Im Rahmen eines Abgeordnetenbesuchs bei der Polizeiinspektion (PI) Rotenburg sind Kapazitäts- und Raumprobleme deutlich geworden. So habe ich festgestellt, dass sich vor Ort regelmäßig nicht höchstens zwei, sondern sogar drei Mitarbeiter einen Arbeitsraum teilen müssen. Die Verhältnisse stellen sich als äußerst beengt dar. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Situation des kriminaltechnischen Labors angeführt. Die PI Rotenburg hat durch die Polizeireform zusätzliche Aufgaben zugewiesen bekommen, die sie bei gleich bleibender Raumsituation erfüllen muss. Die provisorische Außenstelle besteht auch nach Einstellung der Soko „Felix“ weiterhin und ist ein auch nach außen hin sichtbares Zeichen der Raumknappheit in der PI Rotenburg.
1. Teilt die Landesregierung die Beobachtung von bestehenden Kapazitätsproblemen in der PI Rotenburg?
2. Welche Ausbaupläne unter Einbeziehung der Mittel aus den Konjunkturpaketen sind für die PI Rotenburg vorgesehen?
3. Verfügt die Landesregierung über eine detaillierte Zeitplanung und Priorisierung notwendiger räumlicher Verbesserungen an den Polizeiinspektionen im Land, und wie sieht ein möglicher Plan für die PI Rotenburg aus?
Die Polizeiinspektion in Rotenburg ist in einer landeseigenen Liegenschaft untergebracht. Ergänzend dazu sind Teile der Dienststelle in einem
kleineren, angemieteten Gebäude in der Nähe zum Hauptdienstgebäude ausgelagert. Bei einem anerkannten Raumbedarf von rund 2 700 m² steht der Polizei in Rotenburg derzeit insgesamt rund 1 800 m² nutzbare Fläche zur Verfügung.
Zu Schaffung einer adäquaten Unterbringung und der Bereitstellung des anerkannten Raumbedarfs sucht der Landesliegenschaftsfonds derzeit gemeinsam mit dem Nutzer und der Polizeidirektion Lüneburg nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten. Hierbei werden sowohl die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten als auch die Schaffung und Nutzung landeseigener Flächen geprüft. Allerdings ist - insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage - der Bedarf der Polizeiinspektion Rotenburg im Kontext zu Unterbringungsbedarfen anderer Polizeidienststellen zu bewerten. Dabei finden neben dem Faktor Raumbedarf auch weitere Parameter wie z. B. Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Vorgaben Berücksichtigung.
Im Polizeibereich genießen derzeit neben den bereits etatisierten Baumaßnahmen in Buchholz, Wilhelmshaven und Osnabrück sowie der Kooperativen Leitstelle in Oldenburg die Kooperativen Leitstellen in Lüneburg und Osnabrück höchste Priorität. Gleiches gilt für ein Neubauvorhaben in Lingen sowie für die Unterbringung des Landeskriminalamts an einem zentralen Standort.
Zu 2: Die Festlegung der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket sowie auch dem Aufstockungsprogramm ist bereits abgeschlossen. Ihre Verwendung zur Verbesserung der Unterbringung der Polizei in Rotenburg ist nicht vorgesehen. Allerdings wird derzeit, unabhängig von den Maßnahmen des Konjunkturpaktes, nach Möglichkeiten gesucht, um eine Verbesserung der Unterbringung für die Polizei in Rotenburg zu erreichen.
Zu 3: Die Maßnahmen der Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (GNUE) für die Landespolizei sind den Erläuterungen zur Titelgruppe 64/65 bei Kapitel 20 11 - Hochbauangelegenheiten - im Haushaltsplan 2009 zu entnehmen. Daneben hat das Ministerium für Inneres, Sport und Integration für Baumaßnahmen, die aufgrund der erwarteten Baukosten den Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KNUE) zuzurechnen sind, für 2009 eine Prioritätenliste aufgestellt, in der auch die
Maßnahmen für den Polizeibereich enthalten sind. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf meine Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zimmermann aus Juni diesen Jahres (LT- Drs. 16/1406). Maßnahmen für die Polizei in Rotenburg sind in den bisherigen Planungen nicht enthalten, insbesondere da die Entscheidung, ob eine Baumaßnahme erforderlich ist, noch aussteht.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 10 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
Das Ruhen der Zulassung der insektiziden Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide führt derzeit zum Anwendungsverbot von Maissaatgut, welches mit den Beizwirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt ist. Durch das Ruhen der Zulassung steht zurzeit keine ausreichend wirksame Bekämpfungsmöglichkeit gegen die Larven des Drahtwurms (Agriotes ssp. L.) zur Verfügung.
Aufgrund der niedrigen Schadschwelle im Mais, der Zunahme von Risikoflächen durch Umbruch von Brachen und Grünland und der eingeschränkten Anwendung und Wirksamkeit der Mesurolbeizung ist mit gravierenden Schadensauswirkungen auf die niedersächsischen Maisflächen zu rechnen.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Ausmaß und die Schadensauswirkungen des Drahtwurmbefalls auf niedersächsischen Maisanbauflächen vor?
2. Welcher Handlungsbedarf und welche praxisorientierten Minderungsstrategien werden von der Landesregierung derzeit, in Ermangelung zugelassener und ausreichend wirksamer Pflanzenschutzmittel, empfohlen?
3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann mit der Wiederzulassung der vorhandenen Neonicotinoide oder der Anwendung alternativer Pflanzenschutzmittel, zum Schutz von Saatgut und Pflanze, zu rechnen ist?
Am 12. Februar 2009 hat das BMELV die Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut in Kraft gesetzt. Die Verordnung enthält ein vollständiges Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens sowie ein Verbot der Aussaat von Maissaatgut, das mit den Pflanzen
schutzmittelwirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam (Gruppe der Neonicotinoide) behandelt wurde. Grund für die Einführung der Verordnung waren Bienenschäden in Süddeutschland an ca. 11 500 Völkern, die durch die angeführten Insektizide bei der Aussaat mit speziellen Aussaatgeräten auftraten.
Maissaatgut, das mit dem Wirkstoff Methiocarb (Mesurol) behandelt wurde, darf nur eingeführt und in Verkehr gebracht werden, wenn ein bestimmter Grenzwert für den Abrieb nicht überschritten wird. Die Aussaat von mit Methiocarb behandeltem Saatgut kann durch Einsatz abtriftmindernder Gerätetechnik erfolgen.
Für die drahtwurmwirksamen Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam sieht die Verordnung lediglich eine Ausnahme für Versuchszwecke vor. Ansonsten gilt das Aussaatverbot. Den Landwirten werden Beratungshinweise gegeben, wie sie den Befall mit Drahtwurm mindern können. Probleme ergeben sich dabei nicht nur durch umgebrochenes Grünland, sondern auch bei einer erneuten Bewirtschaftung nach Stilllegung.
Zu 1: Für 2009 wird von ca. 30 000 ha durch den Drahtwurm geschädigter Fläche ausgegangen, wobei rund ein Drittel Starkbefall von mehr als 25 % aufweist.
Zu 2: Außer einem Verzicht auf den Maisanbau auf bekannten Befallsflächen gibt es momentan keine wirksamen Minderungsmaßnahmen.
Zu 3: Es wird erwartet, dass die vorhandenen Neonicotinoide keine Zulassung mehr erhalten. Weitere Wirkstoffe werden zurzeit geprüft. Mit einer Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel ist nicht vor 2011 zu rechnen.
Unklare Förderbedingungen als Grundlage für die Vergabe von Mitteln des Konjunkturpaketes II für Maßnahmen des Hochwasserschutzes durch das Umweltministerium?
Die Samtgemeinde Rodenberg im Landkreis Schaumburg hat am 24. Februar 2009 einen Antrag auf Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Rodenberger Aue in den
Gemeinden Feggendorf und Rodenberg aus Mitteln des Konjunkturpaketes II (KP II) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt. Der NLWKN teilte der Gemeinde mit, dass der Antrag nicht berücksichtigt werden könne, weil er nicht vor dem 1. Februar 2009 vorgelegen habe. Die Tatsache, dass die Förderrichtlinie „Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Hochwasserschutz im Binnenland“ erst am 11. März 2009 in Kraft getreten ist, berücksichtigt der NLWKN nicht. Die Richtlinie lege in Nr. 7.3 fest, erläuterte der Landesbetrieb, dass „auf der Grundlage der bereits vorliegenden Anträge zur Umsetzung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe (GA) ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes’ vom NLWKN entschieden werde.
Damit werden nur solche Vorhaben durch KPII-Mittel unterstützt, die ohnehin in den langjährigen Planungen zur Umsetzung der GA - Teil: Hochwasserschutz im Binnenland - vorgesehen sind und bereits in der Mitteleinplanung für 2009 vorgesehen waren. Offensichtlich hat das Umweltministerium nicht beabsichtigt, neue Anträge zu berücksichtigen. Anders ist nicht erklärbar, dass eine Förderrichtlinie am 11. März 2009 in Kraft tritt und eine Antragstellung überhaupt nicht mehr möglich sein soll. Im Text der Förderrichtlinie wird nicht festgelegt, dass ein Antrag bereits vor dem 1. Februar 2009 gestellt sein muss.
Die Entscheidung des NLWKN, den Antrag der Gemeinde nur mit der Begründung abzulehnen, er sei verspätet eingereicht worden und das Bau- und Finanzierungsprogramm sei bereits am 1. Februar 2009 aufgestellt worden, trägt nach Auffassung von Beobachtern Züge von Willkür. Nicht einmal eine Aussage darüber, ob die in Rodenberg vorgesehenen Maßnahmen die Kriterien der Förderung im Rahmen der GA „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ erfüllen und damit grundsätzlich förderungsfähig wären, habe der NLWKN für nötig gehalten.
Für die beiden Hochwasserschutzprojekte, für die die Samtgemeinde Rodenberg Fördermittel beantragt hat, liegen die entsprechenden Genehmigungen vor, sie sind baureif, die Leistungen könnten sofort ausgeschrieben werden. Die Ziele des Konjunkturpakets II, die regionale Wirtschaft kurzfristig durch Aufträge der öffentlichen Hand zu stärken und Arbeitsplätze abzusichern, können mit den Projekten erreicht werden, und eine Unterstützung mit Mitteln des KP II ist damit von der Sache her gerechtfertigt.
1. Wie erklärt die Landesregierung, dass bei der Vergabe von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II für Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland nur Anträge berücksichtigt werden sollen, die vor dem 1. Februar 2009 gestellt worden sind, obwohl ein Datum für den Antragsschluss weder in der Förderrichtlinie
2. Welche weiteren Anträge auf Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland sind beim NLWKN oder beim Umweltministerium seit dem 1. Februar 2009 eingegangen, und mit welchen Begründungen wurde eine Förderung abgelehnt bzw. zugesagt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes mit KP-II-Mitteln zu fördern, die wie im Fall Rodenberg kurzfristig und damit im Sinne der Ziele des KP II umsetzbar sind, obwohl sie bisher nicht in das langfristige Bau- und Finanzierungsprogramm des Landes aufgenommen sind?
Das Land fördert seit Jahren aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes im Rahmen eines Bau- und Finanzierungsprogramms. Grundlage für die Zuwendungen ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in den Ländern Niedersachsen und Bremen.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden zusätzliche Haushaltsmittel für den kommunalen Förderschwerpunkt „Hochwasserschutz im Binnenland“ (insgesamt 7,0 Millionen Euro für 2009 und 2010) und für Landesmaßnahmen „Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Binnenland“ (insgesamt 3,0 Millionen Euro für 2009 und 2010) zur Verfügung gestellt.