Das Internet ist für eine steigende Zahl von Menschen eine regelmäßige Informationsquelle. Für den Staat und die Politik bietet das Internet die Möglichkeit, durch ein hohes Maß an Transparenz und Informationsvielfalt über die Tätigkeit aller staatlichen Institutionen aufzuklären und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verstärken.
Anhand der Besucherzahlen der Internetseiten der Landesregierung (Staatskanzlei, Ministe- rien, Landesbehörden) lässt sich nicht nur das Interesse der Bürgerinnen und Bürger able
Allerdings ist auch bekannt, dass auf vielen Internetseiten die Besucherinnen und Besucher durch ihre IP-Adresse, den Zeitpunkt des Besuchs und die angeklickten Webseiten protokolliert werden und dadurch im Einzelfall auch identifiziert werden können.
1. Wie haben sich die Besucherzahlen der Internetseiten der Landesregierung (Staatskanz- lei, Ministerien, Landesbehörden) in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte einzeln auflis- ten)?
2. Wie lange und aus welchen Gründen werden auf welchen Internetseiten der Landesregierung die IP-Adressen der Besucherinnen und Besucher protokolliert und gespeichert?
3. Aus welchen Anlässen und zu welchem Zweck ist es in den letzten Jahren zu einer Identifizierung von Besucherinnen und Besuchern auf Webseiten der Landesregierung gekommen?
Der Internetzugang für die Landesverwaltung ist beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) eingerichtet. Der LSKN betreibt das Internet ContentManagement-Systems (CMS) des Landes, in dem die Webseiten der Landesdienststellen gespeichert und gesichert sind. Derzeit sind die Webseiten des Internet CMS von 200 Landesdienststellen für Besucherinnern und Besucher zugänglich. Im Monat Januar 2009 waren auf diesen Webseiten insgesamt 2 243 776 Besuche zu verzeichnen.
Zu 1: Die monatliche Entwicklung der Besucherzahlen kann für den Zeitraum ab November 2007 aufgezeigt werden. Für den Zeitraum vor November 2007 sind keine auswertbaren Daten mehr vorhanden. Die Entwicklung der Besucherzahlen ist der als Anlage beigefügten statistischen Auswertung zu entnehmen.
Zu 2: Die Aufbewahrung der Logdateien richtet sich nach der Dienstanweisung des LSKN zur Aufbewahrung von Protokolldateien auf Internetwebservern. Eine Aufbewahrung der Protokolldateien mit vollständigen IP-Adressen erfolgt danach für die Dauer von zwei Monaten. Danach werden diese Logdateien gelöscht. Die Aufbewahrung dient der Nachverfolgung von Angriffen auf die Webserver.
Der Statistik der Webzugriffe dienen Logdateien, in denen die IP-Adressen der Besucherinnen und Besucher anonymisiert wurden. Eine Nachverfolgung der Besucherinnen und Besucher ist mit diesen Logdateien nicht möglich. Diese Daten werden für einen längeren Zeitraum als zwei Monate aufbewahrt, um eine Auswertung der Zugriffszahlen während eines Jahreszeitraumes zu ermöglichen.
Zu 3: Es gab bisher lediglich im Jahr 2008 einen Fall, in dem eine IP-Adresse aus den Logdateien weitergegeben werden musste. Es handelte sich hierbei um eine Strafanzeige gegen einen Eintrag in einem Gästebuch. Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Fall einen richterlichen Beschluss zur Herausgabe einer IP-Adresse beim LSKN vorgelegt. Inwieweit die Herausgabe der IP-Adresse tatsächlich zu einer Identifizierung der Besucherin oder des Besuchers geführt hat, ist hier nicht bekannt, da für die Identifizierung noch die Zuordnung dieser IP-Adresse zu einer bestimmten Person durch den Internetprovider erforderlich ist.
Anlage: Statistische Auswertung der Besucherzahlen der Dienststellen-Webseiten des Internet CMS für den Zeitraum November 2007 bis Januar 2009
Die Bundesregierung hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 nicht nur die Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen, deren Mehrertrag seitdem zu einem erheblichen Teil den Bundesländern zufließt, sondern im gleichen Zuge wurden die den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel aus der Bahnprivatisierung vom Bund anteilig gekürzt. Für Niedersachsen bedeutete dies eine Minderung des Regionalisierungsmittelbetrages vom Bund in der Größenordnung von 50 Millionen Euro jährlich, während es in der Landeskasse eine Mehreinnahme aus der Mehrwertsteuererhöhung von deutlich mehr als 500 Millionen Euro jährlich zu verzeichnen gibt. Aufgrund der landesweiten Proteste wegen drohender massiver Angebotseinschränkungen im ÖPNV wurde 2007 von den Koalitionsfraktionen FDP und CDU ein landeseigener jährlicher Ausgleichsbetrag von 15 Millionen Euro in die Haushaltsberatungen für 2008 und 2009 eingebracht. Durch erhebliche Zusatzmittel der fi
nanziell weiter klammen Kommunen konnte bisher zusammen mit den Landesmitteln ein Großteil der andernfalls nötigen Angebotseinschränkungen im niedersächsischen ÖPNV vermieden werden.
Aktuell laufen in den zuständigen Gremien des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) , der Region Hannover und der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) erneut die Diskussionen über massive Einschnitte, weil in den kommenden Wochen die Entscheidungen über das Verkehrsangebot ab dem Fahrplanwechsel 2009 auf 2010 zu treffen sind. Ohne schnelle und klare administrative und/oder politische Signale zu einer Verstetigung der bisherigen Landesausgleichsmittel zumindest noch für die Jahre 2010 und 2011 werden die 2008 noch knapp vermiedenen flächendeckenden Zug- und Busabbestellungen in Niedersachsen nun ab 2010 Realität.
1. Wie verteilten sich in 2008 und 2009 die 15 Millionen Euro Zusatzfördermittel des Landes auf den ZGB, die Region Hannover und die LNVG?
2. Welche Angebotseinschränkungen im ÖPNV konnten konkret durch diese Landesmittel und parallele Zusatzmittel und -maßnahmen der Aufgabenträger bisher vermieden werden?
3. Wann und wie wird die Landesregierung für die Sicherung des ÖPNV Angebotes zumindest für 2010 und 2011 die Fortschreibung der bisherigen Zusatzfördermittel des Landes von 15 Millionen Euro jährlich sicherstellen?
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2007 war im Kapitel 08 03 des Landeshaushalts eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30 Millionen Euro, kassenwirksam in den Jahren 2008 und 2009 in Höhe von je 15 Millionen Euro, veranschlagt worden. Die Mittel waren/sind bestimmt für Zuweisungen an die SPNV-/ÖPNV-Aufgabenträger und dienten/dienen als teilweise Kompensation für die Reduzierung der Zuweisung nach § 7 Abs. 1 und 5 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) infolge der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund.
Zu 1: In den Jahren 2008 und 2009 sind die Mittel von 15 000 000 Euro p. a. wie folgt zugewiesen worden:
Zu 2: In den Jahren 2008 und 2009 konnten aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 genannten Beträge folgende SPNV-/ÖPNV-Angebotseinschränkungen vermieden werden:
Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 687 727 56 Euro (Bedarf laut Anlage 1: 8 287 689,00 Euro; zugewiesener Betrag: 7 599 961,44 Euro) wurde in den Jahren 2008 und 2009 aus einbehaltenen Bestellerentgelten bei Zugausfällen aufgrund von Baumaßnahmen finanziert.
Zu 3: Die Planungen für die Aufstellung des Landeshaushalts 2010 beginnen derzeit. Als teilweise Kompensation für die Reduzierung der Zuweisung nach § 7 Abs. 1 und 5 NNVG infolge der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund ist beabsichtigt, für Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Bestellung von SPNV-/ÖPNV-Betriebsleistungen Mittel auch ab 2010 zu veranschlagen. Ob und in welcher Höhe hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird im Rahmen des Budgetrechts des Niedersächsischen Landtages entschieden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 52 der Abg. Björn Thümler und Ernst-August Hoppenbrock (CDU)
3 Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG): die Verteilung erfolgte in analoger Anwendung nach § 7 Abs. 5 Nr. 4 NNVG ( ⅔ -Einwohner- / ⅓- Flächenanteil )