK) zahlreiche Akten des MU und des LBEG vorgelegt. Das Vorlagebegehren erstreckt sich auf sämtliche Genehmigungen, Betriebspläne und sonstigen Erlaubnisse, Verfügungen oder Anordnungen bezüglich der Laugenzuflüsse der Schachtanlage Asse II. Die im Zusammenhang mit der Prüfung von Rechts- und Verfahrensfragen und der gegen das MU gerichteten Klage vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entstandenen Akten werden vom Vorlagebegehren nicht umfasst. Sie wurden daher nicht vorgelegt. Teilvorgänge zu Rechts- und Verfahrensfragen sind in den dem AfUuK vorgelegten Akten des MU mit den Aktenzeichen 4140326/05/14-03.02 und 41-40326/05/16/1 enthalten.
Zu 3: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, entstand die verfahrensleitende Verfügung vom 2. November 2007 nach umfassenden rechtlichen und fachlichen Prüfungen im LBEG und im MU, in die auch die zuständigen Bundesministerien einbezogen waren. Darüber hinaus wurde der Betreiber angehört, der vor seiner Rückäußerung ebenfalls umfassende rechtliche Prüfungen vornahm.
Rolle des Niedersächsischen Umweltministeriums bei der Aufstellung von Sonderbetriebsplänen für die Asse
Mit Schreiben vom 29. Dezember 2003 hat das Landesbergamt (LBEG) den Asse-Sonderbetriebsplan Nr. 2/2003 „Verfüllung des Tiefenaufschlusses unter der 775-m-Sohle“ zugelassen. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2003 hatte das LBEG einen Entwurf des Sonderbetriebsplans an das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) mit der Bitte um Zustimmung übersandt. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2003 hat NMU dem Sonderbetriebsplan zugestimmt. Außerdem wurde die Bundesanstalt für Geowis
senschaften und Rohstoffe und das Landesamt für Bodenforschung über den Sonderbetriebsplan informiert.
Auf Seite 22 im Asse-Statusbericht heißt es: „Aufgrund von Hinweisen des HMGU in der Sitzung des AfUuK am 16.06.2008 auf einen zugelassenen Sonderbetriebsplan erkundigte sich der Referatsleiter 41 des NMU nach der Sitzung beim Werksleiter der Schachtanlage Asse II (WL-HMGU) nach den konkreten Regelungen. WL-HMGU überreichte RL-NMU am 16. Juni 2008 gegen 13 Uhr den ‚Sonderbetriebsplan Nr. 18/2007, Umlagerung von kontaminierten Salzlösungen und Materialien in den Tiefenaufschluss’ sowie die Zulassung des LBEG vom 3. März 2008 [GSF 2007-3]. RL-NMU erhielt dadurch erstmals (über die von HMGU in der o. g. Sitzung bereits mündlich ge- gebenen Informationen hinaus) Kenntnis davon, dass das Umlagern von Salzlauge, deren Aktivitätskonzentration oberhalb der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3 der StrlSchV liegt, in den Tiefenaufschluss betriebsplanmäßig vom LBEG zugelassen war.“
Bei der Zulassung des Sonderbetriebsplans Nr. 2/2003 hatte das LBEG einen Entwurf übersandt und das NMU um Zustimmung gebeten. Vor diesem Hintergrund scheint es sehr unwahrscheinlich zu sein, dass das NMU über den Asse-Sonderbetriebsplan Nr. 18/2007 gar nicht informiert war.
1. Welche Sonderbetriebspläne im Rahmen des geltenden Hauptbetriebsplans wurden dem NMU zur Zustimmung vorgelegt bzw. zur Kenntnis gebracht?
2. In welchen internen Richtlinien, Zuständigkeitsregelungen o. ä. war das Verfahren zum Erlass von Sonderbetriebsplänen und zur Kompetenz der jeweiligen Behörden und Mitarbeiter geregelt?
Zu 1 und 2: Der geltende Hauptbetriebsplan für die Schachtanlage Asse II umfasst den Zeitraum 1. April 2007 bis 31. März 2009. Für den Zeitraum bis zum 16. Juni 2008 wurde dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gemäß fachaufsichtlicher Festlegung quartalsweise in tabellarischer Form über neu zugelassene Betriebspläne berichtet. Einzelne Betriebspläne wurden dem MU in diesem Zeitraum nicht zur Zustimmung vorgelegt und nicht zur Kenntnis gegeben. Der Bericht des LBEG über die im Zeitraum 1. Oktober 2007 bis 30. Juni 2008 zugelassenen
Betriebspläne, der auch den Sonderbetriebsplan Nr. 18/2007 umfasst, ist am 21. Juli 2008 im MU eingegangen.
Gemäß Erlass vom 17. Juni 2008 hat das LBEG dem MU bis auf weiteres alle Betriebsplanzulassungen, Genehmigungen, Anordnungen, Zustimmungen vorab zur Zustimmung vorzulegen. Dementsprechend wurden dem MU im Zeitraum vom 17. Juni 2008 bis 7. Januar 2009 folgende Sonderbetriebspläne (SBP) jeweils mit Zulassungsentwurf vorab zur Zustimmung vorgelegt: