Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Gesamtschule:

Gymnasium:

Insgesamt:

Bekannt gegebene Stellen für Schulen im Landkreis Helmstedt:

Schulform Anzahl

Grundschule:

Hauptschule:

Realschule:

Förderschule:

Gesamtschule:

Gymnasium:

Insgesamt:

Bekannt gegebene Stellen für die Schulen im Landkreis Wolfenbüttel:

Schulform Anzahl

Grundschule:

Hauptschule:

Realschule:

Förderschule:

Gesamtschule:

Gymnasium:

Insgesamt:

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen. Inwieweit sich neben den Einstellungen die verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auf die einzelnen Schulen auswirken, kann aufgrund der noch ausstehenden Rückmeldungen im Einzelnen noch nicht vorgelegt werden.

Anlage 35

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 36 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Genehmigung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung

Mit dem am 24. Februar 2009 vorgestellten Konzept „Vorfahrt für Bildung“ will die Landesregierung zum kommenden Schuljahr 2 050 fehlende Lehrerstellen „erwirtschaften“. 350 davon sollen durch die Ablehnung von Anträgen niedersächsischer Lehrerinnen und Lehrer auf Teilzeitbeschäftigung zusammenkommen. Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 5. Mai 2009 befürchtet der Schulleitungsverband aufgrund dieser Direktive zusätzliche Unterrichtsausfälle durch mehr kranke Pädagogen aufgrund von Überlastung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Teilzeitbeschäftigung sind zum kommenden Schuljahr 2009/2010 von niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrern gestellt worden, und wie sind diese Anträge beschieden worden (Zahlen der Genehmigungen und Ablehnungen sowie Gründe)?

2. Wie verteilen sich die Anträge und Genehmigungen bzw. Anlehnungen auf die verschiedenen Schulformen bzw. Unterrichtsfächer?

3. Wie viele Unterrichtsstunden/Lehrerstellen hat die Landesregierung durch diese Maßnahme zum neuen Schuljahr bisher „erwirtschaftet“?

Es ist das dringende Anliegen der Landesregierung, den Gesamtbedarf der Unterrichtsversorgung zu decken. Deshalb wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das auf drei Säulen basiert:

1. Schaffung neuer Stellen für Lehrkräfte sowie Referendarinnen und Referendare,

2. finanzielle Anreize und

3. Nutzung vorhandener Ressourcen.

Die Teilzeitbeschäftigung ist eine Maßnahme der dritten Säule.

Derzeit nehmen ca. 9 500 Lehrkräfte die Möglichkeit für eine Teilzeitbeschäftigung gemäß § 61 NBG-E bzw. § 11 TV-L/§ 8 TzBfG (alt: § 80 a NBG) in Anspruch. Sicher gibt es hierfür eine Vielzahl von Gründen und Motiven. Selbstverständlich wissen wir auch, dass nicht alle diese Lehrkräfte den Anforderungen und Belastungen des Schulalltags bei voller Unterrichtsverpflichtung gewachsen sind. Doch gerade um eventuelle Härten für den Einzelnen zu vermeiden, kann dem nur durch eine individuelle Prüfung Rechnung getragen werden.

Die Möglichkeit der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung nach den § 61 NBG-E bzw. § 11 TV-L/§ 8 TzBfG (alt: § 80 a NBG) ist nur gegeben, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Es gibt also kein Anrecht auf diese Form der Teilzeitbeschäftigung.

Schulleiterinnen und Schulleiter haben unabhängig von ihrer selbstverständlichen Fürsorgepflicht insbesondere die Aufgabe, den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler ihrer Schule bestmöglich sicherzustellen. Da jedes schulische System individuellen Rahmenbedingungen unterliegt, können Schulleiterinnen und Schulleiter am besten einschätzen, welche dienstlichen Belange an ihrer Schule bestehen. Dabei war und ist es die Aufgabe der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, zu jedem Teilzeitantrag eine Stellungnahme der Landesschulbehörde zur Prüfung vorzulegen, ob dienstliche Belange dem Wunsch der Lehrkraft entgegenstehen, und dies gegebenenfalls zu begründen.

In der Vergangenheit war es so, dass in Teilzeit übergehende Lehrkräfte fast immer adäquat durch Neueinstellungen ersetzt werden konnten, da genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung standen. Es sprach also in der Regel kein dienstlicher Grund gegen den Teilzeitantrag. Ein Gewohnheitsrecht kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden. Die Situation hinsichtlich der Besetzbarkeit von ausgeschriebenen Stellen gerade für Mangelfächer hat sich grundlegend geändert, und das nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Nach derzeitigem Stand sind über 8 100 Anträge nach § 61 NBG-E bzw. § 11 TV-L/§ 8 TzBfG (alt: § 80 a NBG) zum 1. August 2009 gestellt worden. Zu den genannten Anträgen kommen die Anträge aus familiären Gründen hinzu, die alle genehmigt werden. In diesen Zahlen sind die Anträge nicht enthalten, die auf mein Bitten hin eine freiwillige Erhöhung der Stundenzahl zur Folge hatten und ebenfalls genehmigt werden. Die Anträge nach § 61 NBG-E bzw. § 11 TV-L/§ 8 TzBfG (alt: § 80 a NBG) werden zurzeit beschieden. Das Verfahren ist noch nicht abschließend durchgeführt.

Zu 2: Die Verteilung der Anträge auf die Schulformen wird zurzeit ausgewertet und kann auch erst endgültig nach Abschluss der Teilzeitprüfung mitgeteilt werden. Zwei Aussagen kann man bereits jetzt schon treffen.

1. Circa 20 % der Gewinne erfolgen im Grundschulbereich.

2. Circa die Hälfte der erwirtschafteten Stunden in den weiterführenden Schulen kommen den Schülerinnen und Schülern in Mangelfächern zugute.

Zu 3: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zurzeit ergeben sich rund 310 volle Stellen aus einer Stundenerhöhung nach § 61 NBG-E bzw. § 11 TV-L/§ 8 TzBfG (alt: § 80 a NBG), davon 240 nach der Überprüfung der Teilzeitanträge sowie 70 aus einer freiwilligen Erhöhung nach § 61 NBG-E bzw. § 11 TV-L/§ 8 TzBfG (alt: § 80 a NBG). Darüber hinaus sind zurzeit noch nicht quantifizierbare Stellengewinne aus freiwilliger Rücknahme des Stundenumfangs nach § 62 (alt: § 87 a) zu erwarten.

Anlage 36

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 37 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Warum lässt die Landesregierung die Kommunen beim Krippenausbau im Regen stehen?

Presseberichten ist zu entnehmen, dass andere Bundesländer beim Krippenausbau viel aktiver sind als Niedersachsen. Dabei müsste Niedersachsen aktiv werden, da es im Bundesvergleich mit 9,2 % Schlusslicht bei der Versorgungsquote für die unter dreijährigen Kinder ist. In Niedersachsen fehlen mindestens 40 000 Betreuungsplätze. In der Neuen Presse heißt es dazu: „Das Land ist mit einer Quote von 9,2 % Betreuungsplätzen für unter Dreijährige Schlusslicht aller Bundesländer - und macht dennoch kaum Tempo. Aktuelle Zahlen aus dem Bundesfamilienministerium zeigen, dass andere Bundesländer sich viel stärker engagieren. So sind bis zum 10. März 2009 aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung’ insgesamt nur 7,7 Millionen Euro für Niedersachsen bewilligt worden. Davon wurden bereits 1,9 Millionen Euro abgerufen. Zum Vergleich: Bayern, das bereits jetzt eine Betreuungsquote von 13,2 % vorweisen kann, hat schon Gesamtmittel von 103 Millionen Euro bewilligt bekommen (davon abgerufen: 7,7 Millionen Euro). Baden-Württemberg, das derzeit eine Betreuungsquote von 13,7 % hat, hat Anträge in Gesamthöhe von 47 Millionen Euro bewilligt bekommen, abgerufen wurden davon 6,6 Millionen Euro.“