Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Lässt Niedersachsen Millionen für Kinderbetreuung ungenutzt?

Aus einer Übersicht des Bundesfamilienministeriums geht hervor, dass von den rund 37 Millionen Euro, die 2008 allein in Niedersachsen für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung stehen, die Landesregierung lediglich etwas mehr als 1 % bzw. 400 000 Euro abgerufen hat. Verschiedenen Presseberichten ist jedoch zu entnehmen, dass die von den Kommunen beantragten Mittel vom Land nicht rechtzeitig zugewiesen werden. Dabei könnte Niedersachsen genau wie beim IZBBProgramm des Bundes wiederum enorm von dem Bundesprogramm profitieren. Insgesamt 214 Millionen Euro stellt der Bund bis 2013 Niedersachsen zur Verfügung. Nach den aktu

ellen Angaben des Statistischen Bundesamtes belegte Niedersachsen in 2008 mit einer Betreuungsquote von 9,2 % bei den Kindern unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung im Bundesvergleich den letzten Platz.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Warum hat Niedersachsen 2008 nur 1 % der Bundesmittel abgerufen, und wie wurden die abgerufenen Mittel in Höhe von 400 000 Euro verteilt?

2. Welchen Antragstellern wurden die beantragten Summen und in welcher Höhe nicht rechtzeitig bewilligt?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit Niedersachsen bei der Kinderbetreuung nicht mehr den letzten Platz belegt?

Das Land Niedersachsen gewährt auf der Grundlage der zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung).

Die niedersächsischen Kommunen konnten erstmals zum 31. Juli 2008 auf der Grundlage der genannten Förderrichtlinie Anträge bei den Bewilligungsstellen einreichen. Der Landesschulbehörde liegen zurzeit 511 Förderanträge mit einem Zuwendungsvolumen von rund 72 Millionen Euro für 7 822 neue Krippenplätze vor. Hiervon konnten bisher 66 Anträge mit einem Zuwendungsvolumen von rund 5,735 Millionen Euro für 880 Plätze bewilligt werden.

Dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) als zuständige Bewilligungsbehörde für den Bereich Kindertagespflege liegen bisher 113 Förderanträge mit einem Zuwendungsvolumen von rund 1,666 Millionen Euro für 579 neue Plätze im Bereich der Kindertagespflege vor. Hiervon konnten 86 Anträge noch in 2008 mit einem Zuwendungsvolumen von rund 1,043 Millionen Euro für die Schaffung von 427 neuen Plätzen bewilligt werden.

Wenn unmittelbar nach Inkrafttreten einer neuer Förderrichtlinie die Mittel noch nicht in größerem Umfang abfließen, ist dies kein ungewöhnlicher Umstand, sondern hat auch damit zu tun, dass ein Förderprogramm erst einmal „ins Laufen“ gebracht

werden muss und die bewilligten Projekte von der Planungs- in die Bauphase kommen müssen, sodass die Bewilligungsbehörde entsprechend dem dargelegten Baufortschritt die Fördermittel anfordern und auszahlen kann. Ein Vergleich mit den anderen Ländern bestätigt dies. So haben beispielsweise Schleswig-Holstein oder RheinlandPfalz deutlich weniger Bundesmittel abgerufen. Drei Bundesländer haben in 2008 kein Geld aus Berlin abgerufen (Nordrhein-Westfalen, Sachsen- Anhalt, Thüringen). Dieses ist aber für das Jahr 2008 auch den engen Vorgaben des Bundes geschuldet. Nach den Bewirtschaftungsgrundsätzen zum Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ sind nicht verbrauchte Mittel des laufenden Jahres bis zum 1. Dezember an den Bund zurückzugeben. Ein Zugriff auf die Bundesmittel ist danach bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Nur unter Einhaltung dieses Stichtages kann die Umschichtung der Ausgabemittel seitens des Bundes sichergestellt werden. Für das Jahr 2008 wurden die nicht verbrauchten Mittel fristgemäß an den Bund zurückgemeldet, sodass die Haushaltsmittel des Jahres 2008 zusätzlich zu den Mitteln des Jahres 2009 zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Soweit von diesen insgesamt 152 Zuwendungsempfängern Geldbedarfsanforderungen vorlagen, wurden die entsprechenden Bundesmittel abgerufen und unverzüglich ausgezahlt. Für 2008 lagen der Landesschulbehörde für den Krippenausbau insgesamt Geldbedarfsanforderungen in Höhe von 72 733 Euro (Bundes- und Landesmittel) vor. Diese teilen sich wie folgt auf:

- Für die Maßnahme der Stadt Hildesheim in der Städt. KiTa Zeppelinstraße wurde der volle Zuwendungsbetrag in Höhe von 22 800 Euro ausgezahlt.

- Für die Maßnahme der Stadt Delmenhorst in der KiTa Süd wurde ein Teilbetrag von 14 500 Euro ausgezahlt.

- Für die Maßnahme der Stadt Herzberg am Harz im Kindergarten Regenbogen wurde ein Teilbetrag von 35 433 Euro ausgezahlt.

Darüber hinaus gingen für 2008 weitere Geldbedarfsanforderungen in Höhe von 65 326,93 Euro (Bundes- und Landesmittel) im Dezember 2008 ein. Die Bundesmittel konnten aus den genannten Gründen nicht mehr beim Bund angemeldet wer

den, weil die Frist für die Anmeldung nach der Bund-Länder-Vereinbarung bereits abgelaufen war. Inzwischen sind die angeforderten Beträge an die Antragsteller ausgezahlt. Zudem liegen inzwischen für 2009 weitere Geldbedarfsanforderungen über insgesamt 193 768,75 Euro (Bundes- und Landesmittel) vor. Die Bundesmittel sind inzwischen eingegangen, sodass die Auszahlung zeitnah erfolgen kann.

Für den Bereich Kindertagespflege wurde allen Zuwendungsempfängern, die noch 2008 eine Be

willigung erhalten haben, von der Bewilligungsbehörde die Möglichkeit gegeben, den bewilligten Betrag bis Ende 2008 abzurufen. Einige Zuwendungsempfänger haben sich aber erst für einen späteren Abruf entschieden. Für 2008 lagen dem LS Mittelabrufe in Höhe von 348 518,60 Euro (330 175,52 Euro Bundesmittel und 18 343,08 Euro Landesmittel) vor, denen auch in voller Höhe entsprochen wurde.

Die Verteilung war wie folgt:

Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung Förderjahr 2008 Zuwendungen an Jugendhilfeträger im Bereich Kindertagespflege

Bund Land Jugendhilfeträger

Bewilligte Summen Ausgezahlt

Ausgezahlt

Ammerland LK 14.440,00 € 10.450,00 € 9.900,00 € 550,00 €

Aurich LK 40.650,00 € 34.319,63 € 32.513,33 € 1.806,30 €

Braunschweig Stadt 12.970,53 € 12.970,53 € 12.287,87 € 682,66 €

Celle LK 4.465,00 € - € - € - €

Cuxhaven LK 9.940,05 € - € - € - €

Delmenhorst Stadt 100.380,00 € - € - € - €

Emsland LK 16.500,00 € - € - € - €

Gifhorn LK 37.125,00 € - € - € - €

Göttingen LK 23.262,08 € 19.706,42 € 18.669,24 € 1.037,18 €

Hannover Stadt 25.467,20 € - € - € - €

Springe Stadt 7.503,10 € - € - € - €

Helmstedt LK 121.174,00 € - € - € - €

Hildesheim LK 23.205,87 € 23.205,87 € 21.984,51 € 1.221,36 €

Hildesheim Stadt 10.939,42 € 10.939,42 € 10.363,66 € 575,76 €

Holzminden LK 32.500,00 € - € - € - €

Leer LK 13.467,66 € 13.467,66 € 12.758,84 € 708,82 €

Lüchow-Dannenberg LK 4.500,00 € - € - € - €

Lüneburg LK 3.605,05 € - € - € - €

Lüneburg Stadt 27.410,11 € - € - € - €

Nienburg LK 61.251,61 € - € - € - €

Oldenburg LK 195,36 € - € - € - €

Osnabrück LK 31.402,55 € 11.902,55 € 11.276,10 € 626,45 €

Osterode LK 10.339,95 € 7.770,50 € 7.361,53 € 408,97 €