Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

vorzunehmen. Dies käme erst dann in Betracht, wenn der Bundesfinanzhof in dem Beschwerdeverfahren gegen das Urteil des Niedersächsischen FG oder einem anderen Verfahren - wie seinerzeit bei der Entfernungspauschale - eine Eintragung anordnen würde.

Zu 2: Nein; die Landesregierung hält die geltende Regelung für sachgerecht und verfassungsgemäß (siehe Vorbemerkung).

Zu 3: Eine Neuregelung, die wie etwa bei der Entfernungspauschale eine Wiederherstellung der im Jahre 2006 geltenden Rechtslage beinhalten würde, würde bundesweit zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 300 Millionen Euro führen (Auswir- kungen auf den Landeshaushalt davon rund 12,5 Millionen Euro jährlich). Bei rückwirkender Wiedereinführung würden sich diese Auswirkungen entsprechend erhöhen.

Anlage 6

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 7 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Schießstände und Waffenlager auch an niedersächsischen Schulen?

Der Spiegel berichtet im Mai 2009, dass es in NRW Schulen gibt, in deren Kellerräumen Schießstände von Schützenvereinen eingerichtet sind, die auch regelmäßig genutzt werden. Außerdem existieren Hinweise, dass es auch in Bayern und Hessen vereinzelt Schützenvereine gibt, die sich auf Schulgeländen befinden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Gibt es genutzte oder auch ungenutzte Schießanlagen in Schulen in Niedersachsen und, wenn ja, wo und wie viele?

2. Sind die Schulleitungen jeweils über Art und Umfang der im Schulgebäude gelagerten Waffen und Munition informiert?

3. Ist die Schule nach Ansicht der Landesregierung ein Ort, an dem Waffensport und Schießübungen praktiziert werden sollten?

Der Spiegel hat im Mai 2009 von Schulen in NRW berichtet, in deren ungenutzten Räumen und Kellern Schützenvereine Schießstände betreiben. In Niedersachsen ist zurzeit lediglich ein Fall in Hannover bekannt, über den der NDR am 4. Juni 2009 berichtet hat.

Aus Sicht der Landesregierung haben Waffen in der Schule nichts zu suchen! Dem entspricht die

Neufassung des „Waffenerlasses“ zum 1. Januar 2009. Demnach ist es weiterhin untersagt, Waffen im Sinne des Waffengesetzes mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Verboten sind ferner gleichgestellte Gegenstände wie z. B. Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen und waffenähnliche Gegenstände wie beispielsweise Taschenmesser, Pfeffersprays oder Laserpointer.

Neu ist das Verbot von Waffen, die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind, wie z. B. Spielzeugwaffen oder bestimmte Softairwaffen. Dies gilt insbesondere für Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihrer äußeren Erscheinung geeignet sind, Gefahrenlagen zu provozieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Das Niedersächsische Kultusministerium hat weder eine Übersicht über die Standorte von Schießanlagen noch Kenntnis von Schießanlagen in Schulen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Schulen entsprechend dem „Waffenerlass“ waffenfrei sind und damit in Schulgebäuden weder Waffen noch Munition gelagert werden. Wie erwähnt, ist ein Schießstand im Kellerraum einer Schule bekannt. Hierbei handelt es sich allerdings im engeren Sinne nicht um einen Schießstand in einem Schulgebäude. Der Schießstand befindet sich zwar im Keller des Schulgebäudes, er ist aber weder durch das Schulgebäude noch durch das Schulgrundstück erreichbar. Die Frage der Information von Schulleitungen über die Lagerung von Waffen stellt sich daher nicht.

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen.

Schießen gehört nach dem Runderlass „Grundsätze zum Schulsport“ nicht zu den Lern- und Erfahrungsfeldern des Schulsports. Deshalb gibt es keine Bestrebungen des Kultusministeriums, ein Schießsportprojekt an niedersächsischen Schulen durchzuführen oder zu genehmigen.

Es liegen auch keine Projektanträge von Schützenvereinen vor, Schießen im Rahmen des Kooperationsprogramms „Schule-Sportverein“ zu genehmigen.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 8 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Sanierung der Wasserstadt Limmer (Hanno- ver)

Im Jahre 2002 hat die Continental AG ihr altes Betriebsgelände in Hannover-Limmer über die Landeshauptstadt Hannover an die Wasserstadt-Limmer GmbH & Co KG des Bauunternehmers Papenburg verkauft. Ziel ist die Errichtung eines Wohngebietes auf dem zum Teil noch mit giftigen Rückständen belasteten Gelände. Dabei handelt es sich um Mineralölkohlenstoffe, leichtflüssige Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle und krebserregende Nitrosamine. Ein Teil des Geländes soll nun im Rahmen des von der bundeseigenen Wasser- und Schifffahrtsdirektion geplanten Ausbaus des Stichkanals Linden abgegraben werden.

In der Vergangenheit kam es seitens des Bauträgers der Wasserstadt Limmer (Hannover) zu diversen Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen die Umweltgesetzgebung. So wurde belasteter Bauschutt, der ordnungsgemäß entsorgt werden sollte, mit Sand vermischt und auf dem Gelände abgelagert (siehe Neue Presse, Hannover, vom 24. Mai 2006, S. 22). Mehrere Tausend Kubikmeter belasteter Bauschutt waren plötzlich verschwunden, die Bauschutt transportierenden Lkw nahmen trotz vertraglich anderer Regelungen die kürzere Strecke durch das Wohngebiet in Limmer.

Gleichwohl sollen nach Expertenmeinung in den letzten Jahren neben den direkten finanziellen Leistungen der Landeshauptstadt Hannover Millionenbeiträge aus dem Städtebauförderungsprogramm an die Wasserstadt-Limmer GmbH & Co KG geflossen sein. Das beträfe hier 1,9 Millionen Euro, die im Rahmen von sogenannten Ordnungsmaßnahmeverträgen bis 2007 an die Wasserstadt-Limmer GmbH & Co KG gezahlt worden seien. Ein weiterer „Stadtumbauvertrag“ über 3,4 Millionen Euro mit einer Zweidrittelfinanzierung von Bund und Land wird derzeit in den Gremien der Landehauptstadt Hannover beraten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel öffentliche Mittel von Bund und Land sind seit dem Jahr 2002 in Jahresscheiben an die Wasserstadt-Limmer GmbH & Co KG für Sanierungsarbeiten auf dem ehemaligen ContiGelände geflossen und im Rahmen welcher Förderprogramme?

2. Sind ihr die geschilderten Unregelmäßigkeiten bei der Sanierung des ehemaligen ContiGeländes bekannt?

3. Hat seitens der Landesregierung eine Erfolgskontrolle hinsichtlich der gezahlten öffentli

chen Mittel stattgefunden, und wie geht sie mit den offensichtlichen Umweltverstößen um?

Trotz seiner attraktiven Lage zwischen Grün- und Wasserflächen war bislang eine angemessene Nutzung des ehemaligen Conti-Betriebsgeländes in Hannover-Limmer nicht möglich. Das Gelände liegt im Sanierungsgebiet „Limmer Nord“. Ziel der Sanierung ist die Beseitigung von Bodenbelastungen. Im Anschluss soll hier ein Wohngebiet für etwa 600 Wohneinheiten entstehen.

Kosten, die durch den Abbruch belasteter Gebäude und die Sanierung des Bodens anfallen, sollen durch Städtebauförderungsmittel getragen werden.

Zunächst wurde die Maßnahme mit Mitteln aus dem Normalprogramm der Stadterneuerung gefördert. 2009 wurde das Gebiet in das Programm „Stadtumbau West“ aufgenommen, um die bereits begonnene Maßnahme zu verwirklichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Von Bund und Land wurden knapp 1,3 Millionen Euro aus dem Normalprogramm der Städtebauförderung bewilligt. Davon sind bereits knapp 1,1 Millionen Euro in die Sanierungsarbeiten geflossen.

Zu 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Region Hannover zur Beweissicherung der Vermengungen von Bauschutt und Sand umfangreiche Probenahmen mit anschließender Laboruntersuchung durchgeführt hat.

Ein fachaufsichtlicher Handlungsbedarf gegenüber der Region Hannover wurde zu keiner Zeit gesehen. Die Entscheidung der Region Hannover, auf ein abfallrechtliches bzw. bodenschutzrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Geringfügigkeit der Überschreitung zu verzichten, ist fachaufsichtlich nicht zu beanstanden. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren in dieser Sache eingestellt hat.

Zu 3: Der Abbruch der Gebäude und die beginnende Bodensanierung sind vor Ort für jedermann sichtbar und entsprechen den geltenden Verträgen.

In einem Bodensanierungsvertrag, den die Wasserstadt-Limmer-Gesellschaft mit der Stadt Hannover abgeschlossen hat, sind mit den Umweltbehörden abgestimmte Standards der einzubauenden Böden definiert. Deren Einhaltung wird von zwei Gutachtern, davon einer im Auftrag der Stadt,

ständig überwacht. Durch Bürgschaften ist abgesichert, dass dennoch auftretende Abweichungen, gegebenenfalls auch im Wege der Ersatzvornahme wieder rückgängig gemacht werden können.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 9 der Abg. Björn Thümler und Dr. Uwe Biester (CDU)

Ausbau der Bahnanbindung zum JadeWeserPort

Bisherigen Planungen zufolge sollte mit Fertigstellung des JadeWeserPorts im Jahre 2012 auch die Hinterlandanbindung im Güterverkehr der Deutschen Bahn AG so weit ausgebaut sein, dass sie den dann notwendigen Anforderungen gerecht werden kann. Die Bahn hat dieses Ziel in der Vergangenheit immer wieder bekräftigt. Noch im November 2008 hatte der damalige Konzernbevollmächtigte Meyer den vollständigen zweigleisigen Ausbau der Strecke von Wilhelmshaven bis Oldenburg sowie deren Elektrifizierung für 2010 angekündigt. Die Fertigstellung hatte die Bahn für 2012 vorgesehen.

Presseberichten zufolge spricht die Deutsche Bahn AG nunmehr von einer Fertigstellung zwischen 2013 und 2015. Die Bahn begründet dies mit „Unwägbarkeiten“. Außerdem geht das Unternehmen nunmehr von einer Dauer von zweieinhalb statt bisher einem Jahr für das Planfeststellungsverfahren aus.

Die Niedersächsische Landesregierung ist im Vertrauen auf die Zusage der Deutschen Bahn AG bisher von einer fristgemäßen Fertigstellung der Anbindung 2012 ausgegangen. Sie hat sowohl gegenüber dem Bund als auch gegenüber der Bahn wiederholt und mit großem Nachdruck auf die Notwendigkeit der vorgesehenen Ausbauarbeiten hingewiesen.