Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

- Bereitstellung entsprechender Fördermittel zur Weiterbildungsförderung

- Weiterbildungsförderung in Verbindung mit einer konkreten Niederlassungspflicht

Dritte Stufe

- Umsatzgarantie für Ärzte in bestimmten Regionen

Eine Anzeigenkampagne der KVN vom Jahr 2006 unter dem Motto „Werden Sie Hausarzt in Niedersachsen“ soll in diesem Jahr wiederholt werden.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit um einen freien Beruf handelt. Losgelöst von einer gewünschten bzw. benötigten

Anzahl an Ärzten in einem bestimmten Gebiet hängt es zunächst von der individuellen Entscheidung einer jeden Ärztin und eines jeden Arztes ab, das Risiko einer freiberuflichen Tätigkeit in einem bestimmten Fachgebiet und einer bestimmten Region einzugehen. Hierbei ist auch von Bedeutung, in welchem Umfang eine Niederlassung durch Kommunen, z. B. durch die Bereitstellung von Praxisräumen, gefördert wird. Dies liegt im Ermessen der einzelnen Kommune. Nach Angaben der KVN diskutiert sie zurzeit mit dem Städte- und Gemeindebund über Fördermöglichkeiten.

Die Vertreterversammlung der KVN hat am 17. Februar 2007 die Neufassung der Notfalldienstordnung beschlossen. Mit dieser bis 2010 umzusetzenden Neuregelung soll eine gleichmäßigere und gerechtere Dienstbelastung unter den Ärzten erreicht werden, da die Organisation des Notfalldienstes aus Sicht der KVN entscheidend für die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in ländlichen Gebieten ist.

Vor dem Hintergrund der dargestellten geregelten Aufgabenverteilung werden vom Niedersächsischen Sozialministerium sowohl diese Aktivitäten der KVN als auch die Entwicklung der Ärztezahl im Land weiterhin sorgfältig beobachtet. Darüber hinaus hat sich das Land Niedersachsen an einer auf Initiative der Gesundheitsministerkonferenz eingerichteten Arbeitsgruppe beteiligt, die einen Konzeptentwurf für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Deutschland im Jahr 2020 erarbeitet.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 12 der Abg. Jörg Bode und JanChristoph Oetjen (FDP)

Verfügbarkeit der Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Die Breitbandversorgung und damit der Anschluss an moderne Kommunikationstechnologie sind für die Erhaltung von Unternehmensstandorten und die Ansiedelung neuer Unternehmen äußerst wichtig. Auch bei den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens besteht ein großes Interesse an einem schnellen Internetzugang. Ein solcher ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die ländlichen Räume mit Ballungszentren mithalten können. Daher hat Niedersachsen als Flächenland ein besonders starkes Interesse daran, dass Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern ein schneller Internetzugang in allen Landesteilen zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Bestehen signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen des Landes, was die Versorgungsdichte mit Breitbandanschlüssen angeht?

2. Mit welchen Maßnahmen fördert das Land den Ausbau der Breitbandtechnologie und die Verbreitung in ländlichen Gebieten?

3. Wie bewertet die Landesregierung neue Technologien, wie z. B. die DSL-Übertragung per Funk, um dünner besiedelte Gebiete zu erschließen?

Der Anschluss an Breitbandnetze stellt im Zeitalter der Wissensgesellschaft einen Standortfaktor von elementarer Bedeutung dar. Breitbandanschlüsse schaffen Rationalisierungspotenziale und ermöglichen Produkt- und Dienstleistungsinnovationen. Der Aus- und Aufbau von Telekommunikationsinfrastruktur unterliegt in erster Linie marktwirtschaftlichen Kräften. Dieser Mechanismus stellt uns in Niedersachsen vor besondere Herausforderungen. Häufig rechnen sich die Investitions- und Unterhaltskosten nicht für abgelegene und/oder schwach besiedelte Regionen für die Netzanbieter.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei der Breitbanderschließung spielt die Bevölkerungsdichte und damit einhergehend das Marktvolumen eine entscheidende Rolle. Die Telekommunikationsanbieter bauen zuerst dort aus, wo es viele potenzielle Kunden gibt. Dadurch sind dünn besiedelte Regionen schlechter erschlossen als Ballungsgebiete. Im ländlichen Raum gibt es mehr der sogenannten weißen Flecken, also Lücken in der Breitbandversorgung. Diese Lücken sind auch im Breitbandatlas der Bundesregierung zu erkennen, nicht so deutlich auf der Übersichtskarte, aber auf den Karten, die man erhält, wenn man einzelne Orte anwählt (www.zukunft- breitband.de).

Zu 2: Die Landesregierung unterstützt die Regionen, die aus dem Markt heraus bisher nicht oder nur unzureichend mit Breitband versorgt sind. Dieses geschieht in erster Linie über die politische Einflussnahme bei den gesetzgebenden Körperschaften sowie anderen Gremien wie z. B. dem Beirat bei der Bundesnetzagentur. Über die Schaffung geeigneter gesetzlicher bzw. regulatorischer Rahmenbedingungen soll ein chancengleicher Wettbewerb ermöglicht werden. Denn mittelfristig wird nur ein funktionierender innovationsorientierter Wettbewerb dafür Sorge tragen, dass eine

hochwertige Kommunikationsinfrastruktur künftig überall verfügbar sein wird.

Ergänzend dazu hat die Landesregierung für die Programmplanungen der EU-Strukturförderperiode 2007 bis 2013 staatliche Beihilfen im Rahmen unternehmensnaher Infrastrukturen erhalten, mit deren Hilfe Marktmängel in ländlichen und abgelegenen Gebieten korrigiert werden sollen. Das Motto lautet hier „Hilfe zur Selbsthilfe“. Zu diesem Zweck wird in Osterholz-Scharmbeck das Breitbandkompetenzzentrum ins Leben gerufen, das als erste Anlaufstelle für Landkreise dient, in denen die Breitbandanbindung bisher nicht bzw. unzureichend realisiert ist. Das Kompetenzzentrum fungiert als Informationszentrum. Hier werden die Bedarfe analysiert und mit den Beteiligten nach Lösungen gesucht.

Führen diese Bemühungen nicht zu einer Lösung aus dem Markt, können als Ultima Ratio mit öffentlichem Geld Versorgungslücken geschlossen werden. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation befindet sich im Notifizierungsverfahren bei der EU.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) engagiert sich ebenfalls für die Breitbandversorgung des ländlichen Raums. Dazu erarbeitet ML zurzeit eine eigene Förderrichtlinie, die aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe finanziert wird. Die enge Abstimmung der Aktivitäten zwischen MW und ML gewährleistet eine optimale Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel.

Zu 3: Alternative Technologien besitzen nach Ansicht der Landesregierung große Potenziale zur Schließung bestehender Lücken in der Breitbandversorgung. Welche Technologie jedoch im Einzelfall die angemessene Lösung ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Landesregierung nimmt in dieser Frage eine Position der strikten Wettbewerbs- und Technologieneutralität ein.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 der Abg. Hans-Jürgen Klein und Enno Hagenah (GRÜNE)

Kassensturz für Planung der Küstenautobahn A 22

In Niedersachsen laufen die Planungen zur sogenannten Küstenautobahn A 22 zwischen Drochtersen im Landkreis Stade und Westers

tede im Landkreis Ammerland. Nach der Festlegung des Untersuchungsraumes, der Erarbeitung und Bewertung verschiedener Trassenvarianten und der Festlegung einer Vorzugstrasse wurde im Oktober 2007 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Mitte Januar 2008 lief die Einwendungsfrist dazu aus.

Die A 22 steht im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nur in der Kategorie „weiterer Bedarf“. Ein Planungsrecht ohne Kostenbeteiligung des Bundes ist auf Drängen der Landesregierung erteilt und aufgrund eines außerordentlich hohen Umweltrisikos dieser Autobahn mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag belegt. Das Land und weitere Akteure sind mit der freiwilligen Übernahme der Planungskosten für ein im BVWP nur nachrangig berücksichtigtes Projekt ein hohes Kostenrisiko eingegangen. Die Chancen für eine Realisierung oder zeitlich planungsnahe Realisierung der Küstenautobahn sind angesichts der finanziellen Restriktionen der Bundesebene vor dem Hintergrund der stark wachsenden Instandhaltungskosten am bestehenden Verkehrsnetz und der demografischen Entwicklung eher gering.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Personal- und Sachkosten sind bisher für welche Planungsschritte entstanden?

2. Wer hat im Einzelnen zur Deckung dieser Kosten in welcher Höhe beigetragen?

3. Wie hoch werden die zu erwartenden weiteren Planungskosten für die einzelnen weiteren Planungsschritte voraussichtlich in den kommenden Jahren jeweils veranschlagt, und wie ist die Finanzierung vorgesehen und abgesichert?

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundes- straßen) in der Auftragsverwaltung für den Bund. Der Bund erstattet den Ländern - bis auf einen Ausgleich für Zweckaufgaben in Höhe von insgesamt 3 % der Bauausgaben - keine Verwaltungskosten für die Auftragsverwaltung. Eine Finanzierung der Planungskosten für die A 22 durch den Bund ist - wie für andere Bundesfernstraßenmaßnahmen auch - aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gegeben.

Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“. Dieses Gesetz wurde von einer rot-grünen Bundesregierung ausgearbeitet und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf vom Bund definiert. Es ist damit auch vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bundes

in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen.

Die A 22 - Küstenautobahn - ist im Bedarfsplan dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht und besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ zugeordnet. Mit dieser Einstufung ist die Notwendigkeit der Küstenautobahn gesetzlich begründet und ist zugleich das Recht zur Planung gegeben worden.

Der A 22 kommt in ihrer Funktion als überregionale Fernstraße, zur Hinterlandanbindung der Seehäfen, zur Strukturentwicklung des nordwestdeutschen Raumes und zur notwendigen Entlastung des vorhandenen Straßennetzes besondere Bedeutung zu. Das Land hat deshalb im November 2004 mit den Landkreisen Ammerland und Cuxhaven - stellvertretend für die Region - sowie mit den Industrie- und Handelskammern Oldenburg und Stade - stellvertretend für die niedersächsische Wirtschaft - eine Vereinbarung über die Mitfinanzierung der Kosten für die Linienplanung geschlossen. Im Rahmen des Gesamtforschungsprogrammes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat der Bund einen Kostenanteil übernommen.

Die Linienplanung wurde von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Jahr 2005 begonnen und bis Herbst 2007 abgeschlossen. Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Küstenautobahn ist im Oktober 2007 eingeleitet worden. Nach dem ROV erfolgt das Linienbestimmungsverfahren durch das BMVBS. Hieran schließt sich ab Frühjahr 2009 die technische Entwurfsbearbeitung zur Aufstellung der Vorentwürfe (Genehmigungsentwürfe) und der Planfeststellungsunterlagen an. Die ersten Planfeststellungsverfahren sollen im Jahr 2011 beginnen. Bis Ende 2016 soll für die gesamte A 22 Baurecht vorliegen.

Das Projektmanagement und die Projektsteuerung erfolgen durch die NLStBV mit eigenem Personal und mit Einsatz Externer. Damit frühzeitig der Einsatz von Fachgutachtern und Ingenieurbüros vorbereitet und die Entwurfsaufstellung konzipiert werden können, wurde der NLStBV Ende März dieses Jahres der Entwurfsauftrag erteilt.

Niedersachsen und die anderen norddeutschen Länder setzen sich gegenüber dem Bund gemeinsam für den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und für die dafür erforderliche Finanzierung ein. In der Projektliste der Maßnah

men, die als besonders prioritär anzusehen sind, ist auch die A 22 - Küstenautobahn - enthalten.

Die Baufinanzierung der A 22 setzt zunächst voraus, dass Baurecht vorliegt. Das Baurecht für die Küstenautobahn wird Niedersachsen konsequent durch die Berücksichtigung und Abarbeitung des naturschutzfachlichen Planungsauftrages in den einzelnen Planungsschritten erwirken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Für Fachgutachten und für Ingenieurleistungen in der Linienplanung wurden Finanzmittel in Höhe von rund 2,560 Millionen Euro aufgewendet. Im Einzelnen haben davon der Bund rund 0,260 Millionen Euro, die Wirtschaft rund 0,750 Millionen Euro, die Region rund 0,750 Millionen Euro und das Land Niedersachsen rund 0,800 Millionen Euro getragen. Für eigenes Personal der NLStBV entstanden in der Linienplanung Kosten in Höhe von rund 0,430 Millionen Euro.

Zu 3: Die detaillierte Entwurfsplanung bis zur Erlangung des Baurechts erfolgt in den Jahren 2008 bis 2016. Die Kosten für den Einsatz Externer, die Erstellung von Fachgutachten und die Erbringung von Ingenieurleistungen betragen nach Berechnungen der NLStBV rund 39 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Landeshaushalt und ist gesichert (siehe Kapitel 08 20, Titelgruppe 65).