Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Zu der aus einer Regionalzeitung zitierten Aussage des Vorsitzenden der CDU Landtagsfraktion, Herrn David McAllister, kann sich die Landesregierung nicht äußern, da ihr der Zusammenhang, in dem diese Worte gefallen sein sollen, nicht bekannt ist.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 16 der Abg. Jutta Rübke, Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie ernst nimmt die Landesregierung die Beteiligung von Studierenden bei der Verwendung von Studiengebühren?

Presseberichten war zu entnehmen, dass an der Universität Hildesheim per Senatsbeschluss die studentische Mitbestimmung bei der Verwendung der Studiengebühren in der Studien

beitragskommission abgeschafft wurde. „Der Konflikt schwelt bereits seit dem Herbst. Es geht um eine Lehrkraft für Deutsch, die das Präsidium einstellen und aus Gebühren bezahlen will. Die Studenten halten nichts davon; denn sie finden, für Lehrpersonal müsse grundsätzlich das Land aufkommen.“ So schilderte die Hildesheimer Zeitung vom 26. März 2009 die Hintergründe für die Abschaffung der studentischen Mitbestimmung in der Studienbeitragskommission. Damit haben Hildesheimer Studierende keine Mitbestimmungsmöglichkeiten mehr über die Verwendung ihrer Studiengebühren.

Dieses Vorgehen der Universität Hildesheim steht im Widerspruch zur Zusage der Landesregierung, Studierende an der Verwendung der von ihnen bezahlten Gebühren zu beteiligen. So werden in dem Schreiben des Wissenschaftsministers Lutz Stratmann vom Januar 2007 zum Thema Studiengebühren Studentinnen und Studenten sogar bestärkt, „ihre Einflussmöglichkeiten bei der Verwendung der Studienbeiträge intensiv zu nutzen“. Und auch im Schreiben vom 4. Juli 2007 zum Thema Verwendung der Studienbeträge in Niedersachsen ermuntert Wissenschaftsminister Lutz Stratmann die Studierenden, „sich gemeinsam mit Ihren Lehrenden aktiv an den Diskussionen zur Verwendung der Studienbeiträge zu beteiligen“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Abschaffung der Mitbestimmung der Studierenden bei der Verwendung von Studiengebühren?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Lehrpersonal grundsätzlich vom Land und nicht aus den Studiengebühren zu zahlen ist? Wenn nein, aus welchem Grund?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die in den o. g. Schreiben des Wissenschaftsministers gewollte aktive Beteiligung von Studierenden sicherzustellen?

Einnahmen aus Studienbeiträgen haben die Hochschulen nach § 11 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zu verwenden, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Daneben können diese Einnahmen auch für die Gewährung von Stipendien verwendet werden. Nachdem die Einführungsphase der Studienbeiträge abgeschlossen ist und die Hochschulen einige Erfahrungen mit der Verwendung der eingenommenen Mittel gewonnen haben, werden mittlerweile ca. 85 bis 90 % der Jahreseinnahmen zeitnah im Sinne der gesetzlichen Vorgaben verwendet.

Bei vielen Anlässen, insbesondere aber mit dem Schreiben des Ministers für Wissenschaft und Kultur an den Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz vom 4. Juli 2008 - Az.: 22 B. 5 - 70 006 - 114 -, sind die Hochschulen auf die besondere Bedeutung der Teilhabe der Studierenden an den Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen hingewiesen worden. Die Hochschulen wurden dabei aufgefordert, neben einer rein verfahrensmäßigen Einbeziehung Studierender eine offensive Informationspolitik zu betreiben und z. B. auch Ideenwettbewerbe auszuloben.

Die Studierenden werden an allen Hochschulen in Niedersachsen an Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen beteiligt und nehmen die ihnen gegebenen Möglichkeiten engagiert wahr. Die endgültige Entscheidung hierüber muss aber beim Präsidium liegen, das die Verantwortung für die Hochschulfinanzen hat. Kommt es an einzelnen Hochschulen zu einer Situation, in der ein Einvernehmen zwischen Studierenden und Präsidium nicht zu erzielen ist, etwa weil die Studierenden eine rechtswidrige Verwendung der Mittel verlangen (z. B. Rück- zahlung an die Studierenden) oder eine gesetzlich angelegte und gewünschte Verwendung kategorisch ablehnen (z. B. Verwendung für hauptberufli- ches Personal), hat das Präsidium in eigener Verantwortung zu entscheiden.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Mitbestimmung der Studierenden bei der Verwendung von Einnahmen aus Studienbeiträgen ist nach wie vor gewünscht und keinesfalls abgeschafft.

Zu 2: Die staatliche Finanzierung der Hochschulen und damit auch des Lehrpersonals ist durch den Zukunftsvertrag gesichert. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen sind zusätzliche Mittel. Aus Studienbeiträgen kann auch haupt- und nebenberufliches Lehrpersonal finanziert werden, weil nur so das gesetzlich ausdrücklich geregelte Ziel der Verbesserung der Betreuungsrelationen zu erreichen ist.

Zu 3: Die Hochschulen sind - wie oben bereits dargelegt - selbst sehr interessiert daran, die Studierenden in die Entscheidungsprozesse zur Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen einzubeziehen und praktizieren dies auch. Das

MWK wird sie darin weiterhin unterstützen und auf eine Intensivierung hinwirken.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 der Abg. Gerd Will, Sabine Tippelt, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok und Petra Tiemann (SPD)

Tourismus und maritime Wirtschaft verknüpfen - Welche Konzepte hat die Landesregierung hinsichtlich der Bildung einer tourismusorientierten maritimen Wirtschaftspolitik?

Der Tourismus in Niedersachsen gehört zu den zentralen Wirtschaftsgrößen mit enormem wirtschaftlichem Potenzial im Land. Daraus ist abzuleiten, dass das Land Niedersachsen Konzepte entwickeln und die dafür notwendigen Investitionssummen bereitstellen muss, um im Bereich Tourismus wettbewerbsfähig zu bleiben und die Attraktivität des Landes weiter zu erhöhen. Mit der Einführung der sogenannten Masterpläne für die „Metropolregionen“ Harz, Weserbergland, Nordsee und Lüneburger Heide und der Vermarktung des niedersächsischen Tourismus über die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN) hat die Landesregierung einen Versuch unternommen, diesem Anliegen gerecht zu werden.

Die maritime Wirtschaft ist für Niedersachsen ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, der sich in den nächsten Jahren vermutlich dynamisch entwickeln wird.

Zentral scheint hinsichtlich einer tourismuspolitischen Perspektive für den maritimen Wirtschaftssektor ein Konzept zu sein, das durch frühzeitige Kooperation der dortigen Akteure eine sich positiv auswirkende wirtschaftliche Dynamik auszulösen vermag, die dem Interesse von Urlaubern an Küstenfischerei, Schifffahrt, Häfen sowie an erneuerbaren Energien (Off- shorewindkraftanlagen) zufriedenstellend Rechnung trägt. Davon profitieren würde im erheblichen Maße der Städtetourismus in den Küstenregionen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung zur Verknüpfung von Tourismuswirtschaft und maritimer Wirtschaft?

2. Welche konkreten Investitionen (aufge- schlüsselt nach Haushaltstiteln) tätigt die Landesregierung, um die Attraktivität des Städtetourismus in den Küstenregionen zu erhöhen, und welche entfallen davon auf den Bereich der Unterstützung der Kooperation von maritimen

Wirtschaftsunternehmen mit tourismusorientierten (Dienstleistungs-) Unternehmen?

3. Durch welche Verfahren stellt die Landesregierung sicher, dass mögliche Kooperationen von tourismusorientierten (Dienstleistungs-) Unternehmen mit Unternehmen, die im Bereich der maritimen Wirtschaft tätig sind, zunächst identifiziert und anschließend effizient genutzt und ausgebaut werden?

Der Tourismus ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren des Landes. Mit fast 37 Millionen Übernachtungen im Jahr 2008 einschließlich Camping, rund 185 000 dem Tourismus zuzuordnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem Wertschöpfungsbeitrag von mehr als 15 Milliarden Euro gilt dies für Niedersachsen in besonderer Weise. Im Vergleich der Übernachtungszahlen der Bundesländer nimmt Niedersachsen den vierten Platz ein und hat damit seine Wettbewerbsfähigkeit nachdrücklich unter Beweis gestellt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Destinationen in Niedersachsen nachhaltig zu sichern, hat die Landesregierung die Erstellung von touristischen Masterplänen, beispielsweise für die Nordsee, initiiert. Die Masterpläne sind die strategischen Grundlagen für die Weiterentwicklung der jeweiligen Regionen im Blick auf die relevanten Zielgruppen und Themen.

Insbesondere die niedersächsische Küste hat in den letzten Jahren durch vielerlei industrielle Aktivitäten, durch den Ausbau der Windenergie etc. neben der Tourismuswirtschaft weitere wichtige Branchenaktivitäten hervorgebracht.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat auf die enge Verzahnung der verschiedenen maritimen Branchen reagiert, indem sie seit Mitte 2008 eine Stabsstelle zur Koordinierung der maritimen Wirtschaft beim MW eingerichtet hat. Dies gilt nicht nur, aber auch für den maritimen Tourismus. Die Stabsstelle ist für wesentliche maritime Branchen (Schifffahrt, Schiff- bau, Meerestechnik) unmittelbar zuständig. Darüber hinaus koordiniert sie branchenübergreifende Angelegenheiten der maritimen Wirtschaft und stimmt konkurrierende maritime Nutzungen aufeinander ab. Sie soll darüber hinaus als primäre Ansprechpartnerin der maritimen Wirtschaft eine klare maritime Ausrichtung der Wirtschaftspolitik gewährleisten. Der Küstentourismus gehört zu den maritimen Branchen und hat für die dortige Region überragende Bedeutung. Es liegt auf der Hand, dass in manchen Fällen auch Nutzungskonkurren

zen entstehen, die im Rahmen des Möglichen in einem fairen Verfahren auszugleichen sind. Als Beispiel sei hier der Bereich Wilhelmshaven/Hooksiel angeführt, in dem wirtschaftliche Nutzung mit touristischen Interessen aufeinandertreffen. Das Land bemüht sich hier um eine interessengerechte Lösung. Jedoch gibt es auch zunehmend Beispiele dafür, dass Tourismus und sonstige maritime Wirtschaft sich gegenseitig befruchten können. Hinzuweisen ist etwa auf die Erlebnis- und Besichtigungsmöglichkeiten i. R. der Überführung der Kreuzfahrtschiffe der Meyer-Werft, die Info-Box am JadeWeserPort, die Überlegungen einzelner Küstengemeinden zur Einrichtung von Baustellen- und Hafenbesichtigungsfahrten oder die Vorstellungen der Stadt Aurich für ein sogenanntes Energieerlebniszentrum. Neben dem Erlebnischarakter für die Besucher dienen solche Aktivitäten auch dazu, die Akzeptanz und das Wissen breiter Bevölkerungsschichten für wirtschaftliche maritime Belange zu erhöhen.

Die Verknüpfung von Tourismuswirtschaft und maritimer Wirtschaft ist auch Bestandteil der Handlungsempfehlungen des Masterplanes Nordsee. So lautet z. B. die Zielvorstellung 2015: Das Erleben des maritimen Erbes und der maritimen Atmosphäre in Form von Hafenanlagen, Arbeitsgeräten und historischen Schiffen gehört zu den beeindruckendsten Urlaubserlebnissen an der niedersächsischen Nordsee. - Als Masterprojekte werden vorgeschlagen:

- Entwicklung von zwei modellhaften Häfen (Siel- häfen) an der Küste zu touristisch attraktiven Erlebnishäfen (Fischerei, Gastronomie, Shopping- Veranstaltungen etc.),

- Entwicklung einer Sielhafenroute als touristische Straße.

Die Projektentwicklung obliegt den regionalen Akteuren. Das Land unterstützt die Vorhaben im Rahmen seiner Fördermöglichkeiten.

Zu 2: Der Masterplan Nordsee identifiziert in der Destination niedersächsische Nordseeküste folgende Städte und ihre Umgebung als touristisch bedeutsam: Aurich, Bad Zwischenahn, Cuxhaven, Emden, Jever, Leer, Norden, Papenburg, Wilhelmshaven.

Im Rahmen seiner Tourismusförderung hat das Land seit dem Jahr 2000 folgende städtetouristisch relevanten Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 36 922 395,84 Euro unterstützt.

Ort Projekt Zuschuss

Bad Zwischenahn Attraktivierung der Wandelhalle Bad Zwischenahn 1.093.518,00

Cuxhaven

LK Cuxhaven, 5 Offene Foren Tourismus inkl. Fortschreibung des Bädergutachtens 66.415,00

Cuxhaven

4Play Edutainment, maritime Spiel- u. Themenlandschaft "Käpt`n Cux`s Hafen" 50.000,00

Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH

Erstellung einer tourist. Marktanalyse und eines Entwicklungskonzepts 137.600,00