1. Gibt es konkrete Pläne, das Sozialgericht Oldenburg zu verkaufen, und, wenn ja, wie sieht das Nachnutzungskonzept aus?
Das Elisabeth-Anna-Palais, der Dienstsitz des Sozialgerichts Oldenburg, wurde Ende des 19. Jahrhunderts errichtet und seither mehrmals umgestaltet. Vor allem aufgrund seiner inneren Strukturen entspricht das Objekt nicht mehr im vollen Umfang den Anforderungen an ein zeitgemäßes Gerichtsgebäude. Die Planung einer anderweitigen Unterbringung des Sozialgerichts ist daher durchaus nahe liegend, insbesondere wenn das Land die Liegenschaft zu einem guten Preis verkaufen kann. Angesichts des eventuellen Verkaufs wurden Bauinvestitionen in das Gebäude vorerst auf zwingend erforderliche Maßnahmen beschränkt.
Gleichzeitig genießt das Elisabeth-Anna-Palais als bedeutendes Baudenkmal in exponierter Lage unmittelbar am Schlossgarten die besondere Aufmerksamkeit der Denkmalpflege und der städtischen Bauleitplanung. Zwar obliegt der Verkauf eines landeseigenen Baudenkmals insoweit keinem Genehmigungsvorbehalt seitens der Denkmalschutzbehörden; das hat mein Haus bereits vor Jahren grundsätzlich mit dem MWK geklärt. Aber natürlich beachten wir beim Verkauf die Belange des Denkmalschutzes. Die untere Denkmalschutzbehörde hat die Planungen für das ElisabethAnna-Palais bereits sehr frühzeitig begleitet und ihre Auflagen formuliert. Weiterhin haben wir gegenüber dem Investor klargestellt, dass wir ihm das Gebäude nur verkaufen, wenn eine angemessene und wirtschaftlich darstellbare Ersatzunterbringung für das Sozialgericht Oldenburg gefunden wird, wenn die Stadt Oldenburg die Planungen mit trägt und durch das Projekt in ihrer städtebaulichen Entwicklung unterstützt wird.
Zu 1: Es ist vorgesehen, das Elisabeth-AnnaPalais an einen Investor zu verkaufen, der dort ein hochwertiges Hotelprojekt realisieren will.
Zu 2: Die oberste Denkmalschutzbehörde wurde bereits bei den ersten Verkaufsüberlegungen informell unterrichtet und hat keine Einwendungen erhoben.
In der Jahresbilanz der Niedersächsischen Landesregierung vom 24. Februar 2009 heißt es: „Beim Ausbau der erneuerbaren Energien konnte das Land Niedersachsen im Jahr 2008 seine Spitzenstellung weiter ausbauen. So sind heute bei der installierten Leistung zur Stromerzeugung in Deutschland mehr als 25 % der Windkraftanlagen und mehr als 37 % der Biogasanlagen in Niedersachsen errichtet.“
In dem Positionspapier der Landesregierung zum Klimaschutz, das vom Kabinett Anfang des Jahres 2009 beschlossen worden ist und das als Hochglanzbroschüre unter dem Titel „Der Klimawandel als Herausforderung für Staat und
Gesellschaft“ veröffentlicht wurde, werden den erneuerbaren Energien „eine Schlüsselstellung für Klimaschutz und nachhaltige Energiepolitik“ zugesprochen. Zugleich aber betont die Landesregierung in demselben Positionspapier, dass sie „ausdrücklich nicht die Einführung zusätzlicher rechtlicher Verpflichtungen, um den Anteil erneuerbarer Energien in Niedersachsen zu erhöhen“, erwägt.
Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), das die Nutzung erneuerbarer Energien nur für Neubauten vorschreibt, räumt den Ländern in § 3 Abs. 2 ausdrücklich die Möglichkeit ein, eine Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festzulegen. Fachleute gehen davon aus, dass ein Durchbruch für die Nutzung erneuerbarer Energien nur durch eine intensivierte Nutzung im Gebäudebestand forciert werden kann.
1. Warum lehnt es die Landesregierung in dem Positionspapier „nach Lage der Dinge ab, das 2008 vom Bundesgesetzgeber beschlossene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz um landesspezifische Vorgaben für den Gebäudebestand zu ergänzen“, und welche Gründe („Lage der Dinge“) hat sie dafür?
2. Welche Förderinstrumente und Fördergelder stellen der Bund bzw. die KfW zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, insbesondere im Gebäudesektor, bereit?
3. Welche Förderinstrumente und Fördergelder stellt das Land Niedersachsen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, insbesondere im Gebäudebestand, bereit, und welche Erfolgsaussichten für die Schlüsselenergie erneuerbare Energie sieht die Landesregierung bei diesem Förderinstrumentarium ohne gesetzliche Verpflichtung?
Niedersachsen hat bei den erneuerbaren Energien eine ausgezeichnete Bilanz. Niedersachsen ist das führende Windenergieland. Ein Viertel der gesamten installierten Windkraftleistung Deutschlands befindet sich in Niedersachsen. Zudem ist Niedersachsen führend bei Biogas und steht mit einem Anteil von 25 % an der gesamten installierten elektrischen Leistung von Biogasanlagen in Deutschland an der Spitze der Stromproduktion aus Biogas. Die 710 niedersächsischen Anlagen verfügen über eine installierte elektrische Leistung von insgesamt etwa 365 Megawatt. Sie erzeugen damit ca. 2,7 Millionen Megawattstunden Strom im Jahr und decken derzeit einen Anteil von fast 5,4 % des niedersächsischen Strombedarfs. Zunehmend wird beim Betrieb dieser Biogasanlagen auch die Wärme für Heizungs- und Trocknungszwecke eingesetzt.
Zu 1: Der Einsatz regenerativer Wärmeenergie ist schon heute in vielen Fällen wettbewerbsfähig, wie insbesondere das Beispiel der festen Biomasse zeigt. So kommen gegenwärtig in Niedersachsen ca. 1,1 Millionen Einzelöfen und Pelletheizungen sowie etwa 1350 Hackschnitzelanlagen im Leistungsbereich bis 1 Megawatt Feuerungswärme zur Anwendung. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung weiterer landesspezifischer Vorgaben für die Nutzung regenerativer Wärmeenergie im Gebäudebestand mit dem Prinzip eines effizienten Klimaschutzes nicht vereinbar. Zudem ist die Einführung solcher Vorgaben unter dem Gesichtspunkt einer schlanken und effizienten Verwaltung abzulehnen, da hierdurch ein unverhältnismäßig großer Vollzugsaufwand entstünde.
Zu 2: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die neuen Richtlinien gelten für ab dem 1. März 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EEWärmeG) um.
Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungspflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist. Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt. Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind damit z. B. förderfähig: die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche, Solarkollek
toranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina, automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung, handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel) sowie effiziente Wärmepumpen.
Mit dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einer zinsgünstigen Finanzierung unterstützt. Im Programmteil „Standard“ wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert, z. B. Windkraft- oder Photovoltaikanlagen. Besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmenutzung werden im Programmteil „Premium“ gefördert, z. B. große Solarkollektoranlagen oder BiomasseAnlagen zur Verbrennung fester Biomasse.
Schließlich gewährt der Bund auf der Grundlage der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung den Ländern Finanzhilfen nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur energetischen Erneuerung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Kommunen (Investitionspakt). Fördergegenstand sind die Kosten für Maßnahmen zur Minderung des Primärenergiebedarfs, insbesondere zur Minderung des Bedarfs an fossiler Energie einschließlich des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Für Niedersachsen hat der Bund mit der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt 2008 im Rahmen der Drittelfinanzierung Zuschüsse in Höhe von rund 19 Millionen Euro bereitgestellt. Der Fördermittelanteil des Bundes ist mit der Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt 2009 auf rund 27 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Land Niedersachsen hat den Investitionspakt 2008 durch eine eigene Förderrichtlinie umgesetzt und im Rahmen der Drittelfinanzierung (Bund, Länder, Kommunen) weitere 19 Millionen Euro als Zuschüsse vorrangig für Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage bereitgestellt. Im Rahmen der „Initiative Niedersachsen“ ist auch die Gegenfinanzierung des Investitionspakts 2009 sichergestellt worden. Hier werden- wie vom Bund- ebenfalls 27 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
tische Modernisierung von Bestandsimmobilien, die bis zum 31. Dezember 1983 fertiggestellt worden sind, als einer der Schwerpunkte gefördert. Die Förderung erfolgt sowohl bei Mietwohnungen als auch bei selbst genutztem Wohneigentum mit anfänglich zinslosen Baudarlehen in Höhe von 40 % der Maßnahmekosten. Zu den förderfähigen Investitionen zählen auch Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, um insbesondere die Erneuerung veralteter Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe zu beschleunigen. Zudem wird die Landesregierung zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Gebäuden in Kürze die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des Energiemanagements (Energieeffizienzrichtli- nie) in Kraft setzen. Es sollen vorrangig Projekte gefördert werden, bei denen die benötigte Wärmeenergie aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Typischerweise stehen hierbei kommunale Energieverbrauchsschwerpunkte, wie z. B. Krankenhäuser, Schulzentren, die mit weiteren großen Wärmeverbrauchern verbunden werden, im Mittelpunkt.
Insgesamt kommt es aus Sicht der Landesregierung in den nächsten Jahren darauf an, die erneuerbaren Energien in Niedersachsen auf allen Feldern konsequent weiter auszubauen. Das zur Verfügung stehende Förderinstrumentarium von Land und Bund bietet hierzu ausreichende finanzielle Anreize. Insofern wird sich die Landesregierung auch in Zukunft vor allem auf die Bereitstellung und Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen konzentrieren.
In der Jahresbilanz der Niedersächsischen Landesregierung vom 24. Februar 2009 heißt es: „Im Herbst 2008 wurde die Regierungskommission ‚Klimaschutz’ von der Landesregierung eingesetzt. In der Kommission sind die wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen des Landes Niedersachsen vertreten. Sie soll u. a. die Niedersächsische Landesregierung hinsichtlich der Strategien zur Energie- und Ressourceneffizienz beraten. Ein erster Bericht liegt vor.“
1. Wann hat sich die Regierungskommission konstituiert, und wie oft hat sie mit welchen konkreten bisherigen Ergebnissen getagt?
2. Wann haben sich die Arbeitskreise der Regierungskommission zu welchen Themen konstituiert, wie oft haben sie bisher getagt, und welche Zwischenergebnisse liegen vor?
3. Handelt es sich bei dem in der Jahresbilanz erwähnten „ersten Bericht“ um ein originäres Produkt der Regierungskommission, oder ist damit die Hochglanzbroschüre „Der Klimawandel als Herausforderung für Staat und Gesellschaft“ gemeint, die nicht einen Bericht der Regierungskommission, sondern einen Beschluss der Landesregierung beinhaltet?
Zu 1: Die konstituierende Sitzung der Regierungskommission Klimaschutz fand am 30. Oktober 2008 statt. In der ersten regulären Sitzung am 24. November 2008 verständigte sich die Regierungskommission auf die Einrichtung von vier Arbeitskreisen in den Bereichen „Energie und Klimaschutz“, „Klimafolgenanpassung“, „Bildung“ sowie „Mobilität und Innovation“ und legte die thematischen Schwerpunkte für die Arbeitskreisberatungen fest. Am 22. Januar 2009 fand eine Sondersitzung der Regierungskommission statt, auf der den Kommissionsmitgliedern von Vertretern des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz die Kernaussagen und wesentlichen Inhalte des Entwurfes eines Positionspapiers Klimaschutz der Landesregierung vorgestellt wurden. In der Sitzung am 24. Februar 2009 informierte Staatssekretär Dr. Birkner die Regierungskommission über das von der Landesregierung in der Kabinettssitzung am 17. Februar 2009 beschlossene Positionspapier Klimaschutz. Im weiteren Verlauf der Sitzung fasste die Regierungskommission einen Beschluss über die personelle Besetzung der Arbeitskreise.
Zu 2: Die vier Arbeitskreise „Energie und Klimaschutz“, „Klimafolgenanpassung“, „Bildung“ sowie „Mobilität und Innovation“ werden sich Ende März 2009 konstituieren und mit den inhaltlichen Beratungen beginnen.
Zu 3: Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 17. Februar 2009 das Positionspapier Klimaschutz beschlossen. Damit hat die Landesregierung eine klimapolitische Standpunktmarkierung vorgenommen, um den in der Regierungskommission „Klimaschutz“ institutionalisierten Prozess einer von allen gesellschaftlichen Akteuren getragenen Weiterentwicklung der niedersächsischen Klimaschutzpolitik anzuregen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 22 der Abg. Ronald Schminke, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)