2008: 27,58 % bzw. nach Bereinigung um die neu in das System gekommenen Obst- und Baumschulflächen tatsächlich 27,68 %. Abnahme im Vergleich zum Referenzjahr: 4,97 % bzw. 4,62 %.
Die Entwicklung des Dauergrünlandanteils für 2009 wird auf Grundlage der für dieses Antragsjahr einzureichenden Sammelanträge Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen ermittelt. Die erforderlichen Auswertungen werden voraussichtlich frühestens im September 2009 abgeschlossen sein. Das Umbruchverbot bzw. das Genehmigungsverfahren für den Umbruch von Dauergrünland wäre unmittelbar nach Feststellung der Überschreitung der 5 % einzuführen.
Zu 3: Die Ausweisung von europäischen Vogelschutzgebieten einschließlich ihrer Sicherung kann sich auf den Erhalt und die Qualität des Dauergrünlandes in Niedersachsen positiv auswirken.
Der erfolgreiche Vertragsnaturschutz, die Ausweisung von Landschafts- oder Naturschutzgebieten, die Sicherung wertvoller Flächen über investive Maßnahmen und die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zielen u. a. auf die Stabilisierung und Entwicklung der Wiesenvogelpopulationen über die Erhaltung von Dauergrünland ab.
Ist die Sicherung eines Vogelschutzgebiets durch den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung erfolgt, kann im Übrigen den Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von Dauergrünland u. a. wegen des Verbots der Umwandlung der Grünland- in
Seit die Landesregierung unter Kritik vonseiten der Eltern, der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Schulleitungen geraten ist, nachdem Ministerpräsident Wulff und Kultusministerin Heister-Neumann am 24. Februar 2009 ein Konzept zur Unterrichtsversorgung und zur Schulstruktur vorgelegt haben, ist eine Reihe von öffentlichen Angriffen und Indiskretionen gegen Führungspersonen von Verbänden zu verzeichnen, die sich besonders kritisch geäußert haben.
So wurde in der Landespressekonferenz berichtet, dass von der Vorsitzenden des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SLVN) eine „dienstliche Erklärung“ abgegeben worden sei, nachdem sie die Genehmigungsvorschriften für Teilzeitanträge kritisiert hatte. Per Pressemitteilung des Kultusministeriums wurde am 2. April 2009 der Landesschülerrat in einer Weise, die Beobachter als herablassend empfunden haben, über seine Aufgaben „aufgeklärt“ und darauf hingewiesen, dass ein Aufruf zu Demonstrationen gegen „die Spielregeln“ verstoßen würde.
Am 20. April 2009 schreibt das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf interne Vermerke der Landesschulbehörde, der niedersächsische Landesvorsitzende der GEW habe „offenbar jahrelang den Unterricht an seiner Wolfsburger Schule geschwänzt“. Auf Nachfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hat das Kultusministerium laut HAZ vom 20. April 2009 diese Vorwürfe, die vom Betroffenen eindeutig zurückgewiesen werden, weder bestätigt noch dementiert, sondern lediglich erklärt: „Zu Personalangelegenheiten äußern wir uns nicht.“ Damit hat die Landesregierung diese Vorwürfe, die sich lediglich auf angebliche interne Vermerke der Landesschulbehörde berufen, unwidersprochen im Raum stehen lassen.
1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis es ein Disziplinarverfahren oder eine interne Untersuchung gegen den niedersächsischen Landesvorsitzenden der GEW gegeben hat oder gibt?
GEW gab oder gibt und der Landesregierung am 19. April 2009 bereits das Ergebnis von internen Untersuchungen gegen ihn vorlag, warum hat dann die Landesregierung den GEWLandesvorsitzenden nicht am 19. April 2009 gegenüber der Presse entlastet?
3. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um aufzuklären, wie interne Vermerke oder Informationen aus der Landesschulbehörde, dem Kultusministerium oder der Staatskanzlei an die Presse gelangen konnten?
Die in der Kleinen Anfrage geäußerte Unterstellung, seitens der Landesregierung würden Kritiker der aktuellen Schulpolitik mit unlauteren Mitteln verfolgt, weise ich ausdrücklich zurück. Hier werden von der Fragestellerin verschiedene Vorgänge auf unzulässige Weise verknüpft und eine gezielte Vorgehensweise konstruiert, die es nicht gibt. In allen angesprochenen Fällen gilt, dass neben den in Anspruch genommenen Rechten auch Pflichten bestehen, die einzuhalten sind. Für Verschwörungstheorien aller Art ist hier schlicht kein Raum.
Die aktuellen Vorgänge um den Landesvorsitzenden der GEW, die Auslöser für diese Kleine Anfrage sind, halte ich für höchst ärgerlich. Es ist ärgerlich, dass das Kultusministerium für etwas Selbstverständliches kritisiert wird, nämlich Personalvorgänge aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen nicht öffentlich zu kommentieren oder zu diskutieren. Bei Personalvorgängen haben die berechtigten Schutzinteressen des Bediensteten Vorrang - auch wenn er Gewerkschaftsvorsitzender ist und damit in der Öffentlichkeit steht. Deshalb ist auch die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage eine Gratwanderung: Wie weit darf der Dienstherr bei der Nennung von Details gehen? Wie weit geht das Unterrichtungsrecht des Parlaments? - Die Beantwortung der einzelnen Fragen steht unter diesen Prämissen.
Ganz besonders ärgerlich aber ist, dass offenbar interne Unterlagen in die Öffentlichkeit gelangt sind. Selbst wenn eine in der Öffentlichkeit stehende Person auch mit scharfer öffentlicher Kritik leben können muss, so hat sie doch als Landesbeamter einen Anspruch auf Vertraulichkeit in Personalangelegenheiten und insbesondere bei möglichen Disziplinarvorwürfen. Dies muss klar sein, und dies gilt uneingeschränkt.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
bei der Landesschulbehörde beantragt, die bisherige Stundenzuweisung an die GEW im Umfang und rückwirkend zu erhöhen. Gemäß dem bis April dieses Jahres anzuwendenden § 123 a des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) war für eine derartige Entscheidung die oberste Dienstbehörde, mithin das Kultusministerium, zuständig.
Mit Datum vom 6. März 2009 hat das Kultusministerium dem Beamten mitgeteilt, dass eine rückwirkende Zuweisung nicht möglich ist und dass eine Erhöhung aus Gründen der Unterrichtsversorgung auch nicht zugelassen wird.
Parallel dazu wurde die dafür zuständige Landesschulbehörde gebeten zu prüfen, ob dem Beamten in dieser Angelegenheit eine schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Pflichten vorzuwerfen ist und ob disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind.
Mit Bericht vom 27. März 2009 trug die Landesschulbehörde vor, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten. Somit bestand für die Disziplinarbehörde gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das Verfahren ist schließlich mit Schreiben vom 21. April 2009 durch die Landesschulbehörde eingeleitet worden.
Zu 3: In der Landesschulbehörde haben die mit dem Vorgang befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstliche Erklärungen darüber abgegeben, dass sie keine Unterlagen oder Informationen an die Öffentlichkeit, insbesondere an die Presse, gegeben haben.
Im Kultusministerium hat Herr Staatssekretär Uhlig die für den Vorgang unmittelbar zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gleichem Ergebnis befragt. Eine Befragung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei hat ergeben, dass niemand über die Angelegenheit irgendwelche Kenntnisse vor der Presseveröffentlichung besaß.
Das Stader Tageblatt berichtet am 2. April 2009 in dem Artikel „Landespolitik streitet um Karsten Behr“ über die Besetzung der Geschäftsführung der neuen Stiftung. Am 11. April 2009 berichtet dann die Nordwest-Zeitung, dass der Exlandtagsabgeordnete Karsten Behr (CDU) Geschäftsführer der neuen Bingostiftung sei. Der Stiftungsvorstand habe sich für Behr ausgesprochen, obwohl seine Berufung von Anfang an umstritten war. Der Steuerzahlerbund hatte eine Ausschreibung der Stelle gefordert. Weiterhin wurde berichtet, dass der ehemalige Landtagsabgeordnete als CDU-Kreistagsvorsitzender zurücktreten musste, nachdem diverse Unregelmäßigkeiten in der CDU-Geschäftsstelle bekannt geworden waren
1. Wie beurteilt die Landesregierung eine rein politische Stellenbesetzung in einer öffentlichrechtlichen Stiftung, und warum wurden bei der konkreten Besetzung nicht dieselben Grundsätze angewandt wie bei entsprechenden Beamtenstellen des Landes?
2. Wie ist die Geschäftsstelle der neuen Stiftung organisiert, wo sind wie viele Personalstellen für die erforderlichen Dienstgeschäfte angesiedelt, bzw. wo werden die Akten personalrechtlich geführt, und aus welchen Finanzmitteln werden sie finanziert?
3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl des Geschäftsführers, und wie beurteilt die Landesregierung die Qualifikation in Bezug auf die o. g. Kritik insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage David McAllisters „die CDU werde verdiente Abgeordnete nicht vergessen“ (Stader Tageblatt, 2. April 2009) ?
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2008 eine neue Akzentuierung bei der Verteilung der Mittel nach dem Niedersächsischen Glückspielgesetz beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist u. a. die Niedersächsische Umweltstiftung in die Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit umstrukturiert worden.
Die Stiftung ist gemäß § 1 Abs. 2 ihrer Satzung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hannover eingerichtet. Die Satzung sieht vor, dass der Stiftungsvorstand die Geschäftsführung beruft.
Zu 1: Die Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit ist entgegen der Behauptung der Fragesteller keine öffentlich-rechtliche Stiftung, sondern eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Von daher ist Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht anzuwenden, Es ist für die Landesregierung nicht nachvollziehbar, warum die Entscheidung des Stiftungsvorstandes, einen Diplomkaufmann als Geschäftsführer der Stiftung zu berufen, eine rein politische Stellenbesetzung sein soll.
Zu 2: Die Geschäftsstelle der Stiftung befindet sich jetzt nicht mehr im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, sondern in der Berliner Allee 9 bis 11 in Hannover.
Die Stiftung verfügt ab Mitte Mai über insgesamt sieben Vollzeitstellen, von denen eine befristet ist. Die Einstellungen und Personalverwaltung erfolgt durch die Stiftung selbst. Die Finanzierung erfolgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung aus Stiftungsmitteln.
Zu 3: Die Geschäftsführung wird vom Vorstand der Stiftung berufen. Der Vorstand orientiert sich dabei an fachlichen Kriterien. Der vom Vorstand berufene Geschäftsführer ist als Diplomkaufmann, der zudem zehn Jahre Mitglied im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages war, für diese Tätigkeit fachlich qualifiziert.
Zu der aus einer Regionalzeitung zitierten Aussage des Vorsitzenden der CDU Landtagsfraktion, Herrn David McAllister, kann sich die Landesregierung nicht äußern, da ihr der Zusammenhang, in dem diese Worte gefallen sein sollen, nicht bekannt ist.