Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber einig, dass über diesen Tagesordnungspunkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Normenkontrollantrag des Herrn Wolfgang Jüttner, MdL, und weiterer 56 Mitglieder der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag und des Herrn Stefan Wenzel, MdL, und weiterer 13 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag gegen Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 25. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 131) - Verfahrensbevollmächtigte: Prof. Dr. Werner Heun, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle, Göttingen - Schreiben des Präsidenten des Nie
dersächsischen Staatsgerichtshofs vom 04.03.2008 - StGH 2/07 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/65
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen. Dies ist guter Brauch hier im Parlament.
Über einen solchen Tagesordnungspunkt wird traditionell ohne Besprechung abgestimmt. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE ist so beschlossen worden.
Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsrechtliche Prüfung der §§ 146 Abs. 3, 134 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) vom 14. Dezember 2007 (Nds. GVBl S. 720) ; - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. Februar 2008 - 1 Ws 87/08 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2008 - 2 BvL 8/08 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/66
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.
Über einen solchen Tagesordnungspunkt wird traditionell ohne Besprechung abgestimmt. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Die Sitzung morgen früh beginnt um 9 Uhr. Ich schließe damit die Sitzung.