Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

1. Welche Maßnahmen haben die Region Hannover und das Land Niedersachsen in dieser Angelegenheit seit April 2009 ergriffen?

2. Wann ist mit konkreten Ergebnissen aus den Langzeitmessungen zu rechnen?

3. Gibt es bereits erste Zwischenergebnisse, aus denen sich Tendenzen für das zukünftige Handeln ableiten lassen, und wie sehen die Pläne der Region Hannover und des Landes Niedersachsen für die radioaktiven Altlasten in der List aus?

Die Landesregierung hat bereits am 22. Dezember 2008 und am 27. März 2009 ausführlich auf Anfragen aus dem Landtag zu Altlasten in der Region Hannover geantwortet. Insofern verweise ich auf die dort enthaltenen Aussagen über die Altlast am De-Haën-Platz und andere Altlasten in der Region.

So wurde bereits damals dargestellt, dass die Region Hannover das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz in angemessener Weise über ihre Tätigkeit informiert hat. Die Region als zuständige untere Bodenschutzbehörde arbeitet mit erheblichem Einsatz daran, durch Untersuchungen und

fachliche Bewertungen der Bodenbeschaffenheit im Umfeld des De-Haën-Platzes die Risiken für die Betroffenen näher zu erkunden.

Die radiologischen und chemischen Untersuchungen sind inzwischen im Wesentlichen abgeschlossen. Insgesamt hat die Region 122 Grundstücke untersuchen lassen. Da es sich um eine Reihenhaussiedlung handelt, wurden Vorgärten und Innenhöfe getrennt betrachtet. Die komplexen Ergebnisse der Bodenuntersuchungen wurden dahin gehend bewertet, inwieweit sich die Belastung auf die menschliche Gesundheit auswirken kann. Daraus wurde für jedes einzelne Grundstück konkret abgeleitet, welche Grundstücke bzw. Grundstücksteile einer näheren Bearbeitung bedürfen.

Für Teilflächen von 44 Grundstücken wurde in Bezug auf chemische Effekte eine Prüfwertüberschreitung festgestellt. Die Hauptkomponenten der chemischen Schadstoffe in der festgestellten Auffüllung sind Blei, Arsen und Antimon.

Des Weiteren spielen radiologische Wirkungen bei zwölf Grundstücksteilflächen eine Rolle. Dort wird der Richtwert für zusätzliche Strahlenexposition nach der Strahlenschutzverordnung von 1 Millisievert pro Jahr überschritten. Bei elf dieser Flächen haben wir es mit einer Kombination von radiologischer und chemischer Belastung zu tun. Bei einer Fläche ist allein die radiologische Belastung maßgeblich. Führt man die chemischen und die radiologischen Ergebnisse zusammen, so ergibt sich insgesamt für Teilflächen von 45 Grundstücken ein Handlungsbedarf.

Der vorliegende Sachstand ist nach der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung als Detailuntersuchung einzustufen. Auf dieser Basis lässt die Region, wie in der Altlastenbearbeitung üblich, eine Sanierungsplanung erarbeiten. Diese systematische Vorgehensweise ist nachvollziehbar und dient dazu, schrittweise den nötigen Handlungsbedarf einzugrenzen, damit der Sanierungsaufwand zielgerichtet betrieben wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 3: Im Bereich des De-Haën-Platzes hat die Region Hannover eine einheitliche Sanierungsplanung für alle von den Bodenverunreinigungen betroffenen Grundstücke veranlasst. Mit der Vorlage des Sanierungsplanes ist voraussichtlich im Dezember zu rechnen. Erst auf dieser Basis sind Entscheidungen über erforderliche und geeignete Sanierungsmaßnahmen möglich.

Nachdem Messungen über drei Monate in zwei Wohnungen erhöhte Radonwerte ergeben hatten, wurde die Sanierungsplanung für dieses Grundstück vorgezogen. Der seit einigen Tagen vorliegende Sanierungsplan wurde im Bezirksrat der Region durch die Sachverständige bereits vorgestellt und wird derzeit von der Region ausgewertet.

Um die Gefährdungsabschätzung insgesamt zu vervollständigen, wurden in sieben Gebäuden ergänzende Radonmessungen veranlasst. In drei weiteren Gebäuden werden Messgeräte aufgestellt.

Die Region Hannover sieht nach wie vor die Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH als Verantwortliche für eventuell erforderliche Sanierungsmaßnahmen an. Hinsichtlich der Frage der Verantwortung der Firma Honeywell wird im November eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover stattfinden. Dabei soll geprüft werden, ob die Anordnung nach § 9 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes gegen die Firma Honeywell Specialty Chemicals Seelze GmbH zur Durchführung von Detailuntersuchungen im Umfeld des De-Haën-Platzes rechtmäßig ist.

Zu 2: Ergebnisse der Messungen werden Mitte bis Ende September erwartet.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 4 der Abg. Daniela Behrens (SPD)

Hehre Worte, große Anforderungen, wenig Geld: Vernachlässigt die Landesregierung die Nationalparkeinrichtungen im Weltnaturerbe Wattenmeer? - Teil I

Am 26. Juni wurde das Wattenmeer vom Welterbe-Komitee zum UNESCO-Weltnaturerbe ernannt und kann nun im gleichen Atemzug mit weltberühmten Naturwundern wie dem Great Barrier Reef in Australien, dem Grand Canyon in den USA, dem Kilimandscharo in Afrika und den Galapagos-Inseln im Pazifischen Ozean genannt werden. Diese Auszeichnung wurde bei einem Strandfest in Cuxhaven auch groß durch den niedersächsischen Umweltminister gefeiert. In seiner Pressemitteilung vom 26. Juni ist zu lesen: „Wie das Beispiel Dresden zeige, dürfe man den Schutz dieses Welterbes jedoch nicht leichtfertig gefährden. Die Aufnahme in die Liste der Welterbe-Stätten der UNESCO bietet vor allem Chancen. Weltweit würde die Anerkennung die Aufmerksamkeit auf das Wattenmeer und das Interesse an einem Besuch wecken.“

In den aktuellen Handlungen der Landesregierung spiegeln sich diese Aussagen aber nicht wider. Seit Jahren sind ständige Kürzungen der Finanzmittel bei den Nationalparkhäusern zu verzeichnen. Für 2010 sind weitere Kürzungen vorgesehen. So sollen die Mittel für die Kommunen pro Nationalparkhaus von 68 000 Euro auf 55 000 Euro gekürzt werden.

Die Landesregierung erwartet eine finanzielle Beteiligung der Kommunen bei der Arbeit der Nationalparkhäuser. Allerdings werden diese Ausgaben bei Kommunen, die auf Bedarfszuweisungen angewiesen sind, als freiwillige Leistungen gewertet und wiederum bei der Bedarfszuweisung abgezogen, wie z. B. im Falle der Samtgemeinde Land Wursten im Landkreis Cuxhaven. Damit wird die unterfinanzierte Kommune doppelt bestraft.

Gleichzeitig hat die Landesregierung aber die Bedingungen für den Erhalt von Zuwendungen für Nationalparkhäuser erheblich erschwert. Gestiegen sind vor allem die Erwartungen an die Informations- und Beratungsarbeit. So müssen u. a. intensive Besucherbefragungen durchgeführt werden und erweiterte Öffnungszeiten der Häuser sowie mehr Informationsangebote vorhanden sein.

Fazit: Für erheblich weniger Landesgeld soll mehr in den Nationalparkeinrichtungen geleistet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wieso werden vor dem Hintergrund der Auszeichnung als „Weltnaturerbe“ die Mittel für die Informationseinrichtungen im Nationalpark Wattenmeer erheblich gekürzt, obwohl gleichzeitig die Anforderungen durch die Auszeichnung Weltnaturerbe, beispielsweise in Hinblick auf den internationalen Tourismus, größer werden?

2. Warum werden die Ausgaben für die Nationalparkhäuser bei den Kommunen als freiwillige Leistungen gewertet und bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen abgezogen, obwohl ein Zuwendungsvertrag zwischen Land und Kommune die Finanzierung der Nationalparkarbeit regelt?

3. Wie will die Landesregierung die Informations- und Beratungsarbeit im Nationalpark Wattenmeer stärken und ausbauen, und wann sorgt sie für eine entsprechende finanzielle Ausstattung dieser Arbeit?

Informations- und Bildungsarbeit im Nationalpark ist nicht neu. Es gibt insgesamt 14 Nationalparkzentren bzw. Nationalparkhäuser, die mit Mitteln aus dem Haushalt des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz unterstützt werden. Sie stehen an der Küste und auf den Inseln bereit, um die einheimische Bevölkerung und die Besucher an die Lebenszusammenhänge im Wattenmeer heranzuführen.

Im Jahre 2004 war die Arbeit der vom Umweltministerium geförderten Einrichtungen vom Niedersächsischen Landesrechnungshof geprüft worden. Die Einrichtungen waren danach nach einheitlichen Kriterien zu behandeln. Eine Neuordnung der Finanzierung musste vorgenommen werden. Außerdem wurde die inhaltliche Arbeit der Häuser und Zentren im Rahmen einer von Ministeriumsseite durchgeführten Evaluierung untersucht. Im Ergebnis beträgt der Landeszuschuss seitdem bei anerkannten Informationszentren maximal 145 000 Euro pro Jahr und bei Informationshäusern maximal 55 000 Euro im Jahr.

Zwischen den Trägern der Einrichtungen und der Nationalparkverwaltung bestehen Zuwendungsvereinbarungen, die die Zuschüsse bis Ende 2011 und in einem Fall bis Ende 2012 absichern. Lediglich beim Nationalparkhaus Dorum-Neufeld in der Samtgemeinde Land Wursten läuft die bisherige Vereinbarung bereits Ende 2010 ab, sodass derzeit Verhandlungen über einen einjährigen Neuabschluss mit einer Zuwendungshöhe von 55 000 Euro geführt werden.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat damit begonnen, eine erneute Evaluierung der Nationalparkzentren und Nationalparkhäuser vorzunehmen, die 2010 abgeschlossen sein wird. Hierbei werden auch die Informations- und Bildungsaufgaben im Hinblick auf das Weltnaturerbe betrachtet werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auslaufende Verträge müssen auf der Basis der geltenden Förderrichtlinie erneuert werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich in diesem Rahmen die Anforderungen, die sich für die Informations- und Bildungsarbeit aus der Anerkennung als Weltnaturerbe ergeben, durch veränderte Schwerpunktsetzungen realisieren lassen werden.

Zu 2: Die Aufwendungen der Bedarfszuweisungskommunen für die Nationalparkhäuser werden zwar als freiwillige Leistungen gewertet, aber nicht generell bei der Gewährung einer Bedarfszuweisung von dem in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsbetrag abgezogen. Insoweit ist die in der Frage 2 getroffene Feststellung falsch.

Als freiwillige Aufgaben werden sämtliche Bereiche zusammengefasst, die der Kommune nicht durch Gesetz oder Verordnung auferlegt sind. Da es sich

bei der Trägerschaft oder sonstigen Zuschüssen zur Unterhaltung und Betrieb von Nationalparkeinrichtungen nicht um eine gesetzliche kommunale Aufgabe handelt, ist sie eindeutig dem freiwilligen Bereich zuzuordnen.

Die in den vergangenen drei Jahren auf das Nationalpark-Haus Dorum-Neufeld in der Samtgemeinde Land Wursten durchschnittlich entfallenden kommunalen Zuschüsse beliefen sich auf jährlich rund 25 000 Euro und wären damit für sich gesehen auch in einem Bedarfszuweisungsverfahren der Höhe nach akzeptabel. Diese Zuschüsse sind nicht explizit auf die Höhe der zu gewährenden Bedarfszuweisung angerechnet worden.

Allerdings ergab sich im Bewilligungsverfahren 2008 ein freiwilliger Gesamtzuschuss im Samtgemeindebereich Land Wursten in Höhe von insgesamt 846 000 Euro. Ein solches Ausgabenniveau ist angesichts eines jährlichen durchschnittlichen Defizits von 3,1 Millionen Euro in der Samtgemeinde als nicht akzeptabel zu bezeichnen und hat in der Konsequenz - auch weil sich die Gemeinde geweigert hat, weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen - zu einer Kürzung der Bedarfszuweisung geführt.

Zu 3: Es besteht ein besonderes Interesse des Landes an gut ausgestatteten und funktionsfähigen Informationseinrichtungen im Nationalpark Wattenmeer. Auf der Grundlage der bis spätestens Mitte 2010 abgeschlossenen Evaluierung wird zu entscheiden sein, wie die Angebote und die Arbeit der Informationseinrichtungen weiterzuentwickeln sein werden. Das Evaluierungsergebnis kann dann bei den Vertragsverhandlungen für die Ende 2011 bzw. 2012 neu abzuschließenden längerfristigen Verträge berücksichtigt werden.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Gabriela König (FDP)

Nutzen und Kosten des Flüsterasphalts

Ursprünglich wurde offenporiger Asphalt in den USA als sogenannter Dränasphalt für Deckschichten auf Flugplätzen hergestellt. Das Bestreben war, das Wasser aus der Kontaktzone Reifen/Fahrbahn fernzuhalten, wobei auf den Start- und Landebahnen der Griffigkeit vorrangige Bedeutung zugeordnet war. Die offenporigen Asphaltdeckschichten wurden weiterentwickelt, damit sie aufgrund einer verbesserten Dränage ein noch höheres Maß an Ver

kehrssicherheit gewährleisten können. Im Vordergrund stand hier die Vermeidung von Sprühfahnen, die die Sicht erheblich beeinträchtigen können.

Die gestiegenen Forderungen nach lärmmindernden Asphaltbelägen im Straßenbau führten dann zu einer anderweitigen Nutzung der Erfahrungen, die mit dem Dränasphalt gemacht worden waren. Dieser wurde zu Flüsterasphalt weiterentwickelt und kann Verkehrslärm bereits an der Entstehungsquelle verhindern oder zumindest wesentlich dämpfen.

Gegen eine grundsätzliche Verwendung des Flüsterasphalts im Straßenbau sprachen in der Vergangenheit zum einen die höheren Kosten, zum anderen das Argument, dass die Poren des Asphalts schnell verstopfen und der Effekt verpufft.

Ich frage die Landesregierung: