Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

2. Gedenkt die Landesregierung, die in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschriebenen Mittel für die Sonderprogramme im Hochschulbereich ab 2010 auch dann einzusetzen, wenn die Bundesförderung ausbleiben sollte, bzw. kann die Landesregierung ausschließen, dass bereits eingestellte Landesmittel bei Ausbleiben der Bundesförderung ebenfalls wegfallen?

3. Wie hat sich der Finanzminister in der Abstimmung über die Bund-Länder-Sonderprogramme am 30. April 2009 verhalten, und wie gedenkt sich der Ministerpräsident beim abschließenden Treffen zwischen Kanzlerin und Regierungschefs am 4. Juni 2009 zu diesem Thema zu positionieren?

Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich in ihrer Sitzung am 7. Mai 2009 darauf verständigt, den Ministerpräsidenten zu empfehlen, den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation entsprechend dem Beschluss der GWK vom 22. April 2009 zuzustimmen. Die Bundesregierung hat sich bislang noch nicht abschließend zu den finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt. Entscheidungen werden in der Sitzung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am 4. Juni erwartet.

Dies vorangestellt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Hochschulpakt stellt angesichts der aktuellen Vorausberechnungen der KMK zur Entwicklung der Studienanfängerzahlen ein unverzichtbares Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger dar. Die Exzellenzinitiative hat die internationale Sichtbarkeit der deutschen Hochschulen erheblich gesteigert und wichtige Impulse für die Hochschullandschaft der Bundesrepublik insgesamt, aber auch in Niedersachsen vermittelt. Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie der Pakt für Forschung und Innovation tragen weiterhin als gemeinsamer Beitrag von Bund und Ländern er

heblich zum Erreichen des auf dem Qualifizierungsgipfel in Dresden vereinbarten Zieles bei, bis 2015 10 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung einzusetzen. Dies ist im Beschluss der Chefs der Staats- und Senatskanzleien berücksichtigt. Zum weiteren Verfahren siehe die Vorbemerkung.

Zu 2: Die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Mittel sind wie unter 1 ausgeführt ein Beitrag des Landes zum Erreichen des in Dresden vereinbarten 10-%-Ziels. Gemeinsam mit dem korrespondierenden 3-%-Ziel aus den LissabonBeschlüssen der EU, das durch Folgebeschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in seiner Bedeutung für die Länder unterstrichen wurde, stellen diese Verpflichtungen der Landesregierung in nationaler bzw. europäischer Abstimmung Leitlinien für die mittelfristige Finanzplanung dar, die über Einzelprogramme hinausreichen.

Zu 3: Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben diesbezüglich eine einstimmige Beschlussempfehlung für die Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Juni 2009 gefasst.

Anlage 42

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 43 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Wie will das Land Niedersachsen verhindern, dass der Krippenausbau am Fachkräftemangel scheitert?

Der Krippenausbau in Deutschland führt trotz demografisch bedingten Rückgangs der Kinderzahlen insgesamt zu einem steigenden Bedarf an Fachpersonal. In einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom 15. April 2009 wird berichtet, dass mehrere deutsche Großstädte an hannoverschen Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher um Absolventinnen und Absolventen werben. Am 14. April 2009 berichtete die HAZ, dass in Kommunen wie Hannover, Göttingen, Lüneburg Personal im dreistelligen Bereich fehlt, um die Betreuung in Krippen gewährleisten zu können.

Etliche Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen studieren im Anschluss an ihre Ausbildung oder gehen in die Familienphase. Viele Tageseinrichtungen für Kinder berichten von großen Problemen bei der Neubesetzung von Stellen.

Aus der Antwort auf die Kleinen Anfrage vom 20. August 2008 der Abgeordneten Staudte geht hervor, dass immer weniger arbeitslose Erzieherinnen und Erzieher einer immer größer

werdenden Anzahl an freien Stellen gegenüberstehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo verbleiben die Absolventen und von Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher in Niedersachsen, und hat das Land Niedersachsen Maßnahmen ergriffen, um Fachkräfte aus der Familienphase oder anderen Berufen in den Erzieherberuf zurückzuholen?

2. Wie bewertet das Land Niedersachsen die Abwerbeversuche anderer Städte und damit einhergehende Hinweise auf einen zunehmenden Fachkräftemangel?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Attraktivität des Erzieherinnen/Erzieherberufs zu steigern?

Die derzeit vorgehaltenen Ausbildungskapazitäten entsprechen dem bisher ermittelten Einstellungsbedarf. Es gibt derzeit keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie groß der Fachkräftebedarf zukünftig sein wird; denn er hängt von vielerlei Faktoren ab. Der Bedarf an Fachkräften richtet sich zunächst danach, wie groß die Nachfrage nach Plätzen tatsächlich ist und in welchen Betreuungsformen - wie z. B. in Krippen, altersübergreifenden Gruppen, kleinen Kitas oder in der Kindertagespflege - der Bedarf abgedeckt wird. Die unterschiedlichen Betreuungsformen wirken sich sowohl auf die Anzahl als auf die Qualifikationsanforderungen der Fachkräfte aus. Die Entscheidung, wie ein eventueller Bedarf gedeckt werden soll, wird vor Ort von den Kommunen getroffen.

Die Landesregierung beabsichtigt, die Kommunen zu unterstützen, ihre Ausbildungskapazitäten aufrechtzuerhalten und soweit wie notwendig auszubauen. Unser Ziel ist es, den Einstellungsbedarf zu decken, aber auch besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen zu gewinnen.

In Niedersachsen schließen jedes Jahr durchschnittlich 1 500 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an Fachschulen erfolgreich ab. Hinzu kommen jährlich ca. 700 Absolventinnen und Absolventen, die nach der erfolgreichen Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten nicht die Fachschule besuchen und eine Stelle als Zweitkraft antreten können, sowie die Absolventinnen und Absolventen der neu eingerichteten Aufbaustudiengänge für Frühpädagogik; hier sind inzwischen 150 Studienanfängerplätze eingerichtet worden.

Bei dem Ausbau der Kinderbetreuungsangebote setzt die Landesregierung auch auf den Einsatz

von gut qualifizierten Kindertagespflegepersonen. Ein besonderer Schwerpunkt des Programms „Familien mit Zukunft“ sind die Qualifikation und fachliche Beratung von Tagespflegepersonen. Zur Sicherung der Qualität hat das Sozialministerium eine Kooperationsvereinbarung mit dem BMFSFJ und der Bundesagentur für Arbeit über die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen in Höhe von 160 Stunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts unterzeichnet. Alle Bildungsträger, die Tagespflegepersonen qualifizieren, sollen künftig mit einem Gütesiegel zertifiziert werden.

Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass 30 % der bis 2013 zu schaffenden Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Bereich der Kindertagespflege ausgebaut werden.

Gab es laut Bundesstatistik in Niedersachsen zum 15. März 2007 nur 1 769 betreute Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege, so war zum 15. März 2008 bereits ein Anstieg um 72 % auf 3 050 zu verzeichnen. Nach einer zum Stichtag 31. Dezember 2008 durchgeführten Erhebung liegt die Anzahl der in der Kindertagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren inzwischen bei 6 120 - ein weiterer Anstieg von rund 100 %.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen befragen ihre Schülerinnen und Schüler ein Jahr nach Verlassen des Bildungsganges, welche Ausbildung sie aufgenommen haben bzw. welcher beruflichen Tätigkeit sie nachgehen. Bisher liegen für die drei Schuljahre 2004/2005 bis 2006/2007 Ergebnisse dazu vor. Danach sind mehr als 80 % der Erzieherinnen und Erzieher in ihrem Beruf tätig. Darüber hinaus gilt unverändert, dass es für ausgebildete Fachkräfte einen Bewerberüberhang gibt, sodass Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften, die sich in der Familienphase oder in anderen Berufen befinden, zurzeit nicht notwendig sind.

Zu 2: Es spricht zunächst für die gute Berufsausbildung niedersächsischer Fachschulen, wenn deutsche Großstädte versuchen, Absolventinnen und Absolventen dieser Schulen zu gewinnen. Nachfragen in den betreffenden Schulen bestätigen aber bisherige Erfahrungen, dass für niedersächsische Erzieherinnen und Erzieher eine Beschäftigung außerhalb Niedersachsens nur aus persönlichen Gründen und entsprechend selten

infrage kommt. Ein wechselseitiger Austausch im nahen Bereich der Ländergrenzen ist hingegen üblich.

Zu 3: Diese Frage ist mit der Antwort der Landesregierung vom 27. November 2008 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Staudte bereits in Teilen beantwortet worden. Ziel ist es zunächst, möglichst viele und besonders geeignete Schulabsolventinnen und -absolventen sowie Ausbildungsplatzsuchende für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers zu interessieren.

Die Werbung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei folgenden Maßnahmen bisher als Ziel eingebunden:

- Berufsfindungsmärkte

- Tage der offenen Tür

- Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen

- Betriebs- und Praxistage

- Berufswahl-Pass-Aktion

- Zukunftstag für Mädchen und Jungen

- Zielvereinbarungen mit den ausbildenden Fachschulen

- Werbung mit Berufs- und Einstellungsperspektiven sowie akademischen Weiterbildungsangeboten

Unterstützt wird diese Werbekampagne durch regelmäßige Veröffentlichungen auf den Homepages des Niedersächsischen Kultusministeriums, des Niedersächsischen Bildungsservers, des Deutschen Bildungsservers sowie jeder berufsbildenden Schule in Niedersachsen. Als wesentliche Beratungsgrundlage und -hilfe hat mein Haus zudem für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie für die Bundesagentur für Arbeit eine Information über „Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Niedersachsen“ herausgegeben.

Die Ausbildung der Fachkräfte für die Kindertagesstätten wird unter besonderer Berücksichtigung der neuen Anforderungen durch den Bildungsauftrag in Kindertagesstätten weiterentwickelt. Inzwischen ist das neue Unterrichtsfach „Sozialpädagogische Bildungsarbeit“ an allen an der Erzieherausbildung beteiligten Berufsfachschulen und Fachschulen des Landes eingeführt. Nicht nur diese Qualifizierungsangebote, sondern auch die sich hieraus entwickelnden akademischen Weiterbildungsan

gebote und Berufsperspektiven werden die Attraktivität der Arbeit in Kindertagesstätten weiter erhöhen.

Das niedersächsische Gesamtkonzept zur Erhöhung der Qualifikation umfasst folgende bereits eingeleiteten Maßnahmen:

- Aktualisierung der Ausbildungsinhalte zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern

- Anhebung des Ausbildungsniveaus, Erwerb der Fachhochschulreife von allen Erzieherinnen und Erziehern

- Anrechenbarkeit der Erzieherausbildung auf ein aufbauendes einschlägiges Studium

- Einrichtung von Aufbau-/BachelorStudiengängen für die Leitungspositionen

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Erzieherausbildung in Niedersachsen werden für die Leitungs-, Führungs- und Beratungsebene in Kooperation mit den Fachhochschulen Studiengänge angeboten und entwickelt, die den ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern als Aufbaustudiengänge offenstehen. Auch für junge Männer werden diese verbesserten Weiterbildungschancen einen Anreiz bieten, den Beruf des Erziehers zu wählen.

Zusammenfassend wird deutlich, dass die Landesregierung kontinuierlich Maßnahmen durchführt, die nachweislich die Attraktivität sozialpädagogischer Berufsausbildungen steigern. Auf die in der Vorbemerkung aufgezeigte beachtliche Ausbildungsleistung des Landes wird im Übrigen verwiesen.