Wie oben dargestellt, erfolgt bei der Zuweisung von Lehrerstunden keine isolierte Betrachtung einzelner Faktoren, sondern eine Gesamtbilanzierung zwischen Bedarf und Bestand. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Maßnahmen noch nicht abschließend umgesetzt sind. Für den quantitativ wichtigsten Bereich der Teilzeitanträge nach § 80 a des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) bzw. § 61 NBG, § 11 TVL/§ 8 TzBfG liegt aktuell folgender Zwischenstand vor:
Zu 3: Bis zum Schuljahresbeginn in knapp zwei Monaten sind auch an den Schulen der genannten Landkreise noch zahlreiche Personal- und Bedarfsveränderungen zu erwarten. Es ist Aufgabe der Schulen und der Landesschulbehörde, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Weiterhin ist auch überregional der Ausgleich zwischen den
Schulformen weitgehend herzustellen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die landesweiten Planungswerte auch in den benannten Landkreisen erreicht werden.
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 16 der Abg. Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD)
Welcher nennbare Erfolg wurde mit Sachverständigen-, Gutachter- und Beraterverträgen des Landes Niedersachsen im Wert von 23 Millionen Euro seit 2005 erzielt?
Nach Informationen im Haushaltsausschuss hat die Niedersächsische Landesregierung in den Jahren 2005
2 458 597,00 Euro, 2006 8 290 215,00 Euro, 2007 8 356 577,41 Euro und 2008 4 198 257,41 Euro für Gutachter- und Beraterverträge gemäß § 55 LHO im Wert von über 50 000 Euro beauftragt. Den größten Beratungsbedarf hatte augenscheinlich das Innenministerium, sowohl bezogen auf die Ausgaben pro Jahr also auch in der Anzahl.
Ausweislich der Information des Finanzministeriums kamen zu den oben genannten Ausgaben allein 2008 95 Leistungen aus diesem Bereich jeweils im Auftragsvolumen von unter 50 000 Euro im Wert von insgesamt 1,9 Millionen Euro hinzu.
Nicht alle Sachverständigenleistungen sind eindeutig unter die Kategorie Gutachter- oder Beratungsvertrag einzuordnen, trotzdem muss bedacht werden, dass das Land Niedersachsen innerhalb der Ministerialbürokratie über ausgezeichnete Fachleute auch in Spezialgebieten verfügt.
Nun hat nach einem Bericht in der Wirtschaftswoche Nr. 18 vom 27. April 2009 die amerikanische Standish Group die Erfolgsquote von Beratungsprojekten für Unternehmen untersucht. Danach steigt das Risiko zu scheitern mit der Projektgröße - selbst bei kleineren Aufträgen liegt die Erfolgsquote bei gerade einmal 55 %. Insgesamt werden die Erfolge der Beratungsprojekte wie folgt beurteilt: 41 % sagen „weiß nicht“, 48 % sehen den Nutzen geringer an als die Kosten, nur von 11 % wurde der Nutzen größer als die Kosten beurteilt.
Sicher sind die Ergebnisse der Umfrage schon wegen des geringeren finanziellen Aufwands des Landes pro Beratungsauftrag nicht unmittelbar vergleichbar. Trotzdem bleibt die Frage, ob es eine Erfolgskontrolle der Leistungen innerhalb der Ministerien gibt und wer sie vornimmt. Hingewiesen wird in der Wirtschaftswoche auf die unprofessionelle Auswahl der Berater, auch hier bleiben Fragen offen, weil die
Vergaben wertmäßig unter der europäischen Wertgrenze zur europaweiten Ausschreibungspflicht von 200 000 Euro bleiben oder sie genau erreichen.
1. Nach welchen Kriterien wurden die Berater freihändig für folgende drei Beratungsverträge beispielhaft aus der Liste des Jahres 2008
- Beratung und Unterstützung bei dem Projekt „Fusion“ des IZN und des NLS zu einem Landesbetrieb für Kommunikationstechnologie und Statistik,
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für ein herstellerunabhängiges Review des Projektes „Einführung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung“
2. Welche konkreten Ziele wurden im Beratungsvertrag für die drei vorgenannten Leistungen festgelegt, wer kontrolliert die Ergebnisse, und welche Ergebnisse, der Umsetzung liegen vor?
3. Warum war für die drei konkreten Beraterverträge der erforderliche Sachverstand in der Ministerialbürokratie nicht vorhanden, und warum konnten Konzepte und Erfahrungen anderer Bundesländer nicht genutzt werden?
Die Vergabe von Sachverständigen-, Gutachter- und Beraterverträgen wurde insbesondere in der Regierungszeit von Ministerpräsident Gabriel in exzessiver Weise betrieben. So stieg das diesbezügliche Finanzvolumen im Jahre 2001 mit knapp 13,3 Millionen Euro auf einen Betrag, wie er nie zuvor und danach von einer anderen Landesregierung erreicht worden ist. Seit dem Regierungswechsel 2003 werden derartige Leistungen demgegenüber grundsätzlich nur noch dann in Auftrag gegeben, wenn vorwiegend technische Fragen zu beantworten sind (technische Dienstleistungen) oder punktuell erforderliche Leistungen kostengünstiger von Externen als von der Landesverwaltung erbracht werden können. Vor diesem Hintergrund sind die seit 2003 in jedem Jahr und erst recht in der Summe verausgabten Beträge nicht auch nur im Ansatz vergleichbar mit den in den Vorjahren zu diesem Zweck eingesetzten Haushaltsmitteln.
Die in der Anfrage zitierte Untersuchung der amerikanischen Standish Group zur Erfolgsquote von Beratungsprojekten in Unternehmen weist ersichtlich keine Berührungspunkte auf mit dem in den letzten Jahren erfolgten Einkauf von Sachverstän