Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Im IV. Quartal 2008 war der Konjunkturklimaindex so drastisch wie noch nie gefallen. Besonders stark von der Krise betroffen sei nach wie vor die Industrie. 60 % der Betriebe erwarten in den kommenden Monaten weitere Rückgänge. Dramatisch sei die Lage ebenfalls im Verkehrsgewerbe. Bei drei Vierteln der Firmen habe sich im I. Quartal 2009 die Lage verschlechtert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Chancen für die politische Gegensteuerung gegen die sich weiter entfaltende Wirtschaftskrise in der niedersächsischen Industrie?

2. Was will sie gegen die sich dramatisch entwickelnde Situation im niedersächsischen Verkehrsgewerbe unternehmen?

3. Wie hat sich die Jugendarbeitslosigkeit in Niedersachsen im Zeitraum 01/2008 bis 04/2009 entwickelt?

Der aktuelle IHK-Konjunkturklimaindex zeigt Schatten, aber er zeigt auch Licht. Die Abwärtsbewegung hat sich verlangsamt, die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden Monate haben sich gegenüber dem Vorquartal verbessert. 53 % der Unternehmen erwarten bessere Geschäfte oder gehen von einer Stabilisierung der Geschäftslage aus. Nach den vorliegenden Daten wurde im April 2009 von insgesamt 1 537 Betrieben - davon 1 512 Betriebe konjunkturell bedingte - Kurzarbeit angezeigt. Damit hat sich die Anzahl der Anzeigen der konjunkturellen Kurzarbeit gegenüber dem Vormonat erstmals seit Beginn der Krise nicht erhöht. Im Vergleich zum Vormonat haben 288 Betriebe (-16,0 %) weniger Kurzarbeit angezeigt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die niedersächsischen Unternehmen sind exportstark - mit einer Exportquote von 44 % im Jahr 2008 im verarbeitenden Gewerbe haben sie ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis gestellt. In manchen Branchen liegt die Exportquote bei über 70 %. Die Kehrseite dieser hohen außenwirtschaftlichen Verflechtung ist damit zwangsläufig auch die hohe Abhängigkeit von der Entwicklung an den Weltmärkten. Die Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass sie sich nicht mit einer direkten Nachfrage gegen den weltweiten Nachfrageeinbruch stemmen kann.

Man muss sich gegen den Abschwung stellen, aber man darf nicht den Eindruck erwecken - was in Diskussionen immer wieder gern getan wird -, als könnte der Staat alleine die Krise managen oder beenden. Die Landesregierung kann Impulse geben, und sie kann für Vertrauen sorgen. Mit der „Initiative Niedersachsen“ hat sie eine solide Grundlage geschaffen. Mit einem Investitionsvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro werden das niedersächsische Handwerk, der Mittelstand und die Bauindustrie gestärkt und Arbeitsplätze gesichert. Es ist das größte Mittelstandsprogramm in der Geschichte Niedersachsens. Die Mittel stellen der Bund, das Land und die Kommunen zur Verfügung. Das Land ist mit insgesamt 307 Millionen Euro dabei.

Unabhängig vom Konjunkturpaket II hat die Landesregierung in den letzten Monaten umfangreiche Maßnahmen zur Konjunkturstabilisierung ergriffen. Um neben den öffentlichen Investitionen auch die Rahmenbedingungen für betriebliche Investitionen zu verbessern, wurden für dieses Jahr die Fördersätze für betriebliche Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) deutlich angehoben. So werden beispielsweise für Errichtungsinvestitionen die beihilferechtlichen Höchstfördersätze der GRW voll ausgeschöpft. Inzwischen zeigt sich, dass das erweiterte Förderangebot von den Unternehmen sehr gut angenommen wird: Im ersten Quartal 2009 sind bei der NBank 184 Förderanträge eingegangen. Zum Vergleich: Das sind rund doppelt so viele wie im Vergleichzeitraum des vergangenen Jahres.

Inzwischen mehren sich die Anzeichen, dass auch die Kommunen in Finanzprobleme geraten und deshalb sinnvolle Wirtschaftsförderprojekte oder die Erschließung von Gewerbegebieten nicht mehr anschieben können. Deshalb sollen auch bei der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur die Höchstsätze so weit wie möglich ausgeschöpft

werden. Bisher war die Förderung auf 30 % im RWB-Gebiet und auf 50 % im Konvergenzgebiet beschränkt. Aktuell gilt durchgängig ein Fördersatz von 50 %. Im Konvergenzgebiet des früheren Bezirks Lüneburg kann der Fördersatz sogar bis 75 % steigen. Die Erhöhung ist bis Ende 2010 befristet.

Zwingende Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung ist eine ausreichende Kapitalbasis der Unternehmen. Gerade in der aktuellen Situation geht es darum, mittelständische Unternehmen, die in Not geraten, aber im Kern gesund sind, mit Landesbürgschaften zu unterstützen. Die Landesregierung hat deshalb den Bürgschaftsrahmen für die Unternehmen im Lande von 1,8 Milliarden Euro auf 2,15 Milliarden Euro erhöht. Damit stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

Zur Verbesserung der Kapitalsituation niedersächsischer Unternehmen wurden über die Niedersächsische Investitions- und Förderbank zwei Beteiligungsfonds (je einen für das Konvergenz– und RWB-Gebiet) mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen Euro aufgelegt. Über offene bzw. typisch stille Beteiligungen werden wachstumsorientierte Unternehmen, insbesondere KMU, unterstützt. Hierfür stellt das Land 45 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Wachstum und Beschäftigung zur Verfügung, und weitere 25 Millionen Euro werden von der landeseigenen NBank bereitgestellt.

Die Landesregierung wird allen Unternehmen, die im Kern gesund sind und unverschuldet in Not geraten, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße zur Seite stehen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat dafür bei der NBank eine entsprechende Beratungshotline eingerichtet.

Die Landesregierung steht in engem Kontakt mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, um im Einzelfall durch Kurzarbeit die Beschäftigung in den Betrieben zu stützen und wo immer möglich mit Qualifizierung zu verbinden. Die Bundesagentur für Arbeit hat dafür umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt, und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Fördermittel für Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung noch einmal um 3,5 Millionen Euro auf insgesamt 18,5 Millionen Euro erhöht.

Zu 2: Das Verkehrsgewerbe hat in ganz Deutschland, und so auch in Niedersachsen, nicht nur den Konjunktureinbruch, sondern zusätzlich die Erhöhung der Lkw-Maut seit dem 1. Januar 2009 zu verkraften. Eine Erhöhung, die - und das wurde

von Niedersachsen immer gesagt - zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt kommt. Niedersachsen hat konsequent im Bundesrat gegen die Mauterhöhung gestimmt. Bundesverkehrsminister Tiefensee war aber von dieser weiteren Erschwernis für das Güterkraftverkehrsgewerbe nicht abzubringen.

Fakt ist, dass die Belastungen des Verkehrsgewerbes Bundesthemen sind. Den Verkehrsministern der Länder ist es auf der letzten Konferenz im April 2009 in Erfurt gelungen, den Bund davon zu überzeugen, dass Gespräche mit dem Verkehrsgewerbe geführt werden müssen - Gespräche, um gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu finden, u. a. für ein praxisnahes Antrags- und Auszahlungsverfahren der De-minimis-Mittel. Es ist nicht allein mit der Bereitstellung der Harmonisierungsmittel getan, das Gewerbe muss auch unter zumutbaren Bedingungen die Gelder abrufen können. Die ersten Gespräche unter Beteiligung der Länder haben bereits stattgefunden. Was produziert und gehandelt wird, muss auch transportiert werden. Deshalb wird das Konjunkturprogramm zusammen mit den flankierenden Maßnahmen des Landes auch dem Verkehrsgewerbe helfen.

Zu 3: Von Januar 2008 bis April 2009 ist die Jugendarbeitslosigkeit in Niedersachsen von 35 744 auf 33 655 (-2 089 oder -5,8 %) zurückgegangen. Die Jugendarbeitslosenquote ist diesem Zeitraum von 8,3 % auf 7,7 % zurückgegangen. Im Vergleich der Bundesländer konnte sich Niedersachsen bei der Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen von Platz acht im Januar 2008 auf Platz fünf im April 2009 vorarbeiten.

Im November 2008 konnte mit 26 376 Personen der niedrigste Stand der Jugendarbeitslosigkeit festgestellt werden. Dies war seit 1998 die niedrigste Zahl unter 25-Jährigen, die arbeitslos gemeldet waren (vor 1998 liegen keine Vergleichs- zahlen für Niedersachsen vor). Auch wenn die Jugendarbeitslosigkeit aufgrund der Konjunkturflaute im März und April 2009 erstmals seit drei Jahren im Vorjahresvergleich wieder gestiegen ist, weist die Jugendarbeitslosigkeit im April 2009 den zweitniedrigsten Wert in einem April seit 1998 auf.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 10 der Abg. Heidemarie Mundlos, Dorothee Prüssner und Wittich Schobert (CDU)

Erstattung von Heizkosten bei Hartz-IV-Empfängern

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht monatlich Statistiken im Bereich der Grundsicherung für Arbeit (SGB II). Diese enthalten detaillierte Informationen zur Zahl der Bedarfsgemeinschaften, zu regionalen Verteilungen, zur Höhe der gewährten Leistungen und weitere statistische Daten. Darunter befindet sich auch eine Statistik zu den anerkannten laufenden Wohnkosten nach Kostenarten, also auch den Heizkosten. Aktuell sind seitens der BA die Zahlen für den Monat Dezember 2008 veröffentlicht worden.

Nach dieser Statistik beträgt im Bereich der Region Hannover insgesamt gesehen der Anteil der anerkannten tatsächlichen Heizkosten 79,7 %. Für den Bereich der Stadt Braunschweig beläuft sich dieser Wert auf 85,3 %. Im Bereich der Stadt Hildesheim werden 78,7 % anerkannt. Für Gifhorn liegt der Wert bei 91,0 %. Über den Bereich Niedersachsen hinaus gesehen liegen Duisburg bei 91,5 %, Essen bei 98,5 %, Wismar bei 68,9 % und Landau in der Pfalz bei 72,8 %.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die Sach- und Rechtslage zur Übernahme von Heizkosten im SGB II dar?

2. Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedliche Höhe des Anteils der tatsächlich anerkannten Heizkosten in Niedersachsen?

3. Hält die Landesregierung Maßnahmen zur Beseitigung der Unterscheide zwischen der unterschiedlichen Höhe der Erstattung für erforderlich?

Die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichte Statistik zum Anteil der anerkannten Heizkosten an den tatsächlichen Heizkosten hat das Diakonische Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Ende März 2009 zum Anlass einer Presseerklärung genommen. Seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wurden daraufhin die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über den Niedersächsischen Landkreistag gebeten, zu der Praxis und zum Verfahren vor Ort Stellung zu nehmen.

Das Ergebnis der Abfrage soll in einem am 26. Mai 2009 stattfindenden Gespräch mit Vertretern und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende Hildesheim und Hannover sowie der Diakonie und Caritas erörtert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die außerhalb des Regelsatzes zu übernehmenden Heizkosten schließen neben den regelmäßigen Vorauszahlungen an den Energieversorger auch eine nach Ablauf der Heizperiode errechnete Nachzahlung ein. Nicht zu den Heizkosten zählt die Aufwendung für die Warmwasserbereitung, die Bestandteil der Regelleistung und daher gegebenenfalls von den Heizkosten abzusetzen ist.

Die Angemessenheit der Heizkosten ist von zahlreichen Faktoren wie z. B. Lage, Bauzustand und Wärmeisolierung der Wohnung sowie besondere persönliche Verhältnisse (Alter, Behinderung, Kleinkinder) abhängig. Es ist grundsätzlich eine konkrete Einzelfallprüfung vorzunehmen. Eine Kürzung der tatsächlichen Heizkosten kann z. B. bei unwirtschaftlichem Heizverhalten in Betracht kommen.

Zu 2. und 3: Rückfragen bei den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben ergeben, dass die in der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) veröffentlichten Daten zum Anteil der anerkannten Heizkosten an den tatsächlichen Heizkosten hinterfragt werden müssen. Daher ist die Bundesagentur für Arbeit schriftlich um die Beantwortung von Fragen zum Hintergrund, zu den Grundlagen und zum Inhalt der Statistik gebeten worden. Erst nach Eingang der Stellungnahme der BA und Auswertung der Stellungnahmen der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird eine Einschätzung möglich sein, ob Unterschiede in der Höhe des Anteils der anerkannten an den tatsächlichen Heizkosten in Niedersachsen vorliegen und wie sich diese erklären lassen. Daran orientieren sich gegebenenfalls weitere Schritte.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 11 der Abg. Sabine Tippelt (SPD)

Fusion der Samtgemeinden Polle und Bodenwerder - Wie sieht die finanzielle Unterstützung der Landesregierung aus?

Im Landkreis Holzminden haben die beiden Samtgemeinden Polle und Bodenwerder am 24. März 2009 einen Fusionsvertrag unterschrieben. Dies ist die erste Samtgemeindefu

sion in Niedersachsen. Als „Leuchtturm“ freiwilliger gemeindlicher Zusammenschlüsse werden die beiden Kommunen vom Innenminister gefeiert. Sie haben sich laut Presseberichten vorbildlich den gesellschaftlichen Veränderungen gestellt und liefern anderen Kommunen ein schlüssiges Konzept für weitere Zusammenschlüsse. Laut dem Täglichen Anzeiger vom 25. März 2009 erwarten die beiden Samtgemeindebürgermeister Willi Bost und ErnstAugust Wolf, dass sie vom Land Niedersachsen noch einen finanziellen Zuschuss bekommen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwieweit und in welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung den freiwilligen und vorbildlichen Zusammenschluss der beiden Kommunen Bodenwerder und Polle zur neuen Samtgemeinde Bodenwerder-Polle finanziell zu unterstützen?

2. Nach welchen Kriterien organisiert die Landesregierung die Vergabe von Mitteln zur Belohnung des Zusammenschlusses von Kommunen (sogenannte Hochzeitsprämien), und wo sind diese Regeln niedergelegt?

3. Wie hat die Landesregierung, gegebenenfalls die zuständige Regierungsvertretung, bisher den Zusammenschluss personell oder finanziell unterstützt?

Die Niedersächsische Landesregierung will die Leistungsfähigkeit der Kommunen weiter stärken und baut derzeit das hierzu erforderliche Instrumentarium aus. In diesem Rahmen sollen auch freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen gezielt unterstützt werden. Bisher wurden Bestrebungen auf kommunaler Ebene mit der Finanzierung von begleitenden Gutachten und die Moderation der Prozesse durch die Regierungsvertretungen unterstützt. Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration verhandelt derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen „Zukunftsvertrag für starke Kommunen“ mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeinde- und Kreiszusammenschlüsse zu verbessern. Zentraler Bestandteil der verbesserten Rahmenbedingungen soll - insbesondere zur Unterstützung von kommunalen Fusionsvorhaben - das Instrument einer Entschuldungshilfe für Kommunen sein. Hierfür stellen das Land und die kommunale Ebene ab 2012 jährlich bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Gemeinden und Kreise im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten zu entwickeln. Zugleich sollen Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können. Die Entschul

dungsangebote richten sich vorrangig an fusionswillige Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen.

Die Landesregierung begrüßt es in diesem Zusammenhang, dass die Samtgemeinden Polle und Bodenwerder zum 1. Oktober 2010 und die Samtgemeinden Hadeln und Sietland im Landkreis Cuxhaven zum 1. Januar 2011 fusionieren wollen. Diese Zusammenschlüsse werden als erste, wichtige Schritte zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung verstanden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: