Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Landesregierung derzeit vor zum Ausbau der Bahnstrecke Wilhelmshaven–Oldenburg und zu dem dafür vorgesehenen Zeitplan?

2. Was hat die Landesregierung in der Vergangenheit unternommen, um eine Anbindung des JadeWeserPorts zu erreichen?

3. Wie beurteilt sie das Verhalten der Deutschen Bahn AG und des Bundesverkehrsministeriums, nunmehr von den Planungen abzurücken zulasten des JadeWeserPorts und der Menschen in der Region?

Die Fragesteller beschreiben in ihrer Vorbemerkung den Sachverhalt zutreffend.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der jüngst von der DB AG vorgelegte Zeitplan sah eine Fertigstellung der Strecke im Jahr 2015 vor. In einem Gespräch am 11. Juni 2009 mit Bahnchef Grube wurde MP Wulff jedoch zugesichert, dass die Bahn innerhalb der nächsten vier Wochen intensiv über eine Beschleunigung des Vorhabens beraten wird.

Zu 2: Die Landesregierung hat folgende wesentliche Aktivitäten veranlasst:

- Der Ausbau der Bahnstrecke in der jetzt vorgesehenen Form ist auf Initiative Niedersachsens in den Bundesverkehrswegeplan 2004 als neues Vorhaben aufgenommen worden.

- Anfang 2003 wurde die Arbeitsgruppe „Verkehrliche Aspekte zum JadeWeserPort“ unter Leitung des MW gegründet, weitere Mitglieder waren: DB AG, StK, JWP-Entwicklungsgesellschaft, Straßenbauverwaltung und verschiedene Gutachter je nach Themenstellung.

- Ein regelmäßiger Austausch über den Stand und die Fortentwicklung des Hafenprojekts und seiner Hinterlandanbindung fand in einem monatlichen Jour fixe „JadeWeserPort“ unter Leitung von StS Werren statt.

- Der gemeinsame Arbeitskreis „Hafenhinterlandanbindung“ mit Nordrhein-Westfalen, der im Rahmen einer gemeinsamen Kabinettsitzung eingerichtet wurde, befasste sich unter Beteiligung der DB AG mit der Abwicklung der Verkehre aus Wilhelmshaven nach NRW.

- Die Landesregierung hat laufend intensive Verhandlungen mit dem Bund und der DB AG über den zeitnahen anforderungsgerechten Ausbau der unmittelbaren Schienenanbindung des JadeWeserPorts und für die kapazitiven Erweiterungen im Verlauf der Strecke Wilhelmshaven– Oldenburg–Bremen geführt. Darin wurden alle mit der Bahnanbindung zusammenhängenden Problembereiche erörtert. So u. a. der Lärmschutz, die Umfahrung von Sande, die Sicherung bzw. Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen sowie vorrangig der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven.

- Seitens der Landesregierung wurden zahlreiche Gespräche mit Bund und DB sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Minister- und Vorstandsebene initiiert, zuletzt am 11. Juni 2009 durch MP

Wulff mit Bahnvorstand Grube. Während des gesamten Zeitraums hat die Landesregierung intensiven Schriftverkehr mit dem Bund gehalten, zuletzt mit Ministerschreiben vom 1. und 15. April 2009 an Bundesminister Tiefensee zum fristgerechten Ausbau der Strecke.

Zu 3: Die Abkehr der DB AG von ihrer bisherigen Zusage, zumindest die Zweigleisigkeit der Bahnstrecke bis zur vollständigen Inbetriebnahme des JadeWeserPorts fertigzustellen, ist für das Land inakzeptabel. Dies hat das Land gegenüber der Bahn auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Landesregierung geht weiterhin davon aus, dass der zugesagte Termin eingehalten wird.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 der Abg. Sabine Tippelt, Heinrich Aller, Gerd Will, Marcus Bosse, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok und Petra Tiemann (SPD)

Sommerferienregelung der Länder - Welche Maßnahmen werden in tourismuspolitischer Absicht zur weiteren Entzerrung der Sommerferientermine ergriffen?

In einem Beschluss der Landtages vom 25. Juni 2003 in der Drs. 15/296 wurde festgestellt, dass in Zukunft bei der Festlegung der Sommerferientermine neben pädagogischen, schulorganisatorischen, familienpolitischen auch wirtschaftspolitische Aspekte harmonisch berücksichtigt werden müssen.

Hierzu wurden Eckpunkte für die Sommerferienregelung beschlossen, die die Landesregierung in der Kultusministerkonferenz umsetzen sollte. So wurde u. a. beschlossen, dass eine mehrwöchige Überschneidung der Sommerferien in Niedersachsen mit den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen aus tourismus-, verkehrs- und umweltpolitischen Gründen zu vermeiden ist. Darüber hinaus sollte ebenfalls zu vermeiden sein, dass sich die touristische Nachfrage in den niedersächsischen Fremdenverkehrsgebieten auf die Monate Juli und August konzentriert.

Nach dem derzeitigen Beschluss der Kultusministerkonferenz ist der Ferienregelung bis 2016/2017 zu entnehmen, dass vor allem in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2017 mit mindestens einem der beiden o. g. Bundesländer die Sommerferien eine Überschneidung von vier Wochen und zum Teil mehr aufweisen.

Der Presse war zu entnehmen, dass die Landesregierung die Einführung von Winterferien plant.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den Beschluss des Landtages vom 25. Juni 2003 in der Drs. 15/296 umzusetzen und die Sommerferienregelung mit den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen weitergehend als bisher zu entzerren?

2. Welche tourismuspolitischen Überlegungen haben die Landesregierung zu dem Vorhaben der Einführung von Winterferien bewogen, und welche Konsequenzen für den Tourismus in Niedersachsen sind auf Grundlage dessen zu erwarten?

3. Inwieweit schränken schulorganisatorische und pädagogische Gesichtspunkte die Sommerferienplanung unter tourismuspolitischen Aspekten ein?

Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens Ende März 2009 und der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind die niedersächsischen Ferienregelungen mit Erlass vom 21. April 2009 veröffentlicht worden.

Die Regelungen fußen auf den Beschlussfassungen der Kultusministerkonferenz zu den langfristigen Sommerferienregelungen in den Jahren 2011 bis 2017 vom 15. Mai 2008 und den Beratungen der Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008 zu der Ferienproblematik. Die Wirtschaftsministerkonferenz hatte am 9. Juni 2008 zwar eine abweichende Stellungnahme zur Entscheidung der Kultusministerkonferenz mit dem Ziel abgegeben, aus Verkehrs- und Tourismusgründen eine noch größere Ausdehnung des Sommerferienzeitraums zu erwirken. Dieser Wunsch, der sich auch in der Landtagsbeschlussfassung vom 25. Juni 2003 widerspiegelt, ließ sich jedoch aufgrund bestimmter Länderhaltungen nicht umfassend realisieren.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den niedersächsischen Ferienregelungen sind auch Voten zu der Frage erbeten worden, ob in Niedersachsen Winterferien eingeführt werden sollen. Das Ergebnis der Anhörung ist eindeutig: Winterferien wurden in den meisten Stellungnahmen unter Verweis sowohl auf schulorganisatorische und pädagogische Gesichtspunkte als auch auf Tourismusgesichtspunkte abgelehnt.

Bei der Festlegung von Ferien sind auf der einen Seite schulorganisatorische und pädagogische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Es geht um die Gestaltung eines vernünftigen Schuljahres mit den erforderlichen Erholungspausen für die Schülerinnen und Schüler und für die Lehrkräfte. Auf der anderen Seite geht es aber auch um die Auslas

tung der niedersächsischen Fremdenverkehrsgebiete. Insoweit hat die Festlegung der Ferienzeiten immer auch eine ökonomische Komponente. Die Balance zwischen diesen beiden Aspekten ist bei der neuen niedersächsischen Ferienreglung gewahrt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat sich in den Verhandlungen auf KMK-Ebene dafür eingesetzt, dass die Beschlussfassung des Landtages Berücksichtigung findet. So konnte für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2015, 1016 und 2017 ein Gesamtzeitraum zwischen 80 und 84 Tagen erreicht werden, der in der Nähe des vom Landtag angesprochenen Gesamtferienzeitraums von 85 bis 90 Tagen liegt.

Lediglich im Jahre 2014 ist der nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des Hamburger Abkommens genannte Zeitraum vom 1. Juli bis zum 10. September nicht ausgeschöpft. Ein längerer Gesamtferienzeitraum in diesem Jahr wäre nur möglich gewesen, wenn die Ferien in der Ländergruppe III (NRW) früher und in der Ländergruppe V (BW und BY) später terminiert worden wären. Das haben diese Länder für das Jahr 2014 wie auch für die anderen Jahre als nicht möglich angesehen.

Niedersachsen ist es allerdings gelungen, in Absprache mit den Ländern, die zeitgleich mit Niedersachsen Sommerferien haben (Ländergrup- pe II), die Sommerferien im Jahre 2014 um eine Woche zu verschieben, sodass eine größere Entzerrung mit den Ferien in Nordrhein-Westfalen erzielt werden konnte. Weitere Entzerrungen sind weder möglich noch sinnvoll. Sie gingen einseitig zulasten der pädagogischen und schulorganisatorischen Gesichtspunkte an den Schulen des Landes.

Um den Tourismusgesichtspunkten in den stark nachgefragten Ferienorten an der Küste Rechnung zu tragen, wird das Land wie bisher abweichende Regelungen für die Schulen auf den ostfriesischen Inseln zulassen. Hiernach können die Sommerferien um zwei Wochen gekürzt und diese zwei Wochen als zusätzliche zwei Herbstferienwochen oder als Schulhalbjahresferienwochen genutzt werden. So ist in diesem stark nachgefragten Erholungsgebiet eine fast durchgehende Saison von Ostern bis Herbst möglich.

Zu 2: Das Anhörungsverfahren zur neuen niedersächsischen Ferienregelung erstreckte sich auch

auf die Frage, ob nach dem Schulhalbjahreswechsel Winterferien eingeführt werden sollen. Diese könnten sich begünstigend z. B. für den Wintersport auswirken. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist jedoch eindeutig: Es wurden nicht nur gravierende schulische und pädagogische Einwände vorgebracht, sondern auch wirtschaftliche etwa unter Verweis auf die unsicheren Schneeverhältnisse im Harz, die dazu führen, dass Wintersportsuchende vielfach am Harz vorbei in schneesicherere Gebiete fahren, oder unter Verweis auf die besonderen Witterungsbedingungen an der Küste, die zu dieser Jahreszeit eher weniger Touristen anziehen. Außerdem haben Umfragen in den Bundesländern mit Winterferien ergeben, dass nur ca. 20 % der Eltern mit schulpflichtigen Kindern in einen Winterurlaub fahren, der so kurz nach den Weihnachtsferien liegt. Aufgrund des eindeutigen Anhörungsergebnisses wird der Gedanke der Winterferien von der Landesregierung nicht weiterverfolgt.

Zu 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Unterrichtsversorgung in den Landkreisen Rotenburg/Wümme, Soltau-Fallingbostel, Verden und Celle im kommenden Schuljahr 2009/2010

In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen gesichert, indem sie die Lehrer zu Mehrarbeit im Rahmen eines Arbeitszeitkontos verpflichtet hat. Dieses Arbeitszeitkonto läuft jetzt aus und muss schrittweise ausgeglichen werden. Dadurch werden im kommenden Schuljahr Lehrerstunden im Umfang von insgesamt rund 1 500 Stellen entfallen. Zum Ausgleich sieht die Landesregierung jedoch nur die Einrichtung von 500 zusätzlichen Lehrerstellen vor und will die Landesregierung die Unterrichtsversorgung durch eine Reihe von weiteren Maßnahmen wie den Abbau von Teilzeitarbeit, freiwillige Mehrarbeit von Referendaren etc. sichern. Nach der Unterrichtung des Kultusausschusses durch die Landesregierung am 17. April 2009 waren zu diesem Zeitpunkt durch diese Maßnahmen zusätzliche Unterrichtsstunden lediglich im Umfang von 98 Stellen statt im angestrebten Umfang von 1 550 Stellen gesichert. Es wird deshalb befürchtet, dass sich die Unterrichtsversorgung zum kommenden Schuljahr 2009/2010 an vielen Schulen deutlich verschlechtern wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerstunden werden zum kommenden Schuljahr 2009/2010 in den Kreisen Rotenburg/Wümme, Soltau-Fallingbostel, Verden und Celle durch den Abbau und den Ausgleich des Lehrerarbeitszeitkontos entfallen, auch umgerechnet in Lehrerstellen und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und nach Schulformen?

2. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen hat die Landesregierung für die Schulen in den Kreisen Rotenburg/Wümme, Soltau-Fallingbostel, Verden und Celle zum Schuljahr 2009/2010 ausgeschrieben, und im Umfang von wie vielen Stellen sind zusätzliche Unterrichtsstunden durch andere Maßnahmen (Abbau von Teilzeit, Mehrarbeit von Referendaren etc.) gesichert, wiederum aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen?

3. Welches Defizit an Lehrerstunden, umgerechnet in Stellen, wird danach verbleiben, und wie wird sich demzufolge die prozentuale Unterrichtsversorgung an den Schulen in den Kreisen Rotenburg/Wümme, Soltau-Fallingbostel, Verden und Celle zum Schuljahr 2009/2010 - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen - voraussichtlich entwickeln, wiederum aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen?

Die Unterrichtsversorgung ist ein sehr komplexes System. Dabei gehören die Veränderungen durch die Inanspruchnahme des Arbeitszeitkontos zu den vielen Faktoren, die bei der Bedarfsermittlung sowohl auf Landesebene als auch für die einzelnen Landkreise und Schulen zu berücksichtigen sind. Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Faktoren wie z. B.: