meneigenen Molkerei in Glesse nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf der Domäne Heidbrink und der dort geplanten firmeneigenen Ziegenhaltung.
Zu 3: Nach gegenwärtigem Informationsstand sind für das Vorhaben des Investors keine weiteren durch die öffentliche Hand zu finanzierenden Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen.
Bundesweit wird jede vierte Frau laut verschiedener Studien einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt in ihrer Familie. In bis zu 95 % der Fälle geht die Gewalt gegen Frauen von Männern aus. Gewalt gegen Frauen hat schwerwiegende Folgen: Nach US-amerikanischen Studien ist ein Drittel der getöteten Frauen von ihren Lebenspartnern bzw. Exlebenspartnern ermordet worden. Auch eine britische Studie kommt zu ähnlichen Ergebnissen: Danach wurde sogar jede zweite getötete Frau Opfer ihres Partners/Expartners. In Deutschland lässt sich diese Zahl nicht näher bestimmen, weil es keine Kategorisierung „häusliche Gewalt“ bei Tötungsdelikten gibt. Nicht nur die Frauen sind Opfer bei häuslicher Gewalt, sondern auch die Kinder werden durch Gewalt gegen die Mutter traumatisiert bzw. erleben selbst Misshandlungen. Nichtregierungsorganisationen wie Terre des Femmes in Tübingen beobachten drei Entwicklungen in Deutschland: Immer mehr Frauen und Mädchen trauen sich, gewalttätige Männer/Familien zu verlassen und Schutz in Frauen- bzw. Mädchenhäusern zu suchen. Gleichzeitig kürzen bundesweit die Länder ihre Mittel in diesem Bereich. Zudem wird laut Terre des Femmes das Thema Gewalt gegen Frauen zunehmend als ein Problem von Migrantinnen und immer weniger als Problem aller gesellschaftlichen Schichten wahrgenommen. Tatsächlich sind von häuslicher Gewalt Frauen aller Schichten und Altersgruppen, Deutsche und Migrantinnen gleichermaßen betroffen. Neuere Studien zeigen, dass Frauen mit Migrationshintergrund etwas stärker von Gewalt durch ihren Partner betroffen sind als deutsche Frauen.
1. Welche Kenntnisse und Zahlen besitzt die Landesregierung darüber, wie viele Frauen, unterteilt nach deutschen Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund, in den Jahren 2005, 2006 und 2007 Opfer häuslicher Gewalt in Niedersachsen geworden sind - sowohl im Hell- als auch im Dunkelfeld?
2. Wie viele Frauen bzw. Mädchen haben in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 die Hilfe eines Frauen- bzw. eines Mädchenhauses beansprucht, und war es möglich, allen Anfragen nachzukommen?
3. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse, wie die Tötung von Frauen durch ihre Partner und Expartner speziell unter der Kategorie „häuslicher Gewalt“ erfasst werden kann, und plant sie, diese Kategorisierung auch selbst einzuführen bzw. sich dafür einzusetzen?
Die Bedürfnisse und Lebenslagen der von Gewalt betroffenen Frauen sind unterschiedlich. Während einige Frauen den Schutz in einem Frauenhaus suchen und benötigen, verbleiben andere in ihren Wohnungen, benötigen aber gleichwohl Beratung und Unterstützung. Um diesen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden zu können, fördert das Land Niedersachsen ein flächendeckendes, differenziertes Netz von Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsangeboten für Opfer häuslicher Gewalt. Hierzu zählen 41 Frauenhäuser, 34 Gewaltberatungseinrichtungen und 29 pro-aktiv arbeitende Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) für Opfer häuslicher Gewalt. Die BISS stellen keine Alternative, sondern eine wichtige Ergänzung zu den Frauenhäusern im Sinne eines differenzierten Hilfsangebots dar.
Die zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen sind in Niedersachen von insgesamt 3 263 000 Euro im Jahr 2004 auf 4 090 000 Euro im Jahr 2007 erhöht worden.
Zu 1: Seit dem Jahr 2005 erfolgt in Niedersachsen die Erfassung relevanter Daten im Zusammenhang mit dem Phänomen „häuslicher Gewalt“ über das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS. Mittels speziellem Auswertemerker lassen sich die betroffenen Vorgänge dem Phänomen „häusliche Gewalt“ zuordnen. Mit der derzeitigen Definition werden polizeilich alle Fälle von häuslicher Gewalt erfasst, unabhängig von Alter und Geschlecht. Damit sind die genannten Zahlen immer als Gesamtsumme von minderjährigen und erwachsenen Opfern zu verstehen. Erstmals besteht für das Jahr 2007 die Möglichkeit, den Auswertemerker mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zu verbinden.
Für das Jahr 2005 wurden 6 391 Fälle, für das Jahr 2006 11 514 Fälle und für das Jahr 2007 11 921 Fälle von häuslicher Gewalt in Niedersach
sen bekannt, die strafbewehrte Sachverhalte und sogenannte sonstige Ereignisse, wie z. B. Streitigkeiten, umfassen. Der hohe Anstieg der Fallzahlen für das Jahr 2006 im Vergleich zum Jahr 2005 erklärt sich im Wesentlichen aus einer verstärkten Sensibilisierung der polizeilichen Einsatzkräfte und den verstärkten Bemühungen der Polizei für eine verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung und dem daraus erwachsenem Bewusstsein, dass Zeugen eine wichtige Rolle in der Bekämpfung der häuslichen Gewalt haben.
Bei den polizeilich bekannten strafbewehrten Sachverhalten für das Jahr 2007 im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt für den Bereich der Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit waren im Jahr 2007 insgesamt 10 013 Opfer polizeilich erfasst worden, davon 7 843 weibliche Opfer. Bei den Straftaten gegen das Leben im Kontext mit häuslicher Gewalt waren im Jahr 2007 insgesamt 35 Opfer (davon 24 weibliche Opfer) betroffen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Kontext mit häuslicher Gewalt waren 149 Opfer (davon 141 weibli- che Opfer) betroffen. Bei den Rohheitsdelikten bzw. Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Kontext mit häuslicher Gewalt wurden 7 843 weibliche Opfer (gesamt 10 013 Opfer) erfasst.
Die Landesregierung hat keine speziellen Kenntnisse und Zahlen darüber, wie viele Frauen - unterteilt nach deutschen Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund - Opfer von häuslicher Gewalt im nachgefragten Zeitraum wurden. Ebenso liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse über das Dunkelfeld bei dem Phänomen „häusliche Gewalt“ vor.
Zu 2: Im Jahr 2004 wurde die Hilfe von Frauenhäusern von 2 675 Frauen beansprucht, im Jahr 2005 von 2 395 Frauen und im Jahr 2006 von 2 438 Frauen. Die Zahlen für 2007 liegen noch nicht vor.
Die Frauenhäuser vermitteln Hilfe suchende Frauen an andere Frauenhäuser weiter, wenn die Kapazitäten der eigenen Einrichtung ausgelastet sein sollten. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass eine Frau, die Hilfe von Frauenhäusern gesucht hat, keine Hilfe bekommen hätte.
Die Angebote der drei niedersächsischen Mädchenhäuser wurden im Jahr 2004 von 9 244 Mädchen in Anspruch genommen, im Jahr 2005 von 9 306 Mädchen, im Jahr 2006 von 11 589 Mädchen und im Jahr 2007 von 10 875 Mädchen. Die Angebote der Mädchenhäuser sind vielfältig. Sie
beinhalten niedrigschwellige Gruppen- und Freizeitangebote, Mädchentreff/Mädchencafe, mobile Betreuung u. a. und beschränken sich nicht ausschließlich auf Gewaltberatung. Für die Angebote des Mädchentreffs haben sich nach Kenntnis der Landesregierung mehr Mädchen interessiert, als freie Plätze zur Verfügung standen.
Zu 3: Über die in Frage 1 in Bezug auf Straften gegen das Leben im Kontext mit häuslicher Gewalt dargestellten Erkenntnisse hinaus sieht die Landesregierung derzeit keinen Bedarf an einer weitergehenden Kategorisierung.
In der Celleschen Zeitung vom 13. März 2008 wird aus einem Brief von Minister Hirche an den Celler Oberbürgermeister Biermann zitiert. Der Ausbau der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode bis zum Berliner Ring „sei als Idee prüfenswert“. Weiter heißt es, Minister Hirche habe veranlasst, dass das Projekt für die nächste Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans vorgemerkt werde. Der FDP-Landtagsabgeordnete Bode hat in seiner Interpretation des Koalitionsvertrages (Cellesche Zeitung vom 23. Fe- bruar 2008) ausgeführt, auch der Bau der A 27 sei gemeint, wenn es heißt: „Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wird sich die Regierungskoalition für einen größeren Anteil Niedersachsens am Investitionsvolumen und die Aufnahme neuer Verkehrsprojekte einsetzen.“ Celles Oberbürgermeister Biermann hat nun die Absicht, Vertreter aller von der Planung berührten Landkreise zwischen Bremen und Berlin nach Celle einzuladen. Im Celler Kurier vom 16. März 2008 wird er mit folgenden Worten zitiert: „Wir sollten uns gemeinsam an die Detailarbeit machen und die Straßenführung auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten abstimmen.“
1. Wenn Minister Hirche den Bau der A 27 so massiv unterstützt und sie schon 2009 im Bundesverkehrswegeplan haben möchte, warum taucht dann die A 27 nicht ausdrücklich in der Aufzählung in der Koalitionsvereinbarung auf?
2. Von welchen zeitlichen Abläufen bis zu einer Verwirklichung des Baus geht die Landesregierung aus, und hat sie die Absicht, den Bau der A 27 vorrangig zu betreiben (in der Aufzählung in der Koalitionsvereinbarung geht es u. a. um den Neubau der A 22, der A 39 und der A 26)?
3. Hat die Landesregierung die Absicht, die Stadt Celle bei ihren Bemühungen zur Detailplanung zu unterstützen?
Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundes- straßen) in der Auftragsverwaltung für den Bund. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“.
Die Planungsidee einer Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode (A 7) bis zum Berliner Ring stammt aus der Region Celle. Die Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode bis zum Berliner Ring ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen jedoch nicht enthalten. Es ist offenkundig, dass eine weitere Ost-West-Achse erheblich zur Entlastung der völlig überstrapazierten A 2 beitragen kann und auch die Hinterlandanbindung der nordwestdeutschen Häfen verbessert. In Anbetracht der vom Bund prognostizierten dynamischen Entwicklung des Güterverkehrs und unter Berücksichtigung der überproportionalen Anteile der Straße an dieser Entwicklung ist die konzeptionelle Idee einer Verlängerung der A 27 vom Autobahndreieck Walsrode bis in den Großraum Berlin prüfenswert.
Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurde von der Bundesregierung im Jahr 2003 für den Zeitraum bis 2015 beschlossen. Eine Bewertung und Aufnahme der Maßnahme kann im Rahmen der Neuaufstellung des BVWP erfolgen.
Das Land Niedersachsen hat die Verlängerung der A 27 in einer landesinternen Liste vorgemerkt. Der Maßnahmevorschlag soll dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine Neuaufstellung des BVWP unterbreitet werden.
Eine abschließende Bewertung der Maßnahme kann im Rahmen der Arbeiten für den neuen BVWP durch den Bund erfolgen. Anschließend entscheidet der Bund, ob das Projekt in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen wird.
Zu 1: In der Maßnahmenaufzählung des Koalitionsvertrages ist die Verlängerung der A 27 nicht enthalten, weil diese Maßnahme bisher nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten ist.
nahme in den Bedarfsplan aufgenommen und das Planungsrecht vom Bund gegeben ist. Zurzeit ist diese rechtliche Voraussetzung nicht gegeben. Die Maßnahme kann allein schon aus diesem Grund nicht vorrangig betrieben werden. Ein Beginn der Planung vor dem Jahr 2015 ist unrealistisch.
Zu 3: Die Landesregierung ist bereit, die Region zu unterstützen. Ressourcen für eine Planung (Fi- nanzmittel für Ingenieurmittel und Einsatz der Nie- dersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereitgestellt werden. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Im Vordergrund stehen in den nächsten Jahren die Detailarbeiten der B-3Planung.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Wie die Goslarsche Zeitung am 19. Dezember 2007 berichtete, hatte das Landgericht Göttingen die Frage zu entscheiden, wo ein geistig behinderter Mann, der straffällig geworden war, untergebracht werden sollte. Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit für die Unterbringung im Maßregelvollzug plädiert. Wie die Goslarsche Zeitung weiter berichtete, ist das LKH Moringen eine Einrichtung für psychisch kranke Straftäter, eine Abteilung für geistig Behinderte gibt es nicht. Der 24-Jährige wäre dort mit psychisch kranken Mördern, Brandstiftern, Vergewaltigern und anderen Gewalttätern untergebracht. Der psychiatrische Sachverständige hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass der 24-Jährige in diesem Umfeld sehr schnell zum Opfer werden würde.
Unabhängig von dem individuellen Fall stellt sich das Problem, wie in solchen Fällen zu verfahren ist.