Neben technischen Projekten wird der wirksame Einsatz von Technik durch organisatorische Maßnahmen intensiv unterstützt. Dies ist in den letzen Jahren im Rahmen
weitgehend geschehen. Damit sind Voraussetzungen in organisatorischer, ausbildungsorientierter und rechtlicher Hinsicht geschaffen worden.
Unter der Leitung des Direktors des Landeskriminalamtes die Projektgruppe „Polizei 2015 - Innovationsoffensive“ eingesetzt worden, die den künftigen Technikbedarf für die Polizei in Niedersachsen prüfen wird. Die niedersächsische Polizei wird bis zum Jahr 2015 in technischer Hinsicht führend aufgestellt. In einem strategischen Konzept sollen die technische Ausrichtung für die Polizei beschrieben, der große Finanzbedarf dargestellt und ein umsetzungsfähiger Stufenplan entwickelt werden, der bis zum Jahr 2015 die Ziele der technischen Ausstattung festlegt.
Auf dem Prüfstand steht die aktuelle Technik des kompletten Aufgabenspektrums der Polizei - vom Streifenwagen über die Kriminaltechnik bis zum Verkehrsüberwachungsgerät. Dabei ist Zweck der technischen Veränderungen und Verbesserungen die weitere Gewährleistung und Optimierung der Kernaufgaben der Polizei.
Um eine breite Beteiligung der gesamten Organisation Polizei zu erreichen, hat die Projektgruppe zu den fachspezifischen Themen die Arbeitsgruppen Ermittlungen, Kriminaltechnik, Verkehr, Einsatz, Informationstechnologie, Führungs- und Einsatzmittel, Mobilität und Spezialeinheiten eingerichtet. Bis zum 30. November 2008 soll der Abschlussbericht der Projektgruppe vorliegen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 7 des Abg. Heinrich Aller (SPD)
Massive Kritik an Baumfällaktionen in Staatsforsten - Umweltschützer und Waldfreunde fürchten Kahlschlag im Zusammenhang mit FFH-Umsetzung
Auf Unverständnis und massive öffentliche Kritik ist der Holzeinschlag in den Staatsforsten Almhorster und Lohnder Holz in Seelze gestoßen.
In der Presse beklagen der Naturschutzbeauftragte Willi Raabe und der NABU-Vorsitzende Friedhelm Ilse, dass möglicherweise „rein wirtschaftliche Gründe“ für die größte Abholzaktion von Buchenbeständen ausschlaggebend seien. Von beiden wird auf hohe Nachfrage nach Buchenholz und hohe Marktpreise hingewiesen.
Die Revierförsterei führt dagegen „ausschließlich die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien als Grund“ für die Fällaktion an. Auch die Stadt Seelze hat mangelhafte Kooperation der beteiligten Behörden beklagt. Wörtlich heißt es in einem Zeitungsbericht der Leine-Zeitung vom 19. März 2008: „Unter einer guten Zusammenarbeit verstehen wir etwas anderes, sagt die Stadt.“
Tatsächlich scheint der Bucheneinschlag in den fraglichen Waldgebieten ganz wesentlich im Zusammenhang mit Vorgaben der FFH-Richtlinie zu stehen. Die zuständige Staatliche Forstverwaltung verweist auf Nachfrage auf eine mit der Region als zuständige Naturschutzbehörde abgestimmte, auf zehn Jahre angelegte Planung. Danach soll in dem fraglichen Areal der Buchenbestand in Teilen künftigen Eichenbeständen weichen.
Die aktuelle Situation beweist erneut, wie notwendig Transparenz bei Eingriffen in empfindliche Naturräume ist, um bei Nutzern und Schützern die notwendige Akzeptanz zu erreichen. Dies gilt vor allem dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Nachhaltigkeit von Waldbewirtschaftung möglicherweise im Konflikt mit lokalen Interessen steht. So wird auch von den Naturschützern ein grundsätzliches Verständnis für eine Bewirtschaftung des Waldes eingeräumt. Art und Umfang werden jedoch gerade wegen der Bedeutung der Almhorster und Lohnder Forsten als Naherholungsgebiete hinterfragt.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ursachen und Wirkung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Almhorster und Lohnder Holz in Seelze zur Umsetzung von Zielen der FFHRichtlinie?
2. Welche Vorkehrungen hat das Land in seinem Waldgesetz oder in ergänzenden Regeln entwickelt, damit mögliche Konflikte um langfristig und nachhaltig angelegte Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung von Zielen der FFHStrategien zwischen Beteiligten und Betroffenen möglichst vermieden werden können?
3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für angezeigt, um im konkreten Fall dem Kahlschlagsvorwurf zu begegnen und andernorts künftig ähnliche Konfliktlagen zu vermeiden?
Hauptziel der FFH-Richtlinie ist „die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.“ Auf dieses Ziel ist die Entwicklung von Natura2000-Gebieten in Niedersachsen durch die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) ausgerichtet. Dabei sind die heute für den Naturschutz, aber auch für den Forstbetrieb so wertvollen Waldbestände, die jetzt als FFH-Gebiet ausgewiesen wurden, durch jahrhundertelange Bewirtschaftung entstanden.
Zu 1: Die betroffenen Bereiche in den Forstorten Lohnder Holz und Almhorster Wald des Niedersächsischen Forstamtes Fuhrberg sind nach FFHRichtlinie als Lebensraumtyp „Eichen-Hainbuchenwald“ eingestuft. Die beiden Waldgebiete sind Bestandteile des FFH-Gebietes „Laubwälder südlich Seelze“. Die Waldentwicklungsplanung ist konkret darauf abgestellt, diesen Lebensraumtyp zu erhalten und zu fördern. Grundlage für die Bewirtschaftung sind der Pflege- und Entwicklungsplan“ (PEPL) für das jeweilige FFH-Gebiet sowie ergänzende „Entscheidungshilfen“ zur Bewirtschaftung von Natura-2000-Flächen der NLF. Beide sind mit den Naturschutzbehörden abgestimmt. Der PEPL ist zudem Bestandteil der mittelfristigen Betriebsplanung des Forstamtes und seit 1. Januar 2007 in Kraft. Somit konnten die aktuellen Ziele und Vorgaben des FFH-Rechts und des Naturschutzes in die konkrete und verbindliche Betriebsplanung des Forstamtes einfließen.
Die diesjährigen Durchforstungen im Lohnder Holz und im Almhorster Wald dienen damit sowohl der Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie als auch der Holzernte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Naturschutzkonforme Weiterentwicklung der Waldgebiete und nachhaltige Holznutzung sind im multifunktionalen Wald kein Widerspruch, sondern dienen dem gleichen Ziel. In beiden Forstorten bei Seelze ließen sich diese Ziele gleichzeitig und konfliktfrei verwirklichen.
Zu 2: Das Niedersächsische Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verpflichtet die NLF zur ordnungsgemäßen und naturnahen Bewirtschaftung des Landeswaldes und zur Förderung der Schutzfunktion. Darüber hinaus regelt das für die NLF verbindliche Regierungsprogramm zur „Langfristigen ökologischen
„In Natura-2000-Gebieten im Landeswald ist aufgrund der europarechtlichen Verpflichtungen die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen […] bzw. der Arten […] ein bestimmendes Ziel forstlichen Handelns.“
Zu 3: Der Kahlschlagsvorwurf ist unbegründet. Auf der insgesamt 10,4 ha großen und moderat aufgelichteten Durchforstungsfläche ist lediglich eine kleine Freifläche mit einer Größe von ca. 0,6 ha entstanden. Beides bewegt sich im Rahmen der Vorgaben des NWaldLG. Die Freifläche war vorher mit Lärche als ökologisch hier nicht erwünschtem und standortfremden Nadelholz bestockt und soll kurzfristig mit ökologisch wertvoller Eiche aufgeforstet werden, um langfristig das Habitatkontinuum im Waldentwicklungstyp „Eichen-Haibuchenwald“ auf ganzer Fläche zu gewährleisten.
Im Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Naherholung, des Naturschutzes und der Forstwirtschaft lassen sich unterschiedliche Auffassungen der Interessengruppen über Art und Ziel der Bewirtschaftung erfahrungsgemäß auch dann nicht grundsätzlich ausschließen, wenn - wie im vorliegenden Fall - forstlich korrekt und abgestimmt gehandelt wurde. Besondere Maßnahmen der Landesregierung sind deshalb nicht erforderlich. Der interessierten Öffentlichkeit müssen deshalb weiterhin frühzeitig und in geeigneter Weise geplante Bewirtschaftungsmaßnahmen transparent gemacht werden, um die Akzeptanz zu erhöhen und Konflikte über unterschiedliche Auffassungen möglichst im Vorfeld auszuräumen.
Der am Montag beschlossene Tarifabschluss im öffentlichen Dienst kostet die Kommunen deutschlandweit 8 Milliarden Euro. Gut 5 % mehr Lohn sollen die 1,3 Millionen Angestellten des Bundes und der Kommunen rückwirkend zum 1. Januar erhalten - ein Kompromiss, der
Zwar gibt es Kommunen und Städte, die sich die zusätzlichen Personalkosten angesichts hoher Steuereinnahmen leisten können. Doch grundsätzlich fehlt das Geld für notwendige Investitionen beispielsweise in Schulen und Kindergärten. Darüber hinaus wird bereits in der Presse verlautbart, dass Gebühren und Beiträge angehoben werden müssten.
1. Welche Mehrkosten kommen durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst voraussichtlich auf die niedersächsischen Kommunen zu?
2. Welche Auswirkungen wird der Tarifabschluss auf die Beschäftigten und die Kunden der gemeindlichen Eigenbetriebe und die kommunalen Krankenhäuser haben?
3. Gemäß § 82 Abs. 4 S. 1 NGO soll der kommunale Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dürfen die Kommunen nun die Belastungen durch den Tarifabschluss mit Kassenkrediten bezahlen, solange sie weiterhin freiwillige Leistungen gewähren?
Nach fünf Verhandlungsrunden, einer zweiwöchigen Schlichtung und anschließenden dreitägigen intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien von Bund und Kommunen am 31. März 2008 auf einen Abschluss für die Tarifrunde 2008 verständigt. Der unter Vorsitz des Schlichters gefasste, von den Gewerkschaften am 27. März 2008 aber abgelehnte Schlichterspruch mit seinen Komponenten Entgelt, Arbeitszeitverlängerung und Ausbau der Leistungsbezahlung war hierbei Grundlage der Verständigung.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Tarifeinigung vom 31. März 2008 in ihrer Mitgliederversammlung am selben Tage angenommen. Die Erklärungsfrist der Gewerkschaft ver.di läuft noch bis zum 20. April 2008. Erst danach erfolgen die abschließenden Redaktionsverhandlungen.
Die Tabellenentgelte werden für alle Beschäftigten rückwirkend zum 1. Januar 2008 um einen Festbetrag von 50 Euro sowie linear um 3,1 % erhöht. Ab dem 1. Januar 2009 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 %.
Im Januar 2009 werden alle Beschäftigten weiterhin eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung von 225 Euro erhalten. Demgegenüber steigt die Arbeitszeit im gesamten Tarifgebiet auf 39 Wochen
Die Vergütungen der Auszubildenden werden ab 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht. Sonderregelungen gibt es für die Bereiche der Versorgungsbetriebe bei den Schichtzulagen, für Nahverkehrsbetriebe und bei den Beschäftigten in Krankenhäusern. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.