Ich will an dieser Stelle auch nicht verschweigen, dass die Abschaffung der Altersgrenze für Vertragsärzte von 68 Jahren ihren Teil zu dieser recht entspannten Situation beigetragen hat.
Wir können an dieser Stelle jedoch nicht die Hände in den Schoß legen und sagen „Alles ist gut“. An dieser Stelle müssen wir den Blick in die Zukunft richten und uns fragen, ob auch in den kommenden Jahren die Situation im Flächenland Niedersachsen überall als versorgungssicher gilt. Aus diesem Grunde sind wir aktiv geworden und setzen wir mit dem vorliegenden Antrag deutliche Akzente.
Um es noch einmal zu betonen: Hier in Niedersachsen verfügen wir heute über eine große Anzahl an gut ausgebildeten und qualifizierten Ärztinnen und Ärzten. Jedoch ist es heute notwendig, auch darüber nachzudenken, wie die ärztliche Versorgung, insbesondere die hausärztliche, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in der Bevölkerung möglichst sichergestellt werden kann. Die Politik - und hier können wir uns nicht einfach auf die Vorgaben aus Berlin verlassen -
muss dafür Sorge tragen, dass das drohende Problem eines Ärztemangels angegangen wird. Die Beteiligten müssen an einen Tisch, und wir müssen gemeinsam nachhaltige Lösungen finden. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Sozialministerin für die Einrichtung des runden Tisches zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung!
Im Gegensatz zu einigen anderen hier im Saal bin ich der Auffassung, dass eine moderierende Sozialministerin, die die verschiedenen Interessen aller Beteiligten einer gemeinsamen Lösung zuführt, dem Land sehr viel mehr nutzt, als wenn sie einsam Verordnungen und Erlasse herausgibt, die Menschen nicht erreichen, und an ihren Bedürfnissen vorbeigeht.
Damit die ärztliche Versorgung in Niedersachsen auch in Zukunft gut aufgestellt ist, bedarf es aus unserer Sicht eines koordinierten Vorgehens aller Akteure. Dies ist auch eines der Ergebnisse unserer Anhörung im Fachausschuss. Wir müssen uns jetzt darüber unterhalten, welche Rahmenbedingungen geschaffen und geändert werden müssen, damit es für junge Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin attraktiv ist, sich in Niedersachsen als Hausarzt niederzulassen. Dazu gehört sicherlich auch die Frage, ob und wie die Kommunen über das bisherige Maß hinaus an der Bedarfsplanung beteiligt sind, also über das Maß hinaus, wie es jetzt schon in vielen regionalen Bereichen praktiziert wird. Den Ansatz einer Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschuss, wie im Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargestellt, halten wir allerdings nicht für zielführend, da regionale Bedingungen und Voraussetzungen zwischen den einzelnen Kreisen im Bundesgebiet viel zu unterschiedlich sind, um sie an dieser Stelle einzubringen. Wir halten das schlichtweg für nicht praktikabel.
Mit unserem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten wir die Landesregierung, bis Ende des Jahres einen Bericht vorzulegen. Folgende Gesichtspunkte sind dabei zu beleuchten: die Förderung der medizinischen Ausbildung, die Werbung und Unterstützung von Praxisneugründungen und Praxisübernahmen, die Förderung von Kooperationen verschiedener medizinischer Leistungserbringer, die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch Medizinische Fachangestellte im
Rahmen der Delegation, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Tätigkeit in einer ärztlichen Praxis. - Auf dieser Grundlage wollen wir dann mit allen Beteiligten den Dialog zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet weiterführen. Wir sind auf einem guten Weg und werden unseren Antrag heute hoffentlich beschließen. Ich freue mich auf eine weitere Begleitung dieses Themas.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was liegt uns heute als Beschlussempfehlung vor? - Uns liegt ein Entschließungsantrag der CDU/FDP-Koalition vor, dem man im Ergebnis leider nicht ansieht, dass eine eingehende Anhörung stattgefunden hat bzw. dass die Ergebnisse dieser Anhörung mit eingeflossen sind.
Erinnern wir uns: Ende 2008 hat die CDU/FDPKoalition in ihrem Antrag unter dem ersten Punkt einen Bericht gefordert, mit welchen Maßnahmen die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt werden kann. Das haben Sie jetzt in Ihrer Beschlussempfehlung wiederholt. Ich weiß nicht, Herr Böhlke, bei welcher Anhörung Sie waren.
(Beifall bei der SPD - Norbert Böhlke [CDU]: Doch, ich habe sogar Fragen gestellt! - Gesine Meißner [FDP]: Er hört immer zu!)
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat schon im Juni 2008 einen detaillierten Bericht schriftlich vorgelegt und die gewünschte Unterstützung von der Seite des Landes zusätzlich in der Anhörung noch einmal absolut plausibel dargestellt. Aber davon ist in Ihrem Antrag leider nichts zu finden.
In der Anhörung kam auf die Frage meines Kollegen Schwarz nach unterstützenden Handlungsfeldern, die in der direkten Zuständigkeit des Landes liegen, eindeutig und unmissverständlich die Antwort: Es gibt keine, jedenfalls keine, die in diesem Antrag stehen. - Die Antwort „Es gibt keine“ kam u. a. von den kommunalen Spitzenverbänden und von den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen, um hier nur zwei zu erwähnen.
Zwei Punkte in Ihrem Antrag können wir allerdings mittragen. Der erste Punkt ist natürlich die zentrale Bedeutung der Hausärzte für eine leistungsfähige, patientennahe und flächendeckende Versorgung mit allen notwendigen ambulanten Leistungen in Niedersachsen. Der zweite Punkt ist die Förderung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber stellen Sie sich doch bitte selber einmal die Frage, warum immer weniger Ärztinnen und Ärzte und auch andere Akademiker sich nicht mehr auf dem Land niederlassen, und schauen Sie sich im Gegenzug bitte Ihre derzeitige Schulpolitik und Ihre unterstützenden Maßnahmen für die Kommunen in punkto Kinderbetreuung an! Ich werde das an dieser Stelle nicht weiter ausführen, aber es gäbe und es gab schon in den letzten Tagen zu diesen Themen viel zu sagen.
Für uns, die SPD-Fraktion, gilt im Übrigen der Grundsatz, jeder Frau und jedem Mann die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben. Das muss nicht extra in einem Antrag gesondert aufgeführt werden. Das ist in der heutigen Zeit für uns eine Selbstverständlichkeit.
(Beifall bei der SPD - Norbert Böhlke [CDU]: Ist das auch Praxis? Darum geht es doch! Es geht darum, ob das Praxis ist!)
Insgesamt gesehen können und werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wenn Sie etwas Konstruktives für die Versorgung mit Hausärztinnen und -ärzten in unserem großen Flächenland tun wollen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Erkennen Sie das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen an! Die lückenlose Versorgung mit allen notwendigen ambulanten medizinischen Leistungen liegt in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wie gesagt, die KV Niedersachsen hat im Juni 2008 einen detaillierten Bericht vorgelegt. Handeln Sie doch bitte auf dieser Grundlage!
Notwendig ist ein gemeinsames Handlungskonzept von Sozialministerium, der KVN und den kommunalen Spitzenverbänden zur Sicherung und Weiterentwicklung einer kompetenten, ortsnahen und flächendeckenden Versorgung mit hausärztlichen Leistungen in Niedersachsen. Ergreifen Sie in diesem Konzept Maßnahmen und Initiativen, um zumindest mittelbar die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen zu stärken! Wir brauchen eine Reform bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, und zwar bei den Studentinnen und Studenten, die sich zu einer hausärztlichen Zulassung in Niedersachsen verpflichten. Fördern Sie den Ausbau der Lehrstühle für Allgemeinmedizin an den medizinischen Hochschulen!
- Nein! - Etablieren Sie ein Anreizsystem an den Hochschulen für die Förderung der Allgemeinmedizin, z. B. in Form von Stipendienfonds!
Investieren Sie in den Aufbau spezieller Existenzgründer- und insbesondere Existenzgründerinnenprogramme! Warum insbesondere Existenzgründerinnen? - Weil über 50 % der Medizin Studierenden Frauen sind. Setzen Sie sich auf Bundesebene für einen starken, regionalisierten Versorgungsplan durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ein, damit eine möglichst ortsnahe Versorgung der Bevölkerung auch in der ländlichen Region in unserem großen Flächenland gegeben ist!
Das alles sind Punkte, die in dem Papier der KVN und auch in der Anhörung deutlich zum Ausdruck gebracht worden sind. Wenn Sie tatsächlich etwas für die Sicherung der hausärztlichen Versorgung tun wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!
- Herr Biallas, immerhin sind Sie da. Der Test ist gelungen. Sind Sie wieder da von draußen, vom Umtrunk?
In der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zum Antrag der Regierungsfraktionen sind einige wenige Anregungen aus der Anhörung vom 4. Februar 2009 aufgegriffen worden. So haben Sie mit der Streichung des Teilsatzes aus dem Ursprungsantrag „es gibt derzeit in keinem Planungsbereich eine hausärztliche Unterversorgung“ zur Kenntnis genommen, dass in Niedersachsen sehr wohl die Gefahr besteht, dass mittelfristig - gerade in ländlichen Regionen - eine Unterversorgung mit Hausärzten droht. Das sollte eine zentrale Feststellung dafür sein, dass wir jetzt dieser gefährlichen Entwicklung entgegensteuern müssen und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag.
Sie haben zwar auch aus der Anhörung mitgenommen, dass die Aus- und Weiterbildung gefördert und die Einführung von Stipendien geprüft werden muss. Ich habe Ihnen u. a. diese Punkte in meinem Redebeitrag im November an gleicher Stelle vorgehalten. In einigen Punkten scheinen Sie durchaus lernfähig zu sein. Allerdings muss an dieser Stelle wieder einmal festgestellt werden, dass Sie eine Politik der schönen Worte und der Ankündigungen verfolgen, die in der letzten Konsequenz unverbindlich ist und Ihnen die Möglichkeit gibt, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Diese Form der Politik ist aus Sicht der Linken unlauter.
Ihr Hinweis im Ausschuss, dass der uns vorliegenden Antrag als Prüfauftrag verstanden werden solle und einen Bericht zum Ende des Jahres 2009 zum Ziel habe, verdeutlicht einmal mehr Ihre Verschleppungstaktik. Das hat wiederum zur Folge, dass Sie weitere Notwendigkeiten völlig außer Acht lassen: erstens das Zurverfügungstellen zinsgünstiger Kredite als Unterstützung für Ärzte, die bereit wären, sich im ländlichen Raum anzusiedeln. Wie Sie sich sicherlich erinnern, haben wir in
Zweitens. Sie schieben beiseite, dass ein Konzept für die Wiedereinführung einer Gemeindeschwester die hausärztliche Versorgung unterstützt. Hier hätten Sie in der Anhörung besser zuhören sollen.
Drittens. Sie lassen sich nicht über die Studienbedingungen aus. Hierbei ist das Land aber als Erstes gefragt.
Viertens. Sie gehen in Ihrer Entschließung mit keinem Wort auf die Einnahmeprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Wenn auch das Land Niedersachsen keinen direkten Einfluss hat, so gehören derartige Feststellungen und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten mit zu einem verantwortungsvollen Verständnis von Politik.