Protokoll der Sitzung vom 28.08.2009

Zu 1: Die aus der Analyse der Entwicklung der EWR gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen haben in die Beratung von Antragstellern und in die Förderpraxis des Landes Eingang gefunden. Um landesseitig das Scheitern eines Förderprojektes weitestgehend ausschließen zu können, wur

den im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium seitens der NBank folgende Vorkehrungen getroffen:

- Durch die Anwendung der zu Beginn der Förderperiode 2007 bis 2013 eingeführten Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen erfolgen eine objektivere und systematischere Beurteilung und Bewertung von Förderanträgen.

- Mit der Bündelung der Beratung von Infrastrukturprojekten in einer Organisationseinheit der NBank wurde ein besonderes Expertenwissen für die Bewertung von Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Umsetzungsvoraussetzungen etabliert.

- Wird eigens für die Trägerschaft eines Tourismusprojektes eine GmbH gegründet, erfolgt im Vorfeld der Förderung eine Verhandlung über eine angemessene Haftungsbeteiligung der Antragsteller, z. B. in Form von Ausfallbürgschaften.

- Bei Großprojekten werden jährliche Vorortkontrollen durch die NBank vorgenommen.

Zu 2.: Für die „Sanierung der Fußgängerzone“ sind im Haushaltsplan 2009 der Stadt Hameln Ausgabemittel veranschlagt und Verpflichtungsermächtigungen für in den Folgejahren zu leistenden Ausgaben ausgebracht worden. Die in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen sind uneingeschränkt genehmigt worden. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Investitionsmaßnahme liegen damit vor. Wie eingangs dargestellt, fand eine Einzelfallbetrachtung der Maßnahme nicht statt.

Da der Bürgerentscheid nicht zustande gekommen ist, ist der in der Abstimmung offenbarte Bürgerwille für die Stadt Hameln nicht bindend. Es steht der Stadt Hameln daher im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei, zu entscheiden, ob sie die Maßnahme durchführen will oder nicht. Da die Durchführung der Sanierung der Fußgängerzone nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist der Kommunalaufsicht eine Einflussnahme rechtlich verwehrt.

Zu 3.: Der Tag der Niedersachsen wird mit Mitteln von Land, Landkreisen und austragenden Städten sowie durch Sponsorengelder unterstützt und vor allem durch ehrenamtliches Engagement jedes Jahr möglich gemacht. Die Wertschöpfung, also die Rentierlichkeit der ausgegebenen Finanzmittel, ist insbesondere in einer touristisch geprägten Stadt wie Hameln unbestritten. Im Einzelnen wur

den in den vergangenen Jahren folgende Finanzmittel verausgabt:

Finanzvolumina „Tag der Niedersachsen“ in den Jahren 2005 bis 2009

Jahr

Ausrichterstadt Anteil Land Anteil Anteil

Niedersachsen

Ausrichter- stadt Landkreis

2005 Wolfsburg 55 816,00 € 85 000,00 € -

2006 Melle 50 000,00 € 200 000,00 € -

2007 Cuxhaven 20 000,00 € 260 000,00 € 30 000,00 €

2008 Winsen 39 898,00 € 150 000,00 € 20 000,00 €

2009 Hameln 36 763,00 € *1) 50 000,00 €

1) Eine Endabrechnung seitens der Stadt Hameln ist noch nicht erfolgt, da noch nicht alle Rechnungen vorliegen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 8 des Abg. Jens Nacke (CDU)

2009 - Jahr der Astronomie - Lichtverschmutzung reduzieren!

Anlässlich des Internationalen Jahres der Astronomie ist die Beobachtung des Sternenhimmels stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Jedoch behindert die Beeinträchtigung des natürlichen Lichts durch künstliche Lichtquellen (Lichtverschmutzung) den freien Anblick gerade in Ballungsräumen und erfordert Mobilität in ländliche Gebiete, damit Interessierte ungehindert den bestirnten Himmel betrachten können. Sind bei dunklem Himmel noch 3 000 bis 4 000 Sterne zu sehen, so sind in hellen Städten kaum mehr als 100 zu erkennen. Nach oben gelenktes Licht wird in der Atmosphäre gestreut, sodass sich der Himmelshintergrund aufhellt und schwache Sterne und selbst das leuchtende Band der Milchstraße nicht mehr sichtbar sind. Spiegel online berichtete am 16. August 2009 vom Astronomenkongress in Rio de Janeiro. Die International Astronomical Union beklagt, dass weltweit 2 Milliarden Menschen die Milchstraße nicht sehen könnten. Sie fordert daher, der Lichtverschmutzung Einhalt zu gebieten. Selbst helle Sterne verschwinden heute in der Lichtflut der Städte, sodass laut einer Emnid-Umfrage ein Drittel der deutschen Bevölkerung und sogar 44 % der unter 30-Jährigen die Milchstraße noch nie gesehen haben. Dabei wäre ein erheblicher Teil der Verschmutzung durch künstliches Licht ohne negative Folgen für die Gemeinschaft, z B. hinsichtlich der Verkehrssicherheit, vermeidbar. Denn die hauptsächliche Ursache liegt in ineffektiv installierten bzw. schlecht konstruierten Lichtquellen, die unnötig Licht verschwenden und dadurch auch Energie - mit entsprechend unnötigem CO2-Ausstoß. Ineffektive Straßen

beleuchtung trägt bis zu 50 % zur Aufhellung des Himmels bei und ist somit eine der Hauptquellen für die sogenannten Lichtglocken über den Städten.

Die Betrachtung des Sternenhimmels ist ein kollektives Gut, und das Verstehen der astronomischen Zusammenhänge stellt eine der ältesten Kulturleistungen der Menschheit dar. Die Bestimmung der Zeit sowie die Erstellung von Kalendern wären ohne ausreichende Sternenkunde undenkbar gewesen. Die Beobachtung der Sterne leistete einen erheblichen Beitrag zum Fortschritt der Menschheit. Sie ermöglichte beispielsweise die Navigation, und unser Wissen vom Kosmos fußt auf ihr. Auch die Entdeckung neuer Kontinente und Länder wäre ohne die Erforschung des Sternenhimmels nicht möglich gewesen. Heute liefert die wissenschaftliche Astronomie einen wichtigen Beitrag zur physikalischen Grundlagenforschung, da am Himmel Phänomene beobachtet werden können, die sich in Laboren nicht nachbilden lassen. Der Astronom Augusto Daminelli wird bei Spiegel online zitiert, dass der Nachthimmel ein Erbe für die Menschheit sei.

Für viele junge Menschen bietet die Hobbyastronomie einen Zugang zu den Naturwissenschaften. Deshalb ist der freie Blick auf den Himmel auch unter dem Gesichtspunkt von Bildungschancen zu bewerten. Die professionelle Astronomie hat sich zum Großteil in einsame und entlegene Gebiete der Erde wie Wüsten und Gebirge begeben oder gar in den Weltraum zurückgezogen, um ihren Forschungen ungestört von der Lichtverschmutzung nachgehen zu können. Der wissenschaftliche Nachwuchs von morgen hat diese Möglichkeiten des freien Zugangs zum Himmel in der Regel nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung das Problem der Lichtverschmutzung bekannt?

2. Wird bei der Förderung von moderner Beleuchtung darauf geachtet, dass notwendige Anstrahlungen optimal ausgerichtet sind und die Beleuchtungsstärke sinnvoll dem anzustrahlenden Material und der Umgebung angepasst wird?

3. Gibt es weitere Projekte der Landesregierung, die unter dem Gesichtspunkt Vermeidung von Lichtverschmutzung betrachtet werden können?

Die zunehmende Lichtnutzung in Deutschland und den anderen Industrienationen hat ein immer stärkeres Streulicht am Nachthimmel zur Folge. Dies hat, wie in der Anfrage dargestellt, zur Folge, dass der Nachthimmel insbesondere in den Städten und deren unmittelbarer Umgebung immer schlechter zu beobachten ist. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner 30. Sitzung am 25. März 1999 (Drucksache 14/647) aufgrund einer entsprechenden Eingabe (Pet 2-13-18

277-034878) bereits mit der Thematik befasst und in der Begründung seiner Beschlussempfehlung u. a. ausgeführt, dass eine ernsthafte astronomische Forschung im optischen und im infraroten Wellenlängenbereich in unserem Land nicht mehr durchgeführt werden kann.

Die wichtigen (wissenschaftlichen) Beobachtungsstätten sind daher bereits seit Längerem in geeignetere Gegenden der Erde mit besseren atmosphärischen Bedingungen verlagert worden. Dem Personenkreis der Amateur- und Hobbyastronomen wieder bessere Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen, hieße aber „… Deutschland nachts weitgehend wieder in einen vorindustriellen >Dunkelzustand< zurückzuversetzen“. Nichtsdestotrotz sah der Petitionsausschuss mit Sorge die zunehmende Aufhellung des nächtlichen Himmels und hat das der Beratung zugrunde liegende Material den Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Landesvolksvertretungen zugeleitet, weil es als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erschien. Daraufhin hat sich auch der Ausschuss für Umweltfragen des Niedersächsischen Landtages auf seiner 41. Sitzung am 27. Januar 2000 mit der an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichteten Eingabe (geführt als Eingabe 1617) und der Thematik befasst.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann Licht eine schädliche Umwelteinwirkung verursachen, wenn es nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet ist, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Der Reglungsrahmen des BImSchG zu dieser Umwelteinwirkung ist aber begrenzt. So können nach BImSchG keine Anforderungen an die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums gestellt werden. Durch den Länderauschuss für Immissionsschutz wurden zur Vereinheitlichung der Beurteilung dazu im Jahr 2000 die „Hinweise zu Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ erarbeitet, die durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zur Anwendung an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergeleitet wurden. Durch diese Regelung sollen Belästigungen durch Lichteinwirkungen vermieden bzw. vermindert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja. Seit vielen Jahren wird von der „International Dark-Sky-Association“ das Problem „light pollution“ angesprochen. Bei der renommierten

Wissenschaftszeitschrift National Geographic war diese Thematik im letzten Jahr ein Titelthema. Die Lichtverschmutzung hat neben den Problemen für die Astronomie und die Sichtbarkeit des Sternenhimmels auch weitere Aspekte. Dieses sind die möglichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft, Flora und Fauna sowie ein unnötiger Energieverbrauch.

Zu 2: Das Thema Lichtverschmutzung bildet, rechtlich gesehen, ein neues Gebiet. Den gesetzlichen Rahmen bilden die Grundlagen aus dem BImSchG, das Bundes-/Landesnaturschutzgesetz und das Baurecht. Im Reglungsbereich des BImSchG geben die „Hinweise zu Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ die Beurteilungsgrundsätze und Immissionsrichtwerte für Lichtimmissionen vor. Wenn diese Hinweise zum Schutz der Nachbarschaft und der Natur umgesetzt werden, wird die unnötige Lichtverschmutzung reduziert.

EU-Normen regeln verbindlich die Anforderungen an Beleuchtungsanlagen u. a. auch für die Straßenbeleuchtung und die Erfüllung der Pflicht der Verkehrssicherheit. Die Qualität der Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen muss laut DIN umso höher sein, je größer das Sicherheitsrisiko für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer ist. Die Lichtplanung selber obliegt den Kommunen. Auf kommunaler Ebene sollte die räumliche Differenzierung stattfinden, an welchen Stellen es auf eine besonders gute Erkennbarkeit ankommt, und dort gegebenenfalls über einen Einsatz von weißem Licht für eine verbesserte Lichtwahrnehmung sorgen. Dieser Aspekt ist somit einer von mehreren Anforderungen, die im Rahmen einer Güterabwägung bei der geeigneten Auswahl einer Beleuchtungsanlage betrachtet werden müssen. Bei einer adäquaten Anwendung könnte mit den heute verfügbaren Lampen und Planungsinstrumenten die unnötige Lichtverschmutzung reduziert werden.

Zu 3: Im Rahmen des Forschungsverbundes Berlin e. V. läuft seit Februar 2009 ein entsprechendes Forschungsprojekt bezüglich der Lichtverschmutzung und der Auswirkung auf die Umwelt. An diesem Forschungsprojekt ist aus Niedersachsen das Deutsche Primatenzentrum in Göttingen beteiligt.

Um die Kommunen in Niedersachsen bei der Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung zu unterstützen, stellt das Land 1 Million Euro zur Verfügung; denn mit energieeffizienten Beleuchtungsanlagen können Städte und Gemeinden erhebliche Stromkosten für die Straßenbeleuchtung sparen.

Mit der Erneuerung/dem Austausch von Leuchten sowie der Verbesserungen von Steuerung, Regelung und Management der Straßenbeleuchtung wie z. B. Dimmsystem, Leistungsreduzierung und Lichtpunktmanagement wird eine überalterte Technik abgelöst. Die neuen Leuchten verringern auch die Lichtverschmutzung. Durch moderne Spiegeltechnik wird gerichtetes Licht erzeugt, der Beleuchtungswirkungsgrad erhöht und so die Lichtverschmutzung deutlich verringert.

Im Einzelnen geregelt ist die Förderung in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung, die am 29. Juli 2009 im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 30 veröffentlicht wurde.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 9 des Abg. Ralf Borngräber (SPD)

Räumliche Situation in der Polizeiinspektion Rotenburg