Wer Lerndiagnosen für seine Schülerinnen und Schüler stellt, kann selbst am besten beurteilen, welches Verfahren nützlich und aussagekräftig ist. Deshalb haben wir den Schulen bei der Einführung der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung bewusst nicht vorgeschrieben, welche Verfahren sie einsetzen sollen. Als Orientierungshilfe werden Empfehlungen gegeben und Beispiele vorgestellt. Außerdem gibt es flächendeckend entsprechende Fortbildungsangebote.
Baden-Württemberg hat die Erstellung einer Onlinediagnose ausgeschrieben und sich für das Angebot der Verlagsgruppe Schroedel/Westermann/Diesterweg entschieden. Die Landeslizenz wurde für eine zweijährige Pilotphase erworben, die mit dem Schuljahr 2008/2009 begann. Entwicklung und Landeslizenz für zwei Jahre und die Testung in zwei Fächern ausschließlich in den Jahrgängen 5 und 6 der Hauptschulen haben 178 000 Euro gekostet. Für eine Verlängerung der Landeslizenz um zwei Jahre würden weitere 198 000 Euro anfallen. Wie sich das Verfahren bewährt, kann noch nicht beurteilt werden.
Nicht nur deshalb kommt für Niedersachsen der Erwerb dieser auf Baden-Württemberg ausgerichteten Onlinediagnose nicht infrage. Wir haben die Eigenverantwortliche Schule eingeführt und den Schulen ein Mehr an Gestaltungsspielräumen zugesichert. Die Erhebung von Lernständen und die Konzepte zur Förderung stehen in der pädagogischen Gestaltungsfreiheit der Schulen. Dafür werden wir den Schulen weitere Hilfestellungen geben, indem wir Qualitätskriterien zur Einschätzung diagnostischer Verfahren formulieren. Eine Auswahl aber muss denen überlassen bleiben, deren pädagogische Arbeit von den Resultaten einer Diagnostik profitieren soll.
Zu 1: Die Onlinediagnose der Verlagsgruppe Westermann/Schroedel/Diesterweg wird für die Jahrgänge 5/6 angeboten. Ab dem Sommer 2009 soll es eine weitere Version für die Jahrgänge 7/8 geben. Getestet werden kann in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Eine Jahrgangslizenz für alle drei Fächer kostet für eine Schule 239 Euro. Für zwei Fächer liegt der Preis bei 169 Euro, für ein Fach bei 89 Euro. Es können auch Klassenlizenzen für 39 Euro erworben werden.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 12 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Ulla Groskurt, Dr. Silke Lesemann, Sigrid Leuschner, Claus Peter Poppe, Stefan Schostok und Brigitte Somfleth (SPD)
Welche Auswirkungen hat die Umbenennung der Migrationserstberatung (MEB) in Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)?
Die Nachricht, dass die Migrationserstberatung nunmehr unter neuem Namen (und Pro- gramm?) firmiert, macht bei den Trägern die Runde.
Wir werden verstärkt darauf angesprochen, ob diese Umbenennung bereits offiziell ist, deswegen auch eine (sofortige?) Umbenennung der Beratungsstellen vor Ort erfolgen soll oder muss, und welche weiteren Folgerungen mit der Umbenennung in Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer verbunden sein werden.
Aus zuwendungsrechtlichen Gründen ist daher eine Klärung notwendig, inwieweit Regelungen der Zuwendungsbescheide, der Weiterleitungsverträge und weitere Grundlagen des Programms, insbesondere Verabredungen zur Nachqualifizierung, fortbestehen oder geändert werden müssen.
3. Können die Migrationsberatungsstellen zukünftig alle Migrantinnen und Migranten - auch im Sinne der nachholenden Integrationsberatung - beraten, oder ist die Tätigkeit weiterhin auf die Migrationserstberatung beschränkt?
Bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen spielen besondere Beratungsdienste eine wichtige Rolle. Die bei den Kommunen angesiedelten allgemeinen Beratungsdienste im Rahmen der Daseinsvorsorge sind nicht speziell darauf ausgerichtet, insbesondere Neuzuwanderern, aber auch Bestandsausländern mit Integrationsdefiziten ausreichend Hilfestellung im Integrationsprozess zu geben. Integrationsarbeit kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn die Angebote aufeinander abgestimmt sind und
eine systematische Verzahnung gewährleistet ist. Seitens des Landes Niedersachsen wurde hierzu die Kooperative Migrationsarbeit (KMN) entwickelt und damit alle wichtigen Beratungsangebote für Zugewanderte unter einem Dach zusammengefasst. Die KMN ist ein nahezu flächendeckendes landesweites Beratungsnetzwerk, dem Fachdienste der Migrations- und Integrationsberatung angehören. Ihre wichtigsten Säulen sind das Landesprogramm Integrationsberatung, die kommunalen Leitstellen Integration sowie die Beratungsdienste des Bundes; dazu gehören die bisherige Migrationserstberatung (MEB) und die Jugendmigrationsdienste.
Das Land Niedersachsen fördert seit 2001 das Beratungsangebot sowohl zur Verbesserung der rechtlichen, sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Deutschen ausländischer Herkunft als auch zur Prävention gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung nach der Richtlinie Integration (Erl. d. MI vom 20. September 2006, Nds. MBl. S. 970). Auf Grundlage dieser Richtlinie werden gegenwärtig 48 Beratungsstellen mit umgerechnet rund 29 Vollzeitstellen bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege und bei örtlichen Vereinen sowie Migrantenselbstorganisationen gefördert.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, diese Integrationsberatungsstellen mit den Beratungsangeboten des Bundes abzustimmen. Während sich die MEB nach dem bisherigen Konzept vornehmlich an Neuzuwanderer richtete und die JMDe für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren zuständig sind, richtet sich das Angebot der Integrationsberatung des Landes im Wesentlichen an Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht, die bereits länger als drei Jahre hier leben.
Das Land Niedersachsen ist bestrebt, die Beratungssysteme Migrationserstberatung - MEB - und Integrationsberatung (Landesprogramm) aufeinander abzustimmen. Ziel ist dabei die Sicherstellung eines Beratungsangebots sowohl für Neuzuwanderer als auch für bereits hier lebende Migrantinnen und Migranten. Da aber für Niedersachsen ein flächendeckendes Erstberatungsangebot durch die MEB nicht realisiert werden kann, ist es erforderlich, auch das Landesprogramm in die Erstberatung einzubeziehen. Eine wichtige Zielrichtung einer Zusammenarbeit ist die Vermeidung von „weißen Flecken“ in der Migrationsberatung.
rungsprozess der Zugewanderten unterstützt als auch die Rahmenbedingungen für Integration verbessert. Die KMN bündelt und systematisiert Integrationsaktivitäten und gestaltet sie dadurch effektiver. Dieser auf Langfristigkeit und Kontinuität angelegte Dienst ist sowohl für die Umsetzung des Handlungsprogramms Integration als auch für das Zuwanderungsgesetz unverzichtbar.
Zu 1 bis 3: Die Zuständigkeit für die bundesfinanzierten Beratungsstellen liegt allein beim Bund. Aus welchen Gründen eine Umbenennung des Beratungsdienstes erfolgt ist, welche Auswirkungen die Umbenennung auf die Träger der Beratungsstellen hat und inwieweit sich die Tätigkeit der Beratungsstellen hierdurch verändert, obliegt allein dem Verantwortungsbereich des Bundes.
In der HAZ vom 19. Januar 2009 war zu lesen, dass die Landesregierung plant, dem Lehrermangel durch den vermehrten Einsatz von Quereinsteigern zu begegnen.
In den naturwissenschaftlichen Fächern wie Physik, Chemie, aber auch in Mathematik, Latein oder Religion behilft man sich bereits seit Längerem mit Lehrkräften, die zwar über eine fachliche, aber nicht über eine entsprechende pädagogische Ausbildung verfügen, um dem offenkundigen Unterrichtsmangel in diesen Fächern entgegenzutreten.
Zugleich häufen sich die Klagen darüber, wie unsozial die Schulbehörde mit diesem Personenkreis verfährt. Die betroffenen Lehrkräfte werden in der Regel schlechter bezahlt als ihre verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Von Beförderungen, Weiterbildungen und Aufstiegschancen sind sie weitgehend ausgeschlossen. Statt einer Anstellung mit Perspektive erhalten viele nur Zeitverträge, mit denen z. B. eine Entlohnung in den Ferien vermieden wird. Da es sich um keinen vorübergehenden Zustand handelt, teilt sich das Berufsbild an den Schulen mittlerweile in Lehrer erster und zweiter Klasse.
1. Wie viele sogenannte Quer- und Seiteneinsteiger (aufgeschlüsselt nach Schulform und Fächern) sind bereits jetzt an Niedersachsens Schulen tätig, und welchen Anteil am Unterricht in diesen Fächern gewährleisten sie?
2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um diese schlechten Arbeitsbedingungen für hoch qualifizierte und motivierte Menschen für den Schuldienst abzuschaffen?
3. Wie glaubt die Landesregierung auf Dauer den Unterricht in den Fächern sicherzustellen, in denen der derzeitige Arbeitsmarkt nicht ausreichend qualifizierten Lehrernachwuchs bereitstellt?
Die Landesregierung reagiert auf die doppelte Herausforderung, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu verbessern, mit einer konsequenten Einstellungspraxis und hohen Qualitätsmaßstäben bei der Auswahl der einzustellenden Lehrkräfte. In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt fast 20 000 Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen eingestellt. Es war und ist dabei eine Selbstverständlichkeit, dass Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung vorrangig vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Das Land investiert in hohem Umfang in die Lehrerausbildung und steht zudem in der Verantwortung, den qualifizierten Lehrkräften nach ihrer Ausbildung eine Zukunftsperspektive zu bieten.
Der unterrichtliche Einsatz von sogenannten Quereinsteigern kommt daneben sowohl an den allgemeinbildenden als auch an den berufsbildenden Schulen zum Tragen. Die Öffnung für die Teilnahme an Bewerbungs- und Auswahlverfahren wurde und wird durch die jeweiligen Bedarfslagen bestimmt. Dabei ist für die berufsbildenden Schulen der Einsatz von Quereinsteigern nicht nur zur Sicherung der Unterrichtsversorgung von Bedeutung. Aufgrund der hohen Anforderungen in der beruflichen Qualifizierung der Schülerinnen und Schüler werden durch Quereinsteiger zusätzliche Unterrichtspotenziale gewonnen, mit denen besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der Berufs- und Arbeitswelt eingebracht werden. An den berufsbildenden Schulen besteht deshalb für Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen mit Abschluss in bestimmten Fachrichtungen und mehrjähriger Berufserfahrung die Möglichkeit, in den Schuldienst direkt in das Beamtenverhältnis eingestellt zu werden.
In allen anderen Fällen erfolgt beim direkten Einstieg an den berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen aufgrund fehlender Laufbahnvoraussetzungen die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis nach den Grundsätzen des Tarifvertrags der Länder. An den allgemeinbildenden Schulen wird ein auf zwei Jahre, an den berufsbildenden Schulen ein auf drei Jahre befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Durch verpflichtend angebotene berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt das Land die Quereinsteiger beim Einstieg in den Schuldienst und sichert dadurch zugleich die Qualität von Unterricht. Nach endgültiger Feststellung der Eignung durch erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme wird die Umwandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Vertragslücke vorgenommen.
Im Übrigen wechseln auch Auszubildende der Lehrämter nicht direkt nach dem Studium in den Schuldienst, sondern absolvieren den eineinhalb bzw. zwei Jahre dauernden Vorbereitungsdienst, bevor sie als Lehrkräfte mit abgeschlossener Ausbildung am Bewerbungs- und Auswahlverfahren teilnehmen können. Das Land bietet ebenfalls Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Studium in bestimmten Bedarfsfächern oder Fachrichtungen die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und damit die vollständige Gleichstellung zu den Lehramtsstudenten an.
Deshalb kann vor dem Hintergrund der bestehenden Möglichkeiten des Quereinstiegs in den Schuldienst nicht von Lehrkräften erster und zweiter Klasse die Rede sein.
Zu 1: Im ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2008/2009 waren 421 Quereinsteiger an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und 362 Quereinsteiger an öffentlichen berufsbildenden Schulen tätig. Dies sind rund 1 % aller Lehrkräfte. An den allgemeinbildenden Schulen wird ca. 0,6 % des Unterrichts von Quereinsteigern erteilt, an den berufsbildenden Schulen 3,7 %. Die Quereinsteiger an den allgemeinbildenden Schulen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schultypen: 20 Quereinsteiger sind an Grundschulen oder mit Grundschulen kombinierten Schulen eingestellt, 120 an Hauptschulen oder Realschulen, je 37 an Kooperativen Gesamtschulen, 39 an Integrierten Gesamtschulen, 6 an Förderschulen und 199 an
Zu 3: Die Landesregierung wirbt seit Jahren unter Hervorhebung der besonders günstigen Einstellungschancen in den Mangelfächern für den Lehrerberuf. Weiterhin wurde die Zahl der Ausbildungsplätze für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasium um weitere 250 Stellen erhöht. Darüber hinaus ist geplant, die Bereitstellung des Sonderkontingents bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Bewerberinnen und Bewerber mit studiertem Mangelfach von derzeit 10 % auf 20 % auszuweiten.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Fachlehrermangel in wenigen Jahren aufgrund der ergriffenen Maßnahmen sowie eines Bedarfsrückgangs entschärfen wird.
des Finanzministeriums auf die Frage 14 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Krause-Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)