1. Existieren Studien über die tatsächliche Wirksamkeit des Flüsterasphalts in den Bereichen Lärm- und Unfallvermeidung, und, wenn ja, was sagen diese Studien aus?
2. Ist die Verwendung von Flüsterasphalt beim Bau nach wie vor teurer, und, wenn ja, wie groß ist der Preisunterschied?
3. Inwieweit werden durch Flüsterasphalt besondere Ansprüche an Pflege und Unterhalt der jeweiligen Streckenabschnitte entstehen?
Die Forschung im Bereich der Straßenbautechnik ist ein kontinuierlicher Prozess. Ein wichtiges Kriterium ist der Nachweis der Bewährung in Form von Versuchs- und Erprobungsstrecken. Seit etwa 20 Jahren gibt es in Deutschland Erfahrungen mit Strecken, die in offenporigen Asphaltbauweisen (OPA) ausgeführt sind. In den vergangenen Jahren wurde dazu eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien erarbeitet. Die Ergebnisse aller Studien wurden in Statuspapieren der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und in Merkblättern der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ausgewertet und veröffentlicht. Letztlich wurde am 1. Januar 2009 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) der einlagige offenporige Asphalt zur Regelbauweise nach ZTV Asphalt.
Zu 1: Erkenntnisse aus der Forschung werden in Allgemeine Rundschreiben (ARS) des Bundes eingearbeitet und sind von den Ländern für Bundesfernstraßen anzuwenden. So flossen die Forschungsergebnisse mit Einführung durch das BMVBS als Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert (DStrO) von -5 dB(A) für einschichtige offenporige Asphaltdeckschichten in die Richtlinien für den
Lärmschutz ein. Des Weiteren wurde einem offenporigen Asphalt eine akustische Lebensdauer von mindestens acht Jahren zugewiesen. Zur Unfallvermeidung durch OPA wurden bisher keine Aussagen getroffen.
Zu 2: Ja, die Herstellungskosten einer offenporigen Asphaltdeckschicht sind höher als die Herstellungskosten für z. B. eine Splittmastixdeckschicht (SMA). Der Preisunterschied beträgt ca. 30 %.
Zu 3: Ziel von Unterhaltung und Winterdienst ist die ständige Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Straße. Materialbedingt erfolgt die Selbstreinigung des offenporigen Asphalts durch Sog der Reifen im Bereich der Rollspuren. In den Rand- und Standstreifen werden Ablagerungen durch Niederdruckreinigung einschließlich Absaugung beseitigt.
Durch die offenporige Struktur neigt der OPA zu rascherem Ansetzen von Schnee und Eis, woraus folgende Winterdienstmaßnahmen resultieren:
Darüber hinaus ist der OPA anfälliger gegen mechanische Beschädigung z. B. beim Lösen der Lauffläche eines Lkw-Reifens und dem anschließenden Ausrollen auf den Felgen.
Einem Bericht des Handelsblattes vom 3. August 2009 zufolge haben die Bundesländer von den Fördergeldern der Bundesregierung für den Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen noch immer 400 Millionen Euro nicht abgerufen, obwohl dieses ursprünglich für die Zeit von 2003 bis 2007 aufgelegte Programm bereits um ein Jahr verlängert wurde. Nach Angaben des Handelsblattes kommt neben Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern insbesondere auch Niedersachsen bei der Verwendung der Fördermittel der Bundesregierung besonders langsam voran.
1. Welcher Anteil der für Niedersachsen vorgesehenen Fördermittel in Höhe von insgesamt 394 617 429 Euro aus dem Investitionspro
gramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ zum Ausbau der Schulen zu Ganztagsschulen ist bis heute nicht abgerufen und abgeflossen?
2. Was sind die Gründe für den verzögerten Abfluss dieser Fördermittel des Bundes nach Niedersachsen?
3. Bis wann wird die Landesregierung die Mittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ vollständig verwendet haben?
Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 wurden in Niedersachsen 223 neue Ganztagsschulen aller Schulformen genehmigt. Eine derart große Anzahl von Antragstellern hat es zuvor noch in keinem Genehmigungsverfahren gegeben. Damit arbeiten seit diesem Schuljahr 880 Ganztagsschulen in Niedersachsen; das entspricht fast einem Drittel aller öffentlichen allgemeinbildenden Schulen.
Über die Hälfte aller Gymnasien und mehr als zwei Drittel aller Hauptschulen halten ganztägige Angebote an mindestens drei Nachmittagen für ihre Schülerinnen und Schüler vor. Dies bedeutet, auf alle Schulformen bezogen, gegenüber dem Vorjahr einen Ausbau der Ganztagsplätze um über 30 %, gegenüber dem Jahr 2003 fast eine Versechsfachung der Anzahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen.
Auch zum nächsten Schuljahr werden weitere Ganztagsschulen aller Schulformen genehmigt werden, um das flächendeckende Angebot, das niedersächsische Schulen von der Küste bis zum Harz vorhalten, weiter auszubauen. Über die dafür vonseiten des Landes vorgesehenen Mittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.
Bei der Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) hat das Land Niedersachsen seine Aufgaben erfüllt. Die für das Land zur Verfügung stehenden rund 394,6 Millionen Euro sind seit Langem in voller Höhe verplant, und damit sind über 99 % aller beantragten Projekte bereits bewilligt! Dies entspricht 426 der insgesamt 428 in Niedersachsen geförderten Neubau-, Umbau- oder Ausstattungsmaßnahmen an Ganztagsschulen. Die letzten beiden noch offenen Vorhaben stehen unmittelbar vor der Bewilligung.
Die Bundesländer Bremen und Thüringen, die in der Presseberichterstattung vom Schuljahresbeginn als Vorbild angeführt wurden, weil sie als einzige ihre Mittel bereits zu 100 % abgerufen hätten, können mit Niedersachsen und den anderen Flächenländern in Deutschland nicht verglichen werden. Das Land Thüringen hatte weniger
als ein Drittel an Fördergeld zu bewilligen, Bremen weniger als ein Zehntel der Summe, die in Niedersachsen zur Verfügung stand.
Zu 1.: Mit Stand vom 18. August 2009 sind aus Niedersachsen rund 31,2 Millionen Euro (=7,9 %) noch nicht beim Bund abgerufen worden.
Zu 2: Die Schulträger entscheiden nach der Bewilligung des Geldes durch das Land für jede Maßnahme selbst, wann sie die Mittel abrufen. Dabei sind die Mittel entsprechend der seinerzeit geschlossenen Verwaltungsvereinbarung entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt zu buchen und zu bewirtschaften. Bei Bauvorhaben ist es üblich, dass sich die Kosten zum Ende der Maßnahme konzentrieren. Die Schulträger müssen außerdem das mit Ablauf des Jahres 2009 unmittelbar bevorstehende Ende der Programmlaufzeit im Blick haben.
Zu 3: Das Land Niedersachsen hat die rund 394,6 Millionen Euro, die aus dem IZBB-Programm zur Verfügung standen, seit Langem in vollem Umfang verplant und zu über 99 % bereits bewilligt. Die gesamte Fördersumme wird an die Schulträger weitergeleitet sein, sobald die letzten beiden Maßnahmen in Kürze bewilligt sind. Sofern die Schulträger, wie in der Antwort zu Frage 2 geschildert, die Mittel fristgerecht abrufen, wird die gesamte Fördersumme bis zum Ende des Jahres 2009 verwendet sein.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 7 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LIN- KE)
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und insbesondere die Stadt Hameln stehen mit Großprojekten, die Steuermillionen verschlingen, vermehrt in der öffentlichen Kritik. Gemeinsam mit dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium haben die kommunal Verantwortlichen im Landkreis Hameln-Pyrmont rund 8 Millionen Euro Fördergelder für das mittlerweile gescheiterte Projekt „Erlebniswelt Weserrenaissance“ (EWR) nicht zweckentsprechend eingesetzt.
Einen 9,8 Millionen Euro großen Fördertopf stellten die EU, der Bund und das Land für das Projekt, das bisher weit mehr als die anfangs veranschlagten 14 Millionen Euro kostet, zur Verfügung. Allein 6,5 Millionen Euro wurden in das Hochzeitshaus in Hameln investiert, welches zum Zentrum der Erlebniswelt werden sollte. Das mittlerweile seit Jahren geschlossene historische Gebäude - mitten in der Fußgängerzone Hamelns gelegen - kann anscheinend nur mit dem Einsatz von weiteren 2,5 Millionen Euro für eine noch unbekannte Folgenutzung gebrauchsfertig gemacht werden.
Parallel dazu plant die Stadtverwaltung Hameln derzeit die Erneuerung der Fußgängerzone rund um dieses leerstehende Hochzeitshaus. Dafür ist ein Finanzrahmen von bis zu 6 Millionen Euro veranschlagt. Berechnungen von Experten zufolge wird das Kostenvolumen aller Voraussicht noch deutlich darüber liegen. Es werden Gesamtkosten von 8 bis 9 Millionen Euro befürchtet. Auch hier sollen EU-Fördergelder mit Zuschüssen vom Landkreis in Höhe von mehr als 2,5 Millionen Euro verwandt werden.
Die Sinnhaftigkeit dieses Fußgängerzonenprojektes ist in der Stadt Hameln stark umstritten. So votierten in einem Bürgerentscheid 11 316 Bürger und Bürgerinnen (81,29 %) gegen die Pläne und nur 2 604 (18,70 %) dafür. Die Rechtswirksamkeit des Bürgerentscheides scheiterte, weil 412 Stimmen, die das Bauvorhaben ablehnen, fehlten.
Die Aufsichtsbehörde im niedersächsischen Innenministerium kritisierte im Mai 2009 einen Fehlbedarf im städtischen Etat 2009 von insgesamt 7,5 Millionen Euro und forderte eine Haushaltskonsolidierung. Laut Mitteilung der Hamelner Oberbürgermeisterin vom Juli 2009 geht diese von einem Fehlbetrag in 20 Millionen Euro für das Jahr 2010 aus. Trotz dieses bereits fehlenden Geldes wird von der Stadtverwaltung an der Sanierung der Hamelner Fußgängerzone festgehalten.
Hinzu kommt, dass anlässlich des Tages der Niedersachsen und der 750-Jahrfeier des Rattenfänger-Jubiläums 2009 allein die Stadtverwaltung Hameln mehr als 580 000 Euro in die Durchführung der Feierlichkeiten investierte. Die konkreten Gesamtkosten sind unbekannt.
1. Wie wird das gescheiterte Projekt „Erlebniswelt Weserrenaissance“ im Nachhinein aufbereitet und bezüglich der Fehler analysiert?
2. Inwieweit gedenkt die Landesregierung als Aufsichtsbehörde über die Stadt Hameln auf das von der EU geförderte Projekt „Sanierung der Fußgängerzone“ in Anbetracht der oben beschriebenen finanziellen Verhältnisse und der fehlenden Akzeptanz in der Bevölkerung Einfluss zu nehmen?
3. Mit welchen Finanzvolumina wurden in den letzten fünf Jahren die Feierlichkeiten zum Tag der Niedersachsen durch öffentliche Gelder (aufgeteilt nach Haushaltsmitteln/Zuschüssen des Landes, der Landkreise und der veranstal- tenden Städte) finanziert?
Die Aufgabe der Kommunalaufsicht besteht (ge- mäß § 127 Abs. 1 NGO) darin, die Gemeinden in ihren Rechten zu schützen und die Erfüllung ihrer Pflichten zu sichern. Die Kommunalaufsicht hat sicherzustellen, dass die Gemeinden die geltenden Gesetze beachten. Dabei soll die Aufsicht so gehandhabt werden, dass die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude nicht beeinträchtigt werden. Die gesetzliche Zweckbestimmung der Aufsicht berücksichtigt damit, dass die verfassungsrechtlich gewährleistete „eigene Verantwortung“ der Gemeinde (Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 57 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfas- sung) Spielräume eröffnet, die von der Aufsicht nicht strikt reduziert werden sollen. Daher ist es der Kommunalaufsicht verwehrt, das Handeln der Gemeinden in ihren eigenen Angelegenheiten daraufhin zu überprüfen, ob es zweckmäßig ist. Die Gemeinde entscheidet in eigener Verantwortung, welche Maßnahmen sie für notwendig oder sinnvoll erachtet.
Im Genehmigungsverfahren bezüglich der Haushaltssatzung wird von der Kommunalaufsicht die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune geprüft und daran der Umfang der Genehmigung der Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen ausgerichtet. Mit der Genehmigung werden ausschließlich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Gesamtheit der Investitionsvorhaben gestaltet. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die jeweils zuständigen Organe der Kommune in eigener Verantwortung, welche Investitionen getätigt werden sollen. Es ist der Kommunalaufsicht aufgrund der Ausgestaltung als reine Rechtsaufsicht nicht gestattet, die Zweckmäßigkeit der einzelnen Maßnahmen oder die Prioritätensetzung der von der Kommune geplanten Investitionsmaßnahmen zu überprüfen.