Das Land Niedersachsen hatte im Juni 2006 als erstes Bundesland eine Ausnahmegenehmigung für den Probebetrieb einer Fahrzeugkombination aus Sattelzugmaschine, Auflieger und zusätzlichem Anhänger (den sogenannten Gigaliner) erteilt. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte sich im Oktober 2008 allerdings gegen eine bundesweite Zulassung ausgesprochen. Demgegenüber plädierte neben Baden-Württemberg und NordrheinWestfalen auch Niedersachsen für eine Einführung der Gigaliner.
Eine kürzlich im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte Studie kommt zu dem Schluss, dass eine Zulassung der Gigaliner in ganz Europa sinnvoll wäre. Die Ersparnisse beim Straßengütertransport seien größer als mögliche Zusatzkosten infolge einer stärkeren Belastung von Straßen und Brücken. Bei einer EU-weiten Zulassung sei wegen des effektiveren Spritverbrauchs mit einer CO2Verringerung um 3,6 %zu rechnen. Außerdem würden wegen des höheren Transportgewichts pro Kilometer 13 % weniger Fahrzeuge benötigt.
In Schweden, Dänemark und den Niederlanden sind die Gigaliner schon seit längerer Zeit zugelassen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat wiederholt seine ablehnende Haltung hinsichtlich der Zulassung solcher Fahrzeuge deutlich gemacht.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, neue Initiativen zur EU-weiten Zulassung der Gigaliner zu prüfen.
1. Wie bewertet die Landesregierung insbesondere vor dem Hintergrund des prognostizierten Anstiegs des Güterverkehrs bis zum Jahr 2015 um 60 % das Fazit der Studie, nach der eine Zulassung der Fahrzeuge in ganz Europa sinnvoll wäre?
2. Wie bewertet die Landeregierung die Behauptung der Gigaliner-Gegner, nach der es durch die EU-weite Zulassung dieser überlangen Fahrzeuge zu einer massiven Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße kommen könnte?
Der im Juni 2006 mit drei 25 m langen Fahrzeugkombinationen gestartete Modellversuch hat prinzipiell gezeigt, dass solche Fahrzeuge ohne Probleme auf bestimmten Routen verkehren können. Bei Einhaltung der heutigen Gewichtsgrenze von 40 t ergeben sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur. Auf der anderen Seite kann der Gigaliner durch seine größeren Ladevolumina einen nachhaltigen Beitrag zur Entlas
tung der Autobahnen leisten. Damit verbunden sind Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß.
Angesichts der immer stärker steigenden Güterverkehrsmengen ist es für die Landesregierung unverständlich, dass sich der Bundesverkehrsminister einer sachlichen Diskussion des Themas verschließt - umso mehr, als auch die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie der niedersächsische Modellversuch.
Zu 1: Die Ergebnisse der EU-Studie decken sich im Kern mit den Ergebnissen des niedersächsischen Pilotversuchs und belegen, dass die innovativen Fahrzeuge viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Lkw bieten: mehr Effizienz beim Transport, weniger Betriebskosten bei rund 30 % Treibstoffersparnis und 30 % Schadstoffreduzierung. Das ist gleichermaßen gut für die Wirtschaft und für die Umwelt.
Bei einer sinnvollen Gewichtsbeschränkung auf 40 t, wie im niedersächsischen Modellversuch, sind keine stärkeren Schädigungen der Infrastruktur im Vergleich zu herkömmlichen Lkw zu erwarten.
Zu 2: Wenn man die heutige Auslastung der Autobahnen auf den Hauptachsen in Niedersachsen betrachtet, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass der Straßengüterverkehr in seiner heutigen Form an seine Grenzen stößt. Auch unter Nutzung aller Optimierungsmöglichkeiten auf der Straße, wie beispielsweise einer besseren Verkehrslenkung oder dem Einsatz von Gigaliner, wird der Straßengüterverkehr nur einen Teil der prognostizierten Steigerung von 60 % tragen können. Die anderen Verkehrsträger werden deshalb erheblich dazu beitragen müssen, dass das erwartete Gesamtverkehrsvolumen überhaupt bewältigt werden kann. Insofern rechnet die Landesregierung nicht mit einer massiven Verlagerung von der Schiene auf die Straße, sondern geht davon aus, dass die Steigerungen von allen Verkehrsträgern gemeinsam getragen werden müssen.
Zu 3: Auf das Land Niedersachsen beschränkte Initiativen erscheinen aus heutiger Sicht nicht sinnvoll, da die erhofften positiven Effekte zur Entlastung der Autobahnen erst bei einer EU
weiten Umsetzung des Konzepts ihre Wirkung entfalten können. Die Landesregierung verfolgt deshalb mit großem Interesse die Entwicklungen in Brüssel und begrüßt die Ankündigung der EU, sich in den kommenden Monaten mit diesem Thema zu befassen. Auch die von der Kommission angekündigte Fortführung der Studie, die insbesondere mögliche Verschiebungen zwischen den Verkehrsträgern untersuchen soll, wird von der Landesregierung unterstützt.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 53 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Im Hospiz Infobrief 1/2009 war u. a. zu lesen, dass rheinland-pfälzische Polizisten zum Thema Demenz geschult werden, um auf den Umgang mit Demenzkranken vorbereitet zu sein. Im polizeilichen Alltag treten immer häufiger Situationen auf, in denen die Beamten mit an Demenz erkrankten Menschen konfrontiert sind, besonders bei der Suche nach Vermissten oder bei dem Auffinden augenscheinlich verwirrter Menschen. Deshalb werden nun Workshops angeboten. Außerdem bekommt das Thema einen festen Platz in der Ausbildung. Das Projekt ist bislang bundesweit einzigartig.
2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen Hilfestellung zu ermöglichen?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung darüber hinaus, um an Demenz erkrankten Menschen und ihren Angehörigen Hilfestellung zu ermöglichen?
Die Versorgung demenzkranker Menschen rückt immer stärker in den Blickpunkt der Gesellschaft - und wird in Zukunft mehr und mehr als eine der großen Herausforderungen an die Sozial- und Gesundheitspolitik wahrgenommen werden müssen. Bereits jetzt sind über 1 Million Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Diese Zahl wird sich nach den vorliegenden Prognosen aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung in Zukunft noch erheblich vergrößern.
Menschen mit Demenz stellen das Hilfesystem unseres Staates vor besondere Anforderungen. Dies betrifft zum einen den Umgang der beteiligten Behörden mit den Betroffenen und ihren Angehörigen und zum anderen eine gute pflegerische Versorgung. Die traditionellen Angebote müssen daher durch neue Konzepte ergänzt werden.
Zu 1: Der Landesregierung ist das Projekt in Rheinland-Pfalz zum Thema Demenz bekannt: Auf Initiative der dortigen Landeszentrale für Gesundheitsförderung sind in den Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz 12 000 Broschüren zum Thema Demenz verteilt sowie jeweils Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt worden.
Bei der niedersächsischen Polizei ist der Umgang mit demenzkranken Menschen integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizeiakademie Niedersachsen. Im Bachelorstudium wird sowohl im ersten als auch im dritten Studienjahr das Themenfeld „Umgang mit psychisch auffälligen Personen“ im Rahmen des modularen Studienaufbaus behandelt. In diesem Themenfeld werden die Studierenden auch auf den Umgang mit Demenzkranken vorbereitet. Im Rahmen der zentralen Fortbildung an der Polizeiakademie ist das Thema „Umgang mit Demenzkranken“ Bestandteil in mehreren Seminaren. Dort werden sowohl Grundkenntnisse als auch psychologisches Handlungswissen vermittelt. Darüber hinaus wird im Rahmen des Audits „Beruf und Familie“ in der Polizei Niedersachsen das Thema Demenz auch unter dem Aspekt der Pflege von Angehörigen behandelt. Das Aus- und Fortbildungskonzept der Polizei unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Veränderten Bedarfen wird kurzfristig Rechnung getragen und das Aus- und Fortbildungsangebot daraufhin angepasst.
Seit 2004 fördert das Land die ambulanten gerontopsychiatrischen Kompetenzzentren in Hannover (Caritas Forum Demenz) und Braunschweig (Ge- rontopsychiatrische Beratung Kompetenznetzwerk Südostniedersachsen vom ambet e.V.). Tätigkeitsfelder der beiden Zentren sind die Unterstützung der lokalen, regionalen und landesweiten gerontopsychiatrischen Versorgungsangebote
durch Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch, die Weiterentwicklung kooperativer vernetzter Strukturen zu Verbundsystemen, die Qualifizierung durch Fortbildung und Fachtagungen sowie die Verknüpfung professioneller Arbeit und bürgerschaftlichen Engagements.
Versicherte, denen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung attestiert wird, können ab dem 1. Juli 2008 je nach Betreuungsbedarf einen Grundbetrag bzw. einen erhöhten Betrag für zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Personen mit einem vergleichsweise geringeren allgemeinem Betreuungsaufwand den Grundbetrag, Personen mit einem im Verhältnis dazu höheren allgemeinem Betreuungsbedarf den erhöhten Betrag. Der vorgesehene Betreuungsbetrag ist von ehemals 460 Euro jährlich auf bis zu 100 Euro monatlich bzw. 200 Euro monatlich, also auf 1 200 Euro (Grundbetrag) bzw. 2 400 Euro (erhöhter Betrag) jährlich angehoben worden. Diese Leistungen erhalten Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - auch dann, wenn ihnen noch keine Pflegestufe zugeordnet werden kann („Pflegestufe 0“).
Pflegebedürftige Personen, für die ein besonderer Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung gegeben ist - hierzu gehören in der Mehrzahl demenziell Erkrankte -, werden oftmals von Familienangehörigen - meist Frauen - versorgt. Die häusliche Situation belastet die Angehörigen häufig in erheblicher Weise. Daher muss vor allem die Versorgung im häuslichen Bereich gestärkt werden. Dies wird auch von den Betroffenen selbst immer wieder eingefordert. Gerade für demenziell Erkrankte ist der Erhalt der vertrauten Umgebung von immenser Bedeutung. Sie möchten solange wie möglich in der vertrauten Umgebung und von Angehörigen betreut werden. Zielsetzung muss es daher sein, die Angehörigen zumindest zeitweise von der Beaufsichtigung und Betreuung zu entlasten, um so einen Verbleib der demenziell Erkrankten in der Familie zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese Entlastung wird von den sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten gewährleistet, von denen es in Niedersachsen derzeit rund 280 gibt. Die Betroffenen werden durch eh
renamtliche Helferinnen und Helfer stundenweise und nach fachlicher Anleitung betreut. Die Angehörigen können diese Zeit zur Erholung oder für eigene Aktivitäten nutzen. Auf diese Weise wird die häusliche Situation stabilisiert und gleichzeitig eine kostenintensive vollstationäre Unterbringung vermieden oder zumindest verzögert. Bereits seit 2004 fördert das Land den landesweiten Aufbau dieser Angebote. Das Fördervolumen aus Landesmitteln betrug im Jahre 2008 1,19 Millionen Euro.
Die unter b) näher bezeichneten Leistungen der Pflegekasse können für Leistungen der niedrigschwelligen Betreuungsangebote eingesetzt werden.
Das Land hat mit der Förderung der wissenschaftlichen Evaluation der Pflegeoase in Holle, Landkreis Hildesheim, eine neue modellhafte Form der Betreuung für Menschen mit schwerster Demenz erprobt. Die Pflegeoase wurde im Rahmen einer Pressekonferenz im September 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zielgruppe dieses Pflegekonzeptes sind demenziell erkrankte Menschen in einem fortgeschrittenen und daher mit hohem pflegerischen Aufwand verbundenen Krankheitsstadium (Pflegestufe 3 - Härtefälle), die im Rahmen einer Gruppenbetreuung für sechs bis acht Personen gemeinschaftlich versorgt werden. In der Einrichtung selbst werden vielfältige Formen der Gestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes sowie unterschiedliche Betreuungs- und Aktivierungsmöglichkeiten angeboten. Die Rahmenbedingungen der Pflege sind dem individuellen Erleben und Empfinden der demenziell Erkrankten angepasst und berücksichtigen die persönlichen Interessen, Talente und Bedürfnisse der Betroffenen.
Der Landesfachbeirat Psychiatrie hat im Auftrag der Landesregierung ein zukunftsfähiges Konzept für ein abgestuftes flächendeckendes System der Versorgung und Unterstützung von Menschen mit demenziellen Erkrankungen entwickelt. Das dem Sozialministerium seit Dezember 2008 vorliegende Konzept - mit den sich daraus ergebenden Hinweisen auf weitere erforderliche Schritte - wird zurzeit hausintern abgestimmt.
Das Verteilungsvolumen aus Mitteln der Pflegeversicherung nach § 45 c SGB XI zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben wurde im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes von 10 Millionen Euro pro Jahr auf 25 Millionen Euro angehoben. Diese Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Da die Länder diese Mittel der Pflegekassen bei Inanspruchnahme in gleicher Höhe gegenfinanzieren müssen, stehen für die Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes damit bundesweit insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufstockung des Verteilungsvolumens der Pflegekassen gibt auch Niedersachsen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten, die für die nachfolgenden weiteren Maßnahmen genutzt werden sollen: